Verfasst am: 10.Dez 2006 8:01 Titel: Companies House meldet Limited-Gründer ans Finanzamt!
Als Unternehmer Xaver Fischer (Name geändert) einen Brief seines Finanzamts öffnete, wurde ihm schwarz vor Augen. Da stand schwarz auf weiß:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anbei erhalten Sie den Fragebogen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft, den Sie bitte ausgefüllt bis spätestens 20.11.2006 an das Finanzamt zurücksenden. Außerdem bitte ich um Übersendung folgender Unterlagen:
- eine Ablichtung des Gesellschaftsvertrages
- eine Ablichtung der Gewerbeanmeldung
- eine Ausfertigung der Eröffnungsbilanz
- Protokolle der Gesellschafterversammlung
- Liste der Gründungsgesellschafter mit vollständigem Namen und Anschrift
- eine Ausfertigung der Geschäftsführeranstellungsverträge
- eine Ablichtung des britischen Handelsregisterauszuges
- eine Ablichtung des deutschen Handelsregisterauszuges
- Mietverträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
- Musterbriefkopf
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gemäß §§ 90, 93, 97, 137, 138, 149 ff. der Abgabenordnung zur Mitwirkung verpflichtet sind.
--- Ende des freundlichen Schreibens des Finanzamtes ---
TATSACHE IST:
Das englische Handelsregister (Companies House) versendet Kontrollmitteilungen an Ihr deutsches Finanzamt, sollten Sie auf die glorreiche Idee gekommen sein oder noch kommen, eine englische Ltd. auf Ihren Namen zu gründen und "vergessen", diese gleich dem Finanzamt zu melden. Andere Länder werden folgen!
WAS IST ZU TUN?
Wer heute noch meint, er kann im Ausland einfach Firmen unter seinem Namen anmelden, ohne entdeckt zu werden, dem ist nicht zu helfen.
Ebenso, wer sich jemand anvertraut, der sein Geld nur mit Firmen- gründungen verdient. Es bringt einfach unterm Strich nichts, wenn Gründungsagenturen Ihre Firma als Massengeschäft gründen und von Ihren Zielen - und wie Sie diese am besten, legal und risikolos erreichen - keine Ahnung haben.
Lassen Sie sich von Profis beraten.
+ die Sie auch in Strategie, Marketing und Taktik umfassend beraten können
+ die über mindestens 10 Jahre Erfahrung im Ausland besitzen
+ die für Sie die passende Firma gründen, verwalten und betreuen
+ die sich nicht zwischen Ihnen und Ihren notwendigen Beratern positionieren und überall mitkassieren, das heißt,
+ die Ihnen renommierte, einheimische Profis (Notare, Anwälte, Steuerberater, usw.) vor Ort zur Verfügung stellen, die Deutsch sprechen und mit denen Sie direkt zusammenarbeiten können.
na, da gehöre ich wohl zu den wenigen, die es nicht "erwischen" wird - ich habe bisher nämlich noch keine Ltd. gegründet - und dies obwohl ich sicherlich schon mehrfach darüber nachgedacht habe.
Und was sagt uns das??
Ja, es ist wie immer - die Kleinen hängt man ...
Verfasst am: 11.Dez 2006 17:54 Titel: Die Berater-Schwazmal-Falle
Meine lieben Forumsleser, fallen Sie doch bitte nicht auf die reisserischen Sprüche der Unternehms"berater" rein.
Das kostet Sie unterm Strich nur viel Ärger, Nerven und oft viel Geld (an den Berater).
Zitat:
Als Unternehmer Xaver Fischer (Name geändert) einen Brief seines Finanzamts öffnete, wurde ihm schwarz vor Augen. Da stand schwarz auf weiß:
- eine Ablichtung des Gesellschaftsvertrages - eine Ablichtung der Gewerbeanmeldung - eine Ausfertigung der Eröffnungsbilanz
- Protokolle der Gesellschafterversammlung - Liste der Gründungsgesellschafter mit vollständigem Namen und Anschrift
- eine Ausfertigung der Geschäftsführeranstellungsverträge - eine Ablichtung des britischen Handelsregisterauszuges - eine Ablichtung des deutschen Handelsregisterauszuges - Mietverträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter - Musterbriefkopf
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gemäß §§ 90, 93, 97, 137, 138, 149 ff. der Abgabenordnung zur Mitwirkung verpflichtet sind.
--- Ende des freundlichen Schreibens des Finanzamtes ---
Sie haben recht! Das Schreiben ist doch freundlich, wenn Sie nicht als Xavier Fischer "Fäkalien" bauen und auf die dümmste Art und Weise Steuern hinterziehen wollen.
Denn das klingt hier wie der normale Fragebogen, den JEDER ausfüllen muss, der die Limited in Deutschland betreibt.
Den kriegt man auch, wenn man die Limited beim Gewerbeamt angemeldet hat. Das kommt daher, da bei Auslandsgesellschaften erhöhte Mitwirkungspflichten gelten.
Das ist also vollkommen normal.
Und wenn sich hier jemand als "Berater" anpreist, so sollte Ihm dieser Fragebogen nur zu gut bekannt sein.
Zitat:
TATSACHE IST:
Das englische Handelsregister (Companies House) versendet Kontrollmitteilungen an Ihr deutsches Finanzamt, sollten Sie auf die glorreiche Idee gekommen sein oder noch kommen, eine englische Ltd. auf Ihren Namen zu gründen und "vergessen", diese gleich dem Finanzamt zu melden. Andere Länder werden folgen!
