Sie kommen mindestens alle 14 Tage und dokumentieren das Chaos:
Die Schwarzen Listen des englischen Handelsregisters.
Alphabetisch sind dort alle Unternehmen aufgeführt, die entweder aus dem Handelsregister gelöscht wurden oder binnen drei Monaten gelöscht werden sollen.
Der Grund:
Schwere Verstöße gegen englisches Recht. Knapp 25 Prozent der betroffenen Limiteds sind in deutscher Hand.
Die englischen Behörden sind unerbittlich, wenn Bilanzen und Statusberichte nicht fristgerecht eingereicht werden.
Tatsache ist:
Gegen alle betroffenen Gesellschafter und Geschäftsführer wird strafrechtlich ermittelt. Unabhängig davon sind Geldstrafen in Höhe von bis zu 5.000 Pfund, mehr als 7.300 Euro, die Regel.
Was schlimmer ist:
Unternehmen, die in England gelöscht sind, verlieren immer auch in Deutschland ihren Haftungsausschluss.
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Unternehmen, die in England gelöscht sind, verlieren immer auch in Deutschland ihren Haftungsausschluss.
Die Firmen die gelöscht sind hören auf zu existieren und kann folglich dessen auch nicht mehr zu Haftungsbegrenzung herangezogen werden.
Diese sogenaten schwarzen Listen der britischen Firmen werden von der Gazettes in London, Edinburgh und Belfast erstellt.
Company Law Official Notifications (CA 1985) Das dies Listen bei einen gewissen Limited-Verkäufer exlusive zu finden sind ist somit nicht richtig, auch wenn dies gernen von diesen so dargestellt wird.
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