Verfasst am: 4.Jan 2006 16:16 Titel: Bilanz einer in England nicht tätigen LTD, Dt. Niederlassung
Hallo Kollegen,
Es gibt nach meinem Kenntnisstand die Möglichkeit in England eine verkürzte Bilanz abzugeben, die laut Steuergesetz auch ein formloses
Schriftstück sein kann.
Weiß dazu Jemand etwas näheres ?
Mir ist bekannt, das meine LTD Bilanz für die Dt. Niederlassung hier ganz nromal erstellt, abgegeben werden muss. Dann muss man die BILANZ für das engl. Finanzamt vorbereiten, übersetzen und nach UKGAAP ( die Enländer und AMerikaner haben ja ein stärker gewinnorientiertes System ) umgeformt werden muss.
Was muss alles in die Erklärung hinein ? Was muss ich erklären wenn ich keinerlei Umsätze in England gemacht habe ?
Verfasst am: 4.Jan 2006 19:49 Titel: Re: Bilanz einer in England nicht tätigen LTD, Dt. Niederlas
Leider ist auch die verkürzte Bilanz nicht gerade etwas, das man als formloses Schriftstück betrachten könnte. Es sind viele Formvorschriften zu beachten. Auch die verkürzte Bilanz benötigt eine komplette G/V. Einfach Kennzahlen zu übernehmen, spielt sich auch nicht, da in UK komplett andere Abschreibungen gelten.
Am besten Sie wenden sich an eine seriöse Agentur bzw. Steuerberater, welche Ihnen den Abschluss nach UK GAAP erstellt. (Kosten ab 250,- Euro aufwärts)
die tatsache, dass ihre uk-firma in grossbritannien NICHT tätig ist, entbindet sie nicht davon, ordnungsgemäss bilanz und erfolgsrechnung zu erstellen und DEN ZUSTÄNDIGEN behörden zur verfügung zu stellen
vergessen sie nicht: sie sind KEINE DEUTSCHE firma, sondern eine filiale der uk-gesellschaft... diese kann ja vollständig rein goar nix tun in england, ausser die GEGEBENENFALLS VERSCHIEDENEN ausländischen zweigniederlassung zu koordinieren (holzeinkauf in sumatra über eine dortige filiale, veredelung in bangkog in einer dortigen zweigstelle, die möbel fabriziert... und schlussendlich vermarktung in der brd über eine verkaufs-niederlassung... oder ähnlich)
auf dem ERGEBNIS der deutschen niederlassung haben sie dortselbst die notwendigen abgaben zu leisten... was in den englischen büchern über die fialiale in sumatra steht, geht den deutschen fiskus überhaupt nichts an
die zahlen aus sumatra, bangkok und gelsenkirchen (nur um konkrete standorte zu nennen werden kontokorrentmässig in der englischen firma zusammengefasst... in deren bilanz heisst's dann unter "assets":
- beteiligung an filiale sumatra: 3,450,564.75 zjungzum
- beteiligung an filiale bangkok: 567,456.00 klingklang
- beteiligung an filiale deutschland: 123,654.75 teuros
das ergibt im total den wert des gesamtladens
das gesamtkunstwerk, das sie sich so zusammengeschustert haben (haben zusammenschustern lassen!!!) wird in england besteuert... dabei gelten die bestimmungen der mit den betroffenen ländern vereinbarten doppelbesteuerungsabkommen - in den von mir betreuten firmen wird relativ formlos vom internal revenue in grossbritannien BEREITS BEZAHLTE STEUERN auf die uk-abgaben vollständig angerechnet... d.h. im von ihnen geschilderten fall (wenn wirklich KEINE ERTRÄGE im uk anfallen), sind auch keine steuern geschuldet
mit dem DARSTELLUNGSMODELL - nach welchen kriterien die zahlen in den einzelnen ländern zusammenzuschustern sind also - hat die BESTEUERUNG überhaupt nichts zu tun
wir betreuen gesellschaften, die seit über 20 jahren genauso "abrechnen"... ohne irgendwelche probleme
übrigens: die gegenüber anderen ländern äusserst kundenfreundliche tatsache, dass die englischen steuerbehörden uk-firmen als INTERMEDIARY für offshore-firmen anerkennen, solange "gewinne" in der grössenordnung von ca. 5% im vereinigten königreich hängenbleiben und versteuert werden, zeigt auf, welche ausgezeichneten möglichkeiten uk-limiteds auch für nicht-bankrotteure und inhaberinnen von firmen wie "nagelstudio zock am inn limited" bieten
Also mir ist / war klar, das die Bilanzen nach UK - GAAP dann an das englische Finanzamt abgegeben werden müssen.
Ich gehe also zu meinem Steuerbereater, der macht die Bilanz für die deutsche Niederlassung. Dann macht er die engl. Übersetzung nach UK - GAAP rein. Alles soweit klar.
nur was passier, WENN da wirklich keine Umsätze drin stehen?
Und noch eine Frage: Wenn ich eine LTD im JAhr AUG 2004 anmelde und im Jan 2005 kein directr mehr bin, bin ich als EX director überhaupt verpflichtet dort etwas einzureichen für 2004 ?
Was kann mir als noch tätigen Shareholder passieren ?
Verfasst am: 5.Jan 2006 13:01 Titel: verantwortung von uk-firmen-directors
sie fragen:
"..... Wenn ich eine LTD im JAhr AUG 2004 anmelde und im Jan 2005 kein directr mehr bin, bin ich als EX director überhaupt verpflichtet dort etwas einzureichen für 2004 ....."
was heisst denn KEIN DIRECTOR MEHR BIN... irgendwer war/ist ja ihr nachfolger
es ist immer der AKTUELL VERANTWORTLICHE, der dafür sorgen muss, dass den gesetzlichen vorschriften genüge getan wird
scheint mir absolut klar und unmissverständlich zu sein... oder habe ich ihre frage falsch verstanden?
