Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 59 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.Nov 2005 13:29 Titel: Limited Company - Wichtige Urteile des EuGH
Es wurde nach Fundstellen der von mir angesprochenen Urteile
gefragt. Hier kommen sie
EuGH: Urt. vom 5.11.2002, RS C-208/00 (Überseering)
EuGH: Urt. vom 30.9.2003, RS C-167/01 (Inspire Art)
EuGH: Urt. vom 9.3.2003, RS C-212/91 (Entros)
findet man alle im Internet. Diese Urteile des EuGH gelten in jedem
Mitgliedsland unmittelbar und gehen den Judikaten der nationalen
Rechtsprechung vor. Bei wissentlichen Verstößen gegen dieses
Urteile könnte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschalnd eingeleitet werden - Eine abweichende Rechtspraxis in der Deutschland wäre danach eine Unrechtspraxis.
Für die Juristen unter uns sei dann noch auf einen Aufsatz von Ulmer
in der NJW (NJW 2004, 1201ff) verwiesen.
nur am Rande sei angemerkt, daß es sich bei allen drei Urteilen um die grundsätzliche Niederlassungsfreiheit von Zweigniederlassungen in Europäischen Mitgliedsstaaten handelt (Gründungs- gegen Sitztheorie). Da hierüber, denke ich, mittlerweile in Deutschland keine Unklarheiten mehr bestehen, wird man auch mit der Tätigkeit einer Zweigniederlassung einer ltd. in Deutschland keine Probleme mehr haben.
Centros:
Weigerung Dänemarks, die Zweigniederlassung einer ltd. einzutragen.
Inspire Art:
Vergleichbar mit Centros, nur in den Niederlanden (dort wurde die Eintragung von zusätzlich Auflagen abhängig gemacht)
Überseering:
Abweichung des Gründungsstatuts (Rechts- und Parteifähigkeit einer niederländischen BV in Deutschland)
Damit sind die Probleme allerdings nicht aus der Welt. Die beginnen m.E.n. erst dann, wenn EU mit nationalem Recht kollidiert.
Hierzu kann uns auch Ulmer kein "Patentrezept" nennen. Interessant in diesem Zusammenhang finde ich aber die von Ulmer teilweise angegriffene Theorie von Altmeppen (NJW 2004, 97ff.). Ich glaube, daß die "Wahrheit" wohl irgendwo dazwischen liegen wird.
Verfasst am: 20.Nov 2005 21:33 Titel: Re: Limited Company - Wichtige Urteile des EuGH
RA Meyer hat folgendes geschrieben::
Es wurde nach Fundstellen der von mir angesprochenen Urteile
gefragt. Hier kommen sie
EuGH: Urt. vom 5.11.2002, RS C-208/00 (Überseering)
EuGH: Urt. vom 30.9.2003, RS C-167/01 (Inspire Art)
EuGH: Urt. vom 9.3.2003, RS C-212/91 (Entros)
findet man alle im Internet. Diese Urteile des EuGH gelten in jedem
Mitgliedsland unmittelbar und gehen den Judikaten der nationalen
Rechtsprechung vor. Bei wissentlichen Verstößen gegen dieses
Urteile könnte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschalnd eingeleitet werden - Eine abweichende Rechtspraxis in der Deutschland wäre danach eine Unrechtspraxis.
Für die Juristen unter uns sei dann noch auf einen Aufsatz von Ulmer
in der NJW (NJW 2004, 1201ff) verwiesen.
es sei Ihnen ja nicht in Abrede gestellt, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen diese Informationen einstellen, allerdings würde mich sehr Ihr Erfahrungswert bezüglich Ihrer Aussagen interessieren.
Mein Erfahrungswert zeigt nämlich auf, dass ich aktuell mit der Unrechtpraxis zu kämpfen habe.
So musste ich zur Erlangung der Rechtsfähigkeit in Deutschland eine personalisierte Gewerbeanmeldung in Gründung vornehmen, um in Deutschland ein Geschäft mit meiner Uk. Limited zu führen.
Vielleicht können Sie mir ja ein paar Tipps geben, wie ich Ihr Wissen bei den Behörden umsetzen kann.
Verfasst am: 21.Nov 2005 16:14 Titel: Re: Limited Company - Wichtige Urteile des EuGH
RA Meyer hat folgendes geschrieben::
Es wurde nach Fundstellen der von mir angesprochenen Urteile
gefragt. Hier kommen sie
EuGH: Urt. vom 5.11.2002, RS C-208/00 (Überseering)
EuGH: Urt. vom 30.9.2003, RS C-167/01 (Inspire Art)
EuGH: Urt. vom 9.3.2003, RS C-212/91 (Entros)
@RA Meyer:
Es wurde nach Fundstellen der von Ihnen angesprochenen BGH-Rechtsprechung gefragt. Sie wollten hier bei GoMoPa mal ein wenig Werbung machen. Ist ja okay. Manche mögen ja auch aufgewärmten Kaffee...
@nosaxon
Zur Ehrenrettung von Herrn Ra Meyer vielleicht noch folgendes, was den "Druck" auf ihn etwas mildert.
Ich zitiere nochmals aus GmbHG - Kommentar, Lutter - Hommelhoff, Einleitung, Rn. 23 a.E.:
......Das Gesetz von 1993 (GmbHG) hat für ZwN europäischer Ges in Deutschland zusätzliche, also über die Richtlinie (11. EG-RL) hinausgehende Anforderungen festgelegt. Der EuGH hat das in Rn 65ff seines Urteils "Inspire Art" gerügt und für richtlinienwidrig erklärt. Diese zusätzlichen Anforderungen sind mithin unanwendbar.
nochmal sorry für das unautorisierte Zitat, ......
Bedeutet: National tut man was, was "europäisch" eigentlich untersagt ist. Aber so ist das eben in der Bananen-Republik-Deutschland (BRD).
Trotzdem ändert sich nix, ich bleibe natürlich bei meiner Darstellung. Siehe hierzu auch meine anderen Kommentare.
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