Verfasst am: 9.Sep 2004 21:41 Titel: Bilanzierungspflicht der Ltd.
Eine Frage an die Profis, unsere Ltd hat eine selbstst. Zweigniederlassung hier in Deutschland, wirtschaftet selbstständig, HRB Eintragung, Stuernummer etc. Wie sieht es mit den Bilanzen aus, sind wir in Deutschland und Engalnd Bilanzpflichtig? Oder nur in Deutschland? Unser Steuerberater meint wir müssen zweierlei Bilanzen erstellen, eine nach deutschem Recht, eine nach englischem? Ist das korrekt so?Gibt es hierfür irgendetwas zum nachlesen?
Schon mal vorab herzlichen Dank.
also sie sind eine englische firma und damit sowohl buchführungs- wie steuerpflichtig
was sie über ihre deutsche FILIALE abwickeln, ist TEIL DER TÄTIGKEIT ihrer englischen firma... dieser also UNTERGEORDNET
ich verstehe nicht, wie man auf die von ihnen gestellte frage überhaupt kommen kann!
ffbkdavid
p.s.
die steuerliche beurteilung ist eine völlig andere sache, gegebenenfalls können sie die in d abgelieferten steuern in uk als abzüge geltend machen... der gewinn ihrer "filiale" ist jedenfalls in die bilanz ihrer gesellschaft im uk einzusetzen
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