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Ltd. Gründungsfragen für Profis

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boxi
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 28.Jan 2006 16:05    Titel: Ltd. Gründungsfragen für Profis Antworten mit Zitat

Seit einigen Tagen verfolge ich nun schon sehr interessiert die Tehmen in diesem (aussergewöhnlichen) Forum.
Stets bin ich dabei auf der Suche nach Lösungsansätzen für mein Vorhaben.
Leider, jedoch, stehen die angebotenen Einzellösungen stets in einem anderen Kontext als der meinige.

Gleich werde ich mein geplantes Vorhaben, und die Problemchen die mir dieses (bisher) unmöglich machten, schildern.
Lassen Sie mich nur noch schnell erwähnen, dass ich bereits selbst versucht habe mich zu kümmern. So fanden Gespräche mit der IHK und mit einem Mitarbeiter von "Limited24" statt. Der IHK-Kontakt war dermassen fruchtlos, dass ich ihn eigentlich hätte unerwähnt lassen.
Das Gespräch mit "Limited24" war wesentlich erfolgreicher (Danke an dieser Stelle für die Mühe), allerdings bin ich mit den Antworten nicht besonders glücklich, da sie mir etwas "vorsichtig formuliert" vorkommen. Zumindest hatte ich subjektiv ein ungutes Gefühl.

Jetzt aber endlich zur eigentlichen Problematik.
Seit 2004 befinde ich mich aufgrund einer gescheiterten Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode nach dem Insolvenzverfahren.
Derzeit arbeite ich nichtselbständig, betreibe aber nebenbei einen nicht angemeldeten Warenhandel (B2C ohne Rechnung natürlich).
Mein Insolvenz-Berater (nicht Anwalt !) riet mir von einer angemeldeteten Selbständigkeit ab, da die Gefahr besteht, dass meine Einkünfte weggepfändet werden und ich somit völlig "für die Katz" gearbeitet hätte.

Nun hat es sich allerdings ergeben, das der Warenhandel sehr lukrative Ausmasse angenommen, und sich auf die internationale Ebene verschoben hat. Somit habe ich keinerlei Möglichkeiten das ganze "privat" abzuwickeln. Ich werde um eine Anmeldung nicht herum kommen oder ich lasse es ganz bleiben.

Ist eine UK Ltd das Richtige für mich wenn folgende Faktoren beachtet werden:

- nichtselbständige Einnahmen müssen in DE erhalten bleiben
- eine Pfändungsmöglichkeit muss ausgeschlossen sein
- eine Fakturierung nach DE muss gewährleistet sein

Wohl bemerkt, es geht mir in keinster Weise um irgendwelche halbseitenen Steuersparmöglichkeiten.
Ich möchte lediglich von deutschen Behörden unerkannt bleiben, das ich nicht völlig umsonst arbeite.

Vielen Dank für Ihre Mühe beim Durchlesen und bitte KEINE illegalen Sachen anbieten.


Mit freundlichen Grüßen
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clausenpost
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2006 17:07    Titel: handel abmelden ? Antworten mit Zitat

abmelden kann wohl wenn was rein kommt nicht die entscheidung sein.
bin selbst im iv, und sehe eher gerade wenn intl. ausmasse gute möglichkeiten für ertrag in "unkritischen zustand" zu bringen.
habe ausreichend lehrgeld bezahlt und würde solche möglichkeiten nicht aus der hand geben. abhängig von gegenstand des handels und interesse wäre sofort nutzbare einrichtung (bei interesse fax - nur für Werbekunden möglich / Mod.) verfügbar.
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boxi
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2006 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso um alles in der Welt per Fax ??
Dieses Forum bietet doch auch die Möglichkeit der PN, oder irre ich?

Bitte nicht böse sein, aber dieses Vorgehen befremdet mich jetzt doch etwas.

Mit freundlichen Grüßen.
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2006 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

@boxi,

Wieso nehmen Sie da keine amerikanische Gesellschaft? Am besten eine Corporation, der Besitzer der Corporation ist "anonym" und nach Áußen hin nicht öffentlich. Somit kann auch gar nichts über Sie gepfändet werden, im Notfall übertragen Sie schnell Ihre Aktien einer "sauberen" Vertrauensperson. Dies geht alles ohne Notar und ohne jegliche Eintragungen.

