... ein UK Gericht kann ein Konto im Ausland nicht einfrieren ! (zumindest nicht bei einer Insolvenz - ist ja keine Straftat, denn das wuerde dann ueber ein Rechtshilfegesuch geschehen!)
Das ist ja schon mal gut denken Sie jetzt bestimmt ! Klar ist das gut - aber Sie muessen es angeben. Und wenn Sie dann auf diesem Konto Gelder haben koennen Sie davon ausgehen das Sie diese Betraege auf ein Konto - welches Ihnen gennat wird - ueberweisen muessen.
Ich denke ja mal nicht das Sie durch nichtangabe von Konten Ihre Insolvenz in "Gefahr" bringen wollen - oder?
Aber wie Sie ja wissen gibt es sehr viele Wege die nach Rom fuehren.
es geht doch darum, dass man(n) überhaupt ein konto hat; auch während der insolvenzzeit.
z.b. könnte "ich" das konto ruhen lassen. sagen wir mal 1euro als guthaben steht auf dem schweizer o. spanischen konto.
ich bezweifle, dass man "mir" den auftrag gibt, diesen einen euro an ein englisches gericht zu überweisen, damit "die" einen zugriff darauf haben.
hier gibt es doch eine "frei aushandelbare" pfändungsfreigrenze, die wahrscheinlich zw. 1000-2000 britischen pfund/monat liegen dürfte; je nach dem wo sie wohnen.
Na so wie Sie sich das vorstellen ist es leider nicht. Wenn Sie den Insolvenzantrag abgeben bedeutet das noch lange nicht das Sie mit Ihrem Insolvenzverwalter sofort sprechen koennen Die Konten bleiben solange eingefroren (England) bis Sie die Genehmigung erhalten das diese wieder frei gemacht werden koennen.
Auch duerfen Sie keine Kredite etc. ueber £500,- aufnehmen.
Es hoert sich immer alles so toll an - eine Insolvenz in UK zu machen dabei wird vielen geraten ein IVA zu machen. Es hat damit zu tun, das wenn Sie in UK leben und Sie machen eine Insolvenz muessen Sie dieses IMMER bei Banken, Behoerden, Arbeitgeber (wenn er fragt) angeben ! Einige Jobs erhalten Sie erst nicht wenn Sie eine Insolvenz gemacht haben.
Sie haben spaeter auch Probleme eine Mortgae, Kreditkarte oder ein Konto zu bekommen denn da sind die Banken dann etwas vorsichtiger. Aber auch hier gibt es zwar wieder Spezial-"Banken" die sowas machen nur sind da die Zinssaetze hoeher.
- ich schweife ab,
Sagen wir es mal so, wenn Sie in England wohnen bleiben wollen sollten Sie ein IVA in betracht ziehen und keine Insolvenz.
Mit dem "Freibetrag" schaut es eigendlich so aus das geschaut wird was Sie fuer Ihre Wohnung/Zimmer zahlen, Essen, Ticket (wenn Sie arbeiten) und der Rest geht dann an die Glaeubiger.
Im uebrigen ist es recht schwierig eine Immobilie in UK gepfaendet zu bekommen wenn Ihre Familie mit in dem Haus/Wohnung (Frau und Kind) Lebt und die Mortgage puenktlich bezahlt worden ist. Denn wo sollen Frau, Kind und Sie leben wenn das Haus verkauft wird. Es wird in 90% der Faelle nicht verkauft oder versteigert (Frau muss vorher Ihr "Interest" eintragen lassen).
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