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LTD als Abrechnungsgesellschaft für Künstler

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promit
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 10:15    Titel: LTD als Abrechnungsgesellschaft für Künstler Antworten mit Zitat

Mein Ziel bei der Gründung einer LTD ist nicht die Steuerersparnis oder die Risikominimirung, sondern etwas anders gelagert.
Als Nebentätigkeit über ich seit ca. 3 Jahren eine künstlerischen Beruf aus. Ich male Bilder und verkaufe diese Bilder zu 95Prozent in UK. Die Bilder werden in D erstellt, und ich nutze die Möglichkeit der EÜR, ich bin also nicht Bilanzpflichtig. Ausserdem berechne ich natürlich nur 7 Prozent MWST.
Ist so auch in Ordnung, und bei der letzten Betriebsprüfung durchs FA vor einem Jahr auch als in Ordnung befunden.

Ich nutze als Vertriebsweg fasst ausschließlich EBAY, bisher etwas 4000 Verkäufe nach UK.
Nachteil ist, das viele Kaufabwicklungen von Ebay, obwohl auf ebay.co.uk eingestellt, die Käufer in UK auf Deutsch erreichen, was immer Irritationen ergibt, ausserrdem stellt Ebay seine Einstellbedingungen für UK um, sodas ich eine adresse in UK benötige.
Dazu kommt, das die Zahlung fast ausschließlich über Paypal läuft. Bin ich zwar soweit zufrieden, aber:
1. müssen alle Kunden, die bezahlen wollen, sich evtl.erst bei PP anmelden oder
2. teure Auslandsüberweisungen tätigen.
3. PP nimmt unverschämte Gebühren, die in den Umrechnungskursen versteckt sind.Dadurch bleiben mit den Grundgebühren für PP bis zu 5 Prozent bei denen "hängen".

Daher möchte/muß ich eine Geschäftsadresse in UK haben, um über diese Adresse einen Ebayaccount anzumelden und zweitens ein Geschäftskonto bei eine Bank in UK zu beantragen.

Ich stelle mir vor, eine Abrechnungsgesellschaft als LDT zu gründen, die nur den Account bereitstellt und über das Konto das Geld einsammelt und an mein deutsches Konto weiterleitet.

Wie gesagt, ich will keine Gelder verstecken, irgendwas an der Steuer vorbei machen, unredliche Geschäfte tätigen oder sonst was unseriöses tun.

Meine Tätigkeit würde weiter in D sein, Steuern würde ich weiter wie bisher zahlen, nur die LDT würde z.B. 100 Euro/Monat für Ihre Dienstleistung mir gegenüber erhalten.

Ist sowas denkbar, oder hab ich da eine "Milchmädchenrechnung" aufgemacht.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für einige kleine Tipps.
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backdoor2
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, mein erster Gedanke bei Ihrer Frage war auf Ihre Bemerkung zu Ihrer steuerlichen Gewinnermittlung gerichtet. Wie Sie selber sagen, machen Sie dies derzeit im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Ich weiß nicht, ob Sie dennoch die Bilanzierung nach HGB berherrschen o. Sie bei Ihren derzeitigen Umsätzen sich dies aneignen möchten, ich vermute eher nicht. Und es wird wohl auch nicht unbedingt Sinn machen die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, oder?

Wichtig ist diese Frage, da Sie mit einer Limited dann eine Kapitalgesellschaft unterhalten und somit eben bilanzierungspflichtig sind und nicht mehr die Möglichkeit einer vereinfachten Gewinnermittlung haben. (Zusätzlich müssen Sie nicht nur HGB-konforme Bilanzen erstellen, sondern für GB auch Bilanzen nach UK-GAP/IFRS. Mal die zweifelhafte Null-Bilanzen-Methodik aussen vor).

Die Vor- und Nachteile müssen Sie für sich selber klären. Aber es ist nunmal nicht so, daß Sie durch die Gründung einer Ltd nur Vorteile haben und dass alles mit 100 EUR für die Gründung erledigt is. Hoffe dennoch, Ihnen bei der Beantwortung der Sinnhaftigkeit einer Ltd für Ihre Zwecke geholfen zu haben...
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promit
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.
Wie gesagt, ich möchte die LDT evtl. über meine Frau, als eigenständige Firma damit beauftragen, für mich, der weiter so wie bisher arbeiten möchte, nur die Kontoführung in UK zu machen. Bei ca. 80K € fallen ne Menge Gebühren an Paypal, die ich sparen könnte.
Und die Gewinnermitlung müsste nur für den Aufgabenbereich der LDT gemacht werden, Umsatz vielleicht 2400 Euro im Jahr.

Ich gehe immer noch davon aus, das ich dann ZWEI verschiedene Betriebe/Firmen oder wie auch immer, habe.
Und diese Betriebe getrennt veranlagt werden.

Ein Konto würde mir auch schon etwas weiterhelfen, aber das ist ja für einen bürger aus D nicht so einfach zu bekommen.
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backdoor2
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Als Kapitalgesellschaft sind Sie grundsätzlich bilanzierungspflichtig, welchen Umsatz Sie nun mit Ihrer Ltd machen ist dafür ohne Bedeutung...
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clausenpost
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 4.Dez 2005 23:40    Titel: ltd nur in england Antworten mit Zitat

hallo promit,
ist denn die aufgabenstellung geöst, wenn in uk eine ltd.
die bilder kauft, bei ebay.uk als verkäufer mit adresse
und konto in uk sich anmeldet und dann an endkunden in uk
verkauft ? damit könnte geholfen werden.
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Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 6.Dez 2005 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

promit hat folgendes geschrieben::

Ein Konto würde mir auch schon etwas weiterhelfen, aber das ist ja für einen bürger aus D nicht so einfach zu bekommen.


Bei Ihren Umsatz lohnt sich die Gründung einer britischen Limited nicht, ob sich eine Kontoeröffnung für Sie lohnt halte ich für fraglicht...

Bitte bedenken Sie das Sie zur Kontoeröffnung persönlich erscheinen müssen und somit Reisekosten anfallen, die Kontoführung gibt es ebenfalls nicht um sonst. ....Rechnet sich dieser Aufwand wirklich?
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