An die Corporation kann man sowieso nicht ran und pfänden, wenn es private Schulden von Ihnen als "Geschäftsführer" sind.

Wieso möchten Sie sich in die europäische Aufsicht einer UK-Limited begeben und immer hoffen, dass innerhalb der europäischen Behörden kein Datenaustausch stattfindet. Gehen Sie doch raus aus Europa, da ist Außerhalb von Europa eine US-Gesellschaft mit der größten Reputation.

Bei den Einnahmen können Sie es doch handhaben, wie Sie es am liebsten möchten. Wir können Ihnen ein amerikanisches Bankkonto mit Onlinebanking, Visacard und Checks besorgen, bei einer Großbank.

Sie können darüber ganz normal Zahlungen eingehen lassen.

Auch Konten, die üblich beim B2C sind, z.B. über ein Paypal Konto laufen lassen, welches auf dieses amerikanische Konto geht.

Deutsche Kunden könnten Sie z.B. über Ihre deutsche Niederlassung und einem deutschem Konto bedienen. Es gibt so viele Möglichkeiten, wieso tuen Sie sich den ganzen Ärger mit der UK-Limited an, versuchen Sie damit mal in Deutschland ordentlich arbeiten zu können, Sie werden dafür sogar kaum ein deutsches Bankkonto auf Guthabenbasis bekommen.

Wenn Ich Ihr Interesse geweckt habe, schicken Sie mir einfach eine Email und Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
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boxi
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Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2006 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

@ us-corporation.org

Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Das ist jetzt für mich ein völlig neuer Apekt.

Wobei jetzt die Problematik mit dem Konto in Deutschland nicht gegeben wäre, das habe ich bezüglich UK Ltd schon geklärt (ohne Agentur).

Dass allerdings der Gründer völlig anonym ist wusste ich bis dato nicht, auch das ein Datenaustausch unter europäischen Behörden stattfindet war mir nicht geläufig. Vielen Dank für diese Information.

Ist aber der "Knackpunkt" nicht eher in Deutschland zu sehen?
Soweit ich zu wissen glaube, besteht auch zwischen den USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Wa passiert nun, wenn meine US Corp. Waren in Asien kauft und diese nach Deutschland liefert?
Muss ich dann nicht auch meine Steuern in Deutschland abführen?
Wenn ja, wie anonym bin ich dann noch?
Mache ich mich dann nicht erst recht verdächtig? Ein US-Unternehmen dass so gar keinen Handel mit USA treibt??

Wie schaut es mit dem deutschen Handelsregister aus? Muss da nicht auch ein Eintrag stattfinden?

Nochmals, bitte nicht falsch verstehen: ich möchte kein Steuersparmodell.
Ich zahle meine Steuern gerne in Deutschland.

Ich möchte aber namentlich unerwähnt bleiben.

Mein Arbeitgeber kann lesen. Auch den Handelsregister

Sollten Sie trotzdem der Meinung sein meine Anforderungen zu erfüllen, bitte entkräftigen Sie meine Argumente.
Überzeugen Sie mich bitte.

Aber nicht mit Faxabruf oder solche Sachen.
Wenn Ihre Lösung legal ist - und ich möchte eine legale Lösung - dann sollte es ja wohl möglich sein hier im Forum darüber zu diskutieren.

Wer das nicht möchte, disqualifiziert sich selbst.


Mit freundlichen Grüßen.
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2006 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

boxi hat folgendes geschrieben::

Dass allerdings der Gründer völlig anonym ist wusste ich bis dato nicht, auch das ein Datenaustausch unter europäischen Behörden stattfindet war mir nicht geläufig. Vielen Dank für diese Information.


Moment, da haben Sie mich anscheinend Falsch verstanden. Bei der UK-Limited sind sehr wohl die Eigentümer/Shareholder aufgelistet. Sie müssen bei jedem Wechsel dies auch dem Handelsregister in England mitteilen.

Das ist bei einer Us-Corporation anders, im Handelsregister ist lediglich der Geschäftsführer aufgeführt, aber nicht die Eigentümer. Die Aktien der Firma sind Ihr Eigentumsnachweis, Sie können diese beliebig weiter geben oder auch im Stillen selbst halten. Eine Gesellschafterübertragung geht hier ohne Notar und erst recht ohne Eintragung im Handelsregister. Generell brauchen Sie keinen Notar, wenn Sie z.b. Satzungen Ihrer Gesellschaft ändern möchten.

