Verfasst am: 8.Feb 2006 4:33 Titel: Brauche Hilfe bei Limited Gründung
Hallo Leute,
ich werde demnächst eine UK - Limited gründen (am besten in den nächsten 2 Wochen) und habe davor ein paar sehr wichtige Fragen. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen =)
Am besten schildere ich erstmal mein Vorhaben:
Ich möchte einen Hosting-Service aufbauen. Vermieten werde ich Webspace, GameServer, und alles was sonst noch dazugehört. Absetzen würde ich in erster Linie in Deutschland und Österreich. Erste Kunden sind bereits in Aussicht.
Da kaum Eigenkapital zur Verfügung, und auch wegen der niedrigen Steuern, habe ich mich für eine Limited entschieden. Ich werde diese vermutlich über www.interlimited.de gründen und auch deren Secretary und Registered Office Service in Anspruch nehmen.
Die ersten Server sind bereits angemietet (werde ich danach an die Limited übertragen) , den Auftrag zur Unternehmensgründung wollte ich sobald wie möglich rausgeben.
Nun sind aber ein paar Fragen aufgetaucht die ich kurz schildern möchte:
*) Steuern:
Ich habe gelesen, bis 10 000 Pfund Gewinn bezahlt man keine Steuern, ist das richtig?
In welchem Land müsste ich Steuern bezahlen? Ich leite die Ltd ausschließlich von zu Hause. Aber Niederlassung ist keine geplant. Da ich aber die Geschäfte nicht in oder aus Großbritannien aus mache, kann ich dennoch in den UK Steuern bezahlen oder muss ich mich hier beim Finanzamt melden?
Die Ltd würde über Konten in Ö und D verfügen auf die die Kunden bezahlen.
*) Shares:
Was hat es mit den Shares auf sich?
Wenn ich zB 1000 Shares festsetze, wäre das ein Nominalbetrag von 1000 Pfund bei 1 Pfund je Anteil.
Kann ich diese Anteile dann auch zu sagen wir Hausnummer 10 Pfund verkaufen? (natürlich nicht öffentlich, an Bekannte die mir beim Aufbau behilflich sein werden und auch gegen Kauf von Anteilen zum Kapital beitragen würden)
Wenn ich 1000 Anteile ausgebe, müsste ich für 1000 Pfund haften, aber nur 1 Pfund einbezahlen, richtig?
*) Adresse:
Wenn ich nun also alles über die Ltd mache, aber hier von zu Hause aus, wäre es ein Problem wenn mir meine Kunden die Verträge für die Server an meine Heimatadresse schicken? Oder würde man das dann so werten, dass meine Heim-Adresse eine "Niederlassung" ist?
*) Accountant:
Wie sieht das mit einem Accountant aus? Ich habe bei einem Gründungsunternehmen gelesen, ein Accountant wäre zwingend notwendig. Also ein Steuerberater. Ist das wirklich so? wenn ja, was kostet ein Accountant?
*) Buchhaltung:
Welche Art der Buchhaltung muss ich führen?
Ebenfalls bei einer Gründerseite habe ich gelesen man müsse keine Doppelte Buchhaltung führen. Welche dann? und wie funktioniert sie? Hat vielleicht jemand einen Link wo das erklärt wird? Google will und will nichts ausspucken...
Wenn ich die gesamte Buchhaltung outsourcen würde, was würde das kosten?
*) laufende Kosten:
Fallen für mich ausser dem Secretary- und Registered Office - Service irgendwelche laufenden Kosten an?
Brauche ich sonst irgendein zwingendes Personal?
*) Konten:
Ich geh mal davon aus, dass dem bestimmt nciht so ist, aber wäre es möglich, Zahlungen an die Ltd. vorübergehend über mein Privatkonto zu empfangen?
*) Infomaterial:
Kent vielleicht jemand Bücher, Seiten oder sonstiges dass ihr mir als "Wegbegleiter" empfehlen könnt? Ich bin auf dem besten Wege selbstständig durchzustarten, aber mir fehlt es noch etwas an Wissen, dass ich mir schnellstmöglich aneignen möchte. Am besten Online-Versionen da kostenfrei, oder auch Bücher.
