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Handelsblatt-Artikel zu den Risiken der Limited

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jMan
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Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 17:05    Titel: Handelsblatt-Artikel zu den Risiken der Limited Antworten mit Zitat

[url]http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!204867,204886,1057203/SH/0/depot/0/index.html[/url]
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backdoor2
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 1:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Notar Wachter vermutet, dass die Behörden dabei nicht zimperlich sein werden: „Die Limiteds mit Sitz in Deutschland sind den Engländern ein Dorn im Auge. Sie machen ihnen jede Menge Arbeit, bringen keine Steuern und kratzen am Image der altehrwürdigen Private Limited Company.“


ROFL, das ist Deutschland: Das macht Arbeit, aber keine Steuern, also bloss weg damit.

Dass diese Arbeit eben einige Briten in den örtlichen Gründungsagenturen verrichtet, bei denen die Deutschen Ihre RO´s unterhalten. Und das eben diese Briten Ihre Brötchen und Steuern zahlen, interessiert auch nicht. Und das einige gleich ganz nach UK kommen, weil die Steuer u. Serviceluft ohnehin Welten besser ist, nein, wo denken sie hin. Mitwandernde direkte u. indirekte Arbeitsplätze? Ach, die paar Verschmerzen wir auch noch.^^

Diese erfrischende Gründungswelle im deutschen Gesellschaftsrecht? Fehlanzeige. Stattdessen Dürre. Keine Anreize, keine Entbürokratisierung, keine Steuervereinfachung. Fällt was auf? Keine Arbeit. Richtig!^^

Is doch wunderbar, in Deutschland herscht RUHE und Ordnung im Gesellschaftsrecht (, weniger beim Arbeitsamt, wo sie alle "die verlorene Arbeit" suchen). Wo kämen wir auch hin, wenn man sich auch noch Arbeit macht mit Gründern aus dem Ausland, die hier vielleicht Firmieren wollten, wenn nur die Bedingungen bessere wären. Nein, wie auch, tät doch die schöne Ruhe und Ordnung in deutschen Amtsstuben in Gefahr bringen. Um Gottes Willen...

Und so ein Schmarrn, den der Herr verpeilt rumerzählt, fällt nichtmal dem Handelsblatt auf? Wenn ich da Chefredaktuer wär, würd ich den Verantworlichen für den Artikel Ihre Papiere in die Hand drücken und Ihnen ´nen dicken Tritt vor die Tür angedeihen lassen.

Nene, is klar. Macht Arbeit, wolln wir nicht^^. Geistige Leuchten ersten Ranges und das im Handelsblatt, daß man glatt noch für kompetent hält, unglaublich... *wuerg*
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 1:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Notar Wachter vermutet, dass die Behörden dabei nicht zimperlich sein werden: „Die Limiteds mit Sitz in Deutschland sind den Engländern ein Dorn im Auge. Sie machen ihnen jede Menge Arbeit, bringen keine Steuern und kratzen am Image der altehrwürdigen Private Limited Company.“


ROFL, das ist Deutschland: Das macht Arbeit, aber keine Steuern, also bloss weg damit.

Dass diese Arbeit eben einige Briten in den örtlichen Gründungsagenturen verrichtet, bei denen die Deutschen Ihre RO´s unterhalten. Und das eben diese Briten Ihre Brötchen und Steuern zahlen, interessiert auch nicht. Und das einige gleich ganz nach UK kommen, weil die Steuer u. Serviceluft ohnehin Welten besser ist, nein, wo denken sie hin. Mitwandernde direkte u. indirekte Arbeitsplätze? Ach, die paar Verschmerzen wir auch noch.^^

Diese erfrischende Gründungswelle im deutschen Gesellschaftsrecht? Fehlanzeige. Stattdessen Dürre. Keine Anreize, keine Entbürokratisierung, keine Steuervereinfachung. Fällt was auf? Keine Arbeit. Richtig!^^

Is doch wunderbar, in Deutschland herscht RUHE und Ordnung im Gesellschaftsrecht (, weniger beim Arbeitsamt, wo sie alle "die verlorene Arbeit" suchen). Wo kämen wir auch hin, wenn man sich auch noch Arbeit macht mit Gründern aus dem Ausland, die hier vielleicht auch noch so frech werden könnten hier firmieren zu wollen, wenn nur die Bedingungen bessere wären. Nein, wie auch, tät doch die schöne Ruhe und Ordnung in deutschen Amtsstuben in Gefahr bringen. Um Gottes Willen...

Und so ein Schmarrn, den der Herr verpeilt rumerzählt, fällt nichtmal dem Handelsblatt auf? Wenn ich da Chefredaktuer wär, würd ich den Verantworlichen für den Artikel Ihre Papiere in die Hand drücken und Ihnen ´nen dicken Tritt vor die Tür angedeihen lassen.

