Mein erster beitrag , ich wäre intressiert eine ltd. o.ä.
im ausland zu gründen zwecks steuerersparniss ggf. würde der
gründer negative schufa einträge haben
1. Wo (Welches Land)
2. Kosten
3. Sicherheit
4. Steuerrecht
5. Welcher Anbieter (hab die BARU GmbH in betracht gezogen )
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 26.Aug 2005 5:35 Titel:
@SaLe82,
wenn Sie den usern hier einmal mehr Details über Ihre unternehmerische Tätigkeit mitteilen könnten (Branche, Problemlage, Umfang der Tätigkeit in Deutschland, etc.), dann könnte man Ihnen auch inhaltlich vernünftige Ratschläge geben.
So, wie Sie zunächst fragen, könnte ich Ihnen zur Zeit goar nix empfehlen.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 26.Aug 2005 9:10 Titel: das wird kompliziert !
@SaLe82,
ich habe mir einmal die Angebote der BARU GmbH (www.baru-gmbh.de) angesehen, die auf den ersten Blick keinen schlechten Eindruck machen.
Der Umstand, daß diese Gründungsfirma ihre Leistungen auch über ebay anbietet (cgi.ebay.de/Limited-mit-pfaendungssicheren-deutschen-Geschaeftskonto_W0QQitemZ7540020532QQcategoryZ29119QQcmdZViewItem) ist natürlich äußerst ABSCHRECKEND, da ich hieraus einen Massenbetrieb ableite, der kaum etwas mit individueller Betreuung zu tun haben kann !!!!!
Die sich hieraus ergebenden Riskien für den Kunden/ Mandanten sind erheblich und nahezu an jeder Stelle hier im Forum nachzulesen.
Zu Ihrer konkreten Angelegenheit:
Da Sie bereits in Form einer GbR nebst Angestellten tätig sind, ist eine "Umwandlung" der GbR (nicht im Sinne des Umwandlungsgesetzes zu verstehen) überaus aufwendig und bedarf umfangreicher Betreuung aus gesellschaftsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht. Von der Überführung etwaiger bestehender, laufender Verträge mit Kunden, Mietverhältnisse, etc. will ich jetzt noch gar nicht reden.
Wenn Sie dann die Steuerersparnis als maßgeblichen Beweggrund nehmen, eine Auslandsgesellschaft gründen zu wollen, haben Sie eine entscheidenden Aspekt zu berücksichtigen: Sie werden in Deutschland immer eine BERTIEBSSTÄTTE unterhalten, da Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit nicht ausschließlich aus dem Ausland heraus werden leiten können (im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, daß sich auch nur einer Ihrer Mitarbeiter dem deutschen Arbeitsrecht entledigen würde).
Würden Sie (nur) mit einer Ltd. in Deutschland tätig werden, dürften Sie trotz DBA mit England keine erheblichen Steuervorteile haben, da - unter Berücksichtingung der Doppelbesteuerung - hier in Deutschland die Körperschafts-, Gewerbe- und für den Inhaber der Gesellschaft die Einkommenssteuer anfällt.
Anders sieht es aus, wenn Sie mit einer Ltd. & Co. KG in Deutschland tätig werden, da hier nur die Gewerbe- und Einkommenssteuer anfällt, im UK hingegen die corporate tax für die Ltd. als Komplementärin der KG, deren Gewinne wiederum, die Ihnen dann zufließen, in Deutschland Ihrer persönlichen Besteuerung unterliegen.
Wenn Sie in Berlin und Brandenburg tätig sein sollten, werden Sie im übrigen erhebliche Probleme bei der Eintragung einer Ltd. ins Handelsregistewr bekommen, da die dortigen Amtsgerichte das Ltd.-Unwesen eindämmen wollen; eine andere Konstellation - wie sie beispielsweise von der BARU GmbH vorgeschlagen wird, nämlich die unselbständige Zweigstelle in Deutschland - wird für Ihren Betrieb unter keinem unternehmerischen Gesichtspunkt umsetzbar sein.
