Hallo, ich habe mal eine Frage. Nach einer privaten Insolvenz möchte ich jetzt ganz gerne mal wieder auf die Beine kommen. Da die berufliche Lage in unserer Stadt mehr als schlecht ist, möchte ich gerne eine Limited gründen. Allerdings ist gegen mich vor 2 Jahren mal eine Gewerbeuntersagung verhängt worden. Ist es möglich das ich eine Limited gründe und Gesellschafter und Director bin? Für Antworten oder jemand der mir da helfen kann wäre ich sehr sehr dankbar.
Anmeldungsdatum: 11.12.2005 Beiträge: 56 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 9.Jan 2006 0:10 Titel:
Sehr geehrter Dino28,
natürlich können Sie trotz Gewerbeuntersagung eine Limited gründen und Director und Shareholder sein, aber:
Wenn die Limited ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland, was wohl anzunehmen ist, entfalten soll, ist es notwendig, hier ein Gewerbe auf die Limited anzumelden und die Zweigniederlassung bei dem zuständigen Handelsregister anzumelden. Spätestens da wird das Gewerbeamt auf die gegen Sie bestehende Gewerbeuntersagung aufmerksam, so dass Ihnen die Limited letztlich nichts nutzt, da Ihnen die Ausübung des Gewerbes unverzüglich untersagt werden wird respektive Sie unter Androhung eines Bußgeldes zur Betriebsschließung aufgefordert werden.
Sinnvoll kann daher sein: Bestellen Sie einen Dritten zum Director und seien Sie nur Shareholder oder beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt die Wiedergestattung der Gewerbeausübung. Hierfür ist wesentlich, dass die Gründe, die für eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ausschlaggebend waren, nicht mehr bestehen. Haben also z. B. Steuerrückstände bestanden, müssen diese ausgeglichen sein.
Um Ihre Frage umfassend beantwortet zu sehen, sollten Sie im Thread angeben, aus welchen Gründen die Gewerbeuntersagung seinerzeit erfolgt ist.
Zunächst: Diese genannten Bedenken gegen eine Ltd. Gründung als Ersatz für eine Firma, die in die Pleite getrieben
wurde, teile ich auch.
Aber: Es geht doch nicht darum irgendwelche Leute (Finanzamt, IHK-Zwangsgelder, Geschäftspartner...) um ihr Geld
zu bringen. Gerade im Falle des Finanzamtes ist es doch oft so, dass kleine Firmen (Einzelunternehmen) durch
überhöhte Schätzungen* zunächst in die Vollstreckung der Beträge und dann in die Pfändung getrieben werden.
Damit hört jeder Steuerberater mit seiner Tätigkeit auf und die Schätzungen bleiben unwidersprochen und werden
durch Strafzuschläge immer mehr. Danach folgt dann der Antrag des FA auf Gewerbeuntersagung und das Ordnungsamt
leistet dem nach einer gewissen "Good-Will-Phase" Folge, wenn die FA-Schulden nicht bezahlt sind.
So wie "hoffi" geht es mir nämlich auch.
Obwohl ich eine Tätigkeit qualitativ erfolgreich ausübe, ohne Kredite und Förderung, aber besch... bezahlt werde,
reichen die Erlöse nicht, die ganzen Mitverdiener (IHK, Knappschaft, Steuerberater...) fristgemäss zu bezahlen.
Dann kommt von irgendwoher noch eine Institution, die aufgrund eines Gesetzes aus der Nazizeit auch noch Geld
von dir haben will.
Wenn man aber partout als (Klein)Unternehmer nicht vom Vater Staat vegetieren will, möchte man sein Geld schon selbst
verdienen! Nicht umsonst mahnen Merkel und Köhler Selbstiniative an. Gerne, nur sehe ich nicht ein, warum staatlicherseits
Milliarden in den Sand gesetzt werden, eine Politstadt am Spreebogen mit Subunternehmern gebaut wird, die dunkle
(nicht die Hautfarbe gemeint, aber vorsichtig formuliert) Billig-Arbeiter beschäftigen und einem Kleinunternehmer mit
Schulden wie hoffi oder mir haut man die Füße weg, damit sie nicht "noch mehr Schaden" anrichten!
