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LTD.& CO.KG Wie gründet man die KG in De ?

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spider100
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2006 13:14    Titel: LTD.& CO.KG Wie gründet man die KG in De ? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe vor eine LTD.& CO.KG zugründen , vielleicht bei go ahead.
Was meint Ihr zu go ahead ?

Wie gründet man in Deutschland eine KG ?

vielen Dank in voraus.

mfg spider
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alcatras_2000
Insider


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 521

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2006 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe meine "Ltd. & Co. KG" bei www.compex24.de gegründet und ca. 3 weitere Bekannte von mir. Alles lief reibungslos: von der Ltd.-Gründung bis zur Ltd. & Co. KG Eintragumg im dt. HR.
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spider100
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2006 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wie siehts es denn mit der Haftungsvergütung aus , die an die LTD gezahlt werden muß.
Wieviel beträgt die Haftungsvergütung ? Wieviel % ?

Wie wird die Haftungsvergütung versteuert und wo ?

Ist die LTD eine Dormant ? Sie nimmt doch aber die Haftungsvergütung ein ?

Was muß ich beachten damit es zu keiner Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer der LTD kommt ?
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alcatras_2000
Insider


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 521

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2006 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso fragst du nicht die Gründungsagentur, bei der du die Firma gegründet hast, oder gründen willst?
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spider100
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2006 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

ja ok danke , dann werde ich morgen mal bei compex24 anrufen.

Sie kennen sich anscheinend auch nicht aus.
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Wookie
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2006 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

@ spider 100

Haftungsvergütung ? Den Zusammenhang zwischen Haftung und Vergütung erkenne ich jetzt nicht ....
Was wollen Sie wissen ?

Komisch, Dormant ist mir auch nicht geläufig ...

Durchgriffshaftung, endlich mal eine einfache Frage.
Es gibt keine, vorausgesetzt Sie begehen keine vorsätzlichen Betrügereien. Durchgriffshaftungsmäßig ist die Ltd. deutlich besser als die GmbH.

Compex 24 würde ich nicht zwingend empfehlen.

Hilfreich ist es sicher, wenn man selbst in der Lage ist die Formalitäten abzuwickeln, hinreichend Wirtschaftsenglisch versteht etc.
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alcatras_2000
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Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 521

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2006 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne mich auch schon damit aus, aber wieso soll ich mein Wissen hier Preis geben

Der Berater von Compex 24 hat mich sehr kompetent beraten. Die Fa. ist ja auch selbst eine Ltd. & Co. KG (Compex 24 Ltd. & Co. KG)
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spider100
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2006 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

herr alcatras_2000 Sie meinen wohl , wenn der Berater von compex24
mir alles erklät , das das auch stimmen muß im einzelnen ???

Sie geben hier nur komische Ratschläge, Sie würden wohl jeden auflaufen lassen und dann noch einen trinken gehen , oder ?

Sind Sie selber Berater von Compex24 , oder ?
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alcatras_2000
Insider


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 521

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2006 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin sicherlich nicht der Berater von Compex 24, aber nachdem ich bei mind. 4 verschiedene Anbieter angerufen hatte, habe ich mich letztlich für Compex 24 entschieden, weil die Beratung kompetent war und alles auch stimmte. Bei den anderen kam mir schon alles so komisch vor, als man auf meine Fragen keine Antworten wußte, ober bei einen Berater, den ich sogar persönlich getroffen habe, hing er die ganze Zeit an seinem Handy und hat die Infos von jemand anderen eingeholt.

Hier darf man wohl keine Meinung äußern, oder eine "seriöse" Firma loben, ohne gleich als "Mitarbeiter/Inhaber etc." abgestempelt zu werden.

Mir ist es ganz egal, ob Sie dort anrufen oder sich die Infos woanders holen. Schließlich ist das nicht mein Bier. Schönen Abend noch....
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spider100
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2006 9:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hat jemand Informationen zur Haftungsvergütung in Bezug auf einer Ltd. & Co. KG ?