Vielleicht beschäftigen Sie sich einmal mit den Vorzügen einer spanischen sociedad limitada ( www.gomopa.net/Finanzforum/Offshore-und-Firmengruendung/Auslandsgesellschaften-im-UEberblick-Teil-II.html ), da eine solche Gesellschaftsform steuerlich durch Verlustvortrag, großzügige Betriebskosten und Fehlen von vGA erhbeliche Gestaltungspielräume eröffnet.
Gleichsam empfehlenswert könnte eine LLC & Co. KG sein.
Wo ist eigentlich das Problem, mit einer GbR weiterhin zu wirtschaften (mal von dem Haftungsthema der GbR-Gesellschafter abgesehen) ? Steuerrechtlich haben Sie doch dadurch keine übermäßigen Nachteile (oder höre ich aus Ihrer Eingangs geposteten Aussage - Steuerersparnis - eine komlpette "Umleitung" jeglicher Steuern heraus ???!).
Wenn Sie nun noch nach den Kosten fragen, die eine umfassende Betreuung und Beratung in jeder Hinwsicht beinhaltet, dürfte kein seriöses Angebot unter 10.000,- Euro liegen können.
Verfasst am: 26.Aug 2005 9:35 Titel: je mehr info... desto mehr feedback!
tropicos' bemerkungen ist nix hinzuzufügen
mich stört im übrigen
"..... ggf. würde der gründer negative schufa einträge haben ....."
ja hat er nun oder hat er nur "gegebenenfalls" - sollte doch herauszufinden sein... oder?
offenbar - das MEINE analyse - geht es weniger um steuerersparnis, sondern vielmehr um eine ZWEITE CHANCE für einen gescheiterten unternehmer - liege ich da in etwa richtig (ist für eine einigermassen seriöse erstberatung von entscheidender bedeutung!)
nochmals: mit ihren rudimentären informationen - auch auf ausdrückliche nachfrage liefern sie nichts wesentliches/neues! - ist es extrem schwierig, ihnen in einer art und weise zu helfen, die sie auch weiterbringt
bezüglich der kosten liegt tropico ebenfalls richtig... sie sehen die alternative zu einem billiganbieter, der - nachgewiesenermassen - nicht einmal fähig zu sein scheint, SEINE EIGENEN ANGELEGENHEITEN IN ORDNUNG ZU HALTEN (die bussen des companies house in grossbritannien für verspätete abgabe von annual returns and accounts sind recht heftig!)
ja der unternehmer hat negative schufaeinträge.... , duch ein gescheitertes unternehmen hat er eine sperre als geschäftsführer tätig zu sein. er kann nur eine selbstständigkeit in form einer GbR. betreiben.
Deshalb suchen wir nach einer andren form wegen der haftung.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 26.Aug 2005 12:01 Titel:
@SaLe82,
eine S.L. & Co. KG wäre möglicherweise eine elegante Lösung, da der spanische "administrador" (Verwalter=Geschäftsführer) oder - gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht für diesen - der Kommanditist in Deutschland ein Geschäftskonto eröffnen kann, über das die in Deutschland tätigen (ehemaligen) GbR-Gesellschafter verfügungsbefugt sein können.
Wenn dann noch eine IBC oder besser eine LLC (vGA geht so einfacher) Gesellschafter der S.L. sind, steht der Steuerersparnis am Ende der Kette nicht mehr viel im Wege.
Die S.L. als Komplementärin, die ja nach deutschen Gesellschaftsrecht automatisch die Geschäftsführung der KG stellt, kann Kraft KG-Gesellschafterbeschluß einen der bisherigen GbR-Gesellschafter, der ansonsten von einer unternehmerischen Tätigkeit wegen seiner Vergangenheit ausgeschlossen wäre, zum Prokuristen der KG bestellen und so die Handlungsbefugnis der Gesellschaft zweckmäßig gestalten; dies könnte auch positive Auswirkungen auf die Kundschaft haben. Ein besonderes Haftungsrisiko für die Beteiligten ist nicht zu erkennen.
Wenn der Prokurist dann noch regelmäßig zu Ihrer Geschäftsführung nach Andalusien reisen muß, um Besprechnungen mit der Komplementärin abzuhalten, solche einer anerkannten Betriebsausgabe auf der Seite der Komplentärin nichts im Wege stehen (lassen wir mal außergewöhnliche Ausgaben außen vor ... ).
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