Verfasst am: 3.Feb 2006 9:58 Titel: Limited und Handelsvertreter
Guten Tag alle zusammen!
Wir möchten demnächst eine neue Firma eröffnen, welche sich auf den Großhandel und Einzelhandel von Handys spezialisiert. Unsere Lieferanten kommen aus Finland und England. Verkauft wird in Europa und den USA.
Die deutsche GmbH kommt wegen der hohen Einlagesumme und langer Gründungszeit nicht in Frage. Daher soll eine Limited gegründet werden.
Ich selbst bin regelmäßig in England und würde auch einen Großteil der Ware von dort verschicken.
Jetzt habe ich mir überlegt ob es möglich ist, bei der Limited als Handelsvertreter angestellt zu werden. Das heißt ich suche neue Kunden und liefere auch die Ware für die Kunden in Deutschland aus (um Porto zu sparen). Dafür zahlt mir die Limited eine Provision pro Verkauf, welche ich hier in Deutschland logischerweise komplett versteuer.
Ist dies so einfach möglich?
Gibt es Probleme wenn der Director der Limited und der Handelsvertretr ein und die selbe Person sind? Würde hier ein Treuhanddirector das Problem lösen?
Wie sieht es mit der Haftung aus? Wenn ich als Handelsvertreter nur vermittel und auch immer die Adresse etc. der Limited auftaucht, auf deren Bankkonten bezahlt wird usw und ich halt nur im Namen dieser Limited agiere, könnte ich dann auch zur Haftung gezogen werden?
Geht das ganze auch mit einer Offshoregesellschaft?
Ich gehe mal davon aus das Treuhanddirector oder eine Offshoregesellschaft nicht wirklich eine Lösung ...
Wenn der Direktor sich überwiegend im Ausland aufhält gehe ich davon aus das nur die Ware die auch von Deutschland versendet wird auch dort steuerpflichtig ist. Ich würde für diesen Zweck eine Niederlassung der Limited anmelden.
Es wäre schön wenn ffbkdavid mal dazu im Forum Stellung nehmen würde od dies so gemacht werden kann, da ich ein ähnliches Problem habe.
Jetzt habe ich mir überlegt ob es möglich ist, bei der Limited als Handelsvertreter angestellt zu werden.
_____ geht gut - sie in deutschland als "aussendienstler"
_____ limited ist ihr arbeitgeber - allerdings
Gibt es Probleme wenn der Director der Limited und der Handelsvertretr ein und die selbe Person sind?
_____ ja natürlich, unbedingt zu vermeiden!
Das heißt ich suche neue Kunden und liefere auch die Ware für die Kunden in Deutschland aus (um Porto zu sparen). Dafür zahlt mir die Limited eine Provision pro Verkauf, welche ich hier in Deutschland logischerweise komplett versteuer. - Ist dies so einfach möglich?
_____ wie machen sie's denn mit dem "export/import" (erst import ins uk... dann raus aus dem uk... grenzübertritt nach deutschland) - stichwort MEHRWERTSTSEUER
_____ administrativ geht "das schon so" - der teufel liegt (wie immer) im detail (beachten sie bitte "on arms' length"-bedürfnisse!!!)
Wie sieht es mit der Haftung aus? Wenn ich als Handelsvertreter nur vermittel und auch immer die Adresse etc. der Limited auftaucht, auf deren Bankkonten bezahlt wird usw und ich halt nur im Namen dieser Limited agiere, könnte ich dann auch zur Haftung gezogen werden?
_____ wie kommen sie jetzt auf DIESES thema... wenn sie seriös arbeiten, steht doch wohl keinerlei haftung auf der traktandenliste... oder?
Geht das ganze auch mit einer Offshoregesellschaft?
_____ wenn ihre lieferanten, mitspielen und der "warenverkehr" stimmt, sehe ich keine probleme
_____ was auf gar keinen fall geht: sie beziehen z.b. siemens-handies von der deutschen filiale, die ware geht innerhalb der brd an sie weg... und urplötzlich verkaufen sie die geräte ALS SELBSTÄNDIGER HANDELSVERTRETER... und ein grossteil der gewinne wird von einer offshoregeselllschaft beansprucht
_____ eine derartige struktur muss schon sauber aufgestellt sein
Einfach genial der Mann
Danke !
Genau das habe ich gesucht!
Bitte, wer baut mir das genau so auf ???
Also, ich bin selbständiger Handelsvertreter in DE.
Ich mache einen Vertrag mit einer englischen Im- u. Export Firma.
Ich vermittel denen Kunden aus DE, I, TR und bekomme dafür eine Provision, die ich in DE versteuere.
Die Auslieferungen nach DE organisiere ich für die Ltd (ich kenn mich ja hier aus).
Die Lieferungen nach Italien organisiert die Ltd selbst.
Muss aber jetzt, nachdem ich der Ltd einen Kunden vermittelt habe und dieser Kunde direkt bei der Ltd bestellt hat, die Ltd die Ware zuerst nach UK einführen oder darf sie auch direkt von zB China nach DE liefern??
Nächste Frage: Was ist mit der Einfuhrumsatzsteuer? Die Kunden der Ltd sind allesamt gewerbliche. Bekommt die Ltd in UK eine VAT-ID?
bei DIENSTLEISTUNGEN wird die sache erheblich EINFACHER... und bei versand per e-mail lacht das herz des strukturbauers
spass beiseite: selbstverständlich ist jedwelche lösung, die den kontakt mit behörden, amtsstellen, neugierigen (zoll)beamten etc. auf ein mindestmass (im idealfall auf null, zero, naha!) reduziert, einem allzu engen kontakt mit der geschilderten menschenkategorie vorzuziehen
der standort des servers kann sehr wohl wichtig sein... auf gar keinen fall sollte er in unmittelbarer nähe ihres "wirkungskreises" stehen... wenn sie wissen, was ich meine
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