Sie müssten also nur den "Geschäftsführer" für die Firma stellen, dieser können Sie selbst sein, oder auch jemand anderes, eine Vertrauensperson aus der Familie oder Freunden. Von "Strohpräsidenten" oder anderen Lösungen um den "Geschäftsführer" zu stellen, rate Ich Ihnen dringend ab.


Zitat:

Ist aber der "Knackpunkt" nicht eher in Deutschland zu sehen?
Soweit ich zu wissen glaube, besteht auch zwischen den USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Wa passiert nun, wenn meine US Corp. Waren in Asien kauft und diese nach Deutschland liefert?


Ja sicher gibts ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA, nur das fällt doch auf Sie nur zu, wenn Sie Dividenden aus der Gesellschaft entnehmen und diese bei ihrer persönlichen Steuererklärung in Deutschland angeben, oder Sie mit dieser Corporation in Deutschland im Form einer Niederlassung aktiv werden. Dann lenken Sie die deutschen Finanzbehörden auf sich. Aber wenn es Ihnen nicht um die Steuerminderung geht sondern Anonymisierung, dann sollten Sie doch keinerlei Probleme mit einem DBA haben.

Steuern mindern können Sie auch auf anderem Weg.
Wenn Sie in Asien einkaufen, dann schalten Sie doch eine zweite Corporation dazwischen, die keinerlei Geschäfte in Deutschland ausübt. Diese zweite Corp. kauft die Waren in Asien günstig ein und verkauft Ihrer deutschen Niederlassung der ersten Corp. die Waren teuer weiter.

So wird der "größere Gewinn" erst gar nicht in Deutschland versteuert, sondern gleich in den USA, ohne dass das deutsche Finanzamt auf Sie aufmerksam wird. Diese Methode der Gewinnüberführung ist Gang und Gebe bei den Global Playern.

Zitat:

Muss ich dann nicht auch meine Steuern in Deutschland abführen?
Wenn ja, wie anonym bin ich dann noch?
Mache ich mich dann nicht erst recht verdächtig? Ein US-Unternehmen dass so gar keinen Handel mit USA treibt??


Nur weil Sie der Geschäftsführer sind und das Finanzamt den Place of Principal Business so legt, dass dieser in Deutschland ist, heisst das noch lange nicht, dass Sie auch der Eigentümer sind und irgendjemand dadurch bei Ihnen was pfänden kann.

Zitat:

Wie schaut es mit dem deutschen Handelsregister aus? Muss da nicht auch ein Eintrag stattfinden?


Nein, muss es nicht. Es reicht auch eine Anmeldung nur beim Gewerbeamt aus. Wenn Sie zusätzlich die Corp. im Handelsregister eintragen lassen wollen, dann können Sie dies natürlich auch.

Wie gesagt, "anonym" bleiben Sie auf jedenfall, so dass keiner öffentlich im Handelsregister nachlesen kann, dass Sie der Inhaber sind. 100% Anonymität haben Sie natürlich bei keiner Gesellschaftsform, diese müssen Sie ja dann dem Finanzamt gegenüber offenbaren, wenn Sie sich Dividenden auszahlen lassen. Dies ist allerdings nicht öffentlich zugänglich und sollte Ihr Problem eigentlich nicht unlösbar machen.


Zitat:

Aber nicht mit Faxabruf oder solche Sachen.
Wenn Ihre Lösung legal ist - und ich möchte eine legale Lösung - dann sollte es ja wohl möglich sein hier im Forum darüber zu diskutieren.

Wer das nicht möchte, disqualifiziert sich selbst.


Mit freundlichen Grüßen.


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boxi
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Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2006 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

@ us-corporation.org

Sehr, sehr interessant, Ihre Ausführungen.
Sie sehen mich nachdenklich.
Lassen Sie mir aber noch ein wenig Zeit.

Es werden in den kommenden Tagen noch ein paar Gespräche auf mich zu kommen, u.a. mit der IHK (man glaubt es kaum ).

Im Übrigen war das zuletzt von Ihnen aufgeführte Zitat bezüglich Seriösität nicht auf Sie gemünzt. Ich meinte Ihren Vorredner.