Naja, erstmal vielen Dank für jede Hilfe im vorhinein
Warum fragen Sie nicht bei www.interlimited.com, wenn Sie dort gründen? Ich werde auch in Kürze dort eine Ltd. gründen und habe bis heute auf alle Fragen eine "fachgerechte" Antwort bekommen.
Verfasst am: 8.Feb 2006 19:24 Titel: interlimited... da werden sie geholfen... mit sicherheit!!!
ich hätte eine noch besser lösung: LASSEN SIE'S BLEIBEN
die art ihrer fragestellung, ihr ständiger hinweis auf "was kostet dies, was kostet das" und - als höhepunkt - die frage nach "fachliteratur" (wahrscheinlich, um weitere "kosten" einzusparen) lässt mich mit nahezu hunderprozentiger sicherheit erahnen, dass sie mit ihrem projekt schiffbruch erleiden werden... das kann ihnen auch mit einer uk-limited passieren... von den problemen mit lokalen "behörden" (vom küchentisch aus geführte auslandsfirmen haben die leute vom finanzamt ganz besonders gerne!!!) ganz zu schweigen
es ist schlicht und einfach gemeingefährlich, wenn leute mit ihrem fachwissen ein eigenes geschäft gründen
auch für sie gilt: "... you get what you pay for ..." - sie sind beim genannten service provider, sein "fachwissen" dadurch unter beweis gestellt hat, dass er selber ein verfahren der zuständigen behörden am hals hat, weil er es nämlich versäumt hat, seinen jahresabschluss rechtzeitig beim registeramt zu hinterlegen (!!!), mit sicherheit bestens "aufgehoben"
ach du grüner heinrich... hört das denn hier nie auf mit diesen gruselkabinett-threads?
na, da hab ich doch was !
selbst im laden gekauft,
gelesen und für gut befunden.
(habe selbst 4 ltds)
geschrieben von einem ra,
der seit 97 selbst ltd. betreut.
hat gekostet 35 euro,
kostet nun 30 euro incl.versand.
na, ist das nich mal ne sofort helfende antwort !?
Mich würde mal intressieren wie der Sachstand Ihrer Gründung ist ?
Ich hätte was für Sie wenn die Gründung noch nicht passiert ist
Wenn noch intresse dann kurze mail an mich und wir sprechen das mal persönlich durch.
Hallo DieterG, leider haben Sie bis jetzt noch keine brauchbare Antwort erhalten.
DieterG hat folgendes geschrieben::
...
DieterG hat folgendes geschrieben::
...Da kaum Eigenkapital zur Verfügung, und auch wegen der niedrigen Steuern, habe ich mich für eine Limited entschieden. Ich werde diese vermutlich über www.interlimited.de gründen und auch deren Secretary und Registered Office Service in Anspruch nehmen...
Nur leider stimmt der Vergleich mit den niedriegen Steuern nur dann wenn Sie in Vereinigte Königreich von Großbritannien die Geschäftsleitung lebt und keine Betriebsstätte in Deutschland oder Österreich unterhalten.
Wenn Sie sich nicht wegen Steuerhinterziehung strafbar machen möchten würde ich an Ihrer stelle eine Niederlassung an Ihren Wohnort anmelden.
Sobald Sie eine Rechnung an einen Kunden in Deutschland schreiben und dieser eine Steuerprüfung hat ist es nur eine Frage der Zeit bis die Steuerverhandung an Ihre Türe klopft.
DieterG hat folgendes geschrieben::
...Fallen für mich ausser dem Secretary- und Registered Office - Service irgendwelche laufenden Kosten an? Brauche ich sonst irgendein zwingendes Personal?...
Es werden folgende Personen zur Gründung einer Private Limited Company by Shares benötigt:
• mindestens einen Shareholder (Aktionär/Gesellschafter),
• mindestens einen Director (Geschäftsführer),
• einen Company Secretary (eine vergleichbare Position gibt es im deutschen Recht nicht).
