Bin ein Greenhorn, deswegen eine evtl. naive Frage:
Nehmen wir einmal an, ein Einzelunternehmen mit Zahlungsproblemen (und einigen ZV hinter sich) aber ohne EV und wieder solvent, möchte ein neues Büro anmieten.
Auskunft Schufa. Creditrefom u.Ä. sicherlich ungünstig.
Ist die Gründung einer Ltd., die das Büro anmietet, eine Alternative?
Die Ltd. hätte 2-3 Aufträge im Jahr abzuarbeiten, Geschäftsführer wäre mit dem Inhaber des Einzelunt. nicht verwandt oder verschwägert.
"..... Geschäftsführer wäre mit dem Inhaber des Einzelunt. nicht verwandt oder verschwägert ....."
D A S habe ich jetzt überhaupt nicht verstanden... ich unterstelle, dass sie einen FULL-SERVICE-PROVIDER suchen, also eine PROFESSIONELL arbeitende firma, die FUER SIE als organ amtet (direktor/sekretär/treuhand-aktionär)...
... wie sie DA auf den gedanken kommen, dass die entsprechenden stellen mit dem inhaber überhaupt verwandt und/oder verschwägert sein KOENNTEN, ist mir schleierhaft
... oder kennen sie details aus meiner familiengeschichte, die mir unbekannt sind?
Der GF der Ltd., den habe ich bereits - und der ist mit mir nicht verwandt etc.pp.
Meine Frage ist,ob die Gründung einer Ltd. eine vernünftige Lösung ist, um meinen Namen aus neuen Geschäften, bei denen eine Kreditauskunft üblich ist, rauszuhalten (ich meine damit keine Bankgeshcäfte, sondern Anmietungne, Käufe etc.)
Der GF der Ltd., den habe ich bereits - und der ist mit mir nicht verwandt etc.pp.
Meine Frage ist,ob die Gründung einer Ltd. eine vernünftige Lösung ist, um meinen Namen aus neuen Geschäften, bei denen eine Kreditauskunft üblich ist, rauszuhalten (ich meine damit keine Bankgeshcäfte, sondern Anmietungne, Käufe etc.)
Wenn Sie weder Direktor noch Inhaber der Limited sind wird Ihr Name auch nicht im Handelsregister der Limited Company auftauchen
Unter http://wck2.companieshouse.gov.uk können Sie online alle daten zu den britischen Kapitalgesellschaft (LTD + LLP) einsehen.
Die Basisinfos sind kostenfrei!
Verfasst am: 14.Okt 2005 13:04 Titel: neuanfang via uk-ltd
ergänzung zu:
"..... Wenn Sie weder Direktor noch Inhaber der Limited sind wird Ihr Name auch nicht im Handelsregister der Limited Company auftauchen ....."
beachten sie bitte, dass die SHAREHOLDERS (= aktionäre) bekanntgegeben werden müssen... so sie also einen treuhänderischen "nominee shareholder" einsetzen, sollten sie sich für den fall von differenzen absichern... sonst schauen sie nämlich in die röhre, wenn sie nachweisen sollten/müssten, dass ihnen die firma WIRTSCHAFTLICH gehört
wenn ein verwandter, bekannter, freund für sie in der entsprechenden funktion einspringt, sollten sie ihn - so relevant... abhängig vom wohnort - auf die problematik der vermögensbesteuerung in seiner persönlichen einkommenssteuererklärung aufmerksam machen
also ICH habe aufgrund von vielen unglücklichen basteleien von nicht-profis meine bedenken, ob selbstgestrickte lösungen halten, was geplant wird... jedenfalls: viel glück für ihren neuanfang
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