Um es auf den Punkt zu bringen: Welche konkreten Möglichkeiten bestehen für uns legal wieder auf die Füsse zu
kommen, gerade wenn das Finanzamt einen "unter Beobachtung" hat. Persönliche Anfeindungen des Vollstreckungsbeamten
wie: "Wenn Sie sowenig Einnahmen haben, dann nehmen Sie doch denen, die pünktlich ihre Steuern zahlen, nicht die
Arbeit weg, sondern leben von Sozialhilfe!" einbegriffen.
Ist eine Ltd. eine gangbare Alternative bei einem gescheiterten Einzelunternehmer, dem sein ur-deutsches Gewerbe
wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit (ist ja relativ, siehe oben *) untersagt wurde,der bspw. auch nur allein tätig ist und
nur hin und wieder wenige Mitarbeiter hat? Jahresumsatz etwa 20.000 €.
Wenn man jemanden "Unbescholtenen" mit ins Ltd.-Boot nimmt, wie ist dann die Haftung in Deutschland untereinander?
Schlussendlich: Gibt es denn keine Gegenwehr gegen diese Gewerbeuntersagung? Mann, ich würde auch so manchem
Politiker das "Gewerbe" untersagen!
Danke Patti47, genauso sehr ich das auch und genau aus dem von mir beschriebenen Grund möchte ich auch eine Ltd gründen und versuchen wieder auf die Beide zu kommen.
selbst das Arbeitsamt kann mir da nicht mehr helfen, und ich will etwas Eigeninitiative an den Tag stellen.
Zuerst muß ich jetzt mal den erhobenen Zeigefinger auspacken
Was ich Ihrem Beitrag (patti47) vermisse ist zunächst einmal Einsicht. Die Einsicht, daß Sie für Ihren Fehler aus der Vergangenheit selbst verantwortlich sind.
Sie beklagen sich darüber, daß Steuerberater für eine Leistung Geld verlangen, IHK und Krankenkassen Geld wollen und das Finanzamt die Frechheit besitzt, da Sie aus "Geldgründen" keinen Steuererklärung fertigen konnten, Sie einfach zu schätzen!
Aber:
Für all' dies sind Sie selbst verantwortlich!!!
Sie sind verantwortlich, Ihre Steuererklärungen zu fertigen, Sie sind verantwortlich die Krankenkassen und IHK zu zahlen - und schlußendlich sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Selbständigkeit bei Erfolglosigkeit einzustellen, um Schaden zu vermeiden! Wenn Sie dies nicht gemacht haben, haben Sie eben die allgemein üblichen Strafen der Solidargemeinschaft zu erwarten. Das ist so - und es ist richtig so!
Jetzt ziehe ich den Zeigefinger wieder ein!
Wenn Sie über eine Ltd. nachdenken, sollten Sie, auch aufgrund Ihrer schlechten Erfahrungen aus der Vergangenheit, über die Kosten einer solchen Konstruktion nachdenken. Lesen Sie mal nach, was einen halbwegs vernünftige Konstruktion kostet, speziell auf Ihre Bedürfnisse (Gewerbeverbot) ausgerichtet (Treuhanddirector etc.). Und denken Sie über die Folgekosten nach (Steuererklärungen, IHK, Steuern in Deutschland). Sollten meine mahnenden Worte von oben auf fruchtbaren Boden gefallen sein, werden Sie sicherlich Ihre Entscheidung überdenken. Denn wenn Sie mit den o.a. "Bagatellen" einmal in Verzug geraten, werden Sie wahrscheinlich noch wesentlich härtere Strafen zu erwarten haben.
Sie müssen sich im klaren darüber sein, daß Sie die selben Verpflichtungen wie in der Vergangenheit zu erfüllen haben - und noch erheblich mehr! Und wie wollen Sie dies schaffen, mit Ihren geringen Einnahmen???? Am Ende legen Sie noch eine größere Pleite hin!
