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Ltd-Gründung - Was braucht man wirklich?

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-Henning-
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.Nov 2005 23:57    Titel: Ltd-Gründung - Was braucht man wirklich? Antworten mit Zitat

Ich möchte eine Ltd gründen. Seit einiger Zeit versuche ich mich zu informieren, was ich wirklich brauche und welche Besonderheiten zu beachten sind. Die Auskünfte von Gründungsagenturen, IHK, Handelregistergericht und sogar von Notar/Rechtsanwalt/Steuerberater sind nicht übereinstimmend, teilweise sogar gegensätzlich.
Ich brauche keine Treuhänder und auch keinen anderen zusätzlichen Leistungen wie Konto oder Kreditkarte. Ich will nur eine Ltd anmelden und eine selbständige Zweigstelle in Deutschland betreiben. Allerdings sollte die Option möglich sein auch in UK tätig zu werden.
Nun meine Fragen:
1.Ist der Eintrag im deutschen Handelsregister zwingend notwendig?
2.Ist die Mitgliedschaft bei der IHK zwingend notwendig?
3.Welche Dokumente brauche ich zur Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintragung in Deutschland und welche davon sollten/müssen beglaubigt sein?
4.In einem anderen Thread wird von der jährlichen Nullmeldung abgeraten. Warum und was muss man anmelden wenn in UK keine Umsätze gemacht wurden?
5.Ist eine Gründung auch ohne Agentur möglich? Woher bekomme ich dann einen Kontakt für eine Adresse (registered office)?
6.Wozu brauche ich eine Anmeldung zur VAT-Nummer? Irgendwo auf den Seiten der British-Deutschen-Handelskammer wird, unter bestimmten Umständen, davon abgeraten.
7. Wo bekomme ich Literatur über dieses Thema? (keine Top-Insider-Reporte von Ebay oder Werbeprospekte von Agenturen, sondern reine Tatsachen!!!)

Eigentlich bin ich fast der Meinung, dass eine ganz normale Anmeldung auch ohne Agentur durchgeführt werden könnte, allerdings brauch man dazu die entsprechenden Adressen und Kontakte in UK (Übersetzung, Beglaubigung, Reg.Office, Secretary usw.)
Was kann eine teure Agentur besser als eine billige? Rechtsberatung bietet keine Agentur, also kann ich auch direkt mit Standardfragen, die normalerweise eine teuere Agentur beantworten könnte, einen Rechtsanwalt fragen.
So, nun habe ich euch genug genervt mit den Fragen eines Anfängers und hoffe auf viele Antworten.
Danke schon mal an alle, die sich die Mühe machen das Posting überhaupt durchzulesen
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backdoor2
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 1:14    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber -Henning-, ich möchte Ihre Hoffnung auf eine (kostenlose) Lösung auf dem Silbertablett nur ungern schmälern. Allerdings sollten Sie im Auge haben, daß diejenigen hier, die Ihnen UMFASSENDE Antworten dazu liefern können, mit qualifizierten Beratungen in diesem Bereich Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Insofern wird man Ihnen sicher gerne (gegen rollende Taler) helfen. Auf umfassende unentgeltliche Lösungen dazu würde ich daher nicht unbedingt "bauen". Wie der Kaiser immer sagt: "Ja, is denn heut scho Weihnoachten?"...

Insofern treffen Sie Ihre Wahl des Beratungsanbieters (RA, Steuerberater, Gründungsagenturen, etc.), wenn Sie eine schnelle Rundum-Lösung brauchen. Wenn Sie selber vorher ein wenig wissen wollen, wohin die Reise gehen soll, nehmen Sie sich viel, (sehr) viel Zeit und arbeiten Sie sich ein (wobei m.E. die meisten Quellen eher schlechte Info-Quellen darstellen und nur ein sehr kleiner Teil verwertungswürdig is). Sie werden sehen, daß qualifizierte Antworten wirklich Ihr Geld auch wert sind (in Anbetracht der Arbeit, wobei hier eher die Einarbeitung gemeint is, als die bloße Abwicklung). Die Eigenrecherche kann Ihnen diesbezüglich auch helfen Kosten bis zu einem gewissen Grad zu sparen (insb. bei Gründungsagenturen, die Ihnen ein X für ein U vormachen wollen und versuchen Ihnen Dienstleistungen aufzudrücken, die Sie überhaupt nicht brauchen...)