Mit freundlichen Grüßen.
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2006 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Problem @boxi...

Wenn Sie fragen haben, rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine Email.

Zu der IHK, erwarten Sie dort nicht solche Tips wie oben aufgeführt. Die IHK kann und wird Ihnen Auskunft darüber geben, über Möglichkeiten der Eintragung einer ausländischen Gesellschaft im Handelsregister oder der Besteuerung. Achja, wenn Ihnen die IHK eine Eintragung im Handelsregister empfiehlt, immer dran denken, dass dabei die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK anfällt und diese an Ihnen verdienen


Kein Problem, das letzte Zitat habe Ich auch nicht auf mich bezogen.
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clausenpost
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2006 15:01    Titel: pn ? Antworten mit Zitat

@ boxi

pn kenne ich schon, allerding finde ich kein pn-knöpfchen für boxi ?
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hardyesser
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Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2006 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo us coorporation org,

hört sich ganz gut an, aber wo sind wirklich die konkreten vorteile zu einer ltd, wenn mal davon abgesehen wird, dass dei ltd in europa, aber eben noch nicht in de EG sitzt.

wichtig scheint mir das problem konto in deutschland zu sein.

ich kenne es so, dass die banken in DE einen deutschen Handelsregisterauszug der LTD wollen, un dann muß der Kontobevollmächtigte geschäftsführer sein und ne lupenreine weste haben.

wir hatten schon mal mit nem sauberen geschäftsführer einem mitarbeiter handlungsvollmacht mit kontovollmacht nach §54 HGB gegeben. den hat die bank überprüft, er hatte ne schufaeintragung. wir wurden angewiesen, diese Vollmacht zurückzuziehen, sonst wäre das konto geschlossen worden.

dass sie ein konto in US anbieten können finde ich gut, ist dies im Preis
eingeschlossen ?

aber für eine LTD find ich in UK auch ohne probleme ein konto, eben nur nicht in DE.

und für die US lösung ist nicht die bei Ltds übliche Treuhandlösung nötig ?

würde mich freuen, von ihnen zu hören.

hardyesser
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boxi
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2006 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also doch nicht so einfach ...

Genau diese Problematik in DE sehe ich auch.
Nun wäre das reine "Konto - bekommen" nicht die Schwierigkeit.
Wohl eher die Identifikation des Kontobeantragenden.
Irgendeiner muss ja dort unterschreiben. Und meldet die Bank dann nicht an irgendeine Behörde.

Mein Horrorszenario: "irgendeiner" liest meinen Namen im HRA - meldet dies dem Gericht oder FA - das FA macht eine Abfrage welche Konten wo auf meinen Namen laufen - und schwupps meldet "meine" Bank: "ja, so einen haben wir hier"

Ich weiss noch nicht einmal ob dies so möglich ist.
Nur, wenn dem so ist, wäre mir eine absolut anonyme Lösung lieber.

Wer unterschreibt eigentlich die Steuererklärung einer Ltd ??


Mit freundlichen Grüßen.
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2006 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

hardyesser hat folgendes geschrieben::
hört sich ganz gut an, aber wo sind wirklich die konkreten vorteile zu einer ltd, wenn mal davon abgesehen wird, dass dei ltd in europa, aber eben noch nicht in de EG sitzt.


Nun, boxi wollte eine Gesellschaft, wo er selber nicht als Inhaber auftaucht. Und dies wäre bei einer Us-Corporation der Fall. Der Inhaber taucht im Handelsregister nirgends auf und ist sonst auch so öffentlich keinem Bekannt. Bei einer UK-Limited sind die Shareholder dagegen aufgelistet.


Zitat:

wichtig scheint mir das problem konto in deutschland zu sein.

ich kenne es so, dass die banken in DE einen deutschen Handelsregisterauszug der LTD wollen, un dann muß der Kontobevollmächtigte geschäftsführer sein und ne lupenreine weste haben.