Vielleicht sollten Sie erst einmal über deutsche "Ausweichalternativen" im low budget Bereich nachdenken, bevor Sie vorschnell eine katastrophale Fehlentscheidung treffen.
Verfasst am: 19.Jan 2006 0:25 Titel: Ja ich bin verantwortlich
ausschließlich? Ich glaube nein!
@ gundel
Danke für den Zeigefinger. - Ich darf darauf antworten?
Zitat: "Sie beklagen sich ... ... zu schätzen!"
Antwort: Nein! - Ich beklage mich über die Reihenfolge mit der mir die Mittel genommen werden, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Allerdings die Zwangsmitgliedschaft in meinem eher künstlerisch anzusiedelndem Metier, darüber beklage ich mich.
Also: Mein Konkurs wurde dadurch befördert, dass mein Hauptkunde mich a) nicht mehr brauchte [Fehler 1 - Ich habe mich zusehr von ihm und dem allseits herbeigeredeten Aufschwung abhängig gemacht] und dann b) nicht mehr bezahlte.
Das war jedoch der kriminellen Konstruktion des KONSUM Halle/Saale durch einen importierten Betrüger geschuldet und darauf war ich (als doofer Ossi) 1993 noch nicht eingestellt. Gleichzeitig wurden die östlichen Steuerberater durch
Importe aus den alten Bundesländern ergänzt und auf DATEV umgestellt. In dieser Zeit konnten meine Einzelrechnungen
auch den Summenbezahlungen meines Hauptkunden nicht zugeordnet werden. Zugleich ging unsere langjährige Kontakt-mitarbeiterin in Rente und eine Neue wurde eingearbeitet. Dieses Zusammenspiel führte mit der Vergabe von
ausschließlich Dispokrediten, auch fehlender Sachkenntnis der Steuerberaters (noch Ost) usw. letztlich zum Konkurs.
Mit einer offiziell ermittelten Masse von 900.000,- DM wurde das Verfahren eröffnet. Ca. 300.000,- DM wurden letztlich erzielt. Der im ersten und zweiten Zwangsversteigerungsanlauf vorsitzende Rechtspfleger wohnt (nach einem Gespräch mit dem potenziellen Käufer, der schon in der 2. Versteigerung bieten wollte) wohnt jetzt in meinem Wohnhaus, weil der potenzielle Käufer dann in der 3. Versteigerungstermin die Immobilie zum Schnäppchenpreis bekommen hat.
[Fehler 2: Ich war zu blauäugig gegenüber einem gnadenlosen System. Die Geschichte mit Moses und den 10 Geboten
kommt mir in den Sinn. Das Volk wartete und suchte sich einen neuen Gott. Das goldene Kalb. Ich glaube Moses ließ 3000 Leute erschlagen, die sich dem neuen Gott - dem Goldenen Kalb - verschrieben hatten.]
Für all dies bin ich selbst verantwortlich! - Mein Vorstoss die Zwangsvollstreckungs-Sache vor das nächste Gericht zu bringen, erbrachte die Bemerkung: "Das können Sie gleich lassen, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
Ich wehre mich vergeblich dagegen, dass ein altes Nazigesetz (Zwangsmitgliedschaft IHK) immer noch modifiziert Gültigkeit besitzt.
Ich wehre mich dagegen, dass ein Finanzbeamter mir rät, von der Sozialhilfe zu leben!
Und immer werde ich gegen diejenigen sein, die in weit höherem Maße als ich, Geld verschwenden und vernichten!
Beispiele gibt es genug: Sie stehen täglich in der Presse! Erst heute wieder wird in Stuttgart gegen einen Manager wegen Insidergeschäften ermittelt. Ich bin sicher dessen Existenz steht in keiner Weise auf dem Spiel.
Das ist nämlich der entscheidende Unterschied. Wir arbeiten noch persönlich, während andere das Geld für sich arbeiten lassen und sich ihr Recht regelrecht kaufen können.
Meine bisherige Tätigkeit wurde schon "low budget" bezahlt, sonst hätte ich nicht solche Schwierigkeiten!
