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Kanzler
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.05.2002
Beiträge: 64
Wohnort: Friedrichshafen/Bodensee

BeitragVerfasst am: 8.Okt 2002 18:52    Titel: Empfehlung ? Antworten mit Zitat

Hallo liebe F-Teilnehmer!

In den anderen Beiträgen hier steht ja schon einiges über ausl. Firmengründungen.

Meine Frage nun: Könnt Ihr mir definitv eine Firma empfehlen, die zuverlässig eine engl. Ltd. gründet ?

Für Eure Empfehlungen danke ich,

M. Rehkugler
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2002 6:43    Titel: 0ff Shore-Gesellschaften und Treuhänder in Steueroasen Antworten mit Zitat

Eine der größten Gefahren beim Umgang mit Off Shore-Gesellschaften liegt in der ,,wasserdichten Konzeption“ für den heimischen Fiskus. Dieser hat mittlerweile nämlich mächtig aufgeholt und forscht in solchen Fällen intensiv nach, ob die Firma tatsächlich existiert und den Erfordernissen genügt Die Zeiten der Briefkastenfirmen mit Standard-Treuhänder ohne Repräsentanz bzw. eigene Mitarbeiter sind vorbei! Finanzbehörden können heute derartige Gebilde durch internationale Auskünfte nachweisen, was den Betroffenen dann große Schwierigkeiten bereiten wird, wenn bedeutende Geschäfte über diese Anschrift abgewickelt wurden.

Falls z.B. eine Betriebsprüfung ansteht und eine Off Shore--Gesellschaft mit im Spiel ist, wird sofort nach dem Niederlassungsort gefragt. Anschließend wird eine Auskunft vom betreffenden Handelsregister eingeholt, die meistens erkennen lässt, dass die Firma kein örtliches Büro o.ä. unterhält. Dann kommen die eingetragenen Verwaltungsräte, Präsidenten bzw. Geschäftsführer an die Reihe. Sollten diese mehrfach beschäftigte Personen sein, die bei weit mehr als 100 Gesellschaften eingetragen sind, besteht der dringende Verdacht, dass es sich lediglich um eine Briefkastenfirma handelt. Sollte die betreffende Gesellschaft kein geeignetes Personal beschäftigt haben, spricht dies auch nicht für eine ordentliche Führung des Betriebes. Weiterhin sollten die Betroffenen möglichst nicht bei einigen registrierten Firmengründungshelfern im Heimatland in der Kartei auftauchen.

Anschließend wird eine internationale Handelsauskunft eingeholt, um nähere Umstände der Gesellschaft zu ergründen. Sollten darauf Vermerke wie „Domizilgesellschaft“, „Keine Angestellten“ oder „Auskunft verweigert“ zu finden sein, ist dies ein weiterer Baustein für die Anklage. Zusätzlich existieren zur Klärung der bestehenden Treuhandverhältnisse detaillierte Fragebogen, die fast immer weitere Gründe für die strafrechtliche Verfolgung liefern. Auch eilig vorgelegte Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen helfen den Steuersündern dann nicht mehr, wenn sich bereits viele Hinweise auf Hinterziehungstatbestände ergeben haben.

Nur Profikonzepte halten den Anforderungen der Finanzbehörden noch Stand. Deshalb soll ein internationaler Steuerspezialist zitiert werden: ,,Wenn Sie mit einer ungenügenden Konzeption arbeiten, ist dies geschäftlicher Selbstmord!" Es ist dann nur eine Frage der Zeit, bis die heimische Finanzverwaltung das Lügengebäude aufdeckt.

Viele Kunden zweifelhafter Firmengründer vergessen zudem das Wohnsitzprinzip und arbeiten trotz der bestehenden Gefahren munter mit ausländischen Gesellschaften aus Steuernasen und haben ihren Hauptwohnsitz immer noch im Heimatland registriert. Solche Gestaltungen sind in den meisten Fällen zum Scheitern verurteilt, weil die Personen letztlich im Heimatland steuerpflichtig sind

Wenn es schon eine Offshore - Gesellschaft sein soll, die das Hauptgeschäft übernimmt, dann muss ein Wechsel des Wohnsitzes in Betracht gezogen werden, damit die Steuern legal auf ein Minimum reduziert werden können. Für diesen Zweck existieren eine Reihe von geeigneten Einbürgerungsprogrammen bzw. Aufenthaltsgenehmigungen als Resident.

