Den Antrag auf Steuerbefreigung nach Section 249 Finance Act 1994 (UK), kann nicht im Inland ansässig Gesellschaften gestellt werden.
Dazu benötigen Sie ein Ansässigkeitsbestätigung (Certificate of Residence) von den Finanzamt im Ausland, z.B. von Deutschland.
Eine Schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung (Compnies Directors) das die Gesellschaft im Vereinigten Königreich (UK) keinerlei Handelsaktivität unterhält und das die Gesellschaft steuerpflichtige kein Einkommen in UK hat.
Eine Kopie des Jahrsabschluss wird in der Regel ebenfalls verlangt.
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