Anmeldungsdatum: 30.05.2003 Beiträge: 245 Wohnort: Gran Canaria / Spanien
Verfasst am: 18.März 2004 12:31 Titel:
Man sollte doch immer dann sehr kritisch werden wenn man an der genannten www Adresse erkennen kann das es sich um eine gespiegelte Seite oder auch Subdomain handelt...
Werde dann mal mir eine Limited bei der Firma Interlimited bestellen.
Wenn das war ist, was du schreibst, dann ist es ja was tolles, dass die Firma so schnell gegründet ist.
Andere Anbieter wollen zusätlich Gebühren für eine Schnellgründung.
Verfasst am: 18.März 2004 22:53 Titel: bei mir hats geklappt...
Hallo!
Bin zwar neu hier (komme aus Österreich), habe dieses Forum hier über Google entdeckt. Sehr interessant, die Beiträge.
Ich kann nur berichten, dass ich bei Inter Limited vor ca. 2 Wochen eine Limited gegründet habe und die Beratung erstklassig war (habe den Call Back Service genutzt, die haben mich nach 5 min angreufen). Innerhalb von 5 Tagen bekam ich einen dicken Ordner, da waren alle Unterlagen überkomplett drin. Ich habe auch beim englischen Companies House gecheckt, wie schnell die Gründung tatsächlich erfolgt ist, das war 2 Tage nach meiner Bezahlung der Fall.
Also ich kann nichts negatives berichten, war eigentlich sehr zufrieden
Na, bloß gut, dass der Chef von Limited24 kein Zahntechniker ist. Nach Ihrer Theorie müsste er sich sonst erstmal alle gesunden Zähne ziehen lassen, um überzeugt Prothesen verkaufen zu dürfen...
Es soll ja Situationen geben, in denen man (z.B. als männlicher Gynäkologe) Lösungen anbietet (z.B. Antibabypille), die man selbst nicht braucht (brauch ich wohl nicht näher erläutern; Biologie Klasse 5 oder so), die aber für andere (z.B. für die Arzthelferin des Gynäkologen) eine hervorragende Lösung darstellt (z.B. um dem Gynäkologen später keine Unterhaltsforderungen stellen zu müssen). Ist Ihnen bestimmt auch schon begegnet.
es kommt mir leider so vor das dieses thema als eine reine eigenwerbung für eine angeblich tolle, billige, neue firma genuzt wird, zugegeben die seite ist recht infomativ, jedoch funktionieren die gepriesenes dienstleistungen nicht.
ich abe beispilsweise über die gesammten letzten 9 tage den, auch hier angepiesenen sog. "call back service" gebeten mich zu kontaktieren, leider erfolglos - warum auch immer........
auch kommen mir die tarife ungewöhnlich billig vor........
wie auch immer, vileicht liest der director jener wunderfirma dieses posting und erinnert seine mitarbeiter daran das sie zum geschäftlichen telefonieren und nicht zum privaten angestellt sind oder ruft er gar selbst an? wie auch immer meine nummer ist hinreichend oft hinterlassen
Verfasst am: 10.Apr 2004 13:02 Titel: eine "intime" frage
limited24 offeriert, für bei ihr gegründete firmen als "nominee director" zu agieren und DEM "WIRKLICHEN" INHABER EINE GENERALVOLLMACHT AUSZUSTELLEN
einmal abgesehen von den grundsätzlichen problemen, die durch die wahl dieses "verfahrens" mit sicherheit auftreten werden (irgendein beamter wird seine gehirnzellen in betrieb setzen und SICH - später dann auch SIE - fragen: warum um alles auf der welt gewährt irgendeine firma "carte blanche" an einen dritten, mit dem sie "offiziell" gar nix zu tun hat?)
... ganz abgesehen davon also eine INTIME "gewissensfrage":
würden S I E irgendwem - sogar einer person, die sie PERSOENLICH kennen (im gegensatz zu den verantworlichen bei limited24!) - derart vertrauen, dass sie ihr (im vollbesitz IHRER geistigen kräfte!) eine GENERALVOLLMACHT (beinhaltet die vollständige UEBERTRAGUNG DER VEFUEGUNGSGEWALT auf ebendiese person!!!) ausstellen?
also ICH würde solches nie und nimmer tun... nicht einmal zugunsten eines familienangehörigen (solchen gegenüber schon gar nicht!!!)
die rufen Werktages zwischen 9-20 Uhr zurück. Ich habe bis heute 4 mal um Rückruf gebeten und wurde jedesmal zurück gerufen. Manchmal ein paar Minuten, manchmal bis zu 4 Std. später. Hat aber geklappt.
Unternehmer, die sich auf diese Masche einlassen sind erpressbar. denn kommt es zu Streitigkeiten mit dem Vermittler kündigt dieser den Vertrag.
Der Unternehmer unterschreibt eindeutig einen Treuhandvertrag in dem ganz klar steht das die Firma dem Deutsche Unternehmer gehört.
Deutsche Behörden sind diesen Praktiken auf der Spur!!!
Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen und der Deutsche Unternehmer wird unter Eid befragt ob ihm die Firma gehört und er dieses verneint mit Hinweis auf den Treuhänder, so macht er sich des Meineides schuldig!!!
Verfasst am: 11.Apr 2004 13:04 Titel: eigentum... effektives und vermeintliches
well, daggi...
... man kann "besitz" auf einen trust übertragen und ist dann - UND DAS IST INTERNATIONAL RECHTLICH ABSOLUT HALTBAR! - nicht mehr EIGENTÜMER der entsprechenden vermögenswerte, sondern "nur" noch begünstigter (so man dieses will... man kann auch bestimmen, dass kinder, andere familienmitglieder, altgediente bedienstete, kammerdiener, hauszofen etc. von den früchten zehren sollen!)
... auf trust übertragene werte werden von treuhändern (trustees) im sinne des stifters (durch letter of deeds festgehalten... rechtlich allerdings nicht "bindend" für treuhänder, sondern lediglich als "vorlage/vorgabe" gedacht, verwaltet... traut man diesen nicht, kann man einen "überwacher" (protector) einsetzen (familienanwalt, vertrauensperson innerhalb oder ausserhalb der familie etc.)
alles, um nicht wegen meineids verurteilt zu werden
klappt super... wird von den reichen und berühmten erfolgreich eingesetzt (die söhne der hilti-superbohrmaschinenheinis haben sogar einen erbverzichtsvertrag unterzeichnet... als gegenleistung erhalten sie einen lebenslangen "job" innerhalb der firmengruppe... und mit sicherheit auch ein rechtes einkommen
es gibt immer lösungen... und nicht alle sind aus gummi
Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen und der Deutsche Unternehmer wird unter Eid befragt ob ihm die Firma gehört und er dieses verneint mit Hinweis auf den Treuhänder, so macht er sich des Meineides schuldig!!!
Das ist Dummfug.
Sollte es zu einem Verfahren gegen den deutschen Unternehmer kommen wird dieser niemals vereidigt.
(Siehe Prozeßordnung)
Dementsprechend kann er sich auch nicht des Meineides schuldig machen.
Noch nicht einmal der "Falschaussage vor Gericht"
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