Mich würde ganz gerne genau becheid wissen , ob eine Haftungsvergütung an die LTD gezahlt werden muß. Nicht das dann eine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer entsteht und die Ltd. & Co. KG ist dann nicht mehr wert als ein Einzelunternehmen.


Viele sagen in der Regel muß keine gezahlt werden, aber was heißt in der Regel. Wo genau kann man das nachlesen, wenn überhaupt das irgendwo steht.

Denn wenn eine gezahlt werden muß , dann kann die LTD keine Dormant LTD sein.

Ich finde das ist ein Problem das gelöst werden muß. Ich bin leider kein Jurist , würde mich aber freuen , wenn hier ein Profi Informationen erteilen könnte.


Mir geht es hauptsächlich wegen der Duchgriffshaftung auf den Geschäftsführer der LTD.

Wie sieht es mit den Einlagen bei der KG und LTD aus, kann man da Fehler machen im Bezug auf die Duchgriffshaftung , wenn die Einlagen zu niedrig sind oder was sollte man da genau beachten.




mfg spider
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Wookie
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2006 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mensch, spider 100

das Thema Dormant ist ja wohl nicht so schwer, ein bisschen lesen und schon sind Sie weiter.

Die Frage der Haftungsvegütung hängt doch von Vertragsregelungen und Zahlungen ab. Haben Sie denn keinen Steuerberater? Die paar Euro für eine ordentliche Beratung sollten doch noch drin sein.

Wenn es Ihnen an Anwälten und Steuerberatern mangelt, kann ich gerne welche empfehlen ...
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alcatras_2000
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Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 521

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2006 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es, nichts investieren und alles auf dem Silbertablett präsentiert bekommen.
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spider100
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2006 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

alcatras_2000 bitte gebe deinen Senf woandres ab.
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spider100
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2006 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

@ Wookie

danke für die Infos.

Es ist nicht so einfach gute Informationen zu bekommen auch von Juristen.

Wäre sehr schön wenn Du mir Anwälte und Steuerberater empfehlen könntest, die auf diesem Gebiet gut sind.

Danke und ein schönes Wochenende.

mfg spider
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Wookie
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2006 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

@ spider 100

Bitte Email-Adresse angeben für Kontakt RA.
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spider100
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2006 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meine emailadresse möchte ich hier nicht veröffentlichen, wegen Spam und Werbung usw....

Gibt es andere Alternativen zur Kontaktaufnahme ?

Internet Link ?

Vielen Dank
schönen Wochenende.

mfg spider
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Wookie
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Spider100

kontakten Sie [E-Mail anzeigen] oder
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Wookie
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, spider100

soviel zur gelungenen Kontaktaufnahme ...
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 24.Mai 2006 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

alcatras_2000 hat folgendes geschrieben::
ich habe meine "Ltd. & Co. KG" bei www.compex24.de gegründet und ca. 3 weitere Bekannte von mir. Alles lief reibungslos: von der Ltd.-Gründung bis zur Ltd. & Co. KG Eintragumg im dt. HR.


Bei der COMPEX 24 LIMITED (Company No. 05080929) fällt zuerst auf das es sich um eine Firma handelt die angeblich ohne jegliche Tätigkeit ist handelt erkennbar an der Bezeichung DORMANT. So steht es zumindest auf der entsprechenden Internetseite des Companies House
http://wck2.companieshouse.gov.uk
Da in Deutschland die Geschäfte von der Compex 24 Ltd. & Co. KG getätigt werden ist diese bis zu einen gewissen Punkt nachvollziehbar...

Allerdings unterhält die Compex 24 Ltd in Österreich eine weitere Einrichtung zum Geschäftsverkehr, wie im Internet ersichtlich. http://www.interlimited.com/impressum.php

Die Eintragungspflicht in das Firmenbuch (Handelsregister) ergibt sich aus § 13 HGB. Steuerlich maßgebend ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den Vereinigten Königreich („DBA“) durch die Zweigniederlassung oder durch ein Abhängiger ständiger Vertreter ergibt sich daraus eine Betriebsstätte in Österreich.

