auch ich verstehe nicht, was gegen einer Haftungsvergütung spricht.
Außerdem hat die Ltd. in UK kosten (Registered Office, Company Secretary, Annual Return). Diese Leistungen müssen ja auch irgendwie gezahlt werden.
Die von Ihnen erwähnten Kosten muss die 'Private Limited Company' nicht zwangsläufig selbst bezahlen. Dies könnte auch durch den Shareholder beglichen werden. Sofern die KG als Shareholder eingesetzt ist mach dies durchaus sinn.
Da sich viele Unternehmer nicht ausreichend mit den Steuer- und Gesellschaftsrecht auskennen würde ich die britischen Jahresabschluss mindestens einmal durch einen engl. Steuerberater erstellen lassen.
In der Regel sind diesen die Geflogenheiten des Jahresabschluss an
UK-GAAP wesentlich besser vertraut als seinen deut. Kollegen. Wenn der Director so vorgeht, ist er ganz sicher auch seine Sorgfallspflicht nachgekommen.
Oder würden Sie die Jahresinspektion für Ihren neuen Jaguar bei Audi erledigen lassen mit der Hoffnung das dies keinen Einfluss auf die Werksgarantie haben wird?
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