In diesem Sinne, kann ich mittlerweile die Haltung einiger sehr gut verstehen. Sollten Sie eigene Recherchen anstellen wollen, können Sie sicherlich sehr gut ein Fülle an Thematiken über die "Suche"-Funktion des Forums nachschlagen. Sollte die Lösung zeitlich dringend anstehen, wird Ihnen sicher auch die ein oder andere Seite hier im Forum entsprechende mehr o. minder ansprechende Angebote machen.

Wie gesagt, ich meine dies nicht bös. Ich biete selber keine Lösungen an, daher hätte ich auch keinen Vorteil...

Gruss
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-Henning-
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 2:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo backdoor2,

mein Problem ist es, trotz eigener Recherchen im Internet, bei Gründungsagenturen, Rechtsanwälten, IHK, im Forum usw., immer wieder widersprüchliche Aussagen zu bekommen. Es ist für mich als erfahrungsloser Anfänger gar nicht möglich den Wahrheitsgehalt einer Aussage zu prüfen. Ich kann daher auch nicht erkennen, ob eine Gründungsagentur seriös arbeitet. Ich kann zwar erhebliche Preisunterschiede feststellen, aber ich kann nicht sagen ob und welche Leistungen einer Agentur ich wirklich brauche. Irgendwo muss es doch von gesetzlicher Seite eine eindeutige Vorgabe geben, was man benötigt um eine Ltd mit Zweigstelle anzumelden. Das ist doch auch kein Insiderwissen und bedarf keiner besonderen Beratung, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe. Ich will auch keine 0.- Euro-Lösung. Ich bin bereit für eine ganz eindeutig definierte Dienstleistung angemessen zu bezahlen. Aber da ich keine eindeutigen Vorgaben finden kann, kann ich auch keine eindeutige Dienstleistung beauftragen. Folglich bin ich auf die Aussagen der "Profis" angewiesen, welche inhaltlich und preislich grosse Unterschiede beinhalten.
Z.B. konnte mir bisher keiner eindeutig sagen, welche Dokumente zwingend beglaubigt vorgelegt werden müssen (auch die Mitarbeiterin vom Notar nicht). Ich setze sowieso voraus, dass ich von einer Agentur alle benötigten Dokumente zweisprachig erhalte. Immer ist die Rede von "alle benötigten Dokumente", "alle Gründungsunterlagen", "Sorglospaket", aber keiner ist in der Lage definitiv zu sagen, welches Dokument wo vorlegt werden muss.
Ich habe keine Lust, nachträglich Übersetzungen und Beglaubigungen anfertigen zu lassen. Unvollständige Unterlagen kosten mich nur zusätzlich Geld und Zeit.
Ich will hier keine kostenlose Beratung, ich würde gerne von Leuten die eine Ltd mit Zweigstelle und HR-Eintrag angemeldet haben, mal wissen, welche Dokumente wo benötigt wurden und was es gekostet hat. Und sofern hier Gründungsprofis sind, die mir diesen Service anbieten können, hätte ich gerne ein Angebot.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@-Henning-

Eigentlich haben Sie das gar nicht so falsch angegangen. Falls es Sie interessiert, schauen Sie doch mal unter IHK - Stade oder IHK - Köln, dort finden Sie ergänzende Tip's.

Ob man nun in Deutschland eine Eintragung benötigt oder nicht ist ein "Expertenstreit" aus dem Sie nur wenig für Ihre praktische Tätigkeit entnehmen können. Wir können zwar hier trefflich das eine oder andere juristische Problem diskutieren, aber für Sie als Praktiker sind doch ganz andere Punkte wichtig.

Auf der sicheren Seite sind sie, meiner Ansicht nach, wenn Sie alle erforderlichen Eintragungen und Genehmigungen in beiden Ländern haben. Bezüglich England sind Sie mehr oder weniger auf die ausgewählte Gründungsagentur angewiesen, in Deutschland wird Ihnen diese Agentur aber wenig nützen. Hier sollten Sie entweder gut beraten sein, oder Sie regeln das alles selbst. Hierfür sollten Sie auch die Unterstützung Ihrer zuständigen IHK suchen (schließlich bezahlen Sie auch Beiträge ). Wenn Sie bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen alles "Angeratene" erfüllen, sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Weitere Tip's erhalten Sie z.B. aus den sehr ausführlichen Beiträgen von Tropico, er hat ziemlich genau und verständlich die Voraussetzungen beschrieben.

