Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 123 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 13.Feb 2007 15:01 Titel: Besteuerung der LTD & CO KG in Deutschland
Die Besteuerung der (LTD & CO) KG als Personengesellschaft erweist sich zurzeit für viele Unternehmen noch als – gegenüber der Besteuerung der GmbH oder LTD als Kapitalgesellschaft – günstiger, und zwar nach einem in 2005 veröffentlichten Steuerbelastungsvergleich um rund 6% (Kussmaul/Meyering).
Dies hängt mit den unterschiedlichen Prinzipien der Besteuerung zusammen:
Während die Besteuerung der LTD (wie allgemein der Kapitalgesellschaften) dem Trennungsprinzip folgt, gilt für die Besteuerung der (LTD & Co) KG (wie allgemein der Personengesellschaften) das Transparenzprinzip.
Die Gewinnermittlung findet zwar gleichermaßen auf der Ebene der Gesellschaft statt.
Die Besteuerung erfolgt bei der KG indes auf Ebene der Gesellschaft nur im Hinblick auf die Gewerbesteuer, wobei diese – wegen eines günstigeren Freibetrages und des sog. Staffeltarifs – günstiger ausfällt als bei der LTD.
Bei der LTD werden auf den (um die Gewerbesteuer bereinigten, gegenüber der KG aus denselben Gründen etwas niedrigeren) Gewinn sodann noch auf Ebene der Gesellschaft Körperschaftssteuer (25%) und Solidaritätszuschlag (5,5%) erhoben.
Diese auf die Ebene der Gesellschaft vorgezogene Besteuerung wird durch die unterschiedliche Ausgestaltung der anschließenden Besteuerung auf Gesellschafterebene häufig nicht kompensiert. Denn zwar wird bei der LTD nur noch die Hälfte des Gewinns für diese Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter herangezogen
(sog. Halbeinkünfteverfahren), und zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen, so dass die Besteuerung mit niedrigeren Steuersätzen erfolgt als bei der KG (bei gleichem, jeweils an eine natürliche Person als Gesellschafter vollständig ausgeschütteten Gewinn).
Nicht zuletzt wegen der Möglichkeit der Anrechnung der Gewerbesteuer bei der KG fällt deren Steuerbelastung insgesamt allerdings häufig niedriger aus als bei der LTD - obwohl bei der KG weitestgehend auf der Ebene der Gesellschafter und zu deren jeweiligem persönlichem Steuersatz besteuert wird.
Die steuerliche Behandlung der Limited erfolgt analog zur GmbH bzw. die Ltd & Co KG wird der GmbH & Co KG gleichgestellt.
Wie aus der Gegenüberstellung der Go Ahead ersichtlich kann dies durchaus vorteilhaft sein, wie unter den nachstehenden Link ersichtlich ist:
http://www.go-limited.de/limited-co-kg.html
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