Verfasst am: 20.Okt 2005 14:51 Titel: LTD Namen registren der dissolved ist
Hallo,
habe angefangen mich mit dem Thema Ltd. zu beschäftigen da eine Gründung ansteht.
Bei der Abfrage meines Wunschnamens musste ich leider feststellen, das es eine Firma mit dem Namen gibt, der Status aber auf "dissolved" steht und das seit dem 19/08/2003.
Kennt sich jemand aus, ob man dann diesen Namen trotzdem registrieren kann, meinem Verständnis nach ist diese Firma gelöscht worden. Da sollte es doch einen Weg geben - oder auch nicht.
was soll die frage h i e r - haben sie keinen professionell arbeitenden gründungspartner, der ihnen fachlich korrekt darlegt, dass die WIEDERVERWENDUNG eines im jahre 2003 gelöschten firmennamens überhaupt kein thema ist... natürlich MÖGLICH!
also manchmal habe ich schon das gefühl, wir werden hier mehr und mehr zu einem ablageplatz für jedwelchen schrott und zum stelldichein von "unternehmern", die offensichtlich nicht einmal etwas derart fundamentales und banales wie das verwendungsrecht eines firmennamens SELBER zusammenschustern können
also IHRE limited möchte ich begleiten können... wenn sie mit dem gleichen elan und fachwissen unternehmerisch tätigen werden... gnade gott!!!!!
ffbkdavid
der sich ständig mehr ärgert über leute, die unser INFORMATIONS- und DOKUMENTATIONSBOARD für absoluten nonsens missbrauchen... werde ich (zu) alt???
Wenn ich einen professionell arbeitenden gründungspartner hätte, würde ich diese Frage wohl kaum stellen.
Vielleicht sollten Sie sich eher als eine qualifizierte Anlaufstelle sehen, anstatt als Abladeplatz. Draußen am Markt gibt es anscheinend leider eine ganze menge Schrott. Trotz einer mehrstündigen Lektüre des Forums konnte ich nicht wirklich einen kompetenten Partner finden.
Nur mal um so ganz kurz den Verlauf darzustellen:
Ich habe ca. 10 Internet-Seiten von Ltd. Gründern durchgearbeitet.
Dabei konnte ich die gewünschte Information nicht finden.
Also Google Suche. Auch nicht die Info gefunden.
Dann companyhouse die Statuen über Namensgebung durchgelesen auch keine klare Antwort gefunden.
Dann mit 5 Gründungsfirmen gesprochen. Womit wir wieder beim Anfang sind - professionalität - Antwort 3x die Firma ist schon registriert suchen Sie sich einen anderen Namen... 1x keine Ahnung 1x dafür ist ein Anwalt notwendig um das zu ändern und das kostest...
Von den Gesprächen mit zwei Steuerberatern möchte ich erst gar nichts erzählen.
Wo sind denn die professionell arbeitenden Gründungspartner???
Für Infos wäre ich dankbar.
Wo sind Informationen zur Ltd. zu finden, außer auf den Seiten der Anbieter. Fallstudien etc.
... und ich hatte gedacht die profis beantworten so ein Frage mit freude und haben gleich eine Empfehlung für einen richtig guten Anbieter
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 20.Okt 2005 20:34 Titel:
Sehr geehrte Herren,
es erscheint mir so, daß weder ffbkdavid zu alt für Fragen ist, noch daß unser geschätzter user Peter Wilhelm Gefahr laufen muß, sich unnötigerweise zu wiederholen.
Nach meinem bescheidenen Dafürhalten sehe ich den hiesigen Sachverhalt/ des users Frage eher so, daß in der Tat ZUVIEL Unsicherheit und fehlende Information über das Thema "UK-Limited" GENERELL vorherrscht.
Diese vom mir erwähnte Problematik liegt auf der Hand, da in unserem Forum SO viele Informationen vorhanden sind, die ein Laie meines Erachtens nicht ohne Fragen und Beratung verstehen und durchdenken kann.
Vielfach geht es um "basic informations", die wir durchaus geben können.
Ich für meinen Teil stehe allerdings auf dem Standpunkt, daß ich mein Wissen am liebsten einem user bei Gomopa vermittele, der einen DAUERHAFTEN Bezug zu diesem Forum erkennen läßt.