• sowie ein entsprechender Firmensitz was als Registered Office bezeichnet wird.
Shareholder und der Director können von der selben Person gestellt werden. Der alleinige Director darf nicht gleichzeitig Secretary sein.
Sie müssen im Vereinigten Königreich auf jeden Fall eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie eine Betriebsstätte in Deutschland und/oder Österreich unterhalten muss dort auch eine Steuererklärung eingereicht werden. Eine doppelte Besteuerung müssern Sie nicht befürchten aufgrund des DBA zwischen diesen Ländern.
Wem interessiert das Finanzamt schon, es ist eh eine illegale Einrichtung.
@DieterG
1.stressfreie Variante bzw. erpresste Variante, normal Niederlassung anmelden, dann steuerliche Anmeldung und Eröffnungsbilanz, gegebenenfalls Handelsregistereintrag
2.die andere Seite der Variante, aus steuerlich sicht wird es schwer für Gewerbe die Tageskassen besitzen, wie z.b. Gastronomie
genauso machen wie in Punkt 1. beschrieben, dann gegen Köpersteuerbescheid etc. Einspruch erheben (meisten gehts weiter vorm Finanzgericht)
Begründung, das das Finanzamt keine zuständigkeit besitz, da über der AO das GG steht und das GG seit 16jahren keine Gültigkeit mehr besitzt.
Nun ja, je nach Behörde oder "Finanzamt" bzw. "Gericht" kann es dazu kommen das gegen das Unternehmen keine Steuern mehr erhoben werden oder man seiten des Finanzamtes keine Reaktion mehr zu erwarten ist.
Details per anfrage ;0)
Mal davon ab jeder weiß, das das "BRD"vermögen von einer GmbH verwaltet wird und das Billionen von Schulden aufgelaufen sind.
Aus logischer Sicht, dürfte man die Steuer dem Finanzamt nicht direkt überweisen, sondern auf ein Underkonto, um den Glaubigern der BRD das Geld zu kommen zu lassen( wie bei einer Insolvenz halt, sonst macht man sich ja Strafbar oder nicht?)
Ich gebe Ihnen recht das einige Beiträge weder etwas mit der Ausgangsfrage von "DieterG" zu tun noch sind sachlich Korrekt sind. Die Weisheiten von den User "kaffeeheld" könnte man ja wohl als Aufforderung zur Steuerhinterziehung auffassen...
Das Sie gleich alle Beiträge abwerten als unsachlich finde ich aber genauso wenig in Ordnung.
war eigentlich auf den Beitrag von kaffeheld bezogen. Es ärgert es, wenn solche Aussagen öffentlich getroffen werden. Jene, die solche Ratschläge für bare Münze nehmen, wissen meist nicht, dass sie sich geschäftlich gesehen schon ihr eigens Grab damit geschaufelt haben.
Interessant ist, dass fast die gesamte Ltd Gründerbastion bisher von Märchen gelebt hat. (Stichworte: Steuerersparnis, Umgehung Gewerberichtlinien, ect.) . Ein wenig mehr Aufklärung wäre wünschenswert.
dies sehe ich auch so. Es ist schon erstaunlich was die angeblichen Limited-Exprten wie Go Ahead und Interlimited alles von sich geben. Immer wieder wird behaupte solang nur außerhalb von "England" tätig sei könne man eine "Nullbilanz die sog. Dormant Accounts" einreichen. Damit wird nicht nur Unterschlagen das England und Wales eine gemeinsame Registersystem und Rechtsordnung („the laws of England and Wales“) haben, sonder diese Aussage ist auch noch falsch
Eine "Dormant Company" kann nur Zahlungen tätigen die im direkten Zusammenhang mit der Verwaltung der Company stehen. Wenn die Limited versieden Niederlassungen hat gehört dies ebenfalls in die Accounts auch wenn diese sich im Ausland befinden. Eine Doppelbesteuerung wird nicht aufgrund einer der Nullbilanz ausgeschlossen sonder auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) !