Naja, also Ich kann Ihnen von meinen Kunden berichten. Diese haben mit Ihrer Corporation nur eine Gewerbeanmeldung und ´keinen Handelsregisterauszug. Und mit dieser Gewerbeanmeldung haben die auch dafür bei der Commerzbank ein Konto bekommen. Was meinen Sie, wieso Ich Ihnen das mit der UK-Limited sage. Gerade bei der UK-Limited schauen die Banken 3mal drauf und lehnen auch öfters ab. Weil diese mittlerweile in Verruch gekommen ist und einen unseriösen Touch hat, auch dank der Bild Zeitung und Go Ahead mit Ihren Massenwerbung.

Die Probleme haben unsere Kunden mit Ihrer Corporation nicht.

Zitat:

dass sie ein konto in US anbieten können finde ich gut, ist dies im Preis
eingeschlossen ?


Nein, dieses kostet 500 Euro, inclusive Vollwertiger Visa Card, Online Banking und Checks.

Zitat:

und für die US lösung ist nicht die bei Ltds übliche Treuhandlösung nötig ?


Nein, den Treuhänder brauchen Sie ja nur, wenn Sie als Inhaber anonym bleiben wollen, das sind Sie ja automatisch schon bei der US-Lösung. Wie gesagt, von einem Strohpräsidenten raten wir allerdings ab.


@boxi
Sie entscheiden doch, wer als Geschäftsführer in irgend einem Handelsregister erscheinen soll. Zudem brauchen Sie gar nicht mal den deutschen Handelsregisterauszug, sondern lediglich eine Gewerbeanmeldung. Und diese ist nicht einfach so öffentlich sichtbar. Nun reden Sie vom Finanzamt usw, Ihnen geht es doch nicht hier um irgendwelche Steuerersparungen sondern um die Anonymität, dass Sie als Inhaber dieser Firma nicht auftauchen, dachte Ich?
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boxi
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Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2006 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das Finanzamt in seiner Funktion als Steuereinzugsbehörde hat ja hier im Forum einen gar göttlichen Rang

Lösen Sie sich bitte von der Denke, dass grundsätzlich jeder der auch nur nach dem Weg zum nächsten Finanzamt fragt gleich Steuern sparen möchte

Also nochmal: mir geht es darum anonym aufzutreten und von daher äusserte ich Bedenken bezüglich des Informationsflusses des Finanzamtes.

Steuererklärung - wer unterschreibt die? Nein, nicht wegen Steuersparmodell, sondern wegen Anonymität.

Ich möchte ganz einfach nicht "auffliegen".
Von mir aus zahl ich 39% Steuern. Dann bleiben mir immer noch 61%
Wenn ich aber auffliege, bleibt mir NIX. Und das ist mir zu wenig.

Bitte verstehen Sie mich doch.

Ich habe eine Bestellung über 10,000pcs Ware vorliegen.
Ich habe auch einen Lieferanten.
Ausserdem habe ich eine Spedition.
Was ich nicht habe ist eine Möglichkeit meine Ware zu fakturieren.

Den Grund hierfür habe ich bereits bei Eröffnung des Themas beschrieben.


Mit freundlichen Grüßen.
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2006 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

boxi hat folgendes geschrieben::
Das Finanzamt in seiner Funktion als Steuereinzugsbehörde hat ja hier im Forum einen gar göttlichen Rang


Da kann Ich Ihnen nur Recht geben. Damit wird bei vielen so Angst getrieben, obwohl die Praxis anders aussieht.



Zitat:
Also nochmal: mir geht es darum anonym aufzutreten und von daher äusserte ich Bedenken bezüglich des Informationsflusses des Finanzamtes.


Das ist bei der Us-Corporation gewährleistet. Tragen Sie als Präsident/Geschäftsführer eine Vertrauensperson (Familie, Freunde) ein. Es kann Ihnen in der Hinsicht nichts passieren, da Sie die Aktien "anonym" halten und somit auch den Geschäftsführer jederzeit abbestellen können, falls Sie mit ihm unzufrieden sein sollten.


Zitat:

Steuererklärung - wer unterschreibt die? Nein, nicht wegen Steuersparmodell, sondern wegen Anonymität.


Der Geschäftsführer, so wie sich das auch gehört bei jeder Firma.

Zitat:

Ich habe eine Bestellung über 10,000pcs Ware vorliegen.
Ich habe auch einen Lieferanten.
Ausserdem habe ich eine Spedition.
Was ich nicht habe ist eine Möglichkeit meine Ware zu fakturieren.