Ich putze aber gerne die Schuhe von Herrn Ackermann, Esser, Schrempp ... oder wie sie auch heissen mögen.
Nur solche wie ich werden immer mehr und die Billiglohn-Lösungen schaden letztlich unserem Sozialsystem, weil die Einnahmen weiter wegbrechen. Von der Binnenkonjunktur und der Verteufelung der erzwungenen Geiz-ist-Geil-Mentalität
will ich gar nicht erst anfangen.
Aber O.K. - Ich bin schuld und all die anderen Versager, die Schwierigkeiten haben pünktlich zu bezahlen, weil
irgendwas am theoretischen System einfach praktisch nicht passt.
Meine Frau bekommt Teile ihres Geldes nach einem Quartal erst ausbezahlt und das auch sehr unregelmäßig. Sie ist bei den Banken in Sippenhaft mit mir genommen und bekommt nicht einmal ein Dispo.
Aber O.K. - Jede Gesellschaft/Wirtschaftssystem produziert sich seine Freunde selbst. Je mehr Leute sich nichts mehr leisten können umso wirksamer wird die Möglichkeit Handwerkerrechnungen steuerlich geltend zu machen und
Kindermädchen abzusetzen, den Arbeitsmarkt heilen und zur Vollbeschäftigung führen.
Persönlich ist es mir egal was aus mir wird. Leider habe ich aber in den 80gern 2 Kinder gezeugt, die jetzt das auslöffeln müssen, was 40 Jahre sorglose Wohlstandsgesellschaft angerichtet haben.
Nur keine Angst ich treffe keine vorschnelle, katastrophale Fehlentscheidung. Für mich hat sich die Sache erledigt.
Ich werde mich um ALGII bemühen und so für höhere Steuern sorgen und meine Schulden können dann als "noch einzutreibende Forderung" in den Phantasiehaushalten des Landes/Bundes einfliessen.
Ich senke also reumütig mein Haupt und lasse die Eliten weiter ihren Traum vom schnellen Geld und den unfähigen, faulen Schmarotzern träumen.
Entschuldigung, gundel, aber es ist sicher eine Frage der Perspektive und persönlichen Betroffenheit, wie man Dinge
beurteilt und ob man innerlich bereit ist, sich eine qualitativ erfolgreiche Tätigkeit einfach so (Verhälnismäßigkeit zu
Fehlleistungen o.g. Eliten) verbieten zu lassen.
also meine gegenwärtigen Recherchen gehen eindeutig dahin, dass
spätestens mit dem Zeitpunkt der Wirksamwerdung der Ltd. in D
ein Gewerbe angemeldet werden muss (und auch eine IHK Zwangsmitgliedschaft entsteht). Dann wird also das Gewerbeamt dem jenigen das Gewerbe NICHT geben, wenn der sich in D schon mal was hat zu SCHULDEN kommen lassen. (sprich Gewerbeuntersagung)
Im Übrigen wird immer mehr deutlich, dass bei einem Brutto-Umsatz
von ca. 20.000 € eine Ltd. Gründung "Kanonen auf Spatzen schiessen" zu sein scheint. Besonders hinsichtlich der Folgekosten und der in England nötigen Jahresabrechnung sind da die Kosten einfach zu hoch.
Verfasst am: 22.Jan 2006 14:58 Titel: Zweite Chance für Pleitiers?
Hallo Dino,
gebe dir vollkommen recht. wir sind in deutschland noch beim vernichten von vermögen stark. immobilien die dir von deiner bank empfohlen und finanziert wurden, als es dir noch gut ging, sind, wenn es dir schlecht geht, nur noch die hälfte wert! leider bist du in deutschland nach einer insolvenz erst mal tod wenn es um finanzierungen für einen neuanfang geht.
aber was nützt uns alles jammern, wir wissen doch was wir können. ich kann nur sagen, dass man im auftrag einer ausländischen gesellschaft auch in deutschland legal geld verdienen und versteuern kann, ohne all die probleme die im forum geschildert werden. wir machen wiedereinmal den fehler zu diskutieren und für jedes argument ein gegenargument zu finden, anstatt es einfach anzupacken -auch ohne teure berater.