Auf keinen Fall dürfen die heimischen Finanzbehörden unterschätzt werden, denn die üblichen Off Shore-Gestaltungen sind gut bekannt und werden bei einem konkreten Verdacht ohne Mühe aufgedeckt. Vor amateurhaften Gestaltungen ohne fachkundige internationale Beratung und Hilfe kann deshalb nur gewarnt werden. Wer mit solchen Firmen ohne Niederlassung, örtlichem Büro und nachvollziehbaren Besitzverhältnissen ernsthaft Geschäfte machen möchte, begibt sich unweigerich in das Fadenkreuz heimischer Finanzbehörden. Selbst wenn der anschließende Nachweis der Steuerhinterziehung nicht gelingen sollte, lohnt sich die Sache wegen den ständigen Nachforschungen und Geplänkel mit den Behörden nicht.

Wenn das eigene Vermögen möglichst ohne Abzüge arbeiten soll, genügt die Eröffnung eines Bankkontos bzw. die Etablierung einer seriösen Bankverbindung mit Vermögensverwaltung völlig.

Daneben gibt es jedoch auch die Möglichkeit, Vermögenswerte auf Treuhänder zu übertragen und diesen ein Mandat zur Verwaltung des Geldes auszustellen. Hierbei ist äußerste Vorsicht angebracht, weil die Bezeichnung Treuhänder in den meisten Steueroasen nicht geschützt ist, d.h. jeder kann sich als Treuhänder niederlassen und den vermögenden Ausländern seine Dienste anbieten. Selbstverständlich haben auch schon kriminelle Organisationen dieses Geschäft entdeckt und kassieren erhebliche Beträge von gutgläubigen Anlegern.

Wer sein Geld wiederhaben möchte, steht in den meisten Fällen auf aussichtslosem Posten, denn ein Rechtsstreit in einer Steueroase kann lange dauern und bringt oft absolut nichts. Selbst in der Schweiz tummeln sich allerlei vorbestrafte Treuhänder auf dem grauen Kapitalmarkt und finden immer wieder arglose Kunden mit unversteuertem Kapital. Sollten sich diese dann beschweren, wird ganz cool mit Anzeige bei den heimischen Finanzbehörden gedroht Diese Drohung führt fast immer zum Erfolg, d.h. die Geschädigten wollen nicht auch noch durch heimische Nachforderungen und Strafen noch mehr Geld in den Sand setzen.

Wenn größere Beträge im Ausland angelegt werden sollen, ist eine etablierte Bank mit ausgeprägter Vermögensverwaltungs- bzw. Wertpapierabteilung immer noch die erste Adresse. Unter keinen Umständen sollten Sie einem Treuhänder Handlungsvollmacht erteilen, sondern wenn es denn unbedingt sein muss - nur eine Verwaltungsvollmacht ausstellen. In diesem Rahmen muss darauf hingewiesen werden, dass ausländische Kapitalertrage in der Heimat versteuert werden müssen.

Leider wurden in der Vergangenheit schon viele Anleger von dubiosen Treuhändern betrogen. Obwohl die meisten Vertreter dieses Berufs in den bekannten Steueroasen seriös arbeiten, ist von einer solchen Konstruktion abzuraten, weil die Gefahr immer noch groß ist, an einen cleveren Abzocker zu geraten, der einem nahezu ohne Spuren das einst umfangreiche Depot auf eine bescheidene Summe verkleinert.

Falls trotzdem ein Treuhänder eingeschaltet werden soll, muss sich der Anleger unbedingt über- prüfbare Referenzen (verwaltete Summen, frühere Tätigkeiten, Ausbildung, Zeugnisse, polizeiliche Auskunft etc.) vorlegen lassen, bevor auch nur eine Mark auf dessen Konto fließt.
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Kanzler
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.05.2002
Beiträge: 64
Wohnort: Friedrichshafen/Bodensee

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2002 9:38    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Guten Morgen zusammen!

Danke erst mal für die vielen Infos! Vor allem Mr. Goodman für den vielen informativen Text.

Ich brauche jedoch keine Offshore-Ltd. sondern eine Ltd. mit dt. ZweigNL, also nix mit Steuerhinterziehung oder so.

Die Links habe ich mir angeschaut, London Citylink schaut doch sehr gut aus.

Vielen Dank nochmals

M. Rehkugler
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Hänsel und Gretel
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 08.02.2002
Beiträge: 416
Wohnort: Diese Erde

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2002 10:37    Titel: Hm hm. Antworten mit Zitat

Hallo Kanzler,

>Ich brauche jedoch keine Offshore-Ltd. sondern eine Ltd.
>mit dt. ZweigNL, also nix mit Steuerhinterziehung oder so.

Ist alles verstanden worden.

