Anmeldungsdatum: 17.01.2003 Beiträge: 131 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 18.Okt 2003 7:04 Titel: Bild hilft? - Ltd. Gründung ganz einfach?
Allgemein bekannt, die Bildzeitung spinnt manchmal. Aber jetzt hat die Zeitung mal wieder "den Treffer" gelandet. Hoffentlich glauben es nicht alle was dort so berichtet wird.
Das Marktforschungs-institut Rheinland hat mehrere Unternehmen verglichen. Testsieger: Go Ahead Limited.
Was sagen die Gründungsfirmen dazu? (Übrigens - das Angebot zu Go Ahead Limited wurde direkt verlinkt!)
Zitat:
Britische Limited statt deutscher GmbH
Gründen Sie Ihre eigene Firma – für nur 259 Euro
Von JULIANE BÖTHNER und LAURA DE LA MOTTE
Sie haben eine pfiffige Geschäftsidee, doch Ihnen fehlt das nötige Kleingeld zur Existenzgründung? Kein Problem! Schon für 259 Euro können Sie Ihre eigene Firma gründen – nach britischem Recht als Limited, abgekürzt Ltd.
Möglich macht es ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. März 2003. Danach dürfen Sie auch in Deutschland eine Limited statt einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ins Leben rufen.
Tolle Aussichten für Existenzgründer, denn die Ltd. hat erhebliche Vorteile: Niedrige Steuern, sehr wenig Bürokratie, keine 25.000 Euro Mindestgesellschafts-einlage und dennoch keine Privathaftung, sollte man in die Pleite rauschen.
Natürlich müssen Sie nicht nach England fliegen, um eine Limited zu gründen. Dafür gibt es Firmen, die dabei helfen. Aber wer ist der beste und kostengünstigste Anbieter? Das Marktforschungs-institut Rheinland hat mehrere Unternehmen verglichen. Testsieger: Go Ahead Limited.
Jörg H. Fischer, Gast-Professor am Institut für Ökonomie und Management in Essen: „Die Ltd. ist die aktuell sinnvollste Möglichkeit, schnell und mit weniger Aufwand ein Unternehmen zu gründen. Einen Nachteil bei der Bankenfinanzierung gibt es im Gegensatz zur klassischen GmbH und AG nicht.“
Zitat:
Ist die Limited in Deutschland voll geschäfts- und rechtsfähig?
Ja! Eine in Großbritannien gegründete Gesellschaft ist grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedsland geschäftsfähig und rechtsfähig!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das am 13. März 2003 erstmalig bestätigt und hob damit die bisherige Rechtsprechung auf. Das bedeutet insbesondere, dass Sie mit einer Limited Ihre persönliche, private Haftung ausschließen.
Ist die englische Limited anerkannt wie etwa eine deutsche GmbH?
Die Limited ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der gesamten EU als selbstständige und unselbstständige Niederlassung beim örtlichen Handelsregister eintragungsfähig.
Nach dem Vertrag von Maastricht, der von allen EU-Mitgliedsstaaten unterschrieben wurde, dürfen ausländische Gesellschaften in anderen Staaten der Europäischen Union nicht benachteiligt oder schlechter gestellt werden als inländische Firmen.
Brauche ich ein englisches Bankkonto?
Nein. Ein deutsches Bankkonto reicht aus.
Welche Geschäfte kann ich mit der Limited ausführen?
Die von Go Ahead Limited erstellten Gesellschaftsverträge (Memorandum) erlauben Ihnen, jeder Tätigkeit nachzugehen bzw. jede Tätigkeit auszuüben – sofern diese nicht in Deutschland eintragungspflichtig sind, wie z.B. eine Gaststätte
Ich mache Geschäfte nur in Deutschland, muss ich dann Steuern in England zahlen?
Nein, aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Großbritannien und Deutschland müssen Sie Ihre Umsätze und Gewinne in Deutschland versteuern.
Wo wird versteuert, wenn ich in Deutschland und in Großbritannien tätig bin?
Die Gewinne werden jeweils in dem Land versteuert, in dem die Betriebsstätten liegen und die Gewinne anfallen.
Bis zu welcher Summe haftet der Geschäftsführer (Director)?
Der Geschäftsführer haftet persönlich nicht – sondern ausschließlich die Gesellschaft mit dem Grundkapital sowie Vermögenswerten der Gesellschaft
Was ist, wenn die Limited in Konkurs geht?
