Verfasst am: 4.März 2006 11:05 Titel: Insolvenz bei einer Ltd.
Hy,
so wie ich das verstanden habe könnte man (wenn man unbedingt will) die Ltd. etwa mit der deutschen GmBH vergleichen...
...wenn die Ltd. keine Mittel mehr hat und Insolvenz anmelden muss/will, wie läuft das ab? genau wie bei der GmBH? wer haftet? haftungsübergang?haftungsbeschränkung?was passiert mit der stammeinlage?!?!?
auf beleidigt mich schon jetzt und gibt mir tiernamen...=)
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 4.März 2006 13:58 Titel:
@Hisani,
bevor Ihnen jemand Tiernamen (z.B. coatimundi) gibt, lassen Sie uns hinten anfangen ... :
Ltd. und "Stammeinlage": Wie hoch ist die Stammeinlage ? 1 GPD ?
In einen solchen Fall ist die Ltd., wo immer sie Ihren Sitz hat, bereits überschuldet, WENN Sie irgendeine Ausgabe (Briefmarken kaufen) tätig, die die Stammeinlage überschreitet (1 GDP=1.45798 Euro, Stand: heute).
ABHÄNGIG von dem Sitz der geschäftlichen Oberleitung der Ltd. (respektive Deutschland) könnten Sie deutschem Insolvenrecht unterliegen. Schlimmstenfalls unterliegen Sie britischem Insolvenzrecht. Rechtlich geklärt ist diese Frage bislang noch nicht. Haftungsfragen wurden hier bereits hinreichend dargestellt (z.B.: http://www.gomopa.net/Finanzforum/Allgemeines/Auslandsgesellschaften-im-UEberblick-Teil-I-2.html).
Gehen Sie letztendlich davon aus, daß auf eine Ltd. deutsches Insolvenzrecht Anwendung findet, wenn die Ltd. im UK keinerlei Geschäftstätigkeit ausübt (sondern nur in Deutschland).
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