Dann sollten Sie sich nicht alzu viel Zeit haben. Wenn Sie eine kostenlose Einzelberatung von mir benötigen, empfehle Ich Ihnen noch einmal, mich direkt zu kontaktieren.
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alexvalera
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2006 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo boxi,

kennen sie die alte weisheit :

"warum in die ferne schweifen, wenn das gute liegt so nah....."

wir wissen nicht, in welchem gebiet in DE sie sind.

wir sind im grenzraum belgien, holland frankreich zu DE, hier ist wegen des hohen grenzverkehrs kein problem, konten zu eröffnen für gegründete firmen, die in deutschland arbeiten.

also bei gründung einer fa., die z. b. im grenzraum in belgien sitzt, und in DE geschäfte macht, kommt bei guter gestaltung niemand an den inhaber und kontobevollmächtigten.

wir teilen ihre besorgnis wegen des "deutschen", besonders gründlichen datenaustausches, aber dieser endet halt an der grenze.

wenn sie witer infos möchten, mailen sie und doch an, mail :

[E-Mail anzeigen]

beste grüße
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hardyesser
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Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2006 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

tja, dem kann ich beipflichten.

wir haben auch vor einiger zeit unseren geschäftssitz nach eupen/belgien verlegt. liegt bei aachen.

nach gewerbeanmeldung oder/und anmeldung des Wohnsitzes bekommt man bei den dortigen banken direkt ein konto.

wenn gewisse umsätze da sind, später auch EC-karte, online banking,
kreditkarte usw.

für uns organisiert hat das "belgadomizil" in eupen, die haben auch eine website. www.belgadomizil.com

viel erfolg
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boxi
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Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2006 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wirds jetzt kompliziert, oder verliere ich nur so langsam den Überblick .....
UK, USA, Belgien, ... und überall ist es am Besten.

Ist mein Sachverhalt wirklich so kompliziert, oder stelle ich mich einfach nur unintelligent an ??
Wäre es folgendermassen endlich richtig? (und wäre das dann nicht illegal?)

ich schicke eine Bestellung welche für meinen Lieferanten in Asien gedacht ist nach Belgien (zu meiner Firma). Von dort geht geht die Bestellung offiziell nach Asien zum Lieferanten. Dieser bestätigt und fakturiert nach Belgien.
Der Lieferant liefert FOB Shanghai, also beauftragt meine Firma in Belgien eine Spedition in Deutschland mit der Verschiffung der Ware und weitertransport nach ... ha, wohin jetzt ??? So, angenommen mein Kunde sitzt in Karsruhe. Jetzt muss die Ware erst noch umverpackt werden.
Also darf die Ware nicht direkt zum Kunden, sondern zuerst zu mir (d.h. nicht zu mir, weil ich bin ja in Belgien, oder?) Auf alle Fälle muss das Material erst umverpackt werden und wird dann zum Abnehmer geliefert.

Wo und wie tauche ich jetzt auf?
Bin ich in Belgien und leite die Geschäfte?
Bin ich in Deutschland und koordiniere die Kartonagen?

Weder noch, in Belgien kann ich nicht sein, da ich sozialversicherungspflichtig in Deutschland arbeite.
In Deutschland darf ich nicht als Selbständiger auffallen.
ich darf eigentlich überhaupt nicht auffallen.

Als 400,- Euro-Jobber in der eigenen Firma als Packer ???

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte hier nicht die leute beschäftigen. Ich suche eine Lösung.

Mein Kunde wartet (geduldig), der Lieferant sowieso
und die Spedition hat auch schon alles für mich durchkalkulliert.
Ich könnte starten.
Nur übers Knie brechen möchte ich nichts, sonst geht der Schuss nach hinten los.

Mit verzweifelten Grüßen.
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BeitragVerfasst am: 31.Jan 2006 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

alexvalera hat folgendes geschrieben::
also bei gründung einer fa., die z. b. im grenzraum in belgien sitzt, und in DE geschäfte macht, kommt bei guter gestaltung niemand an den inhaber und kontobevollmächtigten.


Naja darauf sich zu verlassen, das da schon keiner in ein belgischen Handelsregister schaut, kann boxi wohl wenig nutzen, wenn er die Sache anonym nutzen will. Denn das ist nicht was er will..

@boxi.. jetzt lassen Sie sich nicht beirren.