Ich gehe mal davon aus das dies beim den Behörden in Norirland (Registry of Companies - DETI) änlich geregelt wird.
Da sieht man wie seriös die Limited Provider sind allen voran der angebliche Marktführer Go Ahead!. Bei der EasyLimited gefallen mir die Darstellungen da nicht mit einer Nullbilanz oder Steuervorteile geworben wird, aber für 100%-tig gut konnte ich bis jetzt noch keinen Limited-Provider befinden.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 17.März 2006 15:38 Titel:
tinkzilla hat folgendes geschrieben::
...
Ein wenig mehr Aufklärung wäre wünschenswert.
@tinkzilla,
da sprechen Sie ein Thema an, das wahrscheinlich unendlich ist: Aufklärung
Ich frage mich (ich habe NICHTS mit UK-Ltd.-Gründungen zu tun), welche Aufklärung man betreiben sollte.
Reicht es beispielsweise nicht, den rechtlichen Rahmen (die Anwendung von deutschem und englischem Recht) aufzuzeigen ? Reicht es nicht, diesen rechtlichen Rahmen auch für Nichtjuristen zu erläutern ?
Ich wiederhole mich (Grüße an die konservative Fraktion --> GUNDEL), die UK-Limited ist eine juristische Person, die schwerer (wenn SAUBER) zu handhaben ist als eine GmbH, weil zwei grundsätzlich verschiedene Rechtsordnungen zu berücksichtigen sind.
Nach meinem Dafürhalten geht es nicht um "Billiggründung" oder nicht, sondern um sachgerechte Betreuung über die Rechtsordnungen hinaus.
in meiner Ausführung ging es nicht darum Steuerhinterziehung zu betreiben in Rahmen eine Limited. Viel ist es Grundsätzlich falsch sei es eine KG, GmbH, AG, OHG usw. Steuern, Gebühren, Abgaben etc. an die BRD abzuführen. nicht mehr und nicht wenigern.
Wie es jetzt von Region zu Region ablaufen tut ist unterschiedlich, in einigen Regionen klappt es mit Anhieb in anderen nicht.
Ich wiederhole nochmal die AO iVm. dem GG hat seit 16jahren keine Gültigkeit mehr.
Des Weiteren spreche ich aus Erfahrung, da ich immer den Vorsteher eines Finanzamt verklagt habe, mit androhung einer 700.000 $ Schadensersatzklage. Leider ist es bei Unternemen schwer Ihre Rechte durchzusetzen, die Tageskassen haben u anderes Vermögen besitzen, da wird dann halt mal fix Insolvenz seiten des Finanzamtes angemeldet, Pfändungen etc. oder "Erpressung z.b wir erlassen 20.000 Steuern, wenn sie wieder brav mitmachen". Im Grunde herscht hier Willkür u Anarchie, wer das noch nicht begriffen hat, denn brauch man auch nicht mehr helfen.
als Einführung könnt ihr euch mal Artikel 144(2) iVm. Artikel 23 GG zu gemüte tun und danach Artikel 146
Das nebenbei eine Limited die beste Möglichkeit ist sich zu schützen, sollte ja auch jeden klar sein.
"...Ich wiederhole nochmal die AO iVm. dem GG hat seit 16jahren keine Gültigkeit mehr..."
Dies ist erst einmal eine Behaupt fehlt noch der Beweis dazu. Bitte stellen Sie mal den entsprechen Link online das wo es ersichtlich ist das diese so ist.
Verfasst am: 19.März 2006 8:57 Titel: Re: Brauche Hilfe bei Limited Gründung
DieterG hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute,
ich werde demnächst eine UK - Limited gründen (am besten in den nächsten 2 Wochen) und habe davor ein paar sehr wichtige Fragen. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen =)
Am besten schildere ich erstmal mein Vorhaben:
Ich möchte einen Hosting-Service aufbauen. Vermieten werde ich Webspace, GameServer, und alles was sonst noch dazugehört. Absetzen würde ich in erster Linie in Deutschland und Österreich. Erste Kunden sind bereits in Aussicht.