Wie dem auch sei, vielleicht finden wir auch eine zufriedenstellende Antwort auf die Frage, was mit einer Firma nach "dissolved" geschieht (wir haben doch schon schlimmeres diskutiert ....).
"..... was soll die frage h i e r - haben sie keinen professionell arbeitenden gründungspartner, der ihnen fachlich korrekt darlegt, dass die WIEDERVERWENDUNG eines im jahre 2003 gelöschten firmennamens überhaupt kein thema ist... natürlich MÖGLICH! .....
der rest ihres postings macht einen etwas zweischneidigen eindruck:
a)
die erfahrungen mit verschiedenen anbietern, die ihnen ihre frage nicht ordnungsgemäss beantworten konnten, ist ein armutszeugnis... ich frage mich jedoch, ob sie sich bei ihren recherchen vielleicht etwas zu sehr auf die 99 all-in-euro-akrobaten konzentriert haben... WIR jedenfalls haben von ihnen keine anfrage erhalten... und wenn ich den einwurf von user TROPICO richtig verstanden habe, ist dieser auch nicht in den genuss ihres kontaktes gekommen
damit kommen wir zum punkt
b)
ihre diesbezüglichen "erfahrungen" können so nicht akzeptiert werden... ich frage mich schon, über welche kanäle sie gomopa durchgecheckt haben - gerade im OFFSHORE-bereich steht ihnen eine unmenge professionell gestalteter meinungen und ansichten zur verfügung... und mittelbar damit verbunden auch die möglichkeit, mit usern, deren meinungen sie über einen gewissen zeitraum verfolgt haben, direkt und ausserhalb unserer boards kontakt aufzunehmen (per pn oder email)
engagieren sie sich doch bei, mit und für uns... sie werden sehen - es macht spass und sie werden bei allen (sachlichen und in anständigem tonfall gestellten) fragen geholfen
Neben der Frage des Möglichen stellt sich hier vielmehr die Frage des Sinnvollen.
Die xy Ltd. wurde 2003 gelöscht - warum?
Wegen übergroßem Reichtum haben sich der/die Eigentümer in den Ruhestand verabschiedet
Wegen fehlender Meldungen ans CH wurde die Ltd. gelöscht
Wegen fehlendem Reichtum - auch Insolvenz genannt - wurde die Ltd. gelöscht
Fragen Sie sich: Möchten Sie mit einer Firmierung in Verbindung gebracht werden, auf die eine der o.g. von zig Möglichkeiten zutrifft?
Die Frage des Machbaren ist ja von ffbkdavid wohl eindeutig beantwortet worden.
Verfasst am: 23.Okt 2005 13:29 Titel: Private Limited Company STATUS "dissolved"
an erster stelle sollte DIE FRAGE STEHEN ob dies möglich ist SONDERN OB ES WIRKLICH SINN MACHT. wer möchte schön einen firmennahmen haben mit dem negative ereignise in verbindung gebracht werden ?
MÖGLICH IST DIES ABER SINNVOLL NICHT!
ist es nicht besser wenn sie ihren wünschnamen der bereits einmal vergeben war mit einen zusatz versehen damit sie nicht ummittelbar mit dieser "aufgelöst" Firma in verbindung gebracht werden ?
Verfasst am: 23.Okt 2005 15:13 Titel: warum man evtl. alte namen ausgraben will:
... jetzt fühle ich mich verpflichtet - ohne irgendwelche detaillierten kenntnisse/einblick in seine beweggründe - den guten alten joe fast ein wenig in schutz zu nehmen
je nach "aktenlage" - also konkret: firmenname - kann es schon sinn machen, einen abgelutschten namen aus dem sarg zu holen... wenn ich durch die eintragungen im companies house blättere, erkenne ich die schwierigkeiten, gewisse namen, auf die ich vielleicht dringend/zwingend angewiesen bin (beispielsweise, weil ich einen MARKENNAMEN habe schützen lassen und nun eine firma gleichen namens drumrumbauen will), in jedwelcher form überhaupt noch verwenden zu können
begriffe wie MAYFAIR, REGENT und ähnliches scheinen in grossbritannien eine magie zu verbreiten, die uns kontinentaleuropäern unverständlich ist... das wird's dann eng, wenn ich mit "meiner" MAYFAIR CAPITAL LIMITED ankomme.