Die Gläubiger können (wie in Deutschland) nur auf die Vermögenswerte der Gesellschaft (z.B. Computer, Lagervorräte) zurückgreifen – allerdings nicht auf das Privatvermögen des Geschäftsführers.
Firmengründungs-Vorgang
Zitat:
1. Schritt: Antragsformular
Füllen Sie das Antragsformular zur Firmengründung aus.
Eine Limited besteht aus mindestens 2 Personen. Beide müssen Sie schon bei der Anmeldung angeben. Legen Sie außerdem einen Firmennamen fest. Wählen Sie zusätzlich zwei Alternativnamen, falls Ihr erster Wunschname schon vergeben ist.
Das Grundpaket kostet 259 Euro und enthält alle notwendigen Leistungen zur Firmengründung. Möchten Sie von den englischen Steuervorteilen profitieren oder sich individuell beraten lassen? Diese Zusatzangebote von Go Ahead müssen extra bezahlt werden.
Sie erhalten von Go Ahead alle Gründungsdokumente und die offizielle Bestätigung Ihrer Firmengründung durch das englische Handelsregister.
Lassen Sie nun die offizielle Bestätigung der Firmengründung von einem Notar beglaubigen.
Im Anschluss erhalten Sie eine kostenlose Informationsbroschüre. Sie enthält alle Infos über die Führung einer Ltd., Ihre Rechte und Pflichten.
Wenn Sie in Deutschland tätig sein wollen, beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht die Eintragung beim Handelsregister.
Dazu müssen Sie den beglaubigten Gesellschaftervertrag vorlegen. Go Ahead bereitet Ihnen diese Unterlagen kostenlos vor.
Die Selbsterklärung zum Testsieger:
Das MFR - Marktforschungsinstitut Rheinland mit Sitz in Euskirchen hat
diesbezüglich Angebotsfeatures von 10 Firmen miteinander verglichen. Das Ergebnis ist bemerkenswert.
Zitat:
Studie über Limited-Beratungsgesellschaften der Marktforschung Rheinland
Unter Leitung von Dr. Bernhard Gutmann, hat das renommierte Marktforschungsinstitut Rheinland mehrere Gesellschaften getestet und verglichen, die sich mit der Gründung von Limiteds für deutsche Unternehmer befassen. Aus dieser Studie geht eindeutig der Vorteil von Go Ahead Limited hervor, was uns zum Testsieger der Studie machte. Darauf sind wir Stolz und wurden darin in unserem Konzept verstärkt, Qualität und umfangreichen Service durch Erfahrung zu einem günstigen Preis anzubieten.
Die Ergebnisse der Studie sowie die Zusammnfassung halten wir als kostenlosen Download für Sie bereit.
Sie haben die Behörden schneller im Hause als Sie sich es wünschen.
Das ist so nicht richtig, mein lieber Inkasso! Wenn ich eine Ltd. gründen möchte, ohne Hintergedanken irgendwelcher Art, also lediglich die 'juristische Person' als solche, um als Unternehmung handeln zu können, dann ist das schon absolut Okay.
In diesem Falle sollte ich aber auch selbst der Geschäftsführer, der zu gründenden Ltd. sein und habe auch nichts zu verstecken...
Gleiches bezieht sich auf sämtliche Gesellschaften innerhalb der EU Länder.
Zuletzt bearbeitet von Goodman am 20.Okt 2003 9:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
Klaus, da haben wir vermutlich aneinander vorbei geschrieben.
Da ich ja einige Testgründungen nun kenne, und erleben durfte, dass bei solch billig Gründungen meist schon fahrlässig bei der Gründung vorgegangen wird, und jene Ltds gerade in diesem Preissegment gerade einmal für Tätigkeiten innerhalb Englands taugen, kann man nur eindringlich warnen. Mitunter sind die mitgesandten Registerauszüge noch nicht mal echt, usw. ( genauere Details zu den absehbaren Gründungsdesastern alleine durch die Gründung gerne per PN)
Pauschalieren darf man freilich nichts, aber mit dem Backgroundwissen von fähigen Ltd-Gründern, kann man schon sagen, dass eine Ltd für Lulli Euro in Deutschland sehr gefährlich ist für den Betreiber.
Schon alleine die notwendigen Gebühren für eine saubere wasserdichte Ltd, ohne Anonymität, übersteigt diese Lulli-Angebote bei weitem !
Wenn ich meine Ltd hernehme, und nur einmal die reinen Gebühren rechne ohne dem Verdienst der Gründungsagentur, liegen diese weit weit über den Billiggründerangeboten.