Da kaum Eigenkapital zur Verfügung, und auch wegen der niedrigen Steuern, habe ich mich für eine Limited entschieden. Ich werde diese vermutlich über www.interlimited.de gründen und auch deren Secretary und Registered Office Service in Anspruch nehmen.
Die ersten Server sind bereits angemietet (werde ich danach an die Limited übertragen) , den Auftrag zur Unternehmensgründung wollte ich sobald wie möglich rausgeben.
Nun sind aber ein paar Fragen aufgetaucht die ich kurz schildern möchte:
*) Steuern:
Ich habe gelesen, bis 10 000 Pfund Gewinn bezahlt man keine Steuern, ist das richtig?
In welchem Land müsste ich Steuern bezahlen? Ich leite die Ltd ausschließlich von zu Hause. Aber Niederlassung ist keine geplant. Da ich aber die Geschäfte nicht in oder aus Großbritannien aus mache, kann ich dennoch in den UK Steuern bezahlen oder muss ich mich hier beim Finanzamt melden?
Die Ltd würde über Konten in Ö und D verfügen auf die die Kunden bezahlen.
*) Shares:
Was hat es mit den Shares auf sich?
Wenn ich zB 1000 Shares festsetze, wäre das ein Nominalbetrag von 1000 Pfund bei 1 Pfund je Anteil.
Kann ich diese Anteile dann auch zu sagen wir Hausnummer 10 Pfund verkaufen? (natürlich nicht öffentlich, an Bekannte die mir beim Aufbau behilflich sein werden und auch gegen Kauf von Anteilen zum Kapital beitragen würden)
Wenn ich 1000 Anteile ausgebe, müsste ich für 1000 Pfund haften, aber nur 1 Pfund einbezahlen, richtig?
*) Adresse:
Wenn ich nun also alles über die Ltd mache, aber hier von zu Hause aus, wäre es ein Problem wenn mir meine Kunden die Verträge für die Server an meine Heimatadresse schicken? Oder würde man das dann so werten, dass meine Heim-Adresse eine "Niederlassung" ist?
*) Accountant:
Wie sieht das mit einem Accountant aus? Ich habe bei einem Gründungsunternehmen gelesen, ein Accountant wäre zwingend notwendig. Also ein Steuerberater. Ist das wirklich so? wenn ja, was kostet ein Accountant?
*) Buchhaltung:
Welche Art der Buchhaltung muss ich führen?
Ebenfalls bei einer Gründerseite habe ich gelesen man müsse keine Doppelte Buchhaltung führen. Welche dann? und wie funktioniert sie? Hat vielleicht jemand einen Link wo das erklärt wird? Google will und will nichts ausspucken...
Wenn ich die gesamte Buchhaltung outsourcen würde, was würde das kosten?
*) laufende Kosten:
Fallen für mich ausser dem Secretary- und Registered Office - Service irgendwelche laufenden Kosten an?
Brauche ich sonst irgendein zwingendes Personal?
*) Konten:
Ich geh mal davon aus, dass dem bestimmt nciht so ist, aber wäre es möglich, Zahlungen an die Ltd. vorübergehend über mein Privatkonto zu empfangen?
*) Infomaterial:
Kent vielleicht jemand Bücher, Seiten oder sonstiges dass ihr mir als "Wegbegleiter" empfehlen könnt? Ich bin auf dem besten Wege selbstständig durchzustarten, aber mir fehlt es noch etwas an Wissen, dass ich mir schnellstmöglich aneignen möchte. Am besten Online-Versionen da kostenfrei, oder auch Bücher.
