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LTD.& CO.KG Wie gründet man die KG in De ?

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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 410

BeitragVerfasst am: 24.Mai 2006 21:08    Titel: Re: LTD.& CO.KG Wie gründet man die KG in De ? Antworten mit Zitat

spider100 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Ich habe vor eine LTD.& CO.KG zugründen , vielleicht bei go ahead.
Was meint Ihr zu go ahead ?

Wie gründet man in Deutschland eine KG ?

vielen Dank in voraus.

mfg spider

Der Aufbau der Ltd. & Co. KG kurz und knapp erklärt:
Die Ltd & Co KG besteht aus zwei Gesellschaften wobei die Vorteile der britischen Limited (Abkürzung: Ltd) mit der deutschen Kommanditgesellschaft (Abkürzung: KG) verbunden werden. Man hat damit eine ähnliche Konstruktion wie bei der GmbH & Co KG jedoch wesentlich kostengünstiger, nicht nur hinsichtlich der Gründung sonder auch die laufenden Kosten sind geringer.

Eine Kommanditgesellschaft ist nach der deutschen Rechtsordnung eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Das besondere bei dieser Gesellschaftsform ist, dass die Gesellschafter unterschiedlich Haften.
Der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) haften mit einen bestimmten Betrag welcher durch die Gesellschafter festgelegt wird. Also nur mit einen bestimmten Teil dessen Vermögen, deshalb spricht man auch von Teilhafter. Mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) haftet mit den gesamten Vermögen, dies ist der so genante Vollhafter.

Im Fall der Ltd & Co KG wird diese Aufgabe des Komplementär/Vollhafter von einer Private Limited Company by Shares übernommen, welche in der Regel britischen Ursprungs ist. Das Haftungskapital bei der Ltd & Co KG setzt sich aus mindestens zwei Teilbeträgen zusammen des Kommanditist und des Komplementär. Im Ergebnis haben wir somit eine Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung welche nur einer Person gehören kann.

Sie benötigen neben einen übersetzen Registerauszug und Gründungsverträge, welche beglaubigt sein müssen, einen Gesellschafterbeschluss zum Eintrag ins örtliche Handelsregister. Dieser Gesellschaftsbeschluss ist durch einen deutschen Notar zu beglaubigen. Den Gesellschaftsvertrag der (Ltd & Co KG) benötigen Sie nicht zur Handelsregistereintrag.

Danach können Sie die Steuernummer mit den entsprechenden Vordruck beantragen den ist eine Kopie des Gesellschaftsvertrag der (Ltd & Co KG) beizufügen. Die Zuteilung der Steuernummer kann mitunter recht lange dauern und sollte möglichst frühzeitig gestellt werden.




Go Ahead ist der Webeprofie in der Branche und angeblich Marktführer, jedoch erhalten Sie dort auch einige falsche Infos. Falls Sie über Go Ahead gründen bitte vorsicht mit den Aussagen die dort gemacht werden, und die Abgabetermin sollten Sie selbst im Auge behalten in diesen Punkt ist Go Ahead ebenfalls nicht gerade vorbildlich.
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 410

BeitragVerfasst am: 24.Mai 2006 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

spider100 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

hat jemand Informationen zur Haftungsvergütung in Bezug auf einer Ltd. & Co. KG ?

Mich würde ganz gerne genau becheid wissen , ob eine Haftungsvergütung an die LTD gezahlt werden muß. Nicht das dann eine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer entsteht und die Ltd. & Co. KG ist dann nicht mehr wert als ein Einzelunternehmen.


Viele sagen in der Regel muß keine gezahlt werden, aber was heißt in der Regel. Wo genau kann man das nachlesen, wenn überhaupt das irgendwo steht.

Denn wenn eine gezahlt werden muß , dann kann die LTD keine Dormant LTD sein.

Ich finde das ist ein Problem das gelöst werden muß. Ich bin leider kein Jurist , würde mich aber freuen , wenn hier ein Profi Informationen erteilen könnte.


Mir geht es hauptsächlich wegen der Duchgriffshaftung auf den Geschäftsführer der LTD.

Wie sieht es mit den Einlagen bei der KG und LTD aus, kann man da Fehler machen im Bezug auf die Duchgriffshaftung , wenn die Einlagen zu niedrig sind oder was sollte man da genau beachten.




mfg spider


Die Haftungsvergütung hat erst einmal steuerliche Relevanz...

Zu bedenken ist auch das die Ltd & Co KG zur Geschäftsführung gesetzlich verpflichtet im Fall einer Durchgriffshaftung würde somit erst einmal die Limited haften - nur die Haftungsvergütung hat mit den nichts zu tun !


Es geht Ihr um eine Entschädigung für das Risiko was sich die Komplementär Limited auf sich nimmt. Gemessen an den Haftungskapital ist dies aber sehr gering. Dies beträgt in der Regel nicht 25.000 EUR wie bei einer GmbH sonder nur 1 bis 100 EUR.
Wen dies nicht gezahlt wird kann Limited durch das Finanzamt steuerlich veranlagt werden. Bei einen Haftungskapital von 100 EUR würde die Haftungsentschädigung somit 5 EUR betragen und die Steuerschuld 1,50 EUR.
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