Aber was soll man Ihnen raten, bezüglich der "richtigen" Gründungsagentur?? Das kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Lassen Sie sich nicht von Schnäppchenangeboten ködern, stellen Sie die richtigen Fragen, wenn man Ihnen diese nicht ausführlich oder richtig beantwortet, können Sie davon ausgehen, daß diese Agentur nix taugt (welche Fragen Sie stellen sollten, entnehmen Sie den Merkblättern, s.o.).

Vielleicht macht es auch Sinn, sich mit ffbkdavid, tropico oder Ra Meyer direkt in Verbindung zu setzen. Diese beschäftigen sich mit der Thematik und sollten die Ihnen was Falsches raten können Sie die ja hier kräftig in die Pfanne hauen

Ansonsten gibt es Anwaltskanzleien in Deutschland, die auf die Gründung von ltd.'s spezialisiert haben. Dies haben auch die dementsprechenden Partner in England und wickeln, nach meinen Informationen, ordnungsgemäß ab.
Aber das ist eben eine Preisfrage.....

......Ach, was ist die GmbH doch so günstig..... ...und einfach!!!

grüße
gundel
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
in Deutschland wird Ihnen diese Agentur aber wenig nützen.


Gundel hat es auf den Punkt gebracht.

Das ist der Unterschied zwischen einer 200 oder 300 Euro Gründungsagentur und einer vernünftigen, umfassenden Beratung. Die klärt nämlich die anstehenden Fragen in allen beteiligten Ländern und zwar nicht nur in haftungs- und gesellschaftsrechtlicher Natur sondern auch in steuerrechtlicher. Deshalb kann eine entsprechende Beratung auch nur individuell sein - und ist auch nicht für einen Geiz-ist-geil-Preis zu bekommen.

Schöne Grüße (noch sechs Wochen) aussem Pott
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nosaxon
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.08.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Gundel hat folgendes geschrieben::


Vielleicht macht es auch Sinn, sich mit ffbkdavid, tropico oder Ra Meyer direkt in Verbindung zu setzen. Diese beschäftigen sich mit der Thematik und sollten die Ihnen was Falsches raten können Sie die ja hier kräftig in die Pfanne hauen



Genau. Und nicht nur hier... - lassen Sie sich dazu aber bitte die Auskünfte schriftlich geben. Manche Berater "zieren" sich etwas, wenn sie wegen Beratungsfehlern auf Schadensersatz verklagt werden...

Noch ein Gedanke: Schalten Sie auch beim Gründungsdokument ihren gesunden Menschenverstand nicht aus. Die (formularartigen) Gründungsurkunden enthalten oft so viel Unfug...
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Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist sicherlich nicht ganz leicht festzustellen welche Gründeragentur seriös ist und nicht. Schauen Sie einfach mal unter http://wck2.companieshouse.gov.uk nach ob bei der Gründeragentur in Ordnung ist ...leider ist dies oft nicht der Fall !

Vorsichtiges wäre ich auch wenn diese Agentur eine Nullbilanz (DORMANT ACCOUNTS) anbietet da dies nur möglich ist wenn die Limited "umsatzlos" ist, leider wird immer wieder behautet das sich dies nur auf den Inlandumsatz bezieht, was aber falsch ist.

Viel spaß beim suchen
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 14:13    Titel: firmengründung marke eigenbau: Antworten mit Zitat

also ich frage mich schon, wie sie IN EIGENER REGIE eine gesellschaft in grossbritannien eintragen wollen (was theoretisch durchaus möglich ist!), wenn sie offensichtlich die VIER wesentlichen fragen NICHT selbst abchecken können:


1. FRAGE
sie können doch sicherlich in erfahrung bringen, BEI WELCHEM AMT in deutschland sie ihre zweigniederlassung eintragen lassen wollen/können/müssen. also: dort kurz anrufen und mitteilen, dass sie für eine uk-gesellschaft eine zweigniederlassung eintragen lassen möchten und FRAGEN, welche dokumente in welcher form vorgelegt werden müssen. - ich bin mir (nach jahrzehnten an erfahrung mit ämtern nahezu weltweit!!!) sicher: die haben irgendeinen merkzettel, auf dem detailliert aufgelistet ist, was die brauchen.... wenn nicht - verlangen sie einen solchen resp. eine abschliessende liste, die IHRE pflichten bezüglich menge und qualität der dokumente regelt. eine derartige zusammenstellung zwingt ämter nämlich, darüber nachzudenken, was denn nun sache ist... und im falle einer "absenz" des beamten, der ihnen die information übermittelt hatte, haben sie eine handhabe gegenüber dem amt... die dürfen nämlich entgegen einer landläufigen meinung nicht tun und lassen, was sie wollen!!!