Naja, erstmal vielen Dank für jede Hilfe im vorhinein
Sehr geehrter Gründer,
nun, wer sich allein auf die Gesellschaftsform und Kostenersparnis orientiert, macht bereits am Anfang sehr viel verkehrt. Es ist sicherlich notwendig, in diesem Stadium alle Seiten zu bedenken. ABER! Wer nur an Kostensparen bzw. am liebsten gar nichts zahlen denkt, wird zwangsläufig scheitern müssen. Daran ändert die ltd. auch nichts! Eine Gründung insgesamt will gründlich durchdacht werden. Dafür gibts es Fachleute, die Ihnen sicherlich helfen werden, aber eben auch nicht für NICHTS! Was nicht meint, dass hier Unsummen entstehen werden. Allein die Suche nach seriösen Beratern ist etwas schwierig, da gerade im Bereich ltd-Gründungen nicht nur ernsthafte Anbieter beheimatet sind!
Beraterleistungen werden übrigens staatlich gefördert (50% bis max. 1.500€), so dass man meist mit dieser Summe auch allein beteiligt ist.
Um ein Unternehmen erfolgreicher starten zu lassen, also eher sicherer, ist ein Business Plan notwendig. Zudem kann dieser auch Ausgangspunkt für Fördermittel sein. Auch hier gibt es Möglichkeiten, anfängliche Schwierigkeiten, die allgemein üblich sein können, zu überstehen. Auch hier sollte man nachdenken. Wenn die Idee gut ist, dann macht ein ordentlicher Markteintritt auch mehr Sinn.
Ansonsten können Sie wichtige Infos auch den bereits erteilten mitunter sehr fundierten Aussagen entnehmen, die ich an dieser Stelle somit auch nicht wiederholen will.
Mein Tipp nochmals, überlegen Sie sehr genau und geizen Sie nicht an der falschen Stelle. Die meisten Unternehmen im Bereich Existenzgtündung scheitern genau an dieser Stelle sowie einer falschen Kapitalbedarfsrechnung inkl. gesamter Planungsrechnung.
Verfasst am: 19.März 2006 8:58 Titel: Re: Brauche Hilfe bei Limited Gründung
DieterG hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute,
ich werde demnächst eine UK - Limited gründen (am besten in den nächsten 2 Wochen) und habe davor ein paar sehr wichtige Fragen. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen =)
Am besten schildere ich erstmal mein Vorhaben:
Ich möchte einen Hosting-Service aufbauen. Vermieten werde ich Webspace, GameServer, und alles was sonst noch dazugehört. Absetzen würde ich in erster Linie in Deutschland und Österreich. Erste Kunden sind bereits in Aussicht.
Da kaum Eigenkapital zur Verfügung, und auch wegen der niedrigen Steuern, habe ich mich für eine Limited entschieden. Ich werde diese vermutlich über www.interlimited.de gründen und auch deren Secretary und Registered Office Service in Anspruch nehmen.
Die ersten Server sind bereits angemietet (werde ich danach an die Limited übertragen) , den Auftrag zur Unternehmensgründung wollte ich sobald wie möglich rausgeben.
Nun sind aber ein paar Fragen aufgetaucht die ich kurz schildern möchte:
*) Steuern:
Ich habe gelesen, bis 10 000 Pfund Gewinn bezahlt man keine Steuern, ist das richtig?
In welchem Land müsste ich Steuern bezahlen? Ich leite die Ltd ausschließlich von zu Hause. Aber Niederlassung ist keine geplant. Da ich aber die Geschäfte nicht in oder aus Großbritannien aus mache, kann ich dennoch in den UK Steuern bezahlen oder muss ich mich hier beim Finanzamt melden?
Die Ltd würde über Konten in Ö und D verfügen auf die die Kunden bezahlen.
*) Shares:
Was hat es mit den Shares auf sich?
Wenn ich zB 1000 Shares festsetze, wäre das ein Nominalbetrag von 1000 Pfund bei 1 Pfund je Anteil.
Kann ich diese Anteile dann auch zu sagen wir Hausnummer 10 Pfund verkaufen? (natürlich nicht öffentlich, an Bekannte die mir beim Aufbau behilflich sein werden und auch gegen Kauf von Anteilen zum Kapital beitragen würden)
Wenn ich 1000 Anteile ausgebe, müsste ich für 1000 Pfund haften, aber nur 1 Pfund einbezahlen, richtig?
