Dies ist überflüssig, mir ist dies von einer 'GmbH & Co KG' bekannt - dort ist der Sitz sogar mit einer c/o angegeben und auch im Gesellschaftsvertrag so festgeschrieben.
Merkwürdig. Nicht mal das Gewerbeamt stellt mittlerweile einen Gewerbeschein für Büroserviceadressen aus. In den Mietverträgen muss eindeutig die tatsächliche Nutzung von Büroraum vereinbart sein, sonst gibt es keinen Gewerbeschein.
Aus welchen Gesetz soll sich den ergeben das ein Büroservice keine Gewerbetätigkeit darstellt, nach meiner Meinung ist es doch entscheiden welche Tätigkeiten dort ausgeübt werden und nicht ob ein Mietvertrag vorliegt.
Durch einen Mietvertrag entsteht doch keine Gewerbetätigkeit sondern durch die Tätigkeit selbst. Im Umkehrschluss könnte man daraus folgern solange kein Mietvertrag abgeschlossen wurde ist keine Gewebeanmeldung erforderlich.
§ 14 Anzeigepflicht
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen...
Bis auf wenige Ausnahmen müssen Sie dies also nur ANZEIGEN aber NICHT GENEHMIGEN lassen!
Durch einen Mietvertrag entsteht doch keine Gewerbetätigkeit sondern durch die Tätigkeit selbst.
Bis auf wenige Ausnahmen müssen Sie dies also nur ANZEIGEN aber NICHT GENEHMIGEN lassen!
Formaljuristisch mögen Sie recht haben, aber in der behördlichen Praxis wird dies jetzt so durchgezogen und die seriösen Büroservices haben sich darauf eingestellt. Man möchte im wesentlichen das "unkontrollierte" Ausweichen in Nachbarländer und sog. Briefkastenfirmen verhindern. Tja, die EU bringt uns allen ein ungeahntes Ausmaß an Freiheit.....Ich warte auf den Tag, an dem wir beim FA Urlaub einreichen müssen ;-((
Sofern der Sitz der Niederlassung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt gestellt wird - dann ist der zuständige vermutlich etwas mehr zurückhaltend mit seinen Forderungen
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