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Einzelunternehmen wird Ltd. & Co. KG. / Was ist zu beachten?

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N.N.
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 7
Wohnort: BRD

BeitragVerfasst am: 4.Sep 2008 9:01    Titel: Einzelunternehmen wird Ltd. & Co. KG. / Was ist zu beach Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,
folgende Situation ist gegeben:

Bestehendes Einzelunternehmen soll abgewickelt und eine Ltd. & Co. KG neu gegründet werden. Die Ltd. soll Treuhänder der KG werden. Einzige Betriebsstätte der Ltd. bzw. Niederlassung ist in Deutschland vorgesehen (Eintrag ins HR usw.). Danach soll für den angestellten GF/Prokurist eine Verbraucherinsolvenz durchgeführt werden.

Meine Fragen hierzu sind:
a) Hat dieser Firmenkonstrukt bezüglich geplanter Verbraucherinsolvenz Aussicht auf Erfolg?
b) Kann das Gericht dem GF/Prokurist die RSB versagen, weil die Konstruktion "offensichtlich" erscheint?
c) Wie funktioniert der Geldfluss? Muss der Umsatz/Gewinn in der Ltd. belassen werden? Privatentnahmen möglich? (GF erhält Fixum unterhalb der Pfändungsgrenze)
d) Übernahme von vorhandenen/bezahlten Geräten+Firmenausstattung in die Ltd. möglich? Muss der Verkauf vom Einzelunternehmen ordentlich versteuert werden bzw. sind Ausnahmen möglich?

Bin für entsprechende Quellenverweise/Erfahrungen dankbar.
Das Vorgehen soll 100% legal durchgeführt werden..

lg,
N.N.
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hardyesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 6.Sep 2008 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

m. e. funktioniert das nicht. als prokurist, gf sind sie doch voll auf der platte, es kommt auch drauf an, wass fuer vollmachten sie bekommen.

die ltd braucht auch neuerdings eine person als geschaeftsfuehrer. wenn sie das sind wird ihnen persoenlich durch den insoverwalter die wirtschaftliche berechtigung zugeordnet, damit ist das theme erledigt.

sie brauchen einen treuhaender als person, der die wichtigen positionen einnimmt, und die wichtigen wirtschaftlichen und organisatorischen dinge regelt, damit sie nicht den anschein erwecken, in der company eine entsprechende leitende position zu haben.

das laesst sich alles machen, aber nicht auf dem von ihnen vorgesehenen weg.

fg esser
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N.N.
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 7
Wohnort: BRD

BeitragVerfasst am: 6.Sep 2008 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Esser,
vielen Dank für Ihre Hinweise. Das Thema "leitende Position" hat sich damit wohl erledigt.
Mein alter Ego hat damit allerdings auch kein Problem. Habe diesen Punkt auf meinem Fragenkatalog vermerkt.

Familienangehöriger/Ehefrau als als Treuhänder?
(wg. Vertrauensbasis und Möglichkeit der "Mitwirkung" bei wichtigen Entscheidungen)
Fragt sich nur, ob dessen/deren Arbeitgeber mit so einer Konstellation einverstanden wäre und welche Konsequenzen das nach sich ziehen wird (Anschaffungen, Steuererklärung, Haftungsfragen usw.).

Nächste Woche steht ein Beratungstermin beim Anwalt an, hoffe mein Fragenkatalog wird sich danach verdünnisiert haben. Werde im Anschluss berichten. Vermutlich wird ein weiterer Termin beim Steuerberater unumgänglich werden - so oder so

lg,
N.N.
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hardyesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 7.Sep 2008 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo n. n. personen, die mit ihnen nichts zu tun haben, sind natuerlich besser als treuhaender geeignet, als fam. angehoerige oder sogar die eigene ehefrau,

denn bei diesen handelt es sich um mit ihnen persoenlich verbundene personen, was ggf. die tuer fuer die anfechtung von vertraegen der neuen company eroeffnet, lesen sie mal das deutsche anfechtungsgesetz.

fragen sie ihren anwalt, wobei dieser bei solchen beratungen vorsichtig sein muss, denn wenn eine solche konstruktion spaeter mal zu einer glaeubigerbenachteiligung fuehrt, waere das strafbar, weil beratung zu rechtswidrigen handlungen durch ihren anwalt.

andererseits kann ja niemand ihrer frau oder fam. angehoerigen verbieten, eine company zu eroeffnen und zu betreiben. denken sie auch daran, dass bei uebernahme von inventar der alten fa. alles sauber ablaeuft, also auch hier keine ansatzpunkte gegeben sind.

wie gesagt, sollten sie auf dem papier so wenig wie moeglich zu sagen haben. das sie fuer kleines geld die nachfolgefirma beraten, kann ihnen sicher aber niemand verbieten, und das duerfte auch nicht den eindruck erwecken, als waeren sie der "wirtschaftliche berechtigte" der neuen company.

als prokurist, gf, oder mit generalvollmacht nach hgb, kann solches vermutet werden...., siehe oben, dann wird angefochten, und ggf. auch, wenn ihre ehefrau das macht, oder nahe fam. angehoerige. im erfolgsfall fuer den klaeger ist der gesamte construct dann gescheitert....

guter rat, machen sie alles so praezise wie moeglich....., und good luck .
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 410

BeitragVerfasst am: 8.Sep 2008 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Treuhänder und die britische Limited Company vertragen sich in der Regel nicht - da das britische Gesellschaftssystem auf eine transparente Firmenstruktur aufgebaut ist.

Gegenüber den deutschen Behörden müssen die waren wirtschaftliche Verhältnisse offen gelegt werden müssen. Sofern dies überhaupt funktioniert musste der Treuhänder ein Anwalt oder Steuerberater sein damit dieser sich auf seine Schweigepflicht berufen kann.
Der entsprechende Vertrag mit den monatlichen Gebühren wäre sicherlich mit einer entsprechend hohen Geldsumme abzugelten.


Man sollte lieber eine Lösung finden womit man eine Verbraucherinsolvenz vermeiden kann, ein Vergleich mit den Schuldnern erscheint mir sinnvoller Lössung!
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