Was macht Sie den Author da so sicher ? Ich habe auch eine Limited die bisher inaktiv ist und habe nie etwas vom Finanzamt bekommmen.
Wer natürlich so dumm ist Rechnungen auf eine Limited zu schreiben, die keine Gewerbeanmeldung hat, der ist selber schuld.
Auch ein Querprüfung bei Ihrem Limited-Anbieter kann dafür die Ursache sein.
Zitat:
WAS IST ZU TUN?
Wer heute noch meint, er kann im Ausland einfach Firmen unter seinem Namen anmelden, ohne entdeckt zu werden, dem ist nicht zu helfen.
Welch weise Erkenntnis. Das man die Companies und www.companieshouse.gov.uk eingucken kann, ist ja ein alter Hut. Dort kann man alle Auskünfte für nur 1 Pfund online einholen.
Zitat:
Ebenso, wer sich jemand anvertraut, der sein Geld nur mit Firmen- gründungen verdient. Es bringt einfach unterm Strich nichts, wenn Gründungsagenturen Ihre Firma als Massengeschäft gründen und von Ihren Zielen - und wie Sie diese am besten, legal und risikolos erreichen - keine Ahnung haben.
Vollkommener Blödsinn : Je größer desto besser. Ich habe mehrere Limiteds bei einem bekannten Großanbieter kostengünstig gegründet. Bei einer britischen Limited ist das vollkommen ok.
Die wickeln z.B. 40.000 Limiteds ab. Meinen Sie nicht, dass die mehr Erfahrung haben als die Feld-Wald und Wiesen Consulting, die Ihnen die Ltd. für 5000 Euro verkloppen möchte.
Wenn ich das Geld noch hätte, dass ich an überteuerte Firmen"berater" abgrückt habe, dann säße ich jetzt schon inm SÜden und würde mir die Sonne auf den Bauch scheinen lassen.
Zitat:
Lassen Sie sich von Profis beraten.
ja, die Adresse liefern Sie ja "sicher" gleich mit....
Zitat:
+ die Sie auch in Strategie, Marketing und Taktik umfassend beraten können
+ die über mindestens 10 Jahre Erfahrung im Ausland besitzen
+ die für Sie die passende Firma gründen, verwalten und betreuen
+ die sich nicht zwischen Ihnen und Ihren notwendigen Beratern positionieren und überall mitkassieren, das heißt,
+ die Ihnen renommierte, einheimische Profis (Notare, Anwälte, Steuerberater, usw.) vor Ort zur Verfügung stellen, die Deutsch sprechen und mit denen Sie direkt zusammenarbeiten können.
Ich gebe allen Limited-Neu-Gründern folgenden Tip : gehen Sie zu den GANZ Großen ... die kleinen Krauter haben meist überhaupt keine Zeit und sehen oft nur das Neugeschäft. Das können sich die Großen nicht leisten, weil die dann schneller im Knast sitzen als sie bis drei zählen können.
Der Service ist exzellent und Sie haben eine Hotline in Deutschland, die Sie erreichen können und keine Firmenniederlassung des Beraters auf einer spanischen Miet-Finca, wo Sie, wenn es einmal Probleme gibt nur noch Rollbüsche und spanische Strassenköter im verwahrlosten Hintergarten mit dem ausgetrockneten Swimmingpool finden.
Und wer in Deutschland eine Gründung über 25.000 bzw. 50.000 vor hat, der ist wohl mit einer GmbH/AG/ &CoKG immer noch am besten beraten. Dann haben/brauchen und wollen Sie wohl auch keine SL, Limited usw.
Bei den Kunden und Finanzämtern sind GmbH&AG beliebt und auch nicht "so" schlecht wie der Ruf, den manche ihr andichten wollen - wenn man alles anständig macht.
Und lassen Sie sich als Neugründern keinenfalls irgendeinen teueren Mist wie eine spanische SL oder SA andrehen, weil man ja prima "anonym" beleiben kann. [Vielleicht bleiben Sie das auch ... zumindestens eine Weile ....] Dann bezahlen Sie doch lieber Ihr Geld anstatt an den teueren Berater an das Finanzamt und Ihre Bank freut sich und gibt Ihnen Kredite, weil Ihr Unternehmen floriert.
Auch wenn Sie es nicht glauben : Auch deutsche Politiker sehen Steuerzahler gerne und Steuerflüchtlinge ungerne und wenn Sie ein hilfreiches Standing in Ihrer Community haben wollen ist eine solide AG doch eine renomierte Angelegenheit.
Es ist Ihre Angelegenheit, ob Sie Ihre Karriere als Steuerhinterzieher im Knast beenden wollen (dort ist die Rente wenigstens sicher), oder als gerngesehener Gast des Bürgemeisters, der Handelskammer und den Mitbürgern Ihrer Gemeinde. Ich empfehle Zweites.
Und für Junggründer ist die Ltd. bei einem Großanbieter perfekt und einfach ab 300 anbwickelbar. Ohne Probleme, schnell, solide und bei den deutschen Finanzämter inzwischen auch bekannt und in der Regel kein Problem, wenn Sie alles legal und anständig machen.
Verhrte Kaufleute,
man bekommt also Post von Finanzamt wenn man eine LTD gründet.
Der "Erleuchtete" der uns das mitgeteilt hat, gründete eine spanische S.L.,ob es ihm anders ergeht? _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
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