Ein weiter Punk warum eine so genannte „Nullbilanz“ mit dem DCA (Dormant Company Account) nicht eingereicht werden kann sind die Kosten für das Reg. Office und den Company Secretary - da es diese nicht zum Nulltarife gibt

Somit bestehen berechtigte Zweifel das die COMPEX 24 LIMITED (Company No. 05080929) wirklich ohne Umsatz ist da diese nach eigenen Angaben eine Niederlassung in Österreich. Es ist offensichtlich das Fremdleistungen durch die COMPEX 24 LIMITED in Anspruch genommen werden bereits daher ist so genannte „Nullbilanz“ nicht zulässig

Ein weiterer negativer Punkt ist die recht enge Verbindung zu der JOIN INTER LIMITED diese hat erhebliche Probleme mit den zentralen Gesellschaftsregister in Cardiff da seit der Gründung 15.03.2004 noch keine Steuererklärung (ACCOUNTS) eingereicht würde der Jahresbericht ist ebenfalls Überfällig.


Unter den gegeben umständen kann man sich nun leicht ausmalen das diese PROVIDER nicht gerade die besste Wahl ist.
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 24.Mai 2006 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

spider100 hat folgendes geschrieben::
Wie siehts es denn mit der Haftungsvergütung aus , die an die LTD gezahlt werden muß.
Wieviel beträgt die Haftungsvergütung ? Wieviel % ?

Wie wird die Haftungsvergütung versteuert und wo ?

Ist die LTD eine Dormant ? Sie nimmt doch aber die Haftungsvergütung ein ?

Was muß ich beachten damit es zu keiner Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer der LTD kommt ?


Die Haftungsvergütung können Sie mit 5% - 10% vom Haftungskapital ansetzen, darüber hinaus können Sie auch noch eine Tätigkeitsvergütung zahlen. Wenn sich die Geschäftsleitung in Deutschland befindet sind Sie dort auch mit der Limited steuerpflichtig und mussen deshalb eine entsprechende Steuererklärung einreichen. Auf Antrag können sie von den britischen Finanzbehörden (HM Revenue & Customs (HMRC)) dies gilt jedoch nicht für das Gesellschaftsregister (Companies House) dort müssen Sie eine Jahresbericht (RETURN) Sowie eine Steuererklärung (ACCOUNTS) einreichen.

Für eine ruhende Gesellschaft ohne jeglichen Umsatz können die so genannte "Nullbilanz" (DCA - Dormant Company Account) eingereicht werden, wenn Sie jedoch Umsätze verzeichnen ist dies nicht möglich. Eine Ausnahme stellen nur die zu entrichtende Gebühren an das Companies House da.

Um dies zu erreichen müssten Sie es schaffen das der Limited keine kosten für das Registered Office, Company Secretary und Steuererklärungen entstehen, nur dann wäre das Einreichen der Dormant Company Account zulässig. Wenn Sie Rechnungen erhalten die durch den Ltd-Director bezahlt werden gehört dies in die Bilanz sprich Steuererklärung!
Ein weiteres Problem wäre dann noch die Haftungsvergütung, wenn Sie diese nicht zahlen kann es Ihnen passieren das ein übereifriger Finanzbeamte Sie steuerlich veranlagt. Bei einen Haftungskapital von 100 Euro und einer durchschnittlichen Haftungsvergütung von 5% müssten Sie als 5 Euro versteuern. Ich denke das der Steuersatz bei etwa 30% liegen dürfte somit hätten Sie 1,50 Euro an das Finanzamt abzuführen.
Da der Verwaltungsaufwand im Verhältnis Steuerschuld für die Finanzämter sich nicht rechnet ist dies allerdings ein sehr geringes Risiko.
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