Verfasst am: 7.Apr 2006 9:14 Titel: Einstellungszuschuss (EZN) bei Ltd. & CoKG Neugründung f
Eingliederungszuschuss bei Neugründungen / ALG II
Text: Seit 2001 ging es berg ab.
Erst Krankengeld, dann ALG, dann AlHi, dann Überbrückungsgeld, dann wieder Rückfall auf AlHi mit Übergang auf ALGII zum 01.01.2005 und dann noch seit Okt. ein 1,65 € Job mit viel Gestaltungsfreiraum in einem gemeinnützigen Projekt.
Nach dem Abstieg in die sozialen Niederungen unseres angeblichen Wohlfahrtstaates - gibt es eigentlich nur ein Bestreben - ICH WILL RAUS HIER. (aus der HARTZ Umklammerung ) Kann die großen und kleinen Kamellen aus den Amststuben und die dazugehörigen Hackfressen nicht mehr ertragen. Bin Behördenfrustriert. Hab aber auch schon bessere Tage gesehen.
Trotz alle dem - es muss ja irgend wie weiter gehen. Was bleibt ist eine Selbstauswahl von ein paar Chancen - oder solche, die welche sein könnten und die ich als Möglichkeit erachte - irgendwie mein restliches Produktivkraftpotential einzubringen.
Aufgrund dieser Überlegung - suche ich KEINE ARBEIT - sondern erschaffe/mache sie mir selbst. (glaube ich zumindest)
1ter Ansatz:
Grundüberlegung:
Als ALG II Empfänger hat man eher eine geringe Möglichkeit auf einen gut bezahlten Job. ABER andersherum betrachtet - auch ein kleines "PFUND" in der Hinterhand - wenn man weiß dass ALG II Empfänger auch
Förderungswürdig sind. Insoweit beschäftigt mich folgende "Konstellation" und meine Ambitionen gehen dahin - hier mal nachzufragen oder Hinweise bzw. Tips zu bekommen ob nachfolgender Ansatz für MICH sowohl als auch für den EINEN oder Anderen eine Anregung sein kann mal darüber nachzudenken - ein Projekt ICH auf die Beine zu stellen.
Hintergrund:
Soweit mir bekannt ist gibt es vom Europäischen Sozialfond (ESF) Mittel zur Förderung von Eingliederungsmaßnahmen von Langzeitsarbeitslosen. Dieses können u.a. Zuschüsse bei Neugründungen sein die nicht älter als zwei Jahre sind. Die Förderung für den Arbeitgeber beträgt 50% Lohnkostenzuschuss für 1 Jahr - wenn die Beschäftigung danach unbefristet mind. jedoch 2 Jahre weiter besteht. Hierauf also nun meine persönliche
Fallkonstruktion:
Ein guter Bekannter ist als Einzelkämpfer mit einem Geschäftszweig (Hausvertrieb) ziemlich erfolgreich.
Er bot mir an, einen neuen Geschäftsbereich (Vertriebsmanagement in der D - Ndl. )zu übernehmen, nachdem ich ihm die mögliche Förderung meiner Person durch das AA dargelegt hatte. Insoweit würde ich für eine neugegründete Firma ein nicht unerhebliches und nicht "rückzahlbares" Fördergeld mit einbringen, die an meine Person und damit verbundenen Arbeitsleistungen gekoppelt ist. Da der Tätigkeitsbereicht sehr zeitaufwendig und arbeitsintensiv ist - wird auch ein hohes Arbeitseinkommen bzw. Umsatzeinkommen erzielt. Das heisst nach einer gewissen Einarbeitungszeit steht das Verhältnis Arbeitseinkommen zu Umsatz 1:5 - sprich wenn ich 2400 € netto verdiene hole ich 12.000 für die Firma rein.
Bei dieser Konstellation würde dies bedeuten, dass der Förderanteil an Lohnkostenzuschuss monatlich etwa bei 2470,. € vom AA liegt. Bis hier hin ist die Normalsituation klar, wenn es sich um eine "deutsche Normallösung" einer Neugründung handeln würde. Entweder ne Einzelfirma - GmbH oder ähnliches.
Die andere Lösung wäre - weil es schneller geht - eine Euro-GmbH sprich LTD & CoKG - zu günden, die hier in D ihre Niederlassung betreibt.
Wie sieht es da aus?
Wird eine derartige ( seriöse ) Konstruktion gefördert. ?
Ergänzend muss ich noch erwähnen, dass es sich nicht um eine "Schmu-Firma" handeln wird.
Alles Nötige wird nach dt. Erforderissen auch erbracht. Geld und formaljuristische Voraussetzungen sind nicht das Problem.
