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Einbringung von Werten

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kogeorge
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.05.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 24.Aug 2006 17:19    Titel: Einbringung von Werten Antworten mit Zitat

Hallo !

Ist es möglich Werte wie zB: Schutzrechte, bestehenden Kundenstamm etc. in eine LTD einzubringen. Wer muss bewerten ?
Wer bestimmt die Stammkapitalhöhe, ist diese frei wählbar, ohne zusatzkosten ? Wie sieht es steuerlich aus wenn mann entsprechende Werte einbringt.
Danke !!
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 6.Sep 2006 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nach meiner Meinung ist eine Bewertung nicht erforderlich da das Kapital nicht nachgewisen werden muss.

Der angesprochende Kundenstamm stellt auch nicht einen greifbaren Wert da...
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 7.Sep 2006 9:48    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Ist es möglich Werte wie zB: Schutzrechte, bestehenden Kundenstamm etc. in eine LTD einzubringen.


Einfach an die ltd. verkaufen.

Zitat:
Wer muss bewerten ?


Kommt darauf an, wer diese Rechte bislang innehatte. Wenn diese "Werte" bilanziell erfasst waren, gäbe es ja gewisse Anhaltspunkte. Aber auch hier ist Angebot und Nachfrage zu berücksichtigen....

Wenn diese Rechte in privater Hand lagen, wäre dies m.E. nicht erforderlich, es sei denn, der Verkauf dient offensichtlich der Benachteiligung von Gläubigern im Inso-Verfahren.

Und der Kundenstamm.....

Kunden sind wie scheues Wild, mal kaufen sie bei dem einen, mal bei dem anderen, mal bei einer ltd.....

Eigentlich ist ein Kundenstamm nichts wert.

grüße
gundel
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