GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Bilanz einer in England nicht tätigen LTD, Dt. Niederlassung

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> UK Limited
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
leolux
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 4.Jan 2006 16:16    Titel: Bilanz einer in England nicht tätigen LTD, Dt. Niederlassung Antworten mit Zitat

Hallo Kollegen,

Es gibt nach meinem Kenntnisstand die Möglichkeit in England eine verkürzte Bilanz abzugeben, die laut Steuergesetz auch ein formloses
Schriftstück sein kann.

Weiß dazu Jemand etwas näheres ?

Mir ist bekannt, das meine LTD Bilanz für die Dt. Niederlassung hier ganz nromal erstellt, abgegeben werden muss. Dann muss man die BILANZ für das engl. Finanzamt vorbereiten, übersetzen und nach UKGAAP ( die Enländer und AMerikaner haben ja ein stärker gewinnorientiertes System ) umgeformt werden muss.

Was muss alles in die Erklärung hinein ? Was muss ich erklären wenn ich keinerlei Umsätze in England gemacht habe ?

Gruß
der leolux
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
dertinki
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Bludenz

BeitragVerfasst am: 4.Jan 2006 19:49    Titel: Re: Bilanz einer in England nicht tätigen LTD, Dt. Niederlas Antworten mit Zitat

Leider ist auch die verkürzte Bilanz nicht gerade etwas, das man als formloses Schriftstück betrachten könnte. Es sind viele Formvorschriften zu beachten. Auch die verkürzte Bilanz benötigt eine komplette G/V. Einfach Kennzahlen zu übernehmen, spielt sich auch nicht, da in UK komplett andere Abschreibungen gelten.

Am besten Sie wenden sich an eine seriöse Agentur bzw. Steuerberater, welche Ihnen den Abschluss nach UK GAAP erstellt. (Kosten ab 250,- Euro aufwärts)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 4.Jan 2006 22:04    Titel: korrekte steuerausscheidung Antworten mit Zitat

die tatsache, dass ihre uk-firma in grossbritannien NICHT tätig ist, entbindet sie nicht davon, ordnungsgemäss bilanz und erfolgsrechnung zu erstellen und DEN ZUSTÄNDIGEN behörden zur verfügung zu stellen


vergessen sie nicht: sie sind KEINE DEUTSCHE firma, sondern eine filiale der uk-gesellschaft... diese kann ja vollständig rein goar nix tun in england, ausser die GEGEBENENFALLS VERSCHIEDENEN ausländischen zweigniederlassung zu koordinieren (holzeinkauf in sumatra über eine dortige filiale, veredelung in bangkog in einer dortigen zweigstelle, die möbel fabriziert... und schlussendlich vermarktung in der brd über eine verkaufs-niederlassung... oder ähnlich)


auf dem ERGEBNIS der deutschen niederlassung haben sie dortselbst die notwendigen abgaben zu leisten... was in den englischen büchern über die fialiale in sumatra steht, geht den deutschen fiskus überhaupt nichts an


die zahlen aus sumatra, bangkok und gelsenkirchen (nur um konkrete standorte zu nennen werden kontokorrentmässig in der englischen firma zusammengefasst... in deren bilanz heisst's dann unter "assets":


- beteiligung an filiale sumatra: 3,450,564.75 zjungzum
- beteiligung an filiale bangkok: 567,456.00 klingklang
- beteiligung an filiale deutschland: 123,654.75 teuros


das ergibt im total den wert des gesamtladens


das gesamtkunstwerk, das sie sich so zusammengeschustert haben (haben zusammenschustern lassen!!!) wird in england besteuert... dabei gelten die bestimmungen der mit den betroffenen ländern vereinbarten doppelbesteuerungsabkommen - in den von mir betreuten firmen wird relativ formlos vom internal revenue in grossbritannien BEREITS BEZAHLTE STEUERN auf die uk-abgaben vollständig angerechnet... d.h. im von ihnen geschilderten fall (wenn wirklich KEINE ERTRÄGE im uk anfallen), sind auch keine steuern geschuldet


mit dem DARSTELLUNGSMODELL - nach welchen kriterien die zahlen in den einzelnen ländern zusammenzuschustern sind also - hat die BESTEUERUNG überhaupt nichts zu tun


wir betreuen gesellschaften, die seit über 20 jahren genauso "abrechnen"... ohne irgendwelche probleme


übrigens: die gegenüber anderen ländern äusserst kundenfreundliche tatsache, dass die englischen steuerbehörden uk-firmen als INTERMEDIARY für offshore-firmen anerkennen, solange "gewinne" in der grössenordnung von ca. 5% im vereinigten königreich hängenbleiben und versteuert werden, zeigt auf, welche ausgezeichneten möglichkeiten uk-limiteds auch für nicht-bankrotteure und inhaberinnen von firmen wie "nagelstudio zock am inn limited" bieten


just as an information


wohl bekomm's - viel glück


ffbkdavid
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
leolux
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Also mir ist / war klar, das die Bilanzen nach UK - GAAP dann an das englische Finanzamt abgegeben werden müssen.