Dieses sehe eher darin, dass es sich um eine "AUSLÄNDISCHE" aber europäische Firma handelt. Aber ich denke mir : Europäische Fördermittel für eine europäische Gesellschaft die in Deutschland ein paar Arbeitsplätze schafft müßte es doch geben. Ist dass richtig ?
Grundsätzlich gibt es m.E. keine Probleme. Kann Ihnen dazu im Speziellen nichts sagen, doch grundsätzlich gab es m.W. bei der Ich-AG im Zusammenhang mit der Limited ebensowenig Probleme. Aus meiner Sicht spricht also nichts gegen Ihre These. Da hilft halt nur ein Gespräch mit dem Arbeitsamt weiter - wenn Sie Glück haben geraten Sie ja gleich an einen kompetenten Gesprächspartner in der Sache. Ansonsten lesen Sie doch einfach die Bestimmungen des Fonds durch, ob dort irgendwelche Regelungen getroffen wurden, aufgrund derer Ihnen das Arbeitsamt dies verweigern könnte...
Vorsicht: Eine Ltd. & Co. KG ist keine "Euro-GmbH" sondern eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht. Es handelt sich also nicht um eine Zweigniederlassung einer britischen Gesellschaft. Bei einer Neugründung vermute ich daher keinerlei Schwierigkeiten was den Bezug von Fördermitteln betrifft, soweit alle sonstigen Kriterien erfüllt werden.
Aber selbst bei einer Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland ist mir ein Fall bekannt, in dem es hierfür sogar das deutsche Überbrückungsgeld gegeben hätte. Die betreffende Person hat sich dann jedoch auch anderen Gründen gegen die Limited entschieden. Wichtig war nur, dass die eigentliche Tätigkeit von Deutschland aus geführt wird.
Verfasst am: 7.Apr 2006 11:18 Titel: Eingliederungszuschuss bei Neugründungen / ALG II
danke @ backdoor
der nächste Weg wird auch zur AA sein. Wahrscheinlich mach ich mir vorher auch zu viele Gedanken. So wie ich vernommen habe - sollen die AA ziemlich schnell ihre Kandidaten / Kunden aus Ihrer Kartei haben wollen, ABER die Förderung unterliegt der "KannBestimmung". Ich werde mich dann noch mal hier unter diesem Beitrag melden und berichten wie es gelaufen ist.
Ein Ding habe ich dennoch schon gemacht - bin in HH ins Handeslregister maschiert und habe mir diverse Auszüge und Eintragungen angeschaut um überhaupt zu wissen "how does it work" sprich: welche dt. Formalvoraussetzungen erfüllt werden müssen.
Interessant dabei wie häufig
"go ahead" oder andere hier im forum erwähnte dort als Geburtshelfer auftauchen.
Das kann vielleicht anderen "Gründungswilligen" bei Ihrer Entscheidung helfen. (Brauchen ja nur den jeweiligen Direktor oder Inhaber zu kontakten und fragen wie es gelaufen ist - und die Übersetzungen bzw. die, Die (Rechtsanwälte, Notare, Übersetzer etc. pp. )es gemacht haben werden gleich mit präsentiert.
Verfasst am: 7.Apr 2006 11:19 Titel: Einstellungszuschuss (EZN) bei Ltd. & CoKG Neugründung f
danke @ backdoor
der nächste Weg wird auch zur AA sein. Wahrscheinlich mach ich mir vorher auch zu viele Gedanken. So wie ich vernommen habe - sollen die AA ziemlich schnell ihre Kandidaten / Kunden aus Ihrer Kartei haben wollen, ABER die Förderung unterliegt der "KannBestimmung". Ich werde mich dann noch mal hier unter diesem Beitrag melden und berichten wie es gelaufen ist.
Ein Ding habe ich dennoch schon gemacht - bin in HH ins Handeslregister maschiert und habe mir diverse Auszüge und Eintragungen angeschaut um überhaupt zu wissen "how does it work" sprich: welche dt. Formalvoraussetzungen erfüllt werden müssen.
Interessant dabei wie häufig
"go ahead" oder andere hier im forum erwähnte dort als Geburtshelfer auftauchen.
Das kann vielleicht anderen "Gründungswilligen" bei Ihrer Entscheidung helfen. (Brauchen ja nur den jeweiligen Direktor oder Inhaber zu kontakten und fragen wie es gelaufen ist - und die Übersetzungen bzw. die, Die (Rechtsanwälte, Notare, Übersetzer etc. pp. )es gemacht haben werden gleich mit präsentiert.
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