Verfasst am: 2.Apr 2008 7:39 Titel: Gründung einer UK Limited
Liebe Forumler,
Ich möchte für eine Internetseite eine UK Limited gründen. Die Kunden sind international, ein kleiner Teil stammt auch aus Deutschland.
Fragen:
1.) Welchen Anbieter für UK Gründungen könnt ihr empfehlen und aus welchem Grund? Sehe ich das richtig, dass im Prinzip nur die jährlichen Berichte termingerecht eingereicht werden müssen? Oder gibt es weitere Qualitätsunterschiede?
2.) Ist ein Eintrag im Handelsregister und eine Zweigniederlassung in Deutschland unbedingt notwendig, nur weil ich als Director deutscher Staatsbürger bin? Mitarbeiter in Deutschland sind nicht vorhanden und auch die Web-Server kann ich problemlos nach UK bewegen.
3.) Da mein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, würde wohl deutsches Steuerrecht gelten. Ist das korrekt? Wie sieht das insbesondere mit der VAT aus? Gelten da die britischen Regeln oder die deutschen?
4.) Ist die UK LTD inzwischen soweit verbreitet, dass auch "normale" Steuerberater mit den Fragen dazu inzwischen etwas anfangen könen, oder würdet ihr schon zu einem Spezialisten raten?
hier einige Tipps, die ich inzwischen selbst gesammelt habe:
1.) Welchen Anbieter für UK Gründungen könnt ihr empfehlen und aus welchem Grund? Sehe ich das richtig, dass im Prinzip nur die jährlichen Berichte termingerecht eingereicht werden müssen? Oder gibt es weitere Qualitätsunterschiede?
ANTWORT: ich kann Ihnen aus eigene Erfahrung die Firma „xx empfehlen zu finden unter: www.. Da habe ich 3 Ltd.`s gegründet und auch einige meine Bekannten sind dort Kunde. Bisher ist alles problemlos gelaufen. Alle Firmen sind auch im deutschen HR eingetragen. Den Annual Return wird von der automatisch eingereicht. Für die Erstellung er Bilanz nach UK-GAAP benötigt die Firma lediglich die Kopie Ihrer deutschen Bilanz. Sonst ist nichts zu machen.
2.) Ist ein Eintrag im Handelsregister und eine Zweigniederlassung in Deutschland unbedingt notwendig, nur weil ich als Director deutscher Staatsbürger bin? Mitarbeiter in Deutschland sind nicht vorhanden und auch die Web-Server kann ich problemlos nach UK bewegen.
ANTWORT: Ja ist Pflicht, da die Geschäftsleitung in BRD wäre. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, § 10 Abgabenordnung. Die HR-Eintragung ist Pflicht (§ 13 e II 1 HGB) und bei Nichterfüllung kann durch das Registergericht ein Zwangsgeld verhängt werden (§ 14 HGB; § 132 ff FGG).
3.) Da mein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, würde wohl deutsches Steuerrecht gelten. Ist das korrekt? Wie sieht das insbesondere mit der VAT aus? Gelten da die britischen Regeln oder die deutschen?
ANTWOR: Richtig. Sie haben die gleichen Rechten & Pflichten wie die GmbH und müssen alles in BRD versteuern. In UK werden Sie von der Steuerzahlung frei gestellt.
4.) Ist die UK LTD inzwischen soweit verbreitet, dass auch "normale" Steuerberater mit den Fragen dazu inzwischen etwas anfangen könen, oder würdet ihr schon zu einem Spezialisten raten?
ANTWORT: Ich habe mit meinen Steueranwalt zusammen, der alles für mich macht. Sehr professionell und günstig.
Das Gründen einer Ltd. stellt nicht unbedingt das Problem dar. Eher schon das eröffnen eines Bankkontos. Idealerweise unterstützt Sie hier Ihr Gründungsunternehmen mit Rat und Tat.
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