Keine Frage, eine reine Gründung kann man sogar selbst durchziehen für laue Euro, nur wasserdicht (wobei sich wasserdicht NICHT auf Anonymität bezieht) und handlungsfähig von Deutschland aus ist jene NICHT.
Mein Hinweis zielte nunmal darauf, dass niemand auf die Idee kommt sich eine Ltd für Lulli zu kaufen und zu meinen diese in der BRD einsetzen zu können. SO EINFACH IST DAS NUNMAL NICHT.
Bildattestate sowie der augenscheinliche Testsieger vermitteln aber genau diesen Eindruck.
Verwunderlich ist: die Firmengründer und Gründungsanbieter bleiben so ruhig und nehmen dies so hin. Stellt man jetzt diesen Anbieter über alles? Was sagen die Gründungsunternehmen dazu?
Verfasst am: 25.Nov 2003 18:54 Titel: Seriöse Anbieter lassen sich nicht aus der Ruhe bringen
Versuchen Sie doch einmal, einem dieser "Billig-Anbieter" konkrete Fragen zum Procedere der Gründung zu stellen, zu Haftungsfragen in Deutschland, zu deren Erfahrung bei der nachgehenden Betreuung des Gründers ..... oder gibt es diese vielleicht gar nicht ???
Versuchen Sie doch einmal, solche "Billig-Gründer" per e-mail oder per Telefon zu erreichen, wenn Sie dringend eine bestimmte Klärung benötigen. Ist der-/diejenige denn auch wirklich erreichbar?
Seriöse Gründer zeichnen sich dadurch aus, daß nicht nur online-Angebote vorhanden sind, und anschließend die Dokumente auf dem Postweg zum Kunden geschickt werden. Vielmehr sind die höheren Gründungskosten dadurch verursacht und auch gerechtfertigt, daß mit dem Kunden eine gründliche Beratung über den Sinn einer solchen Gründung durchgeführt wird, einschließlich der weiteren Möglichkeiten, die in diesem Einzelfall darüberhinaus zusätzliche Gestaltungen erforderlich machen. Dieser Gründungsberater setzt sich nach Möglichkeit auch mit dem Gründer zusammen. Und: er bietet die nachträgliche Betreuung an, z.B. im Umgang mit deutschen Behörden, Empfehlungen zu bestimmten Vorgehensweisen etc. (Natürlich nur sofern dies nicht mit dem deutschen Rechtsberatungsgesetz und Steuerberatungsgesetz kollidiert).
Die Gründung der Ltd. selbst ist relativ unkompliziert und kann vom Gründungsberater sehr preiswert in England eingekauft werden. Wenn auf diesen Einkaufspreis dann x % aufgeschlagen werden, kann dieser Aufschlag keine effiziente und korrekte Beratung enthalten. Dann ist dieser Vorgang wirklich nur Wareneinkauf/Warenverkauf. Sie sehen schon allein daran, daß die höheren Preise anderer Anbieter durchaus gerechtfertigt sind.
Ich bin Kunde von Go Ahead Limited.
Der "Vermittler" war die Bild-Zeitung...
Ich möchte keine Wertung abgeben, aber vielleicht hilft es Interessenten, wenn ich über meine Erfahrungen berichte:
Die Informationen auf der Homepage der Go Ahead Limited sind gut und meine Anfragen (E-Mail) wurden zügig bearbeitet. Nachdem ich mich entschlossen hatte den Gründungsservice zu beanspruchen, ging es sehr schnell. Insgesamt dauerte die Gründung und Zusendung der kompletten Firmenunterlagen nur wenige Tage. Die Ltd. wurde noch vor Begleichung der Rechnung gegründet und ich erhielt alle Papiere im vorab per E-Mail.
Bis dahin lief alles perfekt. Dann tauchten die ersten Fragen und Probleme auf. In der beglaubigten deutschen Übersetzung war ein erheblicher Fehler und bezüglich des Haftungskapitals gab es auch eine Abweichung.
Ich habe bis heute keine Korrektur erhalten. Inzwischen sind 4 Monate vergangen! E-Mails werden nicht mehr beantwortet.
Für mich besteht noch erheblicher Beratungsbedarf zum Einsatz der Ltd. Vor allem in steuerlicher Hinsicht (IT Projekt).
