Verfasst am: 17.Sep 2007 16:10 Titel: Fragen zur Limited
Hallo
Ich habe bis jetzt als Einzelunternehmen in der Werbung gearbeitet und mich entschlossen über Goahead eine Limited zu gründen. Soweit so gut. Das hat alles super geklappt. Auch der Handelsregistereintrag ist nach einigen Rumärgern mit der IHK auf vollem Wege. Konto ist auch kein Problem gewesen.
Jetzt habe ich aber ein paar Fragen welche mir hoffentlich jemand beantworten kann. ...beim GoAhead reagiert ja niemand mehr auf Fragen...
1. Das Finanzamt lässt sich sehr viel Zeit bei der Vergabe der Steuernummer, das ist insofern jetzt problematisch da ich für einige Dienstleistungen gern Rechnungen schreiben würde. Ohne Steuernummer...geht ja schlecht? Oder geht das in dem Fall das man noch keine hat trotzdem?
2. Frage
Wie muss ich meine Buchhaltung ändern? Leider hat mir das auch noch niemand genau sagen können. Muss ich die komplett für die engl. Behörden mitführen oder reicht da tatsächlich wenn man nur eine sogenannte 0 Steuer abgibt?
3. Frage
Muss ich mich darauf verlassen das der Secretary ( Gründungsfirma) das alles rechtzeitig einreicht oder gibt es da Möglichkeiten selber aktiv zu werden.
und 4. Frage
Auch wieder den Secretary betreffend: Was für Formulare etc. muss ich für die enl. Behörde ausfüllen? Machen die das für mich? Ich will ja nicht erst 2 Tage vor der Anst dann merken das ich nicht richtig vorbereitet bin. Die von Ahead meinen zwar das ist noch 1,5 jahre hin aber das ist eine Aussage die mir nun gar nicht weiter hilft.
Vieleicht kann mir jemand etwas Licht ins Dunkle bringen. Danke im Voraus.
ad2) ganz normale deutsche Buchhaltung. GoAhead sorgt für die 0-Steuererklärung bzw. Befreiung
ad3) einfach mal selbst kontrollieren über den webcheck beim companies house
ad4) im Moment gar nichts. Den return macht GoAhead automatisch und der account ist (im Moment noch) spätestens 22 Monate nach Gründung fällig. Aber auch da mal ab und an in den Webcheck sehen.
Hier noch etwas mehr Hintergrundinformation zu den gestellten Fragen?
Zu Frage 1)
Sofern Sie an gewerbliche Kunden berechnen werden dies auf die Angabe Ihrer Steuernummer bestehen da sonst kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Privatkunden wird dies wohl kaum stören...
Ziel sollte es sein die Steuernummer möglichst schnell zu erhalten!
Wo kelemts denn?
Zu Frage 2)
Die von Ihnen erwähnte Nullbilanz handelt es sich um das so genannte 'Dormant Company Account' dieser darf nur dann eingereicht werden wenn die Gesellschaft keine signifikant Buchhaltungstransaktionen für das betreffede Geschäftsjahr vorgenommen hat.
Als nicht signifikant Buchhaltungstransaktionen gelten zum Beispiel
Zahlungen an das Firmenregister (Companies House) von Gebühren im Zusammenhang mit den Wechsel des Firmennamen, Bearbeitungsgebühren für die Jahresmeldung (Annual Return), Jahresabschluss (Annual Account) und Kosten für das Einreichen des Jahresabschluss beim Firmenregister.
ACHTUNG:
Zum der Gesellschaft zählen selbstverständlich sämtliche Betriebsstätten der Gesellschaft im In- und Ausland.
Ist die Gesellschaft im Ausland (z.B. Deutschland) tätig kommt der 'Dormant Company Account' in der Regel nicht in Frage.
Von Seiten des brit. Finanzamt kann eine Befreiung von der Abgabepflicht beantragt werden, aber der 'Annual Account' ist beim Firmenregister auf jeden Fall einzureichen wie auch der 'Annual Return'.
