Verfasst am: 2.Sep 2006 6:56 Titel: Limited aus Deutschland abmelden...
Hallo habe mit der Gewerbe Anmeldung in Deutschland einen Fehler gemacht. Die Veröffentlichungspflicht und Pflichtmitgliedschaften waren mir nicht bekannt. Kurzum ich möchte meine ltd. aus Deutschland abmelden oder löschen.
Stand der Dinge ist das ich nur im Ort die Ltd. als Gewerbe angemeldet habe. Ich habe zwar beim Notar alles vorbereitet, aber er hat nichts ans HRB weitergegeben.
Das Unternehmen hatte den Namen XYZ ltd. und soll jetzt als Einzelunternehmung gegründet werden. Der Name soll gleich sein ... geht das überhaupt und ist das mit dem löschen ein grosser Akt?
Das Unternehmen hatte den Namen XYZ ltd. und soll jetzt als Einzelunternehmung gegründet werden.
Sie können ein bestehendes Unternehmen nicht nochmals "gründen". Was Sie wahrscheinlich meinen ist, daß Sie mit einer parallel laufenden Einzelfirma den gleichen Geschäftszweck ausüben wollen.
Das ist kein Problem.
Zitat:
. Der Name soll gleich sein ... geht das überhaupt und ist das mit dem löschen ein grosser Akt?
Sie werden den gleichen Namen nicht verwenden können - obwohl Sie es dürften! Da Sie eine Einzelfirma betreiben werden, wird die Firma nach Ihnen heißen. Sie können höchsten noch eine "griffige" Bezeichnung dazu wählen.
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