Hy Pete,
ich habe ähnliche probleme, warte seit sieben monaten auf eine Namensänderung. Aber Deine Go Ahead hat doch in diesem Monat Infotage, hatte eigentlich vor dort mich mal zu informieren, da ich auch tausen fragen habe die nicht richtig beantwortet wurden ( bei einer anderen Firma ). Ich gehe nach Essen vielleicht können wir uns dort treffen, und unsere fragen klären lassen http://go-limited.de//Aktuelles/ARechtseminar.shtml Gruß Bernd
Hallo Bernd!
Die Newsletter sind das Einzige, was ich noch von Go Ahead bekomme. Da werben Sie für Ihre Seminare. Die Themen klingen sehr interessant - allein mir fehlt Glaube (an diese Fa.)...
Warum sollte ich außerdem bezahlen (169,-- zzgl. MwSt.), nur um Kontakt zu bekommen?
Bei welcher Fa. haben Sie Ihre Ltd. gegründet? Was zahlen Sie für Ihre Telefon und Faxnummer? Haben Sie ein engl. Bankkonto?
Ich habe mir Ihre Homepage angeschaut und finde gut, was Sie da anbieten. Leider bin ich kein "Handwerker", mich interessiert eher die gute Idee und die Möglichkeiten der Expansion.
Leider kann ich keine PN schreiben, werde daher meine ICQ-Nummer ins Profil stellen.
Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 14.5.03 festgestellt, dass in konsequenter Fortführung der Rechtsprechung des BGH eine englische Limited (Ltd.) in Deutschland als solche als insolvenzfähig anzusehen ist. ( AZ 67G IN 358/02)
Die Gesellschafter einer englischen Limited kämen im deutschen Insolvenzverfahren regelmäßig nicht in den Genuss einer Haftungsbeschränkung, wenn die englische Limited ausschließlich in Deutschland operiert hat und in tatsächlicher Hinsicht nicht mit hinreichendem Kapital ausgestattet ist. Dies gelte jedenfalls dann, wenn weitere Indizien hinzutreten, die zwingend auf eine rechts-missbräuchliche Auslandsgründung als reine "Briefkastenfirma" schließen lasse. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war wie das Gericht ermittelt hat die Limited ausschließlich auf dem deutschen Markt tätig. Sie produzierte in Hamburg so genannte Doppelböden. Dabei teilte sie ihr Betriebsgrundstück mit einer GmbH, die auf demselben Geschäftsgebiet wie die Schuldnerin tätig war. Besonderheit in dem entschiedenen Fall war, dass die Geschäftsbetriebe der Limited und der GmbH untrennbar miteinander verknüpft waren. Das Geschäftskonzept der beiden Unternehmen beruhte offenbar im wesentlichen darauf, dass die GmbH stets als Vertragspartnerin für alle eingehenden Aufträge auftrat, die Limited hingegen den Materialeinkauf tätigte und die Mehrzahl der Arbeitnehmer beschäftigte. Im Ergebnis wurde so bewirkt, dass nahezu sämtliche Einnahmen der GmbH zustanden, während die Limited allein für die Mehrzahl der offenen Rechnungen haftete.
Das Gericht wertete in seiner Entscheidung bereits die alleinige Tatsache der fehlenden tatsächlichen Kapitalausstattung einer Gesellschaft bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung der Gesellschafter eines ausschließlich in Deutschland operierenden, nach ausländischem Recht gegründeten Unternehmens als Indiz für eine Rechtsmissbräuchlichkeit bzw. einen Verstoß gegen den deutschen ordre public. Letztlich ließ es diese Frage aber offen, da die Rechtsmissbräuchlichkeit aus anderen Gründen unzweifelhaft vorlag: das Geschäftskonzept der GmbH und der Limited bestand schon darin, Forderungen und Verbindlichkeiten zu trennen und auf zwei unterschiedliche rechtliche Träger zu leiten. Ausgerechnet die Trägerin der Verbindlichkeiten war dann eine Gesellschaft mit angeblichem Sitz im Ausland und ohne nennenswertes haftendes Mindestkapital.
In der Folge konnten sich die Gesellschafter der Schuldnerin nicht auf eine Haftungsbeschränkung berufen. Deshalb hat das Amtsgericht die Limited insolvenzrechtlich nicht wie eine GmbH, sondern wie eine Gesellschaft behandelt, deren Gesellschafter unbeschränkt haften; dies läuft letztlich auf eine der OHG vergleichbare Gesellschaft hinaus.
Für Rechtsmissbrauch ist die LIMITED eben nicht geeignet.
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