Ich habe da eine Frage mich zur Zeit beschäftigt... Angenommen Ich gründe ein UK-Limited
und sage Deutschland Adé und wandere in die Türkei, dort eröffne Ich ein Bankkonto.
Sagen wir mal Ich Verdiene mein Geld über Internet Dienstleistungen z.b "Internationale Flirtseite" nun mache ich Umsatz in Ganz Europa und lasse den Gewinn über ein Online Abrechnungfirma der z.b. Deutschland ist nach Türkei Überweisen.
Kling alles ok aber.. wo Zahl Ich nun den Steuer ? oder mit welchen Finanzamt bekomme Ich möglicherweise Probleme ?
Lieber Tony Montana,
es ist doch nicht schwer geworden sich ein Land zu suchen in dem man leben will, nur verabschiede Dich bitte von dem Gedanken ein Land zu finden in dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Ich will damit sagen, dass die Gründung einer Firma und die Gesellschaftsform vorrangig ist - weniger das Land. Was die Ltd. aus UK betrifft, lasse die Finger davon, denn die haben sich dort im vergangenen Jahr den Forderungen...speziell der Deutschen unterworfen, so dass zum Beispiel die Gesellschafter nunmehr wie in Deutschland transparent sind. Es gibt weitere Beispiele für negative Gründe.
Informiere Dich über die Gründung einer ITC (4,1 % Steuern) in Malta, mit dieser kannst Du weltweit arbeiten und auch in Deutschland ist das kein Problem mehr. Dabei muss die Mwst. nach wie vor in D entrichtet werden. Die in Deutschland existierende 180 Tage Aufenthaltsbestimmung ist einfach und legal zu umgehen.
Wenn Fragen sind ....bitte.....
GM Malta Live - Herb
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 20.Sep 2005 6:24 Titel: Re: na so was ??
GMMALTALIVE hat folgendes geschrieben::
...
Informiere Dich über die Gründung einer ITC (4,1 % Steuern) in Malta, mit dieser kannst Du weltweit arbeiten und auch in Deutschland ist das kein Problem mehr. Dabei muss die Mwst. nach wie vor in D entrichtet werden. Die in Deutschland existierende 180 Tage Aufenthaltsbestimmung ist einfach und legal zu umgehen.
Wenn Fragen sind ....bitte.....
GM Malta Live - Herb
Großartige Antwort auf eine Frage, die sich noch nicht ansatzweise auf gesellschaftsrechtliche Fragen, sondern auf STEUERRECHTLICHE Fragen bezog (Naja, ein Thema aufgreifen und sein eigenes Thema mit Gewalt hineinquetschen ...).
@TonyMontana,
wenn wir einmal die Regelungen des Außensteuergesetzes in Form der Wegzugbesteuerung außen vor lassen, wären Sie durch ein Auswandern in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Sie dürften auch nicht beschränkt steuerpflichtig sein, wenn Ihre Kunden Verträge mit Ihnen in der Türkei oder andernorts abschließen. Der Einsatz einer Abrechnungsfirma dürfte daran nichts ändern.
Folglich läge in Ihrem Fall das Besteuerungsrecht bei der Türkei.
Wie gesagt, Ihre Steuerpflicht in Deutschland endet, wenn Ihre Ltd. dort keine Betriebsstätte hat, Sie dort keinen Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt und letztlich keine Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb haben.
Und wie ist das wenn ich eine UK Limited gründe und im Januar aus Deutschland auswander (Wohnsitzverlagerung etc.) aber dann nirgends mehr dauerhaft wohnhaft bin ....
z.B. 3 Monate New York -> 3 Monate Australien - > 3 Monate Hong Kong -> 3 Monate Dubai ....
Server/Webseiten = Betriebsstätte -> werden anfang Januar auch ins Ausland verlegt = keine Betriebsstätte mehr in germany ....
Wäre es bei dieser Konstellation so, dass ich nirgends mehr steuerpflichtig bin???? Muss die UK Limited dann auch in UK keine Steuern zahlen??? Grübel .....
Kurz gefaßt gilt: soweit Ihre Ltd. im UK keine Gewinne erwirtschaftet, gibt es nichts zu besteuern (gleichwohl ist eine Steuererklärung abzugeben); gibt es zu versteuernde Gewinne, richtet sich die Steuerschuld wie in Deutschland nach den (hier: britischen) Steuertarifen. Schüttet die Ltd. Gewinne an ihre Gesellschafter aus, fällt neuerlich eine Besteuerung bei diesen an, es sei denn, der oder die Gesellschafter sind nicht steuerpflichtig.
...wer 5 Jahre in DE steuerpflichtig war (blablabla..AstG)...
und in keinem Gebiet ansässig ist, weil er z.B. seinen Aufenthalt ständig wechselt
=> der fällt unter die ERWEITERTE BESCHRAENKTE Steuerpflicht
So, damit ist dann auch dieses alte "Beratergespenst" - nirgendwo ansässig zu sein - vom Tisch, schätze ich mal.
Daraus könnte ich mir vorstellen, dass jede Entnahme der Ltd.-GmbH (Gehalt, Ausschüttungen) mit dem progressiven deutschen Steuersatz in DE zu versteuern wäre.
was Sie schreiben sieht auf den ersten Blick richtig aus - ist es aber nicht - zumindest nicht in meinem Fall.
Gleichzeitig mit dem Wegzug aus germany - werden auch die Server/Webseiten (Betriebsstätte) ins Ausland verlagert. Daher ist keine deutsche Betriebsstätte mehr vorhanden, dass heißt auch keine "deutschen Gewinne/Einkünfte".