ABER...
Kann und sollte es wirklich die Aufgabe dieses Forums sein.
dazu die letztendlich passende Lösung zu bieten/finden? Ich
behaupte einfach mal 'nein' und beziehe die Aussage singular
auf mich.

Man kann Möglichkeiten aufzeigen, diskutieren, Meinungen
austauschen, Anregungen geben und Trends verfolgen. Aber
gültige Lösungen hier zu posten wäre nach meinem Dafür-
halten weniger von Sinn gekrönt.

WARUM?
Nun - erstens könnte Goody seinen 'Laden' zu machen, zumal
jeder User hier im öffentlichen Forum gratis 'bedient' würde und
dadurch nicht direkt die Habenseite des GMP-Kontos bereichert
und zweitens verstößt es ein wenig gegen meine Auffassung
in puncto unternehmerischer Entfaltung.

WIE ERWÄHNT.
Diese Statements betreffen ausnahmslos mich. Wie die anderen
Beteiligten darüber denken, lässt sich aus meiner Perspektive
nicht erkennen
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Kanzler
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.05.2002
Beiträge: 64
Wohnort: Friedrichshafen/Bodensee

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2002 11:12    Titel: Verstanden Antworten mit Zitat

Hallo HuG,

Hallo liebes Forum!

@HuG: was heisst hier verstanden? Ich habe den Sinn meiner Frage zuvor doch noch gar nicht erläutert UND ich war mit den Antworten voll einverstanden. Ich habe nicht nochmals nachgehakt, denn ich kenne den Sinn dieses Forums. Welche Beratung ich brauche und welche nicht, werde ich mir schon noch gut überlegen.

Ich hatte eine klare Frage gestellt: Welche Firma kann empfohlen werden und habe hierzu auch klare Antworten erhalten, nämlich zwei gute Links. Hiermit bin ich schon sehr glücklich, mehr wollte ich nicht.

Trotzdem habe ich mich nochmals ausdrücklich bei Mr. Goodman für die weiteren Infos bedankt, so etwas nennt man dan "Höflichkeit". Und wie ich in vorigen Artikeln schon geschrieben habe, versuche ich nicht allzuviel ZWISCHEN den Zeilen zu schreiben, sondern IN den Zeilen. Also, wenn ich sage DANKE FÜR DIE INFOS, dann heisst das auch DANKE.

@ all:

Dass mir niemand seine geheimsten Insider-Kenntnisse ausplaudert, sofern die hier jemand hat, ist mir auch klar. Habe ich auch gar nicht verlangt. Ihr solltet nur bedenken, dass auch andere Leute ein gewisses Pensum an Wissen inne haben. Das Eurige ist nicht alles. Bei vielem, was hier so geschrieben wird, meint man, das Wissen der Autoren sei lediglich theoretischer Natur...

Und noch was, hab ich auch schon mal geschrieben:
So ein Forum muss doch in gewisser Weise diskussionsfähig bleiben....

M. Rehkugler
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2002 12:28    Titel: Nun bin ich neugierig geworden... Antworten mit Zitat

Hallo

Wo bitte ist der Unterschied zwischen einer "Offshore Ltd" und einer Ltd? Ist mir nicht so ganz klar. Jede ordentlich registrierte Gesellschaft aus einem EU Land kann in Deutschland ohne weitere Probleme eine Niederlassung gründen.... Denkste....

Einige bayerischen Amtsgerichte sollen sich, von Zeit zu Zeit, damit noch sehr schwer tun. Aber auch das wurde schon einmal auf dem Forum beschrieben.

Ansonsten dürfte es keinerlei Probleme geben. Ich würde die Firma stets als bevollmächtigter Niederlassungsleiter ins Handelsregister eintragen lassen. Niemals als Mehrheitseigentümer, denn dann sagt die IHK und das Gericht, gründen Sie bitte eine deutsche Firma.

Dem Finanzamt wiederum ist das alles egal, solange dieses über die Anteile und daraus resultierenden Gewinne wahrheitsgemäß aufgeklärt wird, da sagen die schon nichts, ganz bestimmt nicht. Aber das nur am Rande.

Wozu soll’s denn jetzt eine Ltd sein? Irgendetwas soll doch damit versteckt oder unterlaufen werden, oder nicht? Wenn nein? Warum eine Ltd.? Weil diese die günstigste aller juristischen Personen darstellt? Warum nicht dann einen Verein?

Jetzt interessiertes mich...
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Hänsel und Gretel
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 08.02.2002
Beiträge: 416
Wohnort: Diese Erde

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2002 12:29    Titel: oh oh Antworten mit Zitat

Hallo Kanzler,

>sofern die hier jemand hat.../...

