immer wieder lese ich auf den Seiten diverser Gründungsagenturen, dass eine Ltd. sicher gegen Abmahnungen sei "Werben Sie doch wie Sie wollen!" wird einem dort um die Ohren geworfen.
Das kann ich nicht ganz nachvollziehen...
Warum sollte eine Ltd. "sicher gegen Abmahnungen" sein?
Jeder deutsche RA kann doch eine Ltd genauso abmahnen, wie jede GmbH, GbR, OHG oder auch Privatperson?!?
Hallo,
wer sich für sein solides Geschäft der Nutzung einer oft vorteilhaften Limited bedient, sollte damit auch solide handeln. Das heißt, auch so damit auftreten, wie es ander Geschäftsformen tun. Sicher kann schon passieren, daß man nicht alles weiß, aber ansonsten lassen sich ja Gründe für Abmahnungen meist verhindern.
Wenn jemand "automatischen" Schutz gegen Abmahnungen durch Nutzung einer Limited vorrangig sucht, wird auch der Rest des Geschäfts nicht von langem Bestand sein.
In unserer Branche wird man dauernd von irgendwelchen Deppen & Abmahnvereinen abgemahnt, obwohl die Gründe meist MEHR als schwachsinnig sind.
Das Geschäft ist mehr als solide und auch koscher!
Mir geht es nur darum diesem Abmahnirrsinn zu entrinnen.
also solides lauteres Geschäftsgebaren schützt leider noch lange nicht vor der teils pervers ausartenden Abmahnwelle.
Kleinunternehmer denen das Salär für negative Feststellungsklagen fehlt fühlen sich hier derbe vom Staat vernachlässigt !
Eine schwierige Situation. Zuviele Frechheiten begonnen bei nervtötendem Faxbeschuss bishin zu dubiosem Geschäftsgebaren teilen die Lager der Betroffenen. Mit Abmahnungen jedoch wird dieser Sumpf nicht trocken gelegt !
Daher Frage ich ja - ob man sich mit einer ausländischen Gesellschaft davor schützen kann.
Ich hab beispielsweise schonmal von einem Gründungshelfer eine Werbung dieser Form gelesen "Werben Sie doch wie Sie wollen - nie wieder Probleme mit Abmahnungen".
Mir geht es NICHT um unlautere Werbung!!
Mir geht es darum schachsinnigen Abmahnungen wegen "falschen" AGBs und fehlerhaften Impressum etc. zu entgehen.
Ihr könnt euch nicht vorstellen, wegen welchem Quatsch wir schon abgemahnt worden sind.......
freut mich für Sie, dass Sie es noch nicht mit diversen Abmahnanwälten, Abmahnvereinen und selbständigen Anwälten (die zufällig Mitarbeiter des Wettbewerbs sind) zu tun hatten
oder
so liquide sind, dass Sie sich jedesmal einen Rechtsstreit leisten können.
Mir fällt auf, dass auf meine urprüngliche Frage nicht eingegangen wird...
Hat jemand was dazu zu sagen oder gibt es nur <SENF> </SENF> ?
Wenn die Ltd. den Hauptsitz in England hat, was ja wohl klar ist, na denn - fröhliches abmahnen!
Einwände des Abgemahnten:
Die Marketing Maßnahmen werden von der 'Mutter' aus GB gesteuert - die deutsche Niederlassung hat damit nichts zu tun. Oder: Sind bereits abgemahnt worden. Wat denn nu?
Vergessen Sie endlich einmal 'deutsche Gesetze', wenn es um Offshoreunternehmungen geht. Als Eigentümer einer ausländischen Unternehmung, die nicht als eingetragene Niederlassung im entsprechenden Land fungiert, können Sie Abmahnungen dahin befördern wo sie auch hingehören - Ablage 13. Thats Fact!
das ist mal eine Aussage mit der man weiterarbeiten kann.
Wäre es denn nicht denkbar, dass ein deutscher Anwalt - welche aus der Abmahnung hervorgehende Forderung auch immer - gegen eine ausländische Gesellschaft mit "lokaler Hilfe" vollstreckt?
Denkbar ist alles - nur enorm problematisch - und dann rechnet sich das Vorgehen dieser 'Abmahnkünstler' nicht mehr.
Übrigens, noch besser ist es einen deutschen Verein zu günden, einen Abmahnverein. Bekommen Sie sodann eine Aufforderung zu zahlen, weil Sie gegen irgendeinen Paragraphen verstossen haben, dann könnten Sie dem entsprechenden Winkeladvokaten sagen, dass Sie wegen gleicher Sache - just ein bischen vorher - von einem Abmahnverein abgemahnt wurden.
Mehr als eine Abmahnung in gleicher Sache geht nicht...
Verfasst am: 16.Okt 2003 15:42 Titel: Warum so bescheiden ?
Warum nicht gleich den eigenen Abmahnverein dazu nutzen, die anderen abzuzocken ?
Stoff für Abmahnungen bringt u.a. der tägliche Spaziergang über Märkte und durch Einkaufsstrassen sowie der regelmässige Blick in die Anzeigen der kostenlosen Wochenblätter. Wie die Lizenz zum Gelddrucken.
Feuerzangenbowle: "da stellen wir und mal janz blöd un' fragen, wat is en
Dampfmaschin'...?"
Umschnitt, jetzt: da stellen wir uns mal janz blöd un' fragen' wenn's so
wäre, warúm määt et keiner'e su...?
De Antwort isse janze leischt: weil de Medien- un de Telenetjesetze nidde
inne Kopp vun jedemanns zuhus sin. Un su infoch is dat mit denne Jesetze...
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Denkt ab und zu jemand daran, dass die Postings auch von denen gelesen
werden, die hier NIE posten werden??? Na da schau her...
Demnach sollte man nur Aussagen treffen, die man vorher verifiziert hat!
Nichtsdestotrotz gab und gibt es Institutionen, die akribisch nach Vergehen gegen Preisangabenverordnung und UWG ( Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ) forschen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse durch Abmahnungen zu kapitalisieren versuchen.
Mit Medien- und Telnetgesetzen hatte dieses Posting rein garnichts zu tun.
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
Verfasst am: 17.Okt 2003 17:43 Titel:
Von Abmahnern und Absahnern
Ein Lesetipp:
Wolf-Dieter Roth, selbst vom juristischen Hauen und Stechen um das Internet ein Gezeichneter, hat für Telepolis eine ausgesprochen lesenswerte Rezension veröffentlicht. Besprochen wurde die Dissertation "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet" des Juristen Martin Bahr, die teilweise zum Download bereitsteht.
Dabei kommt Bahr zu dem etwas traurigen, aber für viele wohl nicht überraschenden Schluss, dass das Internit nichts weiter darstellt als ein "Rechtsanwaltsversorgungswerk", über das sich viele sonst arbeitslose Juristen über Wasser halten. Er beschreibt den Versand ungerechtfertigter Kostennoten als Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
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