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Dormant Ltd & Co KG

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ahauha
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.Apr 2006 17:45    Titel: Dormant Ltd & Co KG Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

ich möchte meine Personengesellschaft aus Haftungsgründen in eine Ltd & Co KG umwandeln.
Die Ltd soll Dormant (non trading) sein.
Meine Umsätze kommen aus D-A-CH. Sitz der KG in D

Jetzt hab ich hier gelesen, das eine Dormant Ltd Probleme bereiten kann.
Ich möchte weder mit dem britischen, als auch mit dem deutschen FA Stress bekommen.

Gibt es bei einer Nullumsatz Ltd besonderes zu beachten?

Gruß ahauha
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mibu
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 30
Wohnort: im schönen Süden...

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2006 7:14    Titel: Re: Dormant Ltd & Co KG Antworten mit Zitat

ahauha hat folgendes geschrieben::
Hallo Forum,

ich möchte meine Personengesellschaft aus Haftungsgründen in eine
Ltd & Co KG umwandeln.


Hallo ahauha,

dem steht grundsätzlich nichts im Wege; allerdings handelt es
sich dabei natürlich um 2 getrennte Firmen mit jeweils eigener
Rechnungslegung, was zu einem gewissen Mehraufwand bei
der alltäglichen Verwaltung führt - und zu Mehrkosten.
(Nur der Vollständigkeit halber)

Zitat:


Die Ltd soll Dormant (non trading) sein.
Meine Umsätze kommen aus D-A-CH. Sitz der KG in D

Jetzt hab ich hier gelesen, das eine Dormant Ltd Probleme bereiten kann.
Ich möchte weder mit dem britischen, als auch mit dem deutschen FA Stress bekommen.

Gibt es bei einer Nullumsatz Ltd besonderes zu beachten?


Bei der Ltd. & Co KG ist es m.E. rein technisch gesehen möglich, die
Ltd. als "dormant" eintragen zu lassen - allerdings nur dann,
wenn diese tatsächlich keine Geschäftstätigkeit entfaltet.
Das bedeutet aber auch, dass die Ltd. dann keine Haftungsvergütung
beziehen darf (wie in der GmbH & Co KG üblich, etwa 2%
der Haftungssumme jährlich). Soweit mir bekannt, ist aber
bis dato nicht rechtlich abgesichert, ob eine solche Konstruktion
nicht anfechtbar ist (Stichwort Tatsächlichkeitsmerkmale).

Ich persönlich würde daher eher von "dormant" absehen, und
eine schlichte Jahresbilanz auf dem entsprechenden Formblatt
einreichen. Ihre Gründungsagentur sollte Ihnen da weiterhelfen
können.

Gruß

mibu
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birmingham
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2006 7:34    Titel: Abgabe behördlicher Dokumente von Dormant-Firmen Antworten mit Zitat

"... Ich persönlich würde daher eher von "dormant" absehen, und
eine schlichte Jahresbilanz auf dem entsprechenden Formblatt
einreichen ..."

F a l s c h - JEDE Firma, die in Grossbritannien registriert ist, muss sogenannt "Accounts" hinterlegen, ob Sie eine derartige Erklärung als "schlicht" bezeichnen oder anderswie, spielt keine Rolle

Der Eindruck, unter Dormant-Status sei man von der Abgabe jedwelcher Erklärungen befreit, ist absolut unrichtig und kann zu unliebsamen "Kontakten" mit den zuständigen Behörden führen


"... Ihre Gründungsagentur sollte Ihnen da weiterhelfen
können ..."

D a s hingegen würde ich nun gerne 'mal sehen


Cheers... as we say in Britain


Tony Mc Clavendish
Legal Consultant
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ahauha
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2006 9:01    Titel: Re: Abgabe behördlicher Dokumente von Dormant-Firmen Antworten mit Zitat

"... Ihre Gründungsagentur sollte Ihnen da weiterhelfen
können ..."

D a s hingegen würde ich nun gerne 'mal sehen


Und jetzt die Gretchenfrage: Welche Gründungsagentur arbeitet nun seriös und begleitet mich auch in der Zukunft zuverlässig?
Ich habe hier im Forum zu diesem Thema kreuz und quer gelesen und bin nun entgültig verwirrt.
Bye the way! Es muss kein Billigeimer sein. Für professionel Betreung und Leistung bin ich bereit gutes Geld zu zahlen.

ahauha
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harmony
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2006 10:03    Titel: Re: Abgabe behördlicher Dokumente von Dormant-Firmen Antworten mit Zitat

ahauha hat folgendes geschrieben::
"... jetzt die Gretchenfrage: Welche Gründungsagentur arbeitet nun seriös und begleitet mich auch in der Zukunft zuverlässig?



