Verfasst am: 27.März 2006 21:37 Titel: Deutsche Briefkasten-Niederlassung zulässig?
Hallo,
Ich spiele mit dem Gedanken, eine Ltd. & Co. KG zu gründen (eine normale Ltd. habe ich schon).
Ich arbeite von Deutschland aus und werde auch in Deutschland ordnungsgemäß versteuern.
Allerdings will ich meine Privatanschrift nicht mit der Ltd. in Verbindung bringen und daher einen Büroservice zwischenschalten. Ich werde ohnehin bald umziehen und möchte weder hier noch an meinem neuen Wohnsitz ein Firmenschild an die Haustür kleben. Dadurch entsteht nur geschäftsschädigendes Gerede in der Nachbarschaft (Kleinstadt).
Jetzt gibt es ja in den größeren Städten diverse Büroservice-Anbieter, bei denen man einfach ein Postfach unter der Anschrift des Büroservice mieten kann.
Ist es zulässig, die Gesellschaft dann auch einfach dort ins Handelsregister eintragen zu lassen?
Oder muss ich wirklich ein Büro mieten oder "untermieten", wie auf www.ibffm.de unter "Virtuelles Büro" zu lesen?
Eine Postfach-Adresse eines Büroservice-Anbieters reicht leider nicht aus. Nach § 42 Abs. 2 GewO benötigen Sie zwingend eigene Räumlichkeiten oder aber auch eine kleine Ecke in einer Bürogemeinschaft.
Aus eigener Erfahrung kann Ich sagen, dass das völlig ausgereicht hat !! Solange Sie in diesem Büroservice der Name der Firma aushängt und jegliche Post ankommt, sollte dies ok sein. Zumal die Büroservice Anbieter jederzeit Räume zur Verfügung stellen, also hätten Sie auch Ihre Räume, wenn Sie bedarf haben...
Es reicht eben leider nicht aus. Der Wortlaut des §42 Abs. 2 GewO ist in dieser Hinsicht eindeutig:
"Eine gewerbliche Niederlassung im Sinne des Absatzes 1 ist nur vorhanden, wenn der Gewerbetreibende im Geltungsbereich dieses Gesetzes einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten, ständig oder in regelmäßiger Wiederkehr von ihm benutzten Raum für den Betrieb seines Gewerbes besitzt."
Ein Postfach kann kaum als Raum durchgehen. Ob es jetzt bei der Anmeldung des Gewerbebetriebes auffällt, dass es sich lediglich um eine Postfach-Adresse handelt, ist natürlich wieder eine andere Sache. Doch sollte einmal jemand vom Gewerbeamt oder -aufsicht vor der Tür stehen, möchte dieser mit Sicherheit einen Nachweis in Form eines Mietvertrages o. ä. sehen. Ein schnelles Anmieten bringt dann auch nichts mehr.
Ob es dann jedoch lediglich zu einer Verwarnung kommt oder ein Bußgeld (mit etwas Glück noch geringer als die gesparte Büromiete) einkassiert wird, liegt sicherlich im Ermessen des zuständigen Amtes. Wohlmöglich fällt es auch niemals jemanden auf. Gerne gibt jedoch die liebe Konkurrenz in solchen Fällen den entscheidenden Hinweis.
Die Frage lautete jedoch: "Ist es zulässig?" Antwort: nein.
Naja... Ich red hier von einem RICHTIGEM Büroservice, was sicherlich auch der Threadöffner meinte. Und dort bekommen Sie auch einen ganz normalen Mietvertrag usw... und das ist eben nicht einfach nur der Briefkasten, sondern Sie haben auch die Möglichkeit, die Büroräume gegen Gebühr zu nutzen, im Prinzip ist es nichts anderes als eine Art Bürogemeinschaft.
Sie haben natürlich recht, wenn es sich dabei wirklich nur einen Briefkasten handeln sollte, dass es nicht zulässig ist. Aber oben genanntes Beispiel sollte kein Problem sein, sonst müsste man ja alle Büroservice Anbieter dicht machen, wenn es wirklich Probleme geben sollte...
Bei einem "richtigen" Büroservice mit Raumnutzung werden die Voraussetzungen des §42 Abs. 2 i. d. R. natürlich erfüllt. Deshalb werben die meisten Anbieter ja auch mit der Erfüllung dieses Paragraphen. Dies gilt dann aber auch eben nicht für die vergleichweise billigen Postfach-Adressen.
onkel.rich ging es jedoch darum, ob ein einfaches Postfach aussreicht. Deshalb ja auch Titel des Threads "Deutsche Briefkasten-Niederlassung zulässig?"
Ein Virtuelles Büro ist sicherlicht für Ihr vorhaben nicht ausreichend.
In der Regel befindet sich am Ort wo die Geschäftsleitung tätig ist was nicht unbedingt der Wohnort sein muss. Ein Postfach und ähnliches ist auf jeden Fall nicht ausreichend!
Am Firmensitz sollten wichtige Unterlagen eingesehen werden - ich würde diese sicherlich nicht bei einen solchen Agenten hinterlegen wollen...
Nur die Postanschrift muss nicht identisch mit den Firmensitz sein. Also würde Ihnen auch der umgekehrte weg offen stehen...
Warum Fragen Sie nicht Ihren Steuerberater ob er Ihnen den Firmensitz zu Verfügung stellt?
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 211 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 15.Apr 2006 11:06 Titel: Deutsche Briefkasten-Niederlassung zulässig?
Meines Wissens nach reicht dies nicht aus.
Sie müssen schon einen ordentlichen Firmensitz anmelden.
Hierzu kann ich Ihnen in den Bundesländern Sachsen und Brandenburg
etwas vermieten.
Falls Sie noch einen Büroraum suchen,
Können Sie in Plaune ( Hof )
oder in 04895 Falkenberg
oder 01587 Riesa
Preis 100,00 Euro / Monat
Firmenschild und Anmeldung Ihres Unternehmens auf dem Gelände ist kein Problem
Telefon : Nebenstelle vorhanden
DSL : Nutzung möglich
Falls Tel. Anrufannahme und Bearbeitung durchgeführt werden soll, gibt es sicher ein Möglichkeit.
Am besten Sie holen sich Base für 25,00 Euro, dann haben Sie " fast ein Festnetz.
Grüße
Brand Otto
hadimarosa
Ps. :
Wenn´s klappt, investier ich in einen Premium- . ... , dann währen es schon 3 seriöse Kontakte.
Verfasst am: 19.Apr 2006 19:53 Titel: geht es denn auch billiger?
Das Angebot von hadimarosa ist im Vergleich zu vielen Büroserviceanbietern wirklich wettbewerbsfähig bepreist keine Frage.
Aber da ich mir eine ähnliche Frage stelle wie von onkel.rich angesprochen - ich aber nicht rich bin - hat jemand einen Tipp wie man das deutlich günstiger hinbekommt? So im Bereich von 20-30 Euro/monat inkl. Möglichkeit der Postweiterleitung?
Kann ich eine runtergekommene Garage im Industriegebiet mieten, briefkasten dranschrauben und einen camping-tisch mit zwei stuehlen reinstellen?
Alternativ gefragt - Was nimmt ein Steuerberater für sowas?
Duerfte ich überhaupt einfach eine Privatanschrift in einem Mietshaus im Wohngebiet angeben. Würde ein Zettel "xyz ltd & co kg" auf dem Briefkasten genügen? (wäre ja wirklich der firmensitz)
Verfasst am: 19.Apr 2006 20:58 Titel: Re: geht es denn auch billiger?
krl hat folgendes geschrieben::
Duerfte ich überhaupt einfach eine Privatanschrift in einem Mietshaus im Wohngebiet angeben. Würde ein Zettel "xyz ltd & co kg" auf dem Briefkasten genügen? (wäre ja wirklich der firmensitz)
Das kommt auf Ihre baugesetzliche Wohnlage an. In einem reinen Wohngebiet ist sowas nicht möglich. In Mischgebieten wiederum schon. Außerdem kommt es auch auf Ihren Mietvertrag an, wenn bspw. der Vermieter gewerbliche Teilnutzung ausschließt o. seine Genehmigung abhängig macht. Geht Ihre gewerbliche Tätigkeit weiter und Sie haben Kundenverkehr oder der vorwiegende Nutzung als Wohnraum ist nicht mehr gewährleistet, können Sie das getrost vergessen. In einigen Kommunen gibt es (vorallem in Bayern) auch spezielle Gesetze, die dies verhindern, um knappen Wohnraum nicht noch knapper zu machen. Dies alles können Sie aber durch einen Blick in den Mietvertrag bzw. mit einem Gang zum Bauamt/Ordnungsamt klären...
Danke backdoor2 fuer die aussagekraeftige Antwort. Daraus kann ich mir schonmal eine "Notoption" basteln.
Werde mal morgen mit dem lokalen Business Center hier reden und diesen Ausdruck mitnehmen http://www.linto.biz/Bueroservice.htm (guenstiger hab ich es nicht gefunden) Vielleicht kommen Sie mir entgegen und mein heimisches FA ist vielleicht etwas freundlicher wenn man wenigstens in ihrem Gebiet geblieben ist
Verfasst am: 19.Feb 2007 13:00 Titel: Re: Deutsche Briefkasten-Niederlassung zulässig?
onkel.rich hat folgendes geschrieben::
Allerdings will ich meine Privatanschrift nicht mit der Ltd. in Verbindung bringen und daher einen Büroservice zwischenschalten. Ich werde ohnehin bald umziehen und möchte weder hier noch an meinem neuen Wohnsitz ein Firmenschild an die Haustür kleben. Dadurch entsteht nur geschäftsschädigendes Gerede in der Nachbarschaft (Kleinstadt).
Jetzt gibt es ja in den größeren Städten diverse Büroservice-Anbieter, bei denen man einfach ein Postfach unter der Anschrift des Büroservice mieten kann.
Ist es zulässig, die Gesellschaft dann auch einfach dort ins Handelsregister eintragen zu lassen?
Büroservices reichen zur Gründung und Niederlassung aus. Bis der Besuch des FAs oder einer anderen Behörde erfolgt und Ihnen die Steuernummer entzieht, weil sie keine vernünftige Betriebsstätte haben. Es gibt aber Büroservices die dieses verhindern, indem sie ihnen Teilmietverträge über Büroflächen mitverkaufen. Das wird dann insgesamt so teuer wie eine echtes kleines Büro. Besser eine Untermiete in einer Bürogemeinschaft für kleines Geld annehmen.
Die Eingans erwähnte 'Briefkasten-Niederlassung' ist eher unter Handelsrechtliche Aspekte zu sehen. Die Unterschiede zwischen einen virtuelles Büro und den erwähnten Büroservice sind sicherlich fliesend. Wieweit der Büroservice als 'Notoption' taugt erscheint mir doch etwas fraglich.
Zu eine wird der Ort der Geschäftsleitung auf jeden Fall eine Betriebsstätte auslösen. Die entscheide Frage scheint mir dann doch zu sein ob an diesen Ort nicht zwangsweise auch eine gewerbliche Tätigkeit entsteht. Sofern dies der Mittelpunkt der Gesellschaft wäre dies doch als Sitz anzusehen - oder?
Die Eingans erwähnte 'Briefkasten-Niederlassung' ist eher unter.....
Also diese ganze Haarspalterei löst bei den Behörden nur noch Aggressionen aus. Es ist ganz einfach: wenn kein Büro da ist oder keine Verträge darüber, dass Büroflächen tatsächlich genutzt werden, ist die Steuernummer ganz schnell weg, da dann auch keine Betriebsstätte vorliegt. Bestenfalls wird dann auf den Wohnort des GF umgeschrieben.
Also diese ganze Haarspalterei löst bei den Behörden nur noch Aggressionen aus. Es ist ganz einfach: wenn kein Büro da ist oder keine Verträge darüber, dass Büroflächen tatsächlich genutzt werden, ist die Steuernummer ganz schnell weg, da dann auch keine Betriebsstätte vorliegt. Bestenfalls wird dann auf den Wohnort des GF umgeschrieben.
Dies ist keine Haarspalterei, man kann in einen Postfach weder eine Niederlassung noch Betriebsstätte unterhalten, bei einen Büroservice mit entsprechenden Leistungsangebot wo Briefe geschrieben werden und Anrufe für das Unternehmen entgegen genommen werden könnte durchaus ausreichen sein.
Nehmen Sie nur mal eine 'Ltd & Co KG' wo der Direktor der komplementäre Limited nicht in Deutschland lebt und keine (eigenes) Büro nutz und die Anschrift durch einen Büroservice oder Steuerberater zur Verfügung gestellt wird. Meinen Sie das Finanzamt kann in diesen Fall die Steuernummer untersagen?
Im übrigen ist der Ort der Geschäftsleitung in jeden Fall ein Betriebsstätte aus auch wenn keine extra Räumlichkeiten angemietet wurden. Gerade diesen Umstand verdankt die deutsche Finanzverwaltung das in Deutschland eine Auslandsgesellschaft der uneingeschränkt steuerpflichtig unterliegen kann.
Im übrigen ist der Ort der Geschäftsleitung in jeden Fall ein Betriebsstätte aus auch wenn keine extra Räumlichkeiten angemietet wurden.
Wenn Sie sich so sicher sind, dann melden Sie Ihre Limited doch bei einem Büroservice ohne eigene Räumlichkeiten an, so für ca. 70-99 Euro und warten ab. Dann erklären Sie dem FA mal, wie Sie die Geschäfte leiten können, wenn Sie da gar keine Möglichkeit zur Anwesenheit haben.
Meinen Sie dass die seriösen Büroservices ganz ohne Grund ihre Angebote momentan umstricken?
Dies ist überflüssig, mir ist dies von einer 'GmbH & Co KG' bekannt - dort ist der Sitz sogar mit einer c/o angegeben und auch im Gesellschaftsvertrag so festgeschrieben.
Diese c/o Adresse ist auch auf den Steuerbescheid des Finanzamt ersichtlich.
Dies ist zwar kein Büroservice sonder eine Steuerberatungskanzlei. Fakt ist aber das die beiden Gesellschaften keine eigenes Büro in Deutschland unterhalten.
........ GmbH & Co KG
c/o ....... (Name des Steuerberaters)
Strasse
PLZ / Ort
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.