Verfasst am: 24.Jan 2006 11:11 Titel: ES GEHT auch mit einer LTD
Nachdem ich mich selbst im Jahre 2000 aus dem dem Gleis einer hoffnungsvollen Karriere geworfen habe, weil ich an der AUFKLÄRUNG eines Zeitarbeitsskandals - mit Veröffentlichung in bekannten Magazinen - mitgewirkt habe, glaube ich in diesem Land nichts und niemanden mehr.
Rechtsanwälte, Behörden, Politiker, Journalisten und andere Institutionen sehe ich als Raubritter des Systems an. Sie pressen aus einem aus - was geht - und dann wirst du obendrein noch verraten und verkauft. So ist das natürlich in so einem Menschenrechtsverletzter - und Existenzvernichterstaat wie die BRD. Diese System wird auch sehr erfolgreich von vielen anderen EU-Staaten kopiert.
Aber es gibt auch Lücken, mit denen man die Onanisten foppen kann.
Daher beschäftigt mich der Gedanke - wie man eine Firma gründen kann, die so geschützt ist, dass sie mir zwar gehört, von der aber keiner weiß, dass sie mir gehört.
Hierzu bedarf es einiger Recherchen im Internet und die anfänglich intensive Auseinandersetzung mit der Materie, weil man ja nicht wieder auf die Schnautze fallen möchte.
Die Ltd. erscheint mir da, die bestmögliche Form. Schliesslich sind Millionen von Ltd's, die auch international großes Ansehen genießen kein Fake. Natürlich nicht so in Deutschland weil hier das "Gier frisst Hirn Prinzip - neben den Amis - an ausgeprägtesten sind.
Mein Tipp wäre, sich erstmal selbst über die tatsächlichen Gründungs- und Folgekosten einer LTD auseinanderzusetzen. Einige Anbieter langen da kräftig zu. Zum Beispiel würde ich mich der Kosten wegen erstmal bei der offiziellen britischen Stelle:
Companies House -
The official UK government register of UK companies.
www.companieshouse.gov.uk/ - 23k -
informieren.
Des weiteren würde ich mir danach ein Schaubild aufzeichnen - wie denn mein Ltd - Konstrukt aussehen soll.
Auf keinen Fall würde ich mir von solchen Gründungsvätern wie go.....; blabla helfen lassen. Deren Interesse bestht einzig und allein darin, schnell viel und vermeintlich billig zu gründen und bei den Folgekosten dann kräftig zulnagen.
Es gibt in England selbst günstige "Online" - Gründungsagenturen, die in der Folge dann auch einen Secretary-service, Adresse, Nominee usw. anbieten. Aber auch hier Preise vergleichen.
Reine Informationen über das "gewusst wie" kann man sich hier in Deutschland zusammensammeln und das wichtigste und notwendigste für sich dabei herausziehen.
Wenn das eigentliche Konzept steht und man weiß wohin die Reise gehen soll darf eine Eigengründung ( Ltd oder Ltd & CoKG) nicht mehr als 500 bis 1000 € kosten.
Steuerberater (Steuerveräter) und Beistand aus entsprechenden Gründernetzwerken muss man sich halt selbst nach eigenen strengen Kriterien zusammensuchen - aber es geht.
Rein informativ finde ich dazu die Seiten von :
jenty.de und
auslandsfirmengruenden.de
recht gut. Aber wie gesagt, die kochen alle nur mit Wasser.
Abschließend will ich noch darauf hinweisen, das die britischen Gründungsagenturen ( zumindest, die ich kenne ) einen deutschprachigen Service sowie ein virtuelles Office über der man seine LTD (Gesellschaftsverwaltung) bequem hier in -D- managen kann, anbieten.
Inder einfachsten Form sind das anfänglich ca. 150,- €
Verfasst am: 31.Jan 2006 11:39 Titel: Ich kann nur mit dem Kopf schütteln...
...über die Notwendigkeit solcher Konstruktionen.