Den Joke hätte ich mir verkniffen...
...jedenfalls in dem Zusammenhang!
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Kanzler
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.05.2002
Beiträge: 64
Wohnort: Friedrichshafen/Bodensee

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2002 14:00    Titel: Offshore... Antworten mit Zitat

Lieber Mr. Goodman!

Für den Offshore-Begriff gibt es ja nun unterschiedliche Definitionen. Aber Sie haben mich schon richtig verstanden....

Den Hintergrund haben Sie auch recht verstanden: Ein neues (kleines) Geschäftsfeld soll aufgebaut werden, Haftung beschränken und nicht jeder muss wissen, wer die Eigentümer sind. Das FA darf es ruhig wissen, denn mit 370/371 AO haben wir nix am Hut.

Dann das ganze noch kostengünstiger als eine GmbH.

Jetzt kommen Sie mit dem Verein, auch nicht schlecht. Aber wie sieht denn das aus, wenn ich mit einem Verein agiere...

Übrigens: mit den Eintragungen der Ltds. haben wir hier keine Probleme, zumindest kenne ich einige, die hier bei dem zust. AG eingetragen sind.

Grüße
M.R.
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 10.Okt 2002 8:59    Titel: Na dann ab nach Büsingen Antworten mit Zitat

Das mit dem Verein vergessen wir wieder. Okay, müssen uns ja auch noch etwas aufbewahren für die Klientel...

Ltd. Ist Okay. Haftung 3 Euro und juristische Person. Wenn die Niederlassung übrigens erst einmal eingetragen ist, dann gibt es nachträglich von öffentlichen Stellen keine Probleme mehr. Dann können Sie Gas geben. Maklerschein beantragen nicht vergessen.

Aber eine Ltd die Sie benötigen, die können Sie auch ohne fremde Hilfe gründen. Wenn die Unternehmung nicht die wahren Eigentümer „verstecken muss“, dann bekommen Sie so eine Ltd. für vielleicht 100,00GBP. Steht, so glaube ich, hier auch schon irgendwo beschrieben. Wenn nicht bitte PN.

Warum legen Sie den Sitz der Ltd. nicht nach Büsingen? Das würde doch passen...

http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=439

Dort würden Ihnen sämtliche Möglichkeiten erhalten bleiben - zwei Konten in zwei Ländern.. Kann auch Vorteile für Käufer bieten...

Ansonsten wünsche ich ihnen „frohes Gelingen“! Freut mich, dass wir Ihnen helfen konnten.

Gruß
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Hänsel und Gretel
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 08.02.2002
Beiträge: 416
Wohnort: Diese Erde

BeitragVerfasst am: 10.Okt 2002 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ Thread,

's gibt da so'n Spruch unter Betriebswirtschaftlern:
"Aufwand und Nutzen."

Hm. Schau'n wir einfach mal d'ran vorbei
Wohin man allerdings schauen könnte, wäre z. b. hier:
Wie verläuft die Gründung ihrer englischen Limited
http://www.ukfirmengruendung.com/limited-kosten.htm
http://www.anglogermantrade.com/deutsch/businesszentrum_niederlassungsgruendung.htm

oder ein wenig tiefer graben in den Newsgroups:
http://www.news.zoechling.net/de.html

oder mal die Rechtslage abklopfen:
http://www.anwaltskanzlei-cvw.de/tat/gesell.html

oder sich direkt und online verdingen:
http://www.akademie-online.de/ltdauftrag.htm

oder mal die Preise vergleichen:
http://www.networking-system.de/firmen/ltdy.htm

oder 'Spezialisten' zu Rate ziehen:
http://www.projekta.com/Comp.htm
http://www.finanz-direkt-24.de/index.php?page=ukgmbh

Tja - und wenn man den ganzen Schmonz gefiltert hat und
die Rübe qualmt, leuchtet plötzlich ein kleines Licht auf und
funkt dir die Frage ins Hinterköpfchen: Lohnenswert?

Aber das soll mich weniger interessieren. Wie war das noch
mit dem Spruch weiter oben: Aufwand und Nutzen. Ah ja.
Was spare ich wirklich? Wer profitiert tatsächlich davon,
wenn keiner weis (huh-huh), wer sich 'dahinter' verbirgt?
Geht da nicht meine (ohnehin noch nicht vorhandene) Re-
putation flöten?

Oder um die Frage ohne Schnörkel in die Luft zu pusten:
(rein rhetorisch bitte...) Wat soll dat Janze...?
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