Ich gehe also zu meinem Steuerbereater, der macht die Bilanz für die deutsche Niederlassung. Dann macht er die engl. Übersetzung nach UK - GAAP rein. Alles soweit klar.

nur was passier, WENN da wirklich keine Umsätze drin stehen?

Und noch eine Frage: Wenn ich eine LTD im JAhr AUG 2004 anmelde und im Jan 2005 kein directr mehr bin, bin ich als EX director überhaupt verpflichtet dort etwas einzureichen für 2004 ?
Was kann mir als noch tätigen Shareholder passieren ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 13:01    Titel: verantwortung von uk-firmen-directors Antworten mit Zitat

sie fragen:


"..... Wenn ich eine LTD im JAhr AUG 2004 anmelde und im Jan 2005 kein directr mehr bin, bin ich als EX director überhaupt verpflichtet dort etwas einzureichen für 2004 ....."


was heisst denn KEIN DIRECTOR MEHR BIN... irgendwer war/ist ja ihr nachfolger


es ist immer der AKTUELL VERANTWORTLICHE, der dafür sorgen muss, dass den gesetzlichen vorschriften genüge getan wird


scheint mir absolut klar und unmissverständlich zu sein... oder habe ich ihre frage falsch verstanden?


viel erfolg

ffbkdavid
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
leolux
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal unn danke für die schnelle Reaktion....

Ja es ist Jemand mein Nachfolger. Es ist etwas unglücklich formuliert.
Ich war dort nur bis zum 8.1.05 Geschäftsführer ( director ) und bin seitdem nur noch shareholder. Aus dem Sachverhalt ergeben sich 2 Fragen, welche ich mir erlaube nocheinmal klarer zu stellen

1. Wann muss der Jahresabschluss für 2004 in UK abgegeben werden ?
2. genügt eine Übersendung der nach UK-GAAP angepassten unterlagen ohne sonstige Scrhiftstücke ?
3. Können Shareholder in Haftung genommen werden, wenn die Anmeldung in UK nicht gemacht wird ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 16:12    Titel: achtung bei uk-limiteds Antworten mit Zitat

1. Wann muss der Jahresabschluss für 2004 in UK abgegeben werden ?
_____ das kommt auf das GRÜNDUNGSDATUM ihrer firma an
_____ checken sie via www.companieshouse.gov.uk - rechter teil, oranges feld "webcheck" und "free company information" drücken... dann im erscheinenden window im feld firmenname eingeben... weiterklicken, bis sie auf "ihrer" seite sind - dort werden sie den EINGANGSTERMIN von behördlich vorgeschriebenen dokumenten finden... entweder "annual return" oder "accounts"
_____ beachten sie bitte, dass der dort festgehaltene termin das datum aufzeigt, bis zu dem die unterlagen beim companies house eingetroffen sein müssen - rechnen sie mit 2-3 wochen "laufzeit" - ansonsten gewärtigen sie eine saftige busse (beginnt für "ersttäter" bei 100 pfund!!!)


2. genügt eine Übersendung der nach UK-GAAP angepassten unterlagen ohne sonstige Scrhiftstücke ?
_____ muss den anforderungen des companies house genügen - auf der webseite finden sie musterdarstellungen
_____ wichtig ist der hinweis auf beispielsweise verzicht auf "auditing" (buchprüfung) - es gibt da ganz klare weisungen, wie man "das" macht
_____ ich wundere mich, warum ihr SECRETARY das nicht für sie macht... ist doch eigentlich seine aufgabe


3. Können Shareholder in Haftung genommen werden, wenn die Anmeldung in UK nicht gemacht wird ?
_____ nein, aber - viel schlimmer
_____ erstens gewärtigen die direktoren, dass sie mit einer "relegation" in die abstiegsliga bestraft werden, d.h. sie dürfen während einer gewissen zeit nicht mehr für uk-gesellschaften als direktoren amtieren
_____ und - noch ganz gewaltig viel schlimmer - ihre firma wird behördlicherseits zwangsweise liqudiert und ihr vermögen fällt, wie es im gesetz so schön heisst - "DER KRONE ANHEIM"... auf deutsch: der englische staat krall sich alle aktiven ihrer gesellschaft


passen sie auf, die engländer sind ganz liebenswerte mitmenschen... aber wenn DIE gereizt werden, dann knallt's ganz schön!!!


viel glück


ffbkdavid
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
leolux
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich bin ja manchmal etwas schwer von Begriff.
Das bedeutet also, das die Shareholder jeweils mit Ihrem Haftungskapital haften, wenn der director seine Pflichten nicht erfüllt ? Oder haften die Shareholder dann voll ?