2. FRAGE
sie bemerken, dass sie keine über eine "normalleistung" hinausgehenden services eines allfälligen lokalen partners in grossbritannien benötigen. - dann klären sie doch bitte (auch dies können sie mit dem für die eintragung zuständigen amt in deutschland tun) ab, ob es denn angeht, wenn sowohl beim "hauptsitz" in grossbritannien wie auch in der "filiale" (und eine zweigniederlassung ist zweifellos ein "anhängsel" ihrer uk-firma) in deutschland eine und dieselbe person in amt und würden steht... ist in diesem falle die wirtschaftliche unabhängigkeit von mutter zur tochter und umgekehrt noch gegeben? - ich bezweifle dies... in der schweiz muss jedenfalls vor eintragung einer zn schriftlich bestätigt werden, dass keine wirtschaftliche abhängigkeit besteht... und es wird auch abgeklärt und dafür gesorgt, dass unterschiedliche personen im uk und in der schweiz am ruder stehen


3. FRAGE
anruf bei der zuständigen ihk mit der information, dass sie eine zweigniederlassung einer uk-firma in deutschland eröffnen würden und über diese wirtschaftlich in deutschland tätig werden würden, gekoppelt an die frage, aufgrund welcher gesetzlichen bestimmungen eine mitgliedschaft bei der ihk notwendig sei. DIE SOLLEN IHNEN AUFZEIGEN, warum sie auf einer solchen beharren... je nach antwort können sie sich ja dann verhalten


4. FRAGE
es dürfte unstrittig sein, dass die brd-niederlassung - das wort sagt es ja schon - eine "tochter" der uk-mutter ohne eigenes kapital und mit den gleichen wirtschaftlichen zwecken wie diese ist - folglich ist der wirtschaftliche erfolg in den büchern der uk-firma als "ertrag aus tätigkeit der zweigniederlassung" aufzunehmen... die BESTEUERUNG des erfolges in der brd erfolgt selbstredend in der brd... die entsprechenden steuern sind in grossbritannien anzurechnen - wofür haben wir denn sonst doppelbesteuerungsabkommen?


also: ich bin davon überzeugt, dass sinnloses herumsurfen auf dem internet zu der von ihnen geschilderten unsicherheit ("... jeder erzählt mir etwas anderes ...") führt - und ich habe ihnen aufgezeigt, wie sie mit 2 SIMPLEN ANRUFEN (frage 1 und frage 3) FÜR SIE SELBST eine minimale sichere ausgangsbasis für das weitere vorgehen schaffen können


viel glück für ihr projekt


ffbkdavid
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 14:20    Titel: drum prüfe, wer sich - auch nur temporär - bindet 8-) Antworten mit Zitat

mobile-europe meint:


"..... Es ist sicherlich nicht ganz leicht festzustellen welche Gründeragentur seriös ist und nicht. Schauen Sie einfach nach, ob bei der Gründeragentur in Ordnung ist ....."


wir haben doch schon mehrmals festgestellt, dass REPUTIERTE DEUTSCHE ANWALTSKANZLEIEN dienstleistungen bezüglich der gründung von uk-firmen anbieten... für den fall, dass eine solche "nur" dazu gebraucht wird, um in der folge eine deutsche zweigniederlassung sauber zu strukturieren, scheint mir der weg über eine angesehene kanzlei sogar der optimalste weg zu sein


... und in all diesen fällen führt ein "check" der uk-gründungsagentur (nomen est omen... ich brauche doch keine "gründungsagentur", sondern einen PARTNER, der die professionelle basis für ein gelingen meines projektes legt... und dabei ist der pure gründungsAKT der kleinste glied in der kette!!!) zu keiner lösung - das zuständige englische registeramt akzeptiert gründungsdokumente von kunden AUS ALLER WELT, es besteht keine verpflichtung, die gründungsformalitäten über einen englischen partner abzuwickeln


ihr vorschlag macht also in den wenigsten fällen sinn... der hinter ihrem votum stehende gedanke, SEINE PARTNER MIT BEDACHT AUSZUSUCHEN, allerdings schon


ffbkdavid
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-Henning-
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.Nov 2005 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die vielen Antworten.

