Anmeldungsdatum: 09.12.2003 Beiträge: 21 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.Okt 2005 12:21 Titel: LTD. Im Online-Handel ?
Hallo habe da mal eine Frage zum Thema LTD.
Ich beabsichtige in nächster Zeit einen Onlinemarktplatz zu betreiben und dachte als Gesellschaftsform an eine engl. Ltd..
Nun meine Frage: da ich ja nur einen Onlinemarktplatz betreibe müßte es doch möglich sein, dies nicht in Deutschland anzumelden sondern die engl. Adresse ausreichend sein oder?
Wie sieht es mit einem Konto aus muss dies ein Engl. sein oder genügt ein Konto in Österreich oder Deutschland.
Dass alle Leute, die übers Internet denken, man kann alles machen.
Es ist bei der Grüdnung einer Firma entscheidend von die "Geschäftsleitung" Ihren Sitz hat und auch dort MUSS die Firma gemeldet werden und ist auch steuerpflichtig.
Definition Geschäftsleitung:
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, § 10 Abgabenordnung.
Also können Sie nicht einfach eine Ltd. gründen und aus UK, Monaco oder wo auch hier tätig werden.
Verfasst am: 20.Okt 2005 21:08 Titel: principal place of business
lassen wir 'mal die abgabenordnung in deutschland, die vorgabe in der schweiz mit dem "ort der entscheidungsfindung" oder die kürzlich HIER geführte interessante und äusserst aufschlussreiche diskussion zum thema "principal place of business" (suchfunktion nutzen und sich klug machen!) - genau darum geht's ja! - dann stellt sich ja die GRUNDSÄTZLICHE frage:
was bezwecken sie denn damit, ihre operationen nach grossbritannien zu verlegen? - steuerersparnis? - kein kapitaleinzahlungsbedarf? - haftungsbeschränkung?
und an ihrem - wie ich unterstelle/herauslese - "bestehenden" wohnsitz leben sie von luft und liebe?
wenig professionelle vorgaben - gegebenenfalls bitte ergänzen... sorry!
Auch für den Onlinehandel gelten die selben regeln wie für alle anderen Gewerbetreibende.
Zuerst ist einmal die Frage wichtig wo die Geschäftsführung lebt, falls dies in Deutschland ist hat die Firma auch dort die Steuern abzuführen.
Da Sie vom Onlinehandel sprechen gehe ich mal davon aus das es sich in diesen Fall nicht nur um Dienstleistungen handelt sonder das Sie Ware anbieten möchten. An den Ort wo Sie die Ware entgegennehmen ensteht eine Betriebsstätte.
Wenn Sie mit Ihrer Limited im Gründungsland steuern zahlen möchten müssen Sie auch dort leben und die Geschäfte von dort tätigen, ansonsten machen Sie sich in Deutschland ganz schnell der Steuerhinterziehung strafbar.
Wenn Sie jedoch erstmal die persönliche Haftung ausschliessen möchten, können Sie dies mit einer "Private Limited Company" kostengünstig gestallten.
und sorgen sie dafür dass sie einen guten geschäftsführer / treuhänder haben, habe gute erfahrungen gemacht. [E-Mail anzeigen], falls interesse.
valera
wenn sie einen treuhänder als director/geschäftsführer einsetzen wollen ist dies möglich nur mit den shareholder/gesellschafter müssen sie dies dann auch tun.
wie wollen sie da noch die kontrolle über "IHRE" firma behalten?
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