hatte 'mal ein erlebnis mit einem helvetischen handelsregister, in dem ich eine firma (gehörte mir, darum kann und darf ich den namen ja hier publizieren) CREATIVE MARKETING CONSULTANTS AG eintragen lassen wollte... ging nicht, weil kein "unverwechselbarer begriff" - was immer uns juristen damit auch sagen wollen - der beamte riet mir dann, doch die ersten buchstaben der 3 worte voranzustellen, denn damit sei der "phantasiecharakter" des firmennamens dargestellt... so geschah es auch - die gesellschaft hiess dann CMCCREATIVE MARKETING CONSULTANTS AG...
... allerdings nur einige wenige monaten - dann meldete sich ein forscher zuger rechtsanwalt mit dem begehren, ich hätte den firmennamen sofort abzuändern, da er interessen seiner klienten CMC DERIVATIVES AG (oder so ähnlich... war ein riesiger us-konzern, von dem ich noch nie etwas gehört hatte und der mit meiner branche auch nichts zu tun hatte!) fundamental tangiere... blablabla eben
liess mich dann auf einen deal ein, wonach ich mich einvernehmlich und ohne gerichte verpflichtete, den namen auf kosten der us-gesellschaft (muss also schon sehr wichtig gewesen sein!!!) abzuändern
der clou kommt jedoch noch: ich hatte langsam die nase voll von all dem getöse und rief den rechtsdienst des hochwohllöblichen schweytzerischen handelsregisters an mit der bitte, mir zu sagen, wie ich denn eine kreaktive marketingberatungsfirma benamsen solle... der jurist zeigte deutlich seine überraschung an.... dies sei doch alles kein problem, ich solle doch den buchstaben "k" einflechten, damit erfülle die eintragung den anspruch, ein phantasiegebilde zu sein (nicht die firma, lediglich der firmenname... damit wir uns recht verstehen
... und so war ich während jahren happy mit der CREACTIVE MARKETING CONSULTANTS AG... schlussendlich ein äusserst erfolgreicher begriff, auf den ich wiederholt angesprochen wurde (die marke CREACTIVE habe ich schützen lassen und sie ist immer noch in meinem besitz... also: aufgepasst!!!)
mit der kleinen geschichte will ich verständnis dafür den poster joe wecken... vielleicht ist er zwingend darauf angewiesen, dass die gesellschaft einen bestimmten namen tragen MUSS... und ist halt eben jetzt im "archiv" des ch fündig geworden
was mir viel eher aufstösst, ist die qualität der antworten, die er von sogenannten "professional corporate service providers" erhalten hat... aber das ist ein anderes thema und sprengt den rahmen dieses schon langen beitrages
was die freie namenswahl angeht ist die frimengründer von den britischen inseln sicherlich im vorteil da es docht nicht solche vorschriften gibt.
wenn jemand auf das INTERNET setzt der könnte auch gleich den donaimname zum firmennamen machen, ob dies in der schweiz zulässig ist kann ich nicht beurteilen.
selbst wenn ich nur aus markenrechtliche gründe eine firma gründen würde wäre mir nich daran gelegen eine firmennamen zu wählen der mit einern negativen schlagzeilen in verbindung gebracht wird.
sicherlich gibt es ausnahmen ...wenn es nur um eine nicht abgegebene meldung handelt ist dies sicherlich nicht so tragisch wie jede menge schulden oder betrug und steuerhinterziehung.
deshalb sollte man erst mal den grund der firmenlöschung prüfen!
es ist leider üblich - und user peter wilhelm macht immer und immer wieder gebetsmühlenartig darauf aufmerksam: wir können nur so gut antworten, wie's der inhalt der frage hergibt
mit rudimentären fragen "was kostet eine firma" und ähnlichem unsinn ist niemandem geholfen... zuletzt dem FRAGENDEN
aber was soll's... wenn die leute auf ihren informationen hocken bleiben wollen, müssen sie auch die konsequenzen tragen
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