Nene, is klar. Macht Arbeit, wolln wir nicht^^. Geistige Leuchten ersten Ranges und das im Handelsblatt, daß man glatt noch für kompetent hält, unglaublich... *wuerg*
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 1:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Notar Wachter vermutet, dass die Behörden dabei nicht zimperlich sein werden: „Die Limiteds mit Sitz in Deutschland sind den Engländern ein Dorn im Auge. Sie machen ihnen jede Menge Arbeit, bringen keine Steuern und kratzen am Image der altehrwürdigen Private Limited Company.“


ROFL, das ist Deutschland: Das macht Arbeit, aber keine Steuern, also bloss weg damit.

Dass diese Arbeit eben einige Briten in den örtlichen Gründungsagenturen verrichtet, bei denen die Deutschen Ihre RO´s unterhalten. Und das eben diese Briten Ihre Brötchen und Steuern zahlen, interessiert auch nicht. Und das einige gleich ganz nach UK kommen, weil die Steuer u. Serviceluft ohnehin Welten besser ist, nein, wo denken sie hin. Mitwandernde direkte u. indirekte Arbeitsplätze? Ach, die paar Verschmerzen wir auch noch.^^

Diese erfrischende Gründungswelle im deutschen Gesellschaftsrecht? Fehlanzeige. Stattdessen Dürre. Keine Anreize, keine Entbürokratisierung, keine Steuervereinfachung. Fällt was auf? Keine Arbeit. Richtig!^^

Is doch wunderbar, in Deutschland herscht RUHE und Ordnung im Gesellschaftsrecht (, weniger beim Arbeitsamt, wo sie alle "die verlorene Arbeit" suchen). Wo kämen wir auch hin, wenn man sich auch noch Arbeit macht mit Gründern aus dem Ausland, die hier vielleicht auch noch so frech werden könnten hier firmieren zu wollen, wenn nur die Bedingungen bessere wären. Nein, wie auch, tät doch die schöne Ruhe und Ordnung in deutschen Amtsstuben in Gefahr bringen. Um Gottes Willen...

Und so ein Schmarrn, den der Herr verpeilt rumerzählt, fällt nichtmal dem Handelsblatt auf? Wenn ich da Chefredaktuer wär, würd ich den Verantworlichen für den Artikel Ihre Papiere in die Hand drücken und Ihnen ´nen dicken Tritt vor die Tür angedeihen lassen.

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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 1:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Notar Wachter vermutet, dass die Behörden dabei nicht zimperlich sein werden: „Die Limiteds mit Sitz in Deutschland sind den Engländern ein Dorn im Auge. Sie machen ihnen jede Menge Arbeit, bringen keine Steuern und kratzen am Image der altehrwürdigen Private Limited Company.“


ROFL, das ist Deutschland: Das macht Arbeit, aber keine Steuern, also bloss weg damit.

Dass diese Arbeit eben einige Briten in den örtlichen Gründungsagenturen verrichtet, bei denen die Deutschen Ihre RO´s unterhalten. Und das eben diese Briten Ihre Brötchen und Steuern zahlen, interessiert auch nicht. Und das einige gleich ganz nach UK kommen, weil die Steuer u. Serviceluft ohnehin Welten besser ist, nein, wo denken sie hin. Mitwandernde direkte u. indirekte Arbeitsplätze? Ach, die paar Verschmerzen wir auch noch.^^

Diese erfrischende Gründungswelle im deutschen Gesellschaftsrecht? Fehlanzeige. Stattdessen Dürre. Keine Anreize, keine Entbürokratisierung, keine Steuervereinfachung. Fällt was auf? Keine Arbeit. Richtig!^^

Is doch wunderbar, in Deutschland herscht RUHE und Ordnung im Gesellschaftsrecht (, weniger beim Arbeitsamt, wo sie alle "die verlorene Arbeit" suchen). Wo kämen wir auch hin, wenn man sich auch noch Arbeit macht mit Gründern aus dem Ausland, die hier vielleicht Firmieren wollten, wenn nur die Bedingungen bessere wären. Nein, wie auch, tät doch die schöne Ruhe und Ordnung in deutschen Amtsstuben in Gefahr bringen. Um Gottes Willen...

Und so ein Schmarrn, den der Herr verpeilt rumerzählt, fällt nichtmal dem Handelsblatt auf? Wenn ich da Chefredaktuer wär, würd ich den Verantworlichen für den Artikel Ihre Papiere in die Hand drücken und Ihnen ´nen dicken Tritt vor die Tür angedeihen lassen.