Hallo nochmal unn danke für die schnelle Reaktion....
Ja es ist Jemand mein Nachfolger. Es ist etwas unglücklich formuliert.
Ich war dort nur bis zum 8.1.05 Geschäftsführer ( director ) und bin seitdem nur noch shareholder. Aus dem Sachverhalt ergeben sich 2 Fragen, welche ich mir erlaube nocheinmal klarer zu stellen
1. Wann muss der Jahresabschluss für 2004 in UK abgegeben werden ?
2. genügt eine Übersendung der nach UK-GAAP angepassten unterlagen ohne sonstige Scrhiftstücke ?
3. Können Shareholder in Haftung genommen werden, wenn die Anmeldung in UK nicht gemacht wird ?
Verfasst am: 5.Jan 2006 16:12 Titel: achtung bei uk-limiteds
1. Wann muss der Jahresabschluss für 2004 in UK abgegeben werden ?
_____ das kommt auf das GRÜNDUNGSDATUM ihrer firma an
_____ checken sie via www.companieshouse.gov.uk - rechter teil, oranges feld "webcheck" und "free company information" drücken... dann im erscheinenden window im feld firmenname eingeben... weiterklicken, bis sie auf "ihrer" seite sind - dort werden sie den EINGANGSTERMIN von behördlich vorgeschriebenen dokumenten finden... entweder "annual return" oder "accounts"
_____ beachten sie bitte, dass der dort festgehaltene termin das datum aufzeigt, bis zu dem die unterlagen beim companies house eingetroffen sein müssen - rechnen sie mit 2-3 wochen "laufzeit" - ansonsten gewärtigen sie eine saftige busse (beginnt für "ersttäter" bei 100 pfund!!!)
2. genügt eine Übersendung der nach UK-GAAP angepassten unterlagen ohne sonstige Scrhiftstücke ?
_____ muss den anforderungen des companies house genügen - auf der webseite finden sie musterdarstellungen
_____ wichtig ist der hinweis auf beispielsweise verzicht auf "auditing" (buchprüfung) - es gibt da ganz klare weisungen, wie man "das" macht
_____ ich wundere mich, warum ihr SECRETARY das nicht für sie macht... ist doch eigentlich seine aufgabe
3. Können Shareholder in Haftung genommen werden, wenn die Anmeldung in UK nicht gemacht wird ?
_____ nein, aber - viel schlimmer
_____ erstens gewärtigen die direktoren, dass sie mit einer "relegation" in die abstiegsliga bestraft werden, d.h. sie dürfen während einer gewissen zeit nicht mehr für uk-gesellschaften als direktoren amtieren
_____ und - noch ganz gewaltig viel schlimmer - ihre firma wird behördlicherseits zwangsweise liqudiert und ihr vermögen fällt, wie es im gesetz so schön heisst - "DER KRONE ANHEIM"... auf deutsch: der englische staat krall sich alle aktiven ihrer gesellschaft
passen sie auf, die engländer sind ganz liebenswerte mitmenschen... aber wenn DIE gereizt werden, dann knallt's ganz schön!!!
Ich bin ja manchmal etwas schwer von Begriff.
Das bedeutet also, das die Shareholder jeweils mit Ihrem Haftungskapital haften, wenn der director seine Pflichten nicht erfüllt ? Oder haften die Shareholder dann voll ?
Langsam muss ich sehen das ich da rauskomme. Gibt es Möglichkeiten, meine 50% zu übertragen ?
Danke für die Vielen Tips, ich sehe mich in Kürze genau auf der
CompaniesHouse Homepage um. Ansonsten bin ich auch für einen
Tipp dankbar, was einen fähigen Berater in Berlin oder Dresden angeht, der mir da evtl. professionell helfen kann....
Verfasst am: 5.Jan 2006 21:09 Titel: haftung von aktionären
macht nix... das mit dem "schwer von begriff" gilt nur so lange, bis man die zusammenhänge und abläufe kapiert hat
"..... das bedeutet also, das die Shareholder jeweils mit Ihrem Haftungskapital haften, wenn der director seine Pflichten nicht erfüllt?
was meinen sie damit? ein shareholder hat doch aktien gezeichnet... sonst wäre er ja nicht aktionär, nicht wahr? - eben! und diese EINLAGE (kapital/anlage... nennen sie's wie sie möchten) ist sein RISIKO... das hat nichts mit "haftungskapital" zu tun - wenn sie 5,000 pfund eingelegt haben und dafür 50% der AUSGEGEBENEN AKTIEN (hat nichts mit dem AUTORISIERTEN KAPITAL zu tun!) erhalten haben, ist DAS ihr risiko
Oder haften die Shareholder dann voll?
ich hoffe nicht, dass sie in alkoholisierten zustand irgendwelche dokumente unterzeichnet haben - oder was verstehen sie unter "voll"?
kurz und knapp: ihre haftung als aktionäre beschränkt sich auf die von ihnen gezeichneten und bezahlten aktien
Die LTD habe ich mit lt. Gesellschaftervertrag gezeichnet und angemeldet. Als Diector und Shareholder von 50% Aktien.
Nun habe ich mich als Director wieder austragen lassen. Lange bevor überhaupt das erste Jahr zuende ging. Nun hat der amtierende director
die erklärungen nicht erledigt und ich bin ja nur noch shareholder.
Das ist das Problem. Ob mir halt abgesehen vom Kapital ein Schaden entstehen kann. Kapital sind nur 10 Pfund. Dann ist das Problem nämlich nicht existent )))
Ich danke für die schnellen und umfassenden Antworten !!!!
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leolux
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