Bei der Abwehr der drohenden Insolvenz eines mittelständischen Einzelhandelsunternehmens sind die beratenden Anwälte auf eine neuartige gesellschaftsrechtliche Konstruktion zur Beschaffung von Eigenkapital gestoßen: Aufbauend auf dem Prinzip einer Kommanditgesellschaft – als Gesellschafter agieren der voll haftende Komplementär und der nur mit seiner Einlage haftende Kommanditist – wurde erstmals in Hessen eine englische Limited als Kommanditistin eingesetzt.
Martin Hauter, Rechtsanwalt der Kanzlei Kleymann, Karpenstein und Partner (Gießen), erläutert die Vorteile: "Die Limited ermöglicht im Vergleich zu einer GmbH eine schnelle und unkomplizierte Aufnahme neuer Gesellschafter sowie deren Ausstieg. So kann das Eigenkapital schnell und bedarfsgerecht erhöht werden." Die höhere Flexibilität der Kapitalgeber senke zudem die Hemmschwelle zu investieren. "Auch die Entscheidungsgewalt des Unternehmens wird durch eine größere Zahl von Kommanditisten nicht beeinträchtigt – diese nehmen lediglich über den Direktor der Limited Einfluss auf die KG. Nicht zuletzt ist eine Limitedgründung innerhalb von 24 Stunden möglich, nahezu bürokratiefrei und kostengünstig – so gewinnt auch der Unternehmer an Flexibilität", so der Experte.
Anders als beispielsweise in den USA, wo sich Investmentfirmen und Banken auf die Vergabe von Risikokapital spezialisiert haben, sind derartige Kapitalgeber in Deutschland in der Regel natürliche Personen – damit bleibt die Kapitalhöhe begrenzt. Der einfache Ein- und Ausstieg eines Kapitalgebers über eine Limited als Kommanditistin einer KG oder auch GmbH & Co. KG sowie dessen privater Haftungsausschluss macht die beschriebene Konstruktion besonders attraktiv und ermöglicht größere Summen an Eigenkapital zu akquirieren.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 27.Aug 2005 17:50 Titel: Was kostet der Spaß ?
Wurde auch gesagt, was dieser Spaß kostet ?
Wäre ja mal interessant, denn für 99 Euro ist solche eine Umstrukturierung nicht zu haben.
Die KRÖNUNG einer solchen Struktur ist, wenn ich als KOMPLEMENTÄRIN ebenfalls eine juristische Person (Ltd. oder S.L.) bzw. besser eine Personengesellschaft (LLC) einsetze. DAS ist dann der ultimative Gestaltungsrahmen, wenn die Komplementärin 95 % des Gewinns abschöpft (haftet ja auch voll und uneingeschränkt) ... !!!!!
Eine solche Gestaltung ist auch deshalb außergewöhnlich, da normalerweise die Komplemtärin einer Co. KG eher gering am Gewinn der Gesellschaft beteiligt ist und die Kommanditisten umfassend "abfassen".
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.