GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



LTD auf Vorrat

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> UK Limited
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
timmhh
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2007 13:21    Titel: LTD auf Vorrat Antworten mit Zitat

Ich plane die Gründung einer LTD, die jedoch die
nächsten 2 oder 3 Jahre keine aktiven Geschäfte
weder in UK noch in Deutschland betreiben wird.

Das alle 12 Monate ein annual return und accounts erstellt
werden müssen, ist mir klar, aber wie läuft es mit dem
englischen Finanzamt ?

wäre für Antworten sehr dankbar.

Gruss Timm
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
alcatras_2000
Insider


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 504

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2007 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Antrag auf Steuerbefreiung stellen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
raklose
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.08.2007
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2007 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

den Antrag stellt in der Regel der entspr. Provider. Falls nicht, unbedingt machen,da auch die inland revenue Schätzungsbescheide erlässt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2007 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Den Antrag auf Steuerbefreigung nach Section 249 Finance Act 1994 (UK), kann nicht im Inland ansässig Gesellschaften gestellt werden.

Dazu benötigen Sie ein Ansässigkeitsbestätigung (Certificate of Residence) von den Finanzamt im Ausland, z.B. von Deutschland.

Eine Schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung (Compnies Directors) das die Gesellschaft im Vereinigten Königreich (UK) keinerlei Handelsaktivität unterhält und das die Gesellschaft steuerpflichtige kein Einkommen in UK hat.

Eine Kopie des Jahrsabschluss wird in der Regel ebenfalls verlangt.

Quelle: HM Revenue & Customs
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
timmhh
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.Sep 2007 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten hat mir sehr geholfen

LG Timm
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> UK Limited Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen