Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 123 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 6.Feb 2007 11:43 Titel: Kann ein Director u. Gesellschfter entlassen werden ?
Sollte ein Mitgesellschafter und Director unzuverläßlich sein,wie kann ich mich von diesem Trennnen?
Der Company Directors Disqualification Act 1986 ist hier hilfreich.
Der bedeutenste Grund findet sich da in sec. 6 CDDA.
Danach ist eine Person auszuschließen, wenn sie sich zur Geschäftsleitung einer Gesellschaft als ungeeignet erwiesen hat.
Der Begriff Ungeeignetheit läßt sich laut Rechtsprechnung grob in zwei Kategorien einteilen:
1) Missbrauch der Haftungsbeschränkung und in Fällen in den die Geschäftsführung auf Kosten der Gläubiger erfolgt und
2) Fehler, die auf fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten des Geschäftsführers zurückzuführen sind.
Maßgebliche Kriterien finden Sie in sec. 9 i.V.m Schedule 1 CDDA. _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 6.Feb 2007 15:40 Titel:
In der Tat sind diese gesetzlichen Entlassungsmöglichkeiten ein probates Mittel, einen director aus dem Amt zu entfernen.
Dies korrespondiert mit deutschem Recht insoweit, als daß ich einen GmbH-Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen und dessen Anstellungsvertrag aus ebenso wichtigem Grund kündigen kann.
Wenn indessen ein solcher Vorgang gerichtlich geltend gemacht werden müßte (aus welchem Grund auch immer), WO wäre denn dann der Gerichtsstand und welches materielle RECHT (deutsches oder britisches Recht) wäre denn anzuwenden ?
Die Gesellschafter können auch jederzeit einen Geschäftsführer abberufen und ernennen. Sollte es sich um einen geschäftsführenden Gesellschafter handeln wird dies wohl nur unter den erwähnten Umstanden möglich sein.
Einen Mitgesellschafter los zu kriegen ist so gut wie ummöglich, da kann man nur versuchen dessen Anteile zu übernehmen oder seine eigenen Aktien diesen zu verkaufen und übertragen.
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