*) Adresse:
Wenn ich nun also alles über die Ltd mache, aber hier von zu Hause aus, wäre es ein Problem wenn mir meine Kunden die Verträge für die Server an meine Heimatadresse schicken? Oder würde man das dann so werten, dass meine Heim-Adresse eine "Niederlassung" ist?
*) Accountant:
Wie sieht das mit einem Accountant aus? Ich habe bei einem Gründungsunternehmen gelesen, ein Accountant wäre zwingend notwendig. Also ein Steuerberater. Ist das wirklich so? wenn ja, was kostet ein Accountant?
*) Buchhaltung:
Welche Art der Buchhaltung muss ich führen?
Ebenfalls bei einer Gründerseite habe ich gelesen man müsse keine Doppelte Buchhaltung führen. Welche dann? und wie funktioniert sie? Hat vielleicht jemand einen Link wo das erklärt wird? Google will und will nichts ausspucken...
Wenn ich die gesamte Buchhaltung outsourcen würde, was würde das kosten?
*) laufende Kosten:
Fallen für mich ausser dem Secretary- und Registered Office - Service irgendwelche laufenden Kosten an?
Brauche ich sonst irgendein zwingendes Personal?
*) Konten:
Ich geh mal davon aus, dass dem bestimmt nciht so ist, aber wäre es möglich, Zahlungen an die Ltd. vorübergehend über mein Privatkonto zu empfangen?
*) Infomaterial:
Kent vielleicht jemand Bücher, Seiten oder sonstiges dass ihr mir als "Wegbegleiter" empfehlen könnt? Ich bin auf dem besten Wege selbstständig durchzustarten, aber mir fehlt es noch etwas an Wissen, dass ich mir schnellstmöglich aneignen möchte. Am besten Online-Versionen da kostenfrei, oder auch Bücher.
Naja, erstmal vielen Dank für jede Hilfe im vorhinein
Sehr geehrter Gründer,
nun, wer sich allein auf die Gesellschaftsform und Kostenersparnis orientiert, macht bereits am Anfang sehr viel verkehrt. Es ist sicherlich notwendig, in diesem Stadium alle Seiten zu bedenken. ABER! Wer nur an Kostensparen bzw. am liebsten gar nichts zahlen denkt, wird zwangsläufig scheitern müssen. Daran ändert die ltd. auch nichts! Eine Gründung insgesamt will gründlich durchdacht werden. Dafür gibts es Fachleute, die Ihnen sicherlich helfen werden, aber eben auch nicht für NICHTS! Was nicht meint, dass hier Unsummen entstehen werden. Allein die Suche nach seriösen Beratern ist etwas schwierig, da gerade im Bereich ltd-Gründungen nicht nur ernsthafte Anbieter beheimatet sind!
Beraterleistungen werden übrigens staatlich gefördert (50% bis max. 1.500€), so dass man meist mit dieser Summe auch allein beteiligt ist.
Um ein Unternehmen erfolgreicher starten zu lassen, also eher sicherer, ist ein Business Plan notwendig. Zudem kann dieser auch Ausgangspunkt für Fördermittel sein. Auch hier gibt es Möglichkeiten, anfängliche Schwierigkeiten, die allgemein üblich sein können, zu überstehen. Auch hier sollte man nachdenken. Wenn die Idee gut ist, dann macht ein ordentlicher Markteintritt auch mehr Sinn.
Ansonsten können Sie wichtige Infos auch den bereits erteilten mitunter sehr fundierten Aussagen entnehmen, die ich an dieser Stelle somit auch nicht wiederholen will.
Mein Tipp nochmals, überlegen Sie sehr genau und geizen Sie nicht an der falschen Stelle. Die meisten Unternehmen im Bereich Existenzgtündung scheitern genau an dieser Stelle sowie einer falschen Kapitalbedarfsrechnung inkl. gesamter Planungsrechnung.
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