Verfasst am: 8.Nov 2005 13:48 Titel: Limited-Geschäftsführer und Sozialversicherung
Da es immer mehr Limited Company in Deutschland gibt ist die Sozialversicherungspflicht sicher auch ein Thema.
In der Regel wird der Direktor/Geschäftsführer der 1-Mann-Limited wohl nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Dies mag erst einmal als Vorteil angesehen werden. Auf der anderen Seite erhält er aber auch keine Leistungen.
Sozialversicherung: Böses Erwachen für Limited-(GmbH)-Chefs, auch bei Arbeitslosigkeit, Rentenbeginn und Berufsunfähigkeit???
Eine Szene, die sich derzeit tausendfach in Deutschland abspielt: Zahlungen bleiben aus - ein mittelständischer Familienbetrieb muss Insolvenz anmelden.
Für die Rente und Berufsunfähigkeit kann man eine Versicherung abschließen gegen die Arbeitslosenversicherung geht dies jedoch nicht so einfach, durch freiwillige Beitragszahlung erhalten Sie keinen Leistungsanspruch.
Ist die BfA nach ihrer Prüfung der Ansicht, dass Sie kein sozialversicherungspflichtiger Angestellter (Geschäftsführer) sind, werden keine Leistungen erbracht und Sie können die bereits bis dahin zu Unrecht entrichteten Beiträge der vergangenen Jahre zurückfordern. Dies ist bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich.
Prüfen Sie Ihren Sozialversicherungstatus - es Lohnt sich nicht in die Arbeitslosenversicherung zu Zahlen wenn sich nacher keine Leistungen erhalten sondern nur die Beiträge zurück bekommen.
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