Die Einkünfte die ich dann erziehle, sind ausländischer Art!!!!
Das ASTG regelt nämlich nur die innerländischen Einkünfte die - bei Wegzug - weiterhin in Deutschland erzielt werden.
Wenn ich auswandere - habe ich keine innländischen Einkünfte mehr sondern erwirtschafte nur "ausländische" Einkünfte ......
Daher betrifft mich das ASTg nicht !!!!
Wer sich damit ein wenig auseinander setzen will, kann sich folgende Webseite durchlesen!!!!
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 11.Dez 2005 20:02 Titel:
Berliner-27 hat folgendes geschrieben::
...
Das ASTG regelt nämlich nur die innerländischen Einkünfte die - bei Wegzug - weiterhin in Deutschland erzielt werden.
@berliner-27,
diese Aussage ist schlichtweg falsch, da in der von Ihnen beschriebenen Fallgestaltung das EStG uneingeschränkt zur Anwendung käme (günstigenfalls im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht) !
Nicht umsonst rät Ihnen jeder, der sich mit Auswandern etc. auskennt, zur Sicherheit dem Wohnsitzfinanzamt einen Steuerberater oder Rechtsanwalt als Zustelladresse zu benennen, da gerade wegen der immer noch geltenden Regelungen des Außensteuergesetzes (AStG) eine Steuerschätzung nicht ausgeschlossen werden kann, wenn Sie im Ausland Einkünfte (in welcher Höhe auch immer) erzielen.
Insoweit gilt auch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht vor dem Hintergrund des Welteinkommensprinzips.
Tropico .... ich glaub Sie bringen da trotzdem etwas durcheinander......
eine erweitert beschränkte Steuerpflicht - gilt NUR für NICHT AUSLÄNDISCHE Einkünfte ..... dass heißt...... wenn der Server ins Ausland verlagert wurde (+ gleichzeitigem Wegzug aus Deutschland) .... liegen NUR NOCH Ausländische Einkünfte vor und diese unterliegen NICHT (in KEINEM FALL) der erweitert beschränkte Steuerpflicht !!!!
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Erweitert beschränkte Steuerpflicht
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift für natürliche Personen, die
-in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind und
-in den letzten 10 Jahren vor der Verlegung ihres Wohnsitzes insgesamt 5 Jahre als deutsche Staatsbürger unbeschränkt steuerpflichtig waren und
weiterhin im Inland (Deutschland) wesentliche wirtschaftliche Interessen haben.
Liegt eine erweitert beschränkte Steuerpflicht vor, dann unterliegen alle nicht ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung.
naja .... wenn ich nach dem Auswandern irgendwo anders dauerhaft ansässig werde(dauerhaften Wohnsitz) dann werde ich ja auch dort sofort steuerpflichtig .....
Wenn ich nun aber die nächsten zwei Jahre nirgends ansässig bin (alle 3 Monate ein anderes Land) dann bin ich auch nirgends steuerpflichtig, dass heißt alle Gewinne die ich im Internet mache, sind komplett steuerfrei.
Wenn nichts dazwischen kommt, setze ich mich dann in zwei Jahren zur Ruhe (bin dann 29) - kleiner Spaß ..... wird dann ja langweilig .....
Außerdem bin ich noch jung ..... ich schaue mir die Welt ein wenig an - lerne viele Sprachen und erweitere meinen Horizont (sehr wichtig) ..... dann schauen wir weiter ......
Sie schrieben .... toll, dass sie die letzten 10 jahre nicht in deutschland gelebt haben.
Wie oben schon erwähnt: "Liegt eine erweitert beschränkte Steuerpflicht vor, dann unterliegen alle nicht ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung."
Selbst wenn ich die letzen 27 Jahre in Deutschland gelebt habe und selbst wenn ich länger als 5 Jahre in Deutschland steuerpflichtig war, betrifft mich - nach Serverumzug ins Ausland - keine deutsche Steuer mehr da es dann keine NICHT AUSLÄNDISCHEN EINKÜNFTE mehr gibt.
Sobald der Server im Ausland "steht", sind alle Gewinne die darüber getätigt werden ausländischer Art und bei gleichzeitigem Wegzug auch nicht mehr Steuerpflichtig (weder unbeschränkt, beschränkt oder erweitert).
Den Server kann ma als eine Art "Neutralisator" ansehen. Ich arbeite selbstverständlich mit vielen deutschen Firmen zusammen - die komplette Wertschöpfung erfolgt dann aber auf dem ausländischen Server - sämtliche Gewinne werden daher im Ausland erwirtschaftet ... und unterliegen daher (bei Wegzug) - unter keinen Umständen - irgend einer deutschen Steuer ......
Verfasst am: 12.Dez 2005 16:02 Titel: ...nirgendwo mehr ansässig...
..ich will nicht aufdringlich sein, aber nur zur Sicherheit nochmal...
in Bezug auf ..nirgendwo mehr ansässig...
>>Die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht setzt [ja, unter anderem]voraus, dass der Steuerpflichtige [...]
2. in keinem Gebiet ansässig ist (z.B. weil er seinen Aufenthalt ständig wechselt)
[...]
Sofern der Steuerpflichtige nicht nach Maßgabe des §90 Abs. 2 AO darlegt, dass er in dieser Weise in einem Gebiet steuerpflichtig ist, so ist davon auszugehen, dass er in keinem Gebiet ansässig ist.<<
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