Ihre Problematik ist nichts neues, sondern eigentlich Gang und Gebe. Ich nehme an, Sie sindangestellt bei einer Firma in Deutschland und diese hat Kunden in Deutschland, die eben diese Pc´s kaufen möchte. Nun haben SIE selbst direkte Kontakte nach Asien und möchten sich so was dazu verdienen. Ich denke, Ich liege da mit meiner These richtig?!

Nun, damit Ihr Kunde auch nicht gleich die Adresse Hersteller aus China auf der Warenlieferung sieht, müssen Sie diese umpacken.

Ich gebe Ihnen hiermit mal ein Beispiel, wie sowas ablaufen kann, da wir ständig Kunden haben, die das gleiche Problem haben.

"Ihr Arbeitgeber" bestellt bei ihrer amerikanischen Firma die Computer. Die amerikanische Firma stellt "Ihrem Arbeitgeber" die Rechnung aus und bestellt darauf hin die Pc´s aus China.

Der Hersteller in China stellt Ihrer amerikanischen Firma die Rechnung und Sie gleichen diese Rechnung. Daraufhin schickt der Hersteller die Pc´s mit Ihrer Spedition die Waren nach Deutschland. Und diese können z.B. an die deutsche Niederlassung Ihrer amerikanischen Firma gehen.

Ich denke mal, dass Sie keine Zeit und Lust haben, 10000 Pc´s umzupacken und neu zu beschriften: Daher stellen Sie jemanden für Ihre Niederlassung ein, der das für Sie macht. Und ab gehts zu Ihrem Kunden.


Ob jetzt USA, UK oder sonstwas, dies funktioniert mit allen Konstrukten. Allerdings ist eben Ihr Problem, dass Sie anonym bleiben wollen und dem "eigentlichen Besteller" sich nicht erkennbar geben wollen.

Ich habe Ihnen Wege aufgezeigt, wie es geht. Wenn Sie jetzt jedes Land abklappern und so Informationen herauspressen wollen, dann kann der Thread hier noch bis unendliche gehen. Generell, wenn Sie anonym bleiben wollen, gehen Sie raus aus Europa, ganz einfach, egal ob Ihnen da ein Limited Anbieter einen Treuhänder anbieten will oder nicht, denn Ich würde meine Firma keinem Treuhänder anvertrauen wollen. Ob´s dann eine Offshore Lösung in der Karibik wird, oder eine in den USA, oder sogar in China, das entscheiden Sie. Nur nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen dann hier in diesem Forum auch geboten werden.
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saarboys10
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2006 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

also ein kleiner beitrag dazu :

wir hatten vor einigen monaten die gleiche frage, und uns dann auch für belgien entschieden.

wir sind dienstleister/unternehmensberatung gastronomie.

haben unsere fa. auch ne Ltd in belgien placiert, gewerbeanmeldung kein problem, handelsregister in verviers, auch kein problem, konto sofort bei einer bank in belgien mit LEICHTEM Handling.

der eigentliche vorteil kam hier noch nicht zur sprache :

alles, auch die behörden und banken sind DEUTSCHSPRACHIG !
das ist die sogenannte deuschsprachige minderheit, übrigends die wirtschaftsstärkste region in belgien.... änlich wie im elsass.

alles ist sehr unkomplizert und gut organisiert, kein wasserkopf wie so oft auch in belgien, alles geht im behördenbereich rasch und reibungslos.

wir sitzen im saarland, brauchen knapp zwei stunden bis zum sitz unserer Ltd, zur bank, zu den behörden usw. , da brauche wir nicht nach miami zu fliegen, sorry.....

wir arbeiten fast komplett in deutschland, rechnungen stellt die ltd mit adresse in belgien, unsere Ltd wird treuhänderich geführt von einer belgischen stelle, die auch die post bearbeitet, weiterleitet usw.

auch wir wollten wie boxi aus diversen gründen nicht in der fa. erscheinen und das klappt reibungslos.

strukturiert und organisiert hat das eine deutschsprachige unternehmensberatung, nicht mal so teuer. und die haben da halt die verbindungen.

bei interesse gebe ich hier gerne mal die website an, wenn gewünscht wird, oder boxi kann seine mail angeben, dann schicken wir ihm die kontaktadresse.

ps. die hatten auch eine sