Verfasst am: 30.März 2006 11:11 Titel: Funzt diese Konstruktion?
Hallo Miteinander,
nachdem ich nun eine ganze Weile hier gelesen habe tauchen auch bei mir ein paar Fragen auf, deren Beantwortung ich nicht wirklich gefunden habe.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass es besser wäre, zu schreiben was man erreichen will und dann eine Lösung dafür gefunden wird.
Daher Folgendes:
Ich bin Adultwebmaster und möchte das Risiko von Abmahnungen minimieren und den Jugendschutz NICHT aushebeln sondern ebenfalls auf eine Mindestanforderung zurück setzen. X-Check und ähnliches soll verschwinden und an die gesetzlichen Grundlagen z.b. von UK/NL angepasst werden.
Folgendes Konstrukt stelle ich mir als Lösung vor:
Ich bin derzeit seit Jahren Einzelunternehmer.
1. Server kommt ins Ausland (z.b. NL)
2. Meine Frau gründet Ltd. ohne Betriebsstätte Deutschland
3. Die Ltd. wird Inhaber der Domain(s)
4. Die Ltd. erteilt in England meiner Einzelfirma einen Auftrag zur Betreuung der Domain(s) und bezahlt die Einzelfirma entsprechend.
Stellt sich nun die Frage, ob das so machbar ist oder ob ich da einiges übersehen habe.
Für konstruktive Meinungen oder andresweitige Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar
Diese Konstruktion ist möglich und realisierbar. Gewinnauschüttungen aus der Ltd sollten aber auf jeden Falll in Deutschland versteuert werden, damit man sich nicht wegen Umgehung der Steuerlast in Deutschland strafbar macht.
Sie können weltweit Unternehmen unterhalten, sofern Sie die Ausschüttungen in Deutschland (Wohnsitz) ordentlich versteuern.
Verfasst am: 24.Mai 2006 2:24 Titel: Re: Funzt diese Konstruktion?
Tach auch,
also zuerst einmal einen Denkfehler ausgeräumt: Selbst die Engländer haben ein Jugenschutzgesetz.
Zum anderen wäre dann die europäische Gesetzgebung auch relevant. Demnach wäre eine Verurteilung nach deutschem Recht die leichteste Bestrafung. Englisches, bzw europäisches Recht sieht im Bereich Jugendschutz härtere Strafen vor.
Das andere kannst du hinsichtlich dem Steueraufkommen machen. Das geht.
Um deinen Jugendschutz zu genügen und auch noch Föderungen für Unternehmensgründung, Aufbau, Arbeitsplätze und regionale Förderung zu bekommen empfielt sich in den ersten Jahren ein Call- bzw. Servicezentrum in den neuen Bundesländern.
Mit Eintragung auf deiner Website fordest du für den Zugang Identifizierung durch Ausweiscopy, die von deinem Servicezentrum geprüft werden.
So hast du deine Sorgfaltspflicht erfüllt und Arbeitsplätze geschaffen, die dir auch noch gefördert werden.
Solltest du dir mal durch den Kopf gehen lassen.
Verfasst am: 24.Mai 2006 22:17 Titel: Re: Funzt diese Konstruktion?
SKar hat folgendes geschrieben::
...Folgendes Konstrukt stelle ich mir als Lösung vor:
Ich bin derzeit seit Jahren Einzelunternehmer.
1. Server kommt ins Ausland (z.b. NL)
2. Meine Frau gründet Ltd. ohne Betriebsstätte Deutschland
3. Die Ltd. wird Inhaber der Domain(s)
4. Die Ltd. erteilt in England meiner Einzelfirma einen Auftrag zur Betreuung der Domain(s) und bezahlt die Einzelfirma entsprechend.
Stellt sich nun die Frage, ob das so machbar ist oder ob ich da einiges übersehen habe.
Für konstruktive Meinungen oder andresweitige Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar
mfg.
ZU PUNKT 2:
Wenn Ihre Fraunicht in Deutschland lebt geht dies,
sollt Sie jedoch in Deutschland leben wird eine Betriebsstätte ausgelöst.
In letztern Fall wäre die Limited in Deutschland umeingeschränkt steuerpflichtig. Wirtschaftlich sehe ich dies nicht als sinvoll an...
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