@ffbkdavid
Zitat:

... und dabei ist der pure gründungsAKT der kleinste glied in der kette!!!

Genau, keine Agentur bietet Rechts- oder Steuerberatung, daher glaube ich, dass ein Steuerberater oder Rechtsanwalt (egal ob er auch die Gründung durchgeführt hat) der bessere Ansprechpartner nach der Gründung ist.

Zitat:

, wie sie mit 2 SIMPLEN ANRUFEN (frage 1 und frage 3) FÜR SIE SELBST eine minimale sichere ausgangsbasis für das weitere vorgehen schaffen können

Das muss ich leider verneinen. Ich dachte auch, dass nach allem was ich im Internet gelesen hatte, ein Anruf bei der IHK, Handelsregistergericht, Notar, Rechtsanwalt, Gewerbeamt Klarheit bringen würde, was vorgelegt werden muss. Die Mitarbeiterin vom Notar bestätigte mir, dass sie auch schon mal ein HR-Eintargung einer Ltd-Zweigstelle gemacht hätten, konnte mir aber nicht verbindlich sagen welche Unterlagen vorgelegt und beglaubigt sein mussen. Leider war der Notar selbst nicht erreichbar, werde aber dort nochmal nachfragen.
Von der IHK bekam ich sogar 2 Merkblätter auf denen aufgelistet war was eine Ltd im Vergleich zur GmbH ist, jedoch wurde ich für weitere Auskünfte an das Gewerbeamt verwiesen.
Der Herr vom Gewerbeamt meinte am Telefon, dass ich einfach mal alle Unterlagen mitbringen soll (welche er braucht und welche beglaubigt sein müssen konnte er nicht sagen). Dann kamen noch 2 unterschiedliche Meinungen von Rechtsanwälten dazu. Der eine meinte, dass ein HR-Eintrag zwingend notwendig sei und der andere meinte, dass es nicht nötig wäre aber notfalls nachgeholt werden kann. Es wurde so dargestellt, dass ein HR-Eintrag eigentlich unwichtig ist, bei Kunden aber besser aussieht.
Also führten die Telefongespräche endgültig zur Verwirrung, denn danach wusste ich auch nicht mehr als vorher. Dazu sagen muss ich allerdings, dass weder der Notar (bzw eine Mitarbeiterin) noch die beiden Rechtsanwälte auf Gewerberecht/Firmeneintragungen spezialisiert waren. Ich habe einfach die angerufen, die in der Nähe ansässig sind. Von den Informationen der IHK, Gewerbeamt und Handelsregistergericht war ich jedoch ziemlich enttäuscht.

@Mobile-Europe
Zitat:

Vorsichtiges wäre ich auch wenn diese Agentur eine Nullbilanz (DORMANT ACCOUNTS) anbietet da dies nur möglich ist wenn die Limited "umsatzlos" ist, leider wird immer wieder behautet das sich dies nur auf den Inlandumsatz bezieht, was aber falsch ist.

Wäre eine umsatzlose Limited nicht eine ruhende Gesellschaft?
Welcher Sinn hat eine Nullanmeldung, bzw. welcher Sinn hätte es eine Ltd anzumelden mit der weder im In- noch im Ausland Umsätze getätigt werden?

