Verfasst am: 1.Jan 2006 17:43 Titel: Limited und MwSt
Hallo,
ich bin am überlegen wie ich meine Limited in Deutschland registrieren lasse.
Wie wird das mit der MwSt. auf Verkäufe geregelt, wenn die Ltd. in Deutschland z.B. nur ein nicht meldepflichtiges Korrespondenzbüro mit deutscher Kontonummer unterhält ???
Kontoeingänge werden dann sofort aufs UK Konto weitergeleitet.
In UK ist der Umsatzsteuerausweis erst ab 58000 GBP nötig, das ist klar.
Nur wie funktioniert das dann mit der deutschen Mehrwersteuer ??
Sobald Sie eine Betriebsstätte unterhalten sind Sie auch in DE steuerpflichtig ob Sie dies Korrespondenzbüro und anders nennen ist nicht von bedeutung.
> Arbeiten Sie von Deutschland aus?
> Lebt die Geschäftsleitung überwiegend in Deutschland?
Wenn Sie in Deutschland ein Firmenkonto unterhalten möchten werden Sie ohnehin kaum um eine deutsche Niederlassung herumkommen !
Verfasst am: 7.Jan 2006 18:39 Titel: Re: Limited und MwSt
hallo
sie müssen, wie schon angesprochen überlegen, was wird die gesellschaft in deutschland tun. wenn sie nur ein normales konto eröffnen wollen, würde ich mich in deutschland nicht gewerbemässig anmelden. sollten sie aber vorwiegend von hier aus arbeiten, würde ich ihnen die anmeldung beim gewerebeamt raten. sie zahlen dann aber auch körperschaftssteuer ( LTD Kapitalgesellschaft ) und umsatzsteuer, ferner werden die handelskammer oder die handwerkskammer ihre beiträge fordern.
gruss nak
Ein Firmenkonto ohne Handelsregistereintrag wird wohl sehr schwer zu bekommen zu sein, steuerlich wir die britische Limited der GmbH in Deutschland gleichgestellt. In UK ist ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen wo die weltweite Umsätze offen gelegt werden müssen.
Eine Fahrzeugzulassung ohne Firmensitz oder Niederlassung in den jeweiligen Land wird wohl kaum möglich sein. Informieren Sie sich erstmal auch wie es mit der Fahrzeug besteuert und Versicherungskosten in wird den jeweiligen Ländern aussieht.
Fall es in den Land wo der/die Inhaber/Aktionäre leben die Beteiligung von Auslandsgesellschaften anzeigeplichtig ist wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein bis sich das Finanzamt Ihre Limited mal etwas genauer anschaut....
Für wieviele Gesellschäften ist Ihre Direktor tätig und ist dieser auch verfügungsberichtigt über das Bankkonto der Gesellschaft ???
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