Nachdem ich nun etliche Beiträge gelesen und Gespräche geführt habe, kann ich nur resignierend über Deutschland und seine Bürokratie mit dem Kopf schütteln. Ich komme jedenfalls zu dem abschließenden Ergebnis:
Unsere Probleme sind sowas von "hausgemacht", eine Steigerung ist eigentlich nicht möglich.
Deshalb wende ich mich auch angewidert von Finanzhäusern, Politik und Wirtschaft ab. Die Theoretiker aus "Wolkenkuckucksheim" erreichen nur eines: Den weiteren Niedergang unseres Landes.
Hierzu ein Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg vom 28. Mai 2001 (Akte 5 W71/01):
"Personen, die in Deutschland nach §6 Abs. 2 Satz 3 und 4 GmbHHG nicht Geschäftsführer sein können, dürfen als Geschäftsführer einer ausländischen Gesellschaft über deren inländische Zweigniederlassung ihre Geschäfte im Innland weiter betreiben".
Ja - danke alcatraz. Habe ich auch schon zur Kenntnis genommen.
Allein die Selbstherrlichkeit der kleinen, föderalistischen Fürsten in den
Amtsstuben lassen einen gescheiterten Gewerbetreibenden ohne
Beistand eines Rechtsanwaltes gleich wieder abblitzen.
Ob nun Freiberufler, Ltd. oder Privatinsolvenz. 3 Büros aufgesucht =
6 verschiedene Ansichten!
Hierzu ein Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg vom 28. Mai 2001 (Akte 5 W71/01):
"Personen, die in Deutschland nach §6 Abs. 2 Satz 3 und 4 GmbHHG nicht Geschäftsführer sein können, dürfen als Geschäftsführer einer ausländischen Gesellschaft über deren inländische Zweigniederlassung ihre Geschäfte im Innland weiter betreiben".
Suche einen Neuanfang nach Gewerbeverbot. Wer ist solider Ansprechpartner für Gründung einer ltd. & Co. KG?
Verfasst am: 15.März 2006 12:03 Titel: Wird die GmbH zum Ladenhüter?
Nachdem schon die Weltbank Deutschland bescheinigt hatte, dass die Gründung einer GmbH umständlich sei und "überdurchschnittlich lange" dauere, erkennen jetzt auch deutsche Politiker die Überlegenheit der Limited an. Die "WAZ (06.10.05)" zitiert NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, die Limited nach englischem Recht sei besonders beliebt, weil deren Gründung "schneller und einfacher" sei. Laut dpa gab die Ministerin offen zu: "Die GmbH steht unter ganz erheblichem Druck."
England hat ein sehr einfaches Gesellschaftsrecht, welches von vielen Ländern als Grundlage genommen wurde. Das deutsche Gesellschaftsrecht ist hingegen für Existenzgründer bürokratisch und unfreundlich. Sagen Sie jetzt dem deutschen unternehmerfeindlichen Gesellschaftsrecht "Tschüss Deutschland". Nutzen Sie jetzt die garantierte, europäische Niederlassungsfreiheit in Deutschland.
Alle Personengesellschaften (der Einzelunternehmer, GBR, OHG, KG) haften grundsätzlich persönlich mit dem Privatvermögen. Dies kann für viele Unternehmer ruinös werden. Allein in den letzten 3 Jahren haben über 100.000 Unternehmen in Deutschland Insolvenz angemeldet.
Jahrelang waren deutsche Handwerker fast gezwungen, als GbR zu firmieren. Die Gründung einer GmbH können sich viele einfach nicht leisten. Neben der Angst vor möglichen Haftungsproblemen machte Ihnen auch die gesetzliche Rentenversicherung das Leben schwer. Die Novellierung des Europarechts räumt solche Hindernisse aus dem Weg und bricht verkrustete Strukturen endlichauf.
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes im März 2003 sind im europäischen Ausland gegründete GmbHs rechtsfähig. Immer mehr Unternehmer entschließen sich seitdem zur Gründung einer Limited. Steueroptimierung, Fördermittel, Haftungsausschluss ohne Kapitalbindung auch in 2004 führen Experten an vielen Standorten in Deutschland Seminare zum Thema durch.
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