Langsam muss ich sehen das ich da rauskomme. Gibt es Möglichkeiten, meine 50% zu übertragen ?

Danke für die Vielen Tips, ich sehe mich in Kürze genau auf der
CompaniesHouse Homepage um. Ansonsten bin ich auch für einen
Tipp dankbar, was einen fähigen Berater in Berlin oder Dresden angeht, der mir da evtl. professionell helfen kann....

Gruß,
leolux
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 21:09    Titel: haftung von aktionären Antworten mit Zitat

macht nix... das mit dem "schwer von begriff" gilt nur so lange, bis man die zusammenhänge und abläufe kapiert hat


"..... das bedeutet also, das die Shareholder jeweils mit Ihrem Haftungskapital haften, wenn der director seine Pflichten nicht erfüllt?

was meinen sie damit? ein shareholder hat doch aktien gezeichnet... sonst wäre er ja nicht aktionär, nicht wahr? - eben! und diese EINLAGE (kapital/anlage... nennen sie's wie sie möchten) ist sein RISIKO... das hat nichts mit "haftungskapital" zu tun - wenn sie 5,000 pfund eingelegt haben und dafür 50% der AUSGEGEBENEN AKTIEN (hat nichts mit dem AUTORISIERTEN KAPITAL zu tun!) erhalten haben, ist DAS ihr risiko


Oder haften die Shareholder dann voll?

ich hoffe nicht, dass sie in alkoholisierten zustand irgendwelche dokumente unterzeichnet haben - oder was verstehen sie unter "voll"?

kurz und knapp: ihre haftung als aktionäre beschränkt sich auf die von ihnen gezeichneten und bezahlten aktien


hope this helps


schönen abend


ffbkdavid
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
leolux
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ja der Sachverhalt ist folgender:

Die LTD habe ich mit lt. Gesellschaftervertrag gezeichnet und angemeldet. Als Diector und Shareholder von 50% Aktien.

Nun habe ich mich als Director wieder austragen lassen. Lange bevor überhaupt das erste Jahr zuende ging. Nun hat der amtierende director
die erklärungen nicht erledigt und ich bin ja nur noch shareholder.

Das ist das Problem. Ob mir halt abgesehen vom Kapital ein Schaden entstehen kann. Kapital sind nur 10 Pfund. Dann ist das Problem nämlich nicht existent )))


Ich danke für die schnellen und umfassenden Antworten !!!!
#
leolux
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> UK Limited Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Was geht’s Dritte an, wenn ich nicht ... Verbraucheranwalt Urteile & Recht 2 22.Jul 2008 11:50 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Was passiert, wenn GmbH nicht ordentl... ttmanni Insolvenz 4 16.Jul 2008 15:45 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Cars2golimited, Betrug oder nicht? moreno Wer kennt, was meint Ihr dazu? 1 15.Jul 2008 17:24 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Pfändbar oder nicht? colla Insolvenz 4 14.Jul 2008 11:27 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hilfe bei Finanzierung einer Pension ... mia-bella Kapitalbeschaffung 2 12.Jul 2008 22:17 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Bankkonto nach Privatinsolvenz in Eng... WhiteDog Insolvenz 0 12.Jul 2008 10:55 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kfz-Versicherung zahlt nicht ALLES Jeanny Versicherungen, Aktien, Fonds 0 4.Jul 2008 9:40 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Bauleiter einer Einpersonen-Limited -... GM&P Info Urteile & Recht 0 3.Jul 2008 14:36 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Vor- & Nachteile einer Ltd. - Ode... dementho UK Limited 0 2.Jul 2008 2:13 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Vertretung in England benoetigt? Reif.fuer.die.Insel Geschäftsverbindungen 0 22.Jun 2008 15:58 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Reinigung des Anzugs nicht absetzbar Moderator GM&P Urteile & Recht 1 10.Jun 2008 15:36 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mehrere Minijobs nicht rückwirkend be... GM&P Info Urteile & Recht 0 9.Jun 2008 4:40 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Einschätzung einer Immobilienfinazierung HarryP Privat: Kredite & Finanzierungen 2 7.Jun 2008 17:42 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kriminell werden Personen - nicht Unt... Moderator GM&P Kommentare & Meinungen 2 1.Jun 2008 8:12 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Arbeitslos? - Dann darfst Du auch nic... Moderator GM&P Nachrichten & Meldungen 39 26.Mai 2008 19:27 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen