Verfasst am: 12.Apr 2006 17:45 Titel: Dormant Ltd & Co KG
Hallo Forum,
ich möchte meine Personengesellschaft aus Haftungsgründen in eine Ltd & Co KG umwandeln.
Die Ltd soll Dormant (non trading) sein.
Meine Umsätze kommen aus D-A-CH. Sitz der KG in D
Jetzt hab ich hier gelesen, das eine Dormant Ltd Probleme bereiten kann.
Ich möchte weder mit dem britischen, als auch mit dem deutschen FA Stress bekommen.
Gibt es bei einer Nullumsatz Ltd besonderes zu beachten?
Anmeldungsdatum: 19.09.2003 Beiträge: 30 Wohnort: im schönen Süden...
Verfasst am: 13.Apr 2006 7:14 Titel: Re: Dormant Ltd & Co KG
ahauha hat folgendes geschrieben::
Hallo Forum,
ich möchte meine Personengesellschaft aus Haftungsgründen in eine
Ltd & Co KG umwandeln.
Hallo ahauha,
dem steht grundsätzlich nichts im Wege; allerdings handelt es
sich dabei natürlich um 2 getrennte Firmen mit jeweils eigener
Rechnungslegung, was zu einem gewissen Mehraufwand bei
der alltäglichen Verwaltung führt - und zu Mehrkosten.
(Nur der Vollständigkeit halber)
Zitat:
Die Ltd soll Dormant (non trading) sein.
Meine Umsätze kommen aus D-A-CH. Sitz der KG in D
Jetzt hab ich hier gelesen, das eine Dormant Ltd Probleme bereiten kann.
Ich möchte weder mit dem britischen, als auch mit dem deutschen FA Stress bekommen.
Gibt es bei einer Nullumsatz Ltd besonderes zu beachten?
Bei der Ltd. & Co KG ist es m.E. rein technisch gesehen möglich, die
Ltd. als "dormant" eintragen zu lassen - allerdings nur dann,
wenn diese tatsächlich keine Geschäftstätigkeit entfaltet.
Das bedeutet aber auch, dass die Ltd. dann keine Haftungsvergütung
beziehen darf (wie in der GmbH & Co KG üblich, etwa 2%
der Haftungssumme jährlich). Soweit mir bekannt, ist aber
bis dato nicht rechtlich abgesichert, ob eine solche Konstruktion
nicht anfechtbar ist (Stichwort Tatsächlichkeitsmerkmale).
Ich persönlich würde daher eher von "dormant" absehen, und
eine schlichte Jahresbilanz auf dem entsprechenden Formblatt
einreichen. Ihre Gründungsagentur sollte Ihnen da weiterhelfen
können.
"... Ich persönlich würde daher eher von "dormant" absehen, und
eine schlichte Jahresbilanz auf dem entsprechenden Formblatt
einreichen ..."
F a l s c h - JEDE Firma, die in Grossbritannien registriert ist, muss sogenannt "Accounts" hinterlegen, ob Sie eine derartige Erklärung als "schlicht" bezeichnen oder anderswie, spielt keine Rolle
Der Eindruck, unter Dormant-Status sei man von der Abgabe jedwelcher Erklärungen befreit, ist absolut unrichtig und kann zu unliebsamen "Kontakten" mit den zuständigen Behörden führen
"... Ihre Gründungsagentur sollte Ihnen da weiterhelfen
können ..."
"... Ihre Gründungsagentur sollte Ihnen da weiterhelfen
können ..."
D a s hingegen würde ich nun gerne 'mal sehen
Und jetzt die Gretchenfrage: Welche Gründungsagentur arbeitet nun seriös und begleitet mich auch in der Zukunft zuverlässig?
Ich habe hier im Forum zu diesem Thema kreuz und quer gelesen und bin nun entgültig verwirrt.
Bye the way! Es muss kein Billigeimer sein. Für professionel Betreung und Leistung bin ich bereit gutes Geld zu zahlen.
"... Ich persönlich würde daher eher von "dormant" absehen, und
eine schlichte Jahresbilanz auf dem entsprechenden Formblatt
einreichen ..."
F a l s c h - JEDE Firma, die in Grossbritannien registriert ist, muss sogenannt "Accounts" hinterlegen, ob Sie eine derartige Erklärung als "schlicht" bezeichnen oder anderswie, spielt keine Rolle
das ist richtig. Ich wollte auch nicht ausdrücken, man könne sich
über den Status als "dormant" um die Abgabe der accounts
drücken. Allerdings scheint dies vielen Gründern (und deren
Agenturen) teilweise unbekannt zu sein; anders lässt sich nur
schwer erklären, warum so wenige "deutsche" Limited Companies
bislangüberhaupt ihre accounts eingereicht haben.
Und mit "schlicht" meinte ich nur, dass die Bilanz nicht sehr
viele Punkte umfassen wird - die allerdings nach GAAP
zu erstellen ist.
Zitat:
Der Eindruck, unter Dormant-Status sei man von der Abgabe jedwelcher Erklärungen befreit, ist absolut unrichtig und kann zu unliebsamen "Kontakten" mit den zuständigen Behörden führen
Korrekt. Schneller und rigider als in Deutschland.
Zitat:
"... Ihre Gründungsagentur sollte Ihnen da weiterhelfen
können ..."
D a s hingegen würde ich nun gerne 'mal sehen
Die Hoffnung stirbt zuletzt...
Zudem gibt es einige Agenturen, die die Erstellung entsprechender
Abschlüsse als Service anbieten; über die Qualität kann ich aber
mangels Erfahrung aus erster Hand nichts sagen.
die Ltd & Co KG biete einige Vorteile gegenüber der gewöhnliche Limited mit deutscher Niederlassung. Die komplementären Limited kann unter umständen als Dormant Company geführt werden was gewisse erleichterungen bei den Offenlegungspflichen gegenüber den britischen Behörden mit sich bringt.
Sobald die komplementären Limited eine Haftungsentschädigung und/oder Aufwandsentschädigung für die Geschäftsführung erhält können keine Dormant Accounts eingereicht werden!
In der Regel verfügt die komplementären Limited nur über ein sehr geringes Haftungskapital deshalb kann auf finanzele Entschädigungen verzichtet werden. Sollte das Finanzamt die Meinung vertretten das eine finanzelle Entschädigung erforderlich gewessen sei, wird Ihnen eine solche Unterstellen und somit einen entsprechenden Steuerbescheid zu erwirken.
Die Haftungsentschädigung ist von den Haftungskapital abhänig und wäre mit etwa 5% anzusetzen. Das Haftungskapital errechnet sich durch die ausgeben Aktien zum Nennwert. Bei einen Haftungskapital von 100 Euro würde Sie also 5 Euro versteuern müssen...
Viele der komplementären Limited besitzen jedoch nur ein Haftungskapital von 1 Euro oder 1 Pfund.
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