ich bin Allein-Gesellschafter und Geschäftsführer "meiner" Limited. Ich muss demnächst die erste verkürze Bilanz in England einreichen.
Meine deutsche Steuerbilanz ist sehr klein und "kompakt" weil ich keine Anlagegüter habe und in der GuV sind nur Einnahmen (Soll-Seite) und Ausgaben für Telefon (Haben-Seite).
Kann ich davon ausgehen, dass die reine Übersetzung der deutschen Bilanz in meinem Fall ausreicht?
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 29.Jan 2006 15:27 Titel:
xpluke,
gehen Sie einmal auf die Internetseiten des Companies House (oder fragen Sie einfach Ihre Gründungsagentur). Dort finden Sie auch die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Eine Übersetzung Ihrer deutschen Bilanz genügt nicht.
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