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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 1:36    Titel: Antworten mit Zitat

ups, könnte ein Moderator hier mal "anfassen" u. die überzähligen Posts platt machen, hätts ja gern selbst getan, da irgendwas hier wohl schief gelaufen is...
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gepard
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2006 20:43    Titel: Warum nicht gleich nach UK? Antworten mit Zitat

Na ja die Bedenken die in diversen Deutschen Artikeln (Handelsblatt, Spiegel u.a.) geschrieben wurden haben ja ihre Berechtigungen.
Wenn ich mir aber alleine das Thema Steuern in Deutschland ansehe, wäre allein dieser Punkt (andere lasse ich der Übersichtlichkeit mal aus) ein Grund in Deutschland keine GmbH zu gründen.Die diversen Nachteile der deutschen GmbH sind bekannt.

Wer sich mal die Mühe gemacht hat sich das britische Steuersystem einmal anzusehen wird im Vergleich zu D wissen warum wir im Vergleich Transparenz und Übersichtlichkeit international an letzter Stelle liegen.

Oh, jetzt habe ich aber gesagt, wandert lieber nach UK aus und bleibt besser nicht in diesem Chaosland in dem es auch in zehn Jahren nicht besser aussehen wird.

Sorry, habe leicht das Thema verfehlt.
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2006 16:31    Titel: Re: Handelsblatt-Artikel zu den Risiken der Limited Antworten mit Zitat

Handelsblatt hat folgendes geschrieben::
...Dennoch warnen Experten. „Die Limited hat unbestritten einige Vorzüge gegenüber der GmbH“, sagt Notar Thomas Wachter aus Osthofen in Bayern. „Ihnen stehen jedoch zahlreiche Nachteile gegenüber.“ Er verweist auf das komplexe englische Gesellschaftsrecht, das nicht nur für die Gründung, sondern auch für die laufende Tätigkeit und eine etwaige spätere Auflösung gilt....

...Experte Wachter tritt trotzdem auf die Euphoriebremse: „Die Gründung mag im Vergleich zur GmbH einfacher, schneller und günstiger sein, ihr Unterhalt ist oft das genaue Gegenteil.“


Bei der Wahl der Rechtsform sollte man neben der persönlichen Anforderungen die Vor- und Nachteile abwägen. Das HANDELBLATT stellt gewisse Anforderungen als Nachteile da, die nur auf Grund des Umstandes zustande kommen das man in Deutschland mit einer Gesellschaft nach ausländisches Recht aktive werde oder auf falsche Beratung zurück zu führen ist.

Das eine Firma in den Land wo diese gegründet wurde auch einen Firmensitz unterhalten muss versteht sich eigentlich doch von selbst.
Handelsblatt hat folgendes geschrieben::
...Außerdem braucht die Gesellschaft einen Sekretär auf der Insel, der die vorgeschriebenen Anzeigen gegenüber der zuständigen Behörde (Companies House) vornimmt. Wer dabei vor Ort zuverlässig vertreten sein will, muss das teuer bezahlen...
Das ein Company Secretary erforderlich ist will ich nicht bestreiten, aber seit wann ist dieser dazu verpflichtet in UK zu leben?

Die zahlreiche Verletzungen der Offenlegungspflichten bestehen in der Tat, welche durchaus auf den schlechten Service der Limited-Provider zurückführen kann und dessen Unwissenheit.
Handelsblatt hat folgendes geschrieben::
...Notar Wachter vermutet, dass die Behörden dabei nicht zimperlich sein werden: „Die Limiteds mit Sitz in Deutschland sind den Engländern ein Dorn im Auge...
Das strenger Maßstäbe anlegen wenn die Betriebsstätte in Deutschland sich befindet erscheint mir haltlos.

Handelsblatt hat folgendes geschrieben::
...Für Notar Wachter sind das aber die üblichen Anlaufschwierigkeiten. „Die Berührungsängste werden mit zunehmender Verbreitung abnehmen. Doch die Fallstricke im englischen Gesellschaftsrecht bleiben.“ Er rät Unternehmern daher eindringlich, die Gründung einer Limited gut zu überlegen...


In der Regel wird die Rechtsform der britischen Limited als Unternehmerfreundliche Gesellschaftsform angesehen. Im deutschen GmbH-Gesetz sind vermutlich noch Fallstricke verborgen.
Die Offenlegungspflichten sind strenger als in Deutschland, dies als Fallstrick zu bezeichnen halte ich als überzogen. Das die britischen Behörden angeblich stre

Eine Tücke des deutschen Rechts besteh beispielsweise darin das beim Wegzug des Gesellschafters eine GmbH in Ausland, die GmbH unter umständen wie bei einer Firmenauflösung besteuert wird. Das dies mit EU-Recht NICHT vereinbar ist stört die deutschen Behörden Recht wenig.
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