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LTD in England, Tätigkeit in verschiedenen Ländern !!

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hardyesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 1.Jan 2006 17:20    Titel: LTD in England, Tätigkeit in verschiedenen Ländern !! Antworten mit Zitat

Hallo an diese tolle forum, wir planen, ein unternehmen zu gründen, dass sich mit tranferfahrten, shuttle-service, kurzreisen beschäftigt.

die geschäftstätigkeit liegt in england(geringfügig), in der hauptsache in den beneluxländern, frankreich und deutschland.

also grenzüberschreitender Kurierdienst, mit Pkws und kleinbussen, nur personentransport, kein gütertransport.

wir wollen hierzu eine LTD gründen, deren geschäftssitz soll in england bleiben, inhaber und geschäftsführer der ltd wären deutsche, hätten ihre wohnsitze in deutschland und den niederlanden und belgien.

also kurz gesagt, die fa. soll in england sein, sie hätte keine feste nichtselbsständige adresse in ländern ausserhalb UK. die mitarbeiter würden auch bei der englischen Ltd als beschäftigte angemeldet, wären aber keine engländer, sondern eben verschiedene nationalitäten aus deutschland und den beneluxländern.

wäre es möglich, ein solches unternehmen, dessen geschäfte hauptsächlich im ausland getätigt werden, mit ausländischen mitarbeitern, in england als geschäftssitz zu halten ?

wäre toll. wenn uns jemand im forum bei diesen fragen weiterhelfen kann.

die LTD verkäufer erzählen uns das blaue vom himmel.....
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Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 4.Jan 2006 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist sicher zweckmäßig den Firmensitz (Registred Office) im Grundungsland zu belassen, da dies ansonsten den wegzug der Limited zur folge hätte. Wenn Sie woanders tätig werden möchten ist eine Niederlassung einzurichten und nicht die verlegen des Firmensitz erforerlich.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe möchten Sie Personentransporte überwiegenden in Beneluxländern, Frankreich und Deutschland durchführen.
Vermutlich werden Sie die Fahrzeuge auch zu mindest in einen dieser Länder zulassen... als ensteht dort auch eine Betriebsstätte und Sie sind auch dort mit Ihrer UK-Limited steuerpflichtig.

Wichtig wäre auch noch zu weissen wo sich der geschäftsführende Gesellschafter überwiegend aufhält ??? Dies ist neben der Betriebsstätte ein weiter Punkt der steuerlich relevant sein kann.
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hardyesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 4.Jan 2006 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo mobile europe, der geschäftsführer wäre engländer und überwiegend in england, weil wir möchten, dass der sitz der fa. in england bleibt, wir wollen die "unternehmerischen entscheidungen" in england lassen, wg der in UK für die ltd günstigen steuern.

es ist echt die frage, ob wir die fahrzeuge in england zulassen sollen, bzw, ob wir durch die zulassung von fahrzeugen zb. in deutschland oder benelux eine steuerpflicht in diesen jeweiligen ländern auslösen.

neben der beschäftigung von festlandeuropähern bei einer in england ansässigen Ltd ist diese frage unsere größte "baustelle" und da haben wir noch keine zuverlässigen auskünfte bekommen....

danke für ihre antwort nochmal.
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Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 3:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Ihre Firma in den Land/Ort nicht gemeldet ist ist eine Fahrzeugzulassung nicht möglich.

Soll das Fahrzeug auf die Firma in Deutschland angemeldet werden muss mindestens ein Gewerbeanmeldung erfolgt sein. Ein wichtiger Aspekt wäre auch wie die Fahrzeuge in den versieden Ländern besteuert werden ...es könnte durchaus sein das Sie somit in Deutschland an günstigsten wegkommen!
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hardyesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

mmmhhhh...., dies würde also bedeuten, dass zunächst für die anmeldung und versicherung der fahrzeuge eine gewerbeanmeldung nötig wäre, in deutschland, oder eben in einem anderen beneluxland oder vieleicht auch in england.

es geht darum, dass wir keine steuerpflicht in dem land auslösen, wo die fahrzeuge laufen, darum die Ltd in england.

wenn wir aber ein gewerbe anmelden müßen, wg. anmeldung der fahrzeuge, kann dies doch bedeuten, dass wg. gewerbe auch wieder steuerpflichten entstehen.

was würde eigentlich passieren, wenn erst in deutschland gewerbe angemeldet wird, die fahrzeuge versichert und versteuert werden, aber nach einer zeit das gewerbe in deutschland abgemeldet wird und die gesellschaft dann nur in england sitzt.

von dort aus würden dann auch die beträge für deutsche steuer und versicherung gezahlt.

dann wären zwar die fahrzeuge noch in deutschland gemeldet, aber die
Ltd hätte keine niederlassung/gewerbe mehr in deutschland.

dann wäre doch nur uk zuständig, oder sehen wir das falsch.

und danke für ihre antwort.
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Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

hardyesser hat folgendes geschrieben::
"..... dies würde also bedeuten, dass zunächst für die anmeldung und versicherung der fahrzeuge eine gewerbeanmeldung nötig wäre, in deutschland, oder eben in einem anderen beneluxland oder vieleicht auch in england...."

Ja, falls Sie Fahrzeuge auf Ihre Limited in Deutschland zulassen möchten, kommen Sie um einrichten einer Niederlassung nicht herum ...also muß mindestens eine Gewerbeanmeldung erfolgen - besser wäre eine Handelsregistereintrag. Nach erfolgen der Gewerbeanmeldung wird Ihnen vom zuständigen Finanzamt eine Steuernummer mitgeteilt.


hardyesser hat folgendes geschrieben::
"..... es geht darum, dass wir keine steuerpflicht in dem land auslösen, wo die fahrzeuge laufen, darum die Ltd in england.

wenn wir aber ein gewerbe anmelden müßen, wg. anmeldung der fahrzeuge, kann dies doch bedeuten, dass wg. gewerbe auch wieder steuerpflichten entstehen...."

Die deutsche Niederlassung ist selbstverständlich auch in Deutschland steuerpflichtig.
Die KFZ-Steuern sind selbstverständlich in diesen Fall auch in Deutschland zu zahlen, solange die Fahrzeuge zugelassen sind. Ich würde Ihnen daher empfehlen erst einmal zu prüfen ob es in Frankreich oder Beneluxländern eine Zulassungssteuer gibt ...da diese unter umständen die anderen Steuervorteile die Sie sicher offensichtlicht erhoffen wieder ganz schnell ins Gegenteil wenden kann.


hardyesser hat folgendes geschrieben::
".....was würde eigentlich passieren, wenn erst in deutschland gewerbe angemeldet wird, die fahrzeuge versichert und versteuert werden, aber nach einer zeit das gewerbe in deutschland abgemeldet wird und die gesellschaft dann nur in england sitzt.

von dort aus würden dann auch die beträge für deutsche steuer und versicherung gezahlt.

dann wären zwar die fahrzeuge noch in deutschland gemeldet, aber die
Ltd hätte keine niederlassung/gewerbe mehr in deutschland.

dann wäre doch nur uk zuständig, oder sehen wir das falsch....."

Lassen Sie da lieber die Finger von es lohnt sich einfach nicht, Sie würden sich nicht nur wegen Steuerhinterziehung strafbar machen. Bedenken Sie auch das Sie dann die Vorteile der Limited nicht in Deutschland gelten machen können.

Wenn Sie keine Niederlassung mehr in Deutschland haben müssen Sie die Fahrzeuge wo anders Zulassen und Versichern. Vor Straftaten schütz Sie die Limited nicht !
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