Nach langer Recherche und vielen Gesprächen habe ich ein Steuerbüro gefunden, welches sich umfassend mit Ltd - Gesellschaften beschäftigt.

Die Firmengründung erfolgte gemeinsam mit dem Berater und an der seriösen Professionalität habe ich persönlich keinen Zweifel.

Wenn Sie möchten, sprechen Sie mich gern an, um die Kontaktdaten zu erfragen.

harmony
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mibu
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 30
Wohnort: im schönen Süden...

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2006 12:07    Titel: Re: Abgabe behördlicher Dokumente von Dormant-Firmen Antworten mit Zitat

Hello birmingham,


birmingham hat folgendes geschrieben::
"... Ich persönlich würde daher eher von "dormant" absehen, und
eine schlichte Jahresbilanz auf dem entsprechenden Formblatt
einreichen ..."

F a l s c h - JEDE Firma, die in Grossbritannien registriert ist, muss sogenannt "Accounts" hinterlegen, ob Sie eine derartige Erklärung als "schlicht" bezeichnen oder anderswie, spielt keine Rolle



das ist richtig. Ich wollte auch nicht ausdrücken, man könne sich
über den Status als "dormant" um die Abgabe der accounts
drücken. Allerdings scheint dies vielen Gründern (und deren
Agenturen) teilweise unbekannt zu sein; anders lässt sich nur
schwer erklären, warum so wenige "deutsche" Limited Companies
bislangüberhaupt ihre accounts eingereicht haben.

Und mit "schlicht" meinte ich nur, dass die Bilanz nicht sehr
viele Punkte umfassen wird - die allerdings nach GAAP
zu erstellen ist.

Zitat:


Der Eindruck, unter Dormant-Status sei man von der Abgabe jedwelcher Erklärungen befreit, ist absolut unrichtig und kann zu unliebsamen "Kontakten" mit den zuständigen Behörden führen



Korrekt. Schneller und rigider als in Deutschland.

Zitat:


"... Ihre Gründungsagentur sollte Ihnen da weiterhelfen
können ..."

D a s hingegen würde ich nun gerne 'mal sehen



Die Hoffnung stirbt zuletzt...

Zudem gibt es einige Agenturen, die die Erstellung entsprechender
Abschlüsse als Service anbieten; über die Qualität kann ich aber
mangels Erfahrung aus erster Hand nichts sagen.


Happy easter,

mibu
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2006 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ahauha,

die Ltd & Co KG biete einige Vorteile gegenüber der gewöhnliche Limited mit deutscher Niederlassung. Die komplementären Limited kann unter umständen als Dormant Company geführt werden was gewisse erleichterungen bei den Offenlegungspflichen gegenüber den britischen Behörden mit sich bringt.

Dies ist jedoch nur möglich wenn die Limited Company keine Umsätze tätigt. Von dieser Beschränkung sind legendlich Zahlungen Gesellschaftsregister und ähnliches ausgenommen: http://www.companieshouse.gov.uk/about/gbhtml/gba3.shtml#five

Sobald die komplementären Limited eine Haftungsentschädigung und/oder Aufwandsentschädigung für die Geschäftsführung erhält können keine Dormant Accounts eingereicht werden!

In der Regel verfügt die komplementären Limited nur über ein sehr geringes Haftungskapital deshalb kann auf finanzele Entschädigungen verzichtet werden. Sollte das Finanzamt die Meinung vertretten das eine finanzelle Entschädigung erforderlich gewessen sei, wird Ihnen eine solche Unterstellen und somit einen entsprechenden Steuerbescheid zu erwirken.
Die Haftungsentschädigung ist von den Haftungskapital abhänig und wäre mit etwa 5% anzusetzen. Das Haftungskapital errechnet sich durch die ausgeben Aktien zum Nennwert. Bei einen Haftungskapital von 100 Euro würde Sie also 5 Euro versteuern müssen...
Viele der komplementären Limited besitzen jedoch nur ein Haftungskapital von 1 Euro oder 1 Pfund.
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