============
Eure Antworten und auch andere Threads in diesem Forum haben mir sehr geholfen. Vielen Dank.
Nach der Gründung schreibe ich mal meine Erfahrungen.
============
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 25.Nov 2005 21:52    Titel: umsatzlos = ruhend? Antworten mit Zitat

"..... Wäre eine umsatzlose Limited nicht eine ruhende Gesellschaft? ....."


nicht zwingend... wenn eine firma beispielsweise AKTIVEN verändert (z.b. tausch eines noch nicht ertragsrelevanten patentes durch eine lizenz, die ebenfalls im laufenden geschäftsjahr - noch - zu keinen einnahmen führt), dass hat sie zwar KEINEN UMSATZ (=ertrag)... ist aber auch nicht ruhend, weil sie ja eine geschäftstätigkeit entfaltet hat


compris?


die englischen behörden sind bei der behandlung von DORMANT STATUS relativ entgegenkommend... oder merken gar nicht bei der einreichung von accounts, dass sich in der bilanz "etwas" geändert hat - sei es, wie es sei... ich hatte vor ca. 10 jahren das EINBEZAHLTE kapital einer mir gehörenden uk-firma von 100 gbp auf immerhin 50,000 gbp erhöht und - weil die firma keine geschäftlichen aktivitäten entfaltete, sondern nur ertragslose verwertungsrechte hortete - weiterhin analog den vorjahren dormant status accounts abgegeben...


... keine reaktion... also: bingo!


einfach ausprobieren... geschehen kann ja wirtschaftlich nichts... sie riskieren höchstens eine rückfrage des companies house oder der inland revenue-behörde


viel erfolg


ffbkdavid
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Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 26.Nov 2005 0:11    Titel: Antworten mit Zitat

-Henning- hat folgendes geschrieben::
Danke für die vielen Antworten.


@Mobile-Europe
Zitat:

Vorsichtiges wäre ich auch wenn diese Agentur eine Nullbilanz (DORMANT ACCOUNTS) anbietet da dies nur möglich ist wenn die Limited "umsatzlos" ist, leider wird immer wieder behautet das sich dies nur auf den Inlandumsatz bezieht, was aber falsch ist.

Wäre eine umsatzlose Limited nicht eine ruhende Gesellschaft?
Welcher Sinn hat eine Nullanmeldung, bzw. welcher Sinn hätte es eine Ltd anzumelden mit der weder im In- noch im Ausland Umsätze getätigt werden?


Hallo @Henning,
bei Komplementär (Vollhafter) einer "LTD & CO KG" könnte so ein Fall (Vollhafter) sein, und die Limited ist nicht nenneswert an der deutschen Firma beteidigt kann vermutlich eine Nullbilanz (DORMANT ACCOUNTS) eingereicht werden.

Erstaunlich ist aber das viele Gründeragenturen selber eine Nullbilanz ein und dies auch noch Ihren Kunden anbieten oder noch schlimmer vergessen die Bilanzen rechtzeitig abzugeben.
Deshalb schauen Sie sich die Gründeragentur genau an ....und lassen besser gleich die Finger weg von solchen Agenturen.

Welche der restlichen Agenturen dann in Frage kommen lässt sich nicht so einfach sagen, aber in diesen Forum finden Sie sicherlich weitere hinweisse dazu...
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 26.Nov 2005 11:36    Titel: dormant accounts sind exclusive für nichtaktive firmen: Antworten mit Zitat

mobile-europe:


"..... und die Limited ist nicht nenneswert an der deutschen Firma beteidigt kann vermutlich eine Nullbilanz (DORMANT ACCOUNTS) eingereicht werden ....."


es kommt nicht auf die KAPITALBETEILIGUNG an, sondern auf die ERTRÄGE und AUFWENDUNGEN... diese bestimmen den grad der AKTIVITÄT... und dormant accounts sind "eigentlich" - vergleiche postings auf diesem thread - gesellschaften vorbehalten, die keine transaktionen irgendwelcher art zu verzeichnen hatten... die verbuchung einer dividendenausschüttung aus einer beteiligung wäre ohne zweifel in grossbritannien steuerrelevant... also: AUFPASSEN!


ffbkdavid
0800-werben bei Gomopa
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 409

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2006 12:13    Titel: Limited & Co KG Antworten mit Zitat

Ich habe gelesen das es sinnvoll sein soll eine jährlichen Komplementärvergütung für die Limited zu vereinbaren um die Kosten der Limited zu decken. Angeblich soll es möglich sein weiterhin die "Dormant Account" einzureichen...

Wenn dies stimmt wäre es prima - aber so recht glauben kann ich dies nicht. Kann sich bitte einer der Experten dazu äußern.

DANKE
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jMan
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2006 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Experten des Companies House sagen: NO

http://www.companieshouse.gov.uk/about/gbhtml/gba10.shtml#c3q1
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