Verfasst am: 5.Okt 2005 22:10 Titel: Limited - Probleme mit Kontoeröffnung?
Hi,
ich habe ein paar Fragen zum Theme Limited (Ltd. - oder auch privat company limited by shares).
Ich habe vermehrt gelesen, dass in Deutschland viele Banken die Kontoeröffnung für eine Limited ablehnen. Warum ist das so?
Und ist es zwingend erforderlich als Uk Ltd. ein Konto im Gründerstaat also z.B. England vorzuweisen? Oder bleibt das dem jeweiligen Director frei überlassen?
Außerdem noch eine Frage zu den Banken selber: In einem Bereicht über die Limited heißt es, dass jede 4 Unternehmsneugründung eine Ltd. ist. Sofern dies wirklich stimmt würde ich gerne mal wissen, wie's den Banken in ein paar Jahren gehen wird, wenn es immer noch soviele Ablehnungen gegenüber den Ltds. gibt...?
Es wäre nett wenn mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen könnte...
Ein Bankkonto in England ist weder erforderlich, noch vorgeschrieben. Das bleibt Ihnen doch selbst überlassen, wo Sie ein Geschäftskonto eröffnen.
Bei der Kontoeröffnung in BRD hängt das natürlich von der Bank/Sachbearbeiter ab. Wenn jedoch die Ltd. im dt. HR eingetragen ist, hat man logischerweise auch einen dt. HR-Auszug und damit geht es i. d. R. problemlos. Ein wenig Glück muss man auch haben
Verfasst am: 6.Okt 2005 4:38 Titel: das leidige Thema Konteneröffnung
Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen versichern, dass es vom Prinzip her überhaupt kein Problem darstellt, Konten zu eröffnen. Schließlich will jede Bank Geld verdienen, und solange Sie einen korrekten wirtschaftlichen Hintergrund darstellen können, steht einer Konteneröffnung auch für ausländische Firmen ( gewisse dubiose Klitschen ausgenommen ) nichts entgegen.
ABER: Viele Leute gründen eine Ltd, weil man mit 100 GBP den gleichen Effekt erzielen kann wie mit einer 25.000 Euro GmbH. Und solche Kunden sind bei keiner Bank dieser Welt gerne gesehen ! Wedeln Sie dagegen mit einem sauberen 5 Millionen Euro-Scheck, wird Ihnen selbst der konservativste schweizerische Banker eine Kontoeröffnung nicht verweigern, egal an welchem Ort der Welt Ihre Firma registriert ist !
Die Schreiben, dass die Ltd. in UK ein Bankkonto benötigt. Das ist quatsch, denn es steht doch niemanden ein Unternehmen vor, wo er sein Geschäftskonto eröffnen kann/soll/darf.
Wenn Sie eine Ltd. gründen, um nur damit in BRD tätig zu werden und quasi mit UK nichts zu tun haben, außer dass die Firma dort registriert worde, haben Sie es schwer, dort ein Bankkonto zu bekommen.
Die meisten Banken verlangen, dass ein Wohnsitz in der UK nachgewiesen wird und dann noch viele Unterlagen. Ich habe durch einen Geschäftspartner, der seit Jahren bei der HSBC ist ein Geschäftskonto für die Ltd. eröffnen können. Die Filiale ist aber nicht in London (dort wollte keine Bank - auch andere Banken - ein Konto eröffnen.
Man muss neben Wohnsitznachweis und Versorgerrechnung vorlegen, Kontoauszüge der Hausbank etc.
Verfasst am: 19.Okt 2005 13:44 Titel: Re: Limited - Probleme mit Kontoeröffnung?
Stabi hat folgendes geschrieben::
Hi,
Und ist es zwingend erforderlich als Uk Ltd. ein Konto im Gründerstaat also z.B. England vorzuweisen? Oder bleibt das dem jeweiligen Director frei überlassen?
Stabi
Die britische Limited Company ist nicht verpflichtet eine Bankkonto in UK zu unterhalten, falls Ihnen etwas anders erzählt fragen Sie mal nach der entsprechenden Verordnung oder Gesetz
Wenn der Director keinen private Anschrift auf den Inseln unterhält dürfte dies sehr schwirig werden ...obwohl ummöglich ist dies sicherlich nicht.
Wenn Sie eine Betriebsstätte in Deutschland betreiben ist dies auch nicht gerade zweckmäßig ein Bankkonto auf den britischen Inseln zu unterhalten. Das Hauptkonto kann vermutlich nur in der Landeswährung (GBP) geführt werden, somit würden Sie bereits zweites Konto in Euro benötigen. Online-Banking steht Ihnen auch nur nach entsprechenden Umsätzen im vollen Umfang zur verfügung!
Die Kontoeröffnung in Deutschland ist auf jedenfall die besere Lösung, sobald Sie eine Gewerbeanmeldung und eine Steuernummer zugeteilt bekommen haben sollte es kein Probleme geben. Selbstverständlich benötigen Sie auch noch alle Unterlagen von der Limited anbesten mit einer beglaubigten Übersetzung.
Hilfreich kann auch ein Schreiben Ihres Steuerberater sein oder eine Eröffnungsbilanz (dies kann man aber nicht pauschal beantworten) !
Ein Konto in der Schweiz sehe ich nur als Notlösung an da dies eher Mißtrauen gegenüber den Kunden und Lieferanten schafft.
Für die Ltd. ist definitiv KEIN Konto in UK vorgeschrieben, oder auch erforderlich. Zumal die Eröffnung sehr schwer bis fast unmöglich ist. Zudem hat man probleme, weil die meisten Banken nur GBP-Konten anbieten, und man kann von UK nach D oder innerhalb EU keine "güstige" EU-Überweisung machen, sondern wird als eine teure Auslandsüberweisung (21,- GBP) durchgeführt.
Wenn die Ltd. ins dt. HR eingetragen ist, dann erhält man logischerweise einen dt. HR-Auszug und damit kann man ein Konto in BRD eröffnen. Übersetzungen/begl. Unterlagen werden dann überflüssig, weil ja die Zweigniederlassung bereits ins dt. HR eingetragen und somti der Existenz und Vertretungsberechtigung der Ltd. anhand der dt. HR-Auszug nachgewiesen wird.
zur Überweisung ins Ausland oder sonstwohin - empfehle ich Paypal.com ...
Ein Account für das deutsche Konto und ein Account für das ausländische Konto und dann kann man innerhalb von 3 Sekunden und mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1. Euro Geld transferieren wohin man will.
Das Geld kann dann im jeweiligen Land von Paypal-Konto auf das normale Bankkonto tranferiert werden und schon ist die Sache erledigt.
zur Überweisung ins Ausland oder sonstwohin - empfehle ich Paypal.com ...
Ein Account für das deutsche Konto und ein Account für das ausländische Konto und dann kann man innerhalb von 3 Sekunden und mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1. Euro Geld transferieren wohin man will.
Das Geld kann dann im jeweiligen Land von Paypal-Konto auf das normale Bankkonto tranferiert werden und schon ist die Sache erledigt.
Paypale oder MoneyBookers ersetzen jedoch kein Bankkonto und funktionniert auch wenn der Empfänger dort angemeldet ist oder bereit ist sich dort anzumelden.
Aus unserer sicht kann dies eine sinnvolle Ergänzung zum Bankkonto sein aber sicherlich kein Bankkonto-Ersatz !
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