Wollen Sie mit der deut. Niederlassung tätig werden oder doch lieber mit der so gennaten LTD & CO KG?
Zu Frage 3)
Der DIRECTOR ist für die vollständige und pünktliche Einreichung verantwortlich. Der Company Secretary kann auch nur selbstständig den 'Annual Return' einreichen. Der 'Annual Account' muss vom Director unterzeichnet werden und gemäß der britischen Richtlinien erstellt werden.
Zu Frage 4)
Sie können den 'Annual Return' auch selbst einreichen. Dies ist nur eine Statusmeldung, mit etwas engl. Kenntnis sollte dies kein Problem sein. Wenn Sie dies via WebFiling (online) einreichen können Sie die Gebühren auch per Kreditkarte bezahlen.
Beim 'Annual Account' sollten Sie ein brit. Steuerberater hinzuziehen.
Die Einreichung zum ende des Geschäftsjahr möglich, aber spätestens 10 Monate nach den Accounting Reference Date (Bilanzstichtag) beim Companies House (Firmenregister).
Sie haben auch die Möglichkeit den Accounting Reference Date an den deutschen Bilanzstichtag anzupassen.
Sie dürfen zwar die ACCOUNTS selbst erstellen sofern Sie über die erforderlich Kenntnise verfügen.
Wenn Sie dies durch einen britischen Steuerberater erstellen lassen sind Sie sicherlich auf der sicheren Seite.
In diesen Fall könnten Sie diesen auch über den Steuerberater einreichen lassen und wären nicht von Ihren Provider abhänig.
Nach meiner Meinung stellt es ohnehin die optimale Lösung da wenn das Registered Office und der Company Secretary durch einen brit. Steuerberater gestellt wird.
Danke erstmal für die Antworten, leider wirft das gleich wieder Fragen auf.
Woran es bei der Steuernummer klemmt konnte mir keiner von Finanzamt sagen, mehr bekomm ich nicht von dennen raus. Naja warten wir noch mal ab. Vieleicht regelt sich das noch.
Der HRG Eintrag ist so gut wie durch wenn ich dem Notar glauben kann. Vieleicht wartet das FA darauf noch?
Zur Steuer:
Ich will eigentlich keine Co KG gründen, ich sehe da eigentlich keine größeren Vorteile. Beziehungsweise sehe ich für die Ltd. in meiner Branche keinen Nachteil. Es sei denn die Steuer?
Wenn ich nach Ihren Ausführungen gehe, brauche ich also einen britischen Steuerberater? ch muss also meine dt. Buchhaltung ins englische Übersetzen lassen und dort auch komplett einreichen?
Das macht GOAhead nicht auch zufällig? Davon haben die zumindest nie etwas verlauten lassen.
Wo bekomm ich einen kompetenten und nicht alzu teuren Steuerberater her der sich damit auskennt? Meiner kann glaub ich zumindest, nicht mal Englisch...
Die ACCOUNTS müssen auf jeden Fall nach den Vorgaben des COMPANIES ACT' eingereicht werden.
Eine Übersetzung des deut. Jahresabschluss reicht leider nicht aus.
Wenn Sie sich dies selbst zutrauen können Sie auf einen britischen Steuerberater verzichten.
Der Vorteil der LTD & CO KG ist unter andern das die Umsätze nur bei der KG anfallen und somit in UK nicht relevant sind.
Die LTD erhält in der Regel nur eine Tätigkeits- oder Haftungsvergütung...
Es gibt einige PROVIDER die es nochmal nicht schaffen die eigenen ACCOUNTS fristgerecht einzureichen, bereits aus diesen Grund ist es sicherlich vorteilhaft wenn Sie dies selbst in die Hand nehmen.
Ich hab inzwischen ein weiteres Problem. Das Finanzamt hat mir endlich mal geschrieben. Und will jetzt einen Fragebogen ausgefüllt haben. "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer nach ausländischem Recht gegründeten Kapitalgesellschaft"
Kann mir dabei jemand helfen? Oder kennt jemand einen Steuerberater welcher mir das ausfüllt?
Was heisst kein Problem? Auf vieles weis ich keine Antwort bzw. denk ich das es das FA gar nichts angeht. Die wollen zum Beispiel alle Verträge von Handelsvertretern sehen! Das geht die doch nun wirklich nichts an. Ich hab aber welche Einfach verschweigen? Ist bestimmt auch nicht gut. Also inwiweit muss man das überhupt ausfüllen?
Ich hab inzwischen ein weiteres Problem. Das Finanzamt hat mir endlich mal geschrieben. Und will jetzt einen Fragebogen ausgefüllt haben. "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer nach ausländischem Recht gegründeten Kapitalgesellschaft"
Kann mir dabei jemand helfen? Oder kennt jemand einen Steuerberater welcher mir das ausfüllt?
naja scheinbar schon...denn Experten sind in diesem Forum Fehlanzeige. Bis jetzt gibts hier nur lauwarme Ratschläge welche nicht wirklich zur Klärung von Sachen beitragen....das Forum wird seinem Ruf nicht im geringsten Gerecht...Sorry aber so ist nun mal...
...Ratschläge wie ...das ist kein Problem... auf eine Frage...das ist wirklich Unsinn
Hier geht es nicht darum für Lau etwas zu bekommen... Ein Forum definiert sich doch über Hilfe und Ratschläge und dafür will dieses Forum sogar Geld. Man fragt sich nur für was?
Welche Ratschläge meinen Sie denn? Die Super Hinweise hier oben welche nicht im geringsten auf die Frage eingehen?
Ich fragte doch nach einem Experten, nicht mal den bekommt man hier vermittelt!!! Das sollte Ihnen doch zu denken geben...zumal ich wie man hier liest ja nicht der einzigste bin welche mit lauwarmer Luft abgespeist wird.
In jedem anderen Forum hab ich bis jetzt mehr Erfahren können als hier!!! Und das wirklich für Lau...aber wie gesagt datum gehts gar nicht...Verstehen Sie das oder ist das auch zu hoch?
Welche konkreten Fragen hierzu haben Sie denn, die Ihnen Schwierigkeiten beim Auslüllen machen ? _________________ Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services
Individuelle juristische Strukturierung
von Auslandsgesellschaften,
Firmengründung und Büroservice.
Als selbständiger Unternehmer sollte man doch in der Lage sein beim Finanzamt nachzufragen warum die Vergabe der Steuernummer so lange dauert.
Solange Sie nicht wissen wo das Problem liegt werden Sie auch keine Lösung finden.
Ob Sie wirklich keinen deutschen Steuerberater benötigen halte ich für fraglich, insbesondere wenn Sie keine Rückmeldung von Ihren Provider bekommen...
...dann können Sie zwar hoffen das dieser die UK-Abschluss erstellt - aber verlassen würde ich mich darauf.
...was für ein blabla...natürlich kann ich beim Finanzamt anrufen ....wenn mir aber keine Auskunft gegeben wird...was soll ich machen...wahrscheinlich leb ich in einer anderen Welt als Mr. Europa Mobil...hier in meinem FA drehen die Uhren sehr langsam....inzwischen hab ich ja nach einigen Generve diesen tollen Fragebogen bekomen....mal sehen wie es weitergeht....
...an alle welche sich auch mit Ltd. Gründung beschäftigen der gute Rat: Lasst es!!! Das Ärger - Nutzen Verhältnis ist es nicht wert...
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 3.Okt 2007 18:42 Titel:
@andy24,
mit dem "bla bla" des mobilen Europäers/ MEC gebe ich Ihnen ja Recht, aber gleichwohl hätten Sie schon längst mein konkretes Angebot zur Hilfe bei dem Ausfüllen des Formulars annehmen können.
Andernfalls dürfen Sie nicht meckern, obgleich Ihnen professionelle Hilfe zu einem konkreten Fall angeboten wird, die Sie nicht wahrnehmen.
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