Schade das es bei Ihnen kein seperates Forum zu Limited in Deutschland gibt.
OK - es gibt bereits so ein Limited unter http://www.ivlid.de/
nur wie objektive ist der Betreiber dort?
Moderatoren ist Limited24, RaKarsten, Limited4you und es hat den anschein ob dies für diese als Werbeforum dient.
Ob dies zweck und sinn eines Forum ist soll jeder selbst beurteilen!
Wir sind zwar teilweise leidenschaftlich, haben es - ffbkdavid, darf ich ausnahmsweise ´mal für Sie mitsprechen - wirklich mit nötig, parteiisch zu sein, da das Treiben diverser Limited-Anbieter (selbst bei Parteilichkeit) zu kritischer Kommentierung nötigt, ohne sich überhaupt nur einen Hauch von Unsachlichkeit vorhalten lassen zu müssen !
Was Wort "overdue" als Bezugspunkt genügt schließlich !!!!!!!!!!!!
Im übrigen: Ich stimme Ihnen, sehr geehrter Mobile-Europe, in gewisser Weise zu:
Wir könnten hier bei GoMoPa durchaus ein Limited-Forum gebrauchen (angesichts des Ltd-Unwesens) mit folgenden Unterforen:
1. Ltd. und Haftung
2. Ltd. und Insolvenzrecht
3. Ltd. und Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht)
unter besonderer Berücksichtigung deutscher und englischer Rechtsnormen und gerichtlicher Entscheidungen beider Rechtskreise einschließlich Kostenrecht !!!!!!!!!!!!
Damit wäre GoMo&Pa einzigartig im deutsch- und englischsprachigen Raum !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
unter radikalem einsatz von rotem rebensaft ist an unserem nächtlichen partnergelage - sorry, zwei meiner partner aus den usa belasten im moment intensiv unser haushaltsbudget... mit weiteren mehr oder weniger obskuren vorschlägen ist in den nächsten tagen zu rechnen - eine revolutionäre idee entstanden...
... wurde eben (freitag-nacht) der gomopa-geschäftsleitung unterbreitet - ich bin davon überzeugt, wir vernehmen diesbezüglich bald mehr
Wir könnten hier bei GoMoPa durchaus ein Limited-Forum gebrauchen (angesichts des Ltd-Unwesens) mit folgenden Unterforen:
1. Ltd. und Haftung
2. Ltd. und Insolvenzrecht
3. Ltd. und Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht)
unter besonderer Berücksichtigung deutscher und englischer Rechtsnormen und gerichtlicher Entscheidungen beider Rechtskreise einschließlich Kostenrecht !!!!!!!!!!!!
tropico[/quote]
Eim Limited Forum mit den 3 erwähnten Kategorien wäre Prima.
Ich meine die Limited Company nicht so gut zu den Thema "Offshore & Firmengründung". Es geht ja auch eher um den Einsatz der Limited und die Pflichten in UK und Deutschland.
Aber es ist ja schon klasse das es überhaupt ein Forum gibt und die Betreiber aktive am Forum beteidigen.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 15.Okt 2005 7:58 Titel:
Browser hat folgendes geschrieben::
...
Wenn dies als Wink mit dem Zaunpfahl gewertet werden sollte, ...
Eigentlich wollte ich ein wenig Ironie mit in den Beitrag bringen, denn die marktschreierischen Angebote zur Ltd. - ob billig oder nicht - bringen nirgendwo sachliche Informationen, heißt: Vor- und Nachteile einer Ltd.
Zu den Gefahrenquellen einer Ltd. habe ich mich ja bereits deutlich geäußert; vielleicht liest das auch jemand ....
hallo forum mitglieder, vieleicht kann mir jemand ne frage beantworten:
habe ein Ltd gegruendet, dern Geschaeftsfuehrer und Gesellschafter Deutsche sind, aber Wohnsitz in UK.
Die LTD ist erfolgreich, aber jetzt will ein Glaeubiger der LTD nicht zahlen, vermutlich kommt es zu einer klage als urkundsprozess, wo das gericht die moeglichkeit hat, die Geschaeftsfuehrer oder Gesellschafter der LTD zu laden.
Hat jemand erfahrung mit einer solchen situation ?
Sind die GF der LTD verpflichtet, bei Ladung vor Gericht in deutschland zu erscheinen ?
Haben schon mal GF einer LTD solche Ladungen nicht beachtet, kann daran die LTD im Prozess scheitern ?
wenn jemand schonmal so eine situation hatte, waere ich fuer eine Info dankbar.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 25.Okt 2005 12:18 Titel:
@hardyesser,
macht es Ihnen irgendetwas aus, nicht in jedem Beitrag, der irgendwo das Kürzel "Ltd." beinhaltet, Ihre zivilprozessualen Probleme hineinzukopieren ?????
Sorry, da habe ich mich nicht ganz richtig ausgedrückt. Das angesprochene Thema hat nichts mit der RUBRIK Offshore & Firmengründung zu tun sondern passt besser in die RUBRIK Urteile & Recht.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 25.Okt 2005 12:50 Titel:
@mobile-europe
naja, wenn Sie sich einmal die Themen in der Rubrik "Urteile & Recht" ansehen, werden Sie feststellen, daß dort zu 99% Themen ohne Auslandsbezug behandelt werden; insoweit ist der user hier sicherlich richtig.
Die Leistungen, die über e-recht24.de angeboten werden, betreffen allerdings nicht zivilprozessuale Fragen und Bereiche, die mit einer Ltd. im Urkundsprozess zu tun haben.
Ansonsten kommen wir hier weit (!!!) vom Thema ab.
... der löschzug ist schon bestellt und im anmarsch
oder soll's nicht besser eine kleine, leistungsfähige BAUBRIGADE sein, die den thread aufräumt und in kleine, liebevoll gemauerte neu eröffnete geraniengeschmückte lauben verteilt?
dachte, dass diese frage vieleicht auch interessant ist fuer interessenten von neugruendungen, denn was nutzt eine in deutschland taetige LTD, oder eine andere gesellschaft, wenn die GF bei rechtssteitereien nicht zur verfuegung stehen.
da reicht meines erachtens der Handlungsbevollmaechtige nach 54 HGB wohl nicht aus. das ist richtigerweise ein problem von auslaendischen gesellschaften.
klar loesche ich sofort meinen beitrag, wenn er hier falsch ist.
vielleicht können sie künftig - und ich rechne fest mit ihnen - für NEUE themen einfach einen neuen thread aufmachen... eigentlich ist nämlich ihre fragestellung absolut berechtigt... ob das die "nagelstsudio limited", die "mecklenburg vorpommern apfelpflück limited" und ähnliche unternehmen wissen, wie schwierig es unter umständen sein/werden könnte, wenn man vor DEUTSCHEN gerichten mit einer uk-klitsche auftreten muss...
... da könnte man plötzlich froh sein, wenn ein fachmann wie tropico sein rechtsgeschultes auge auf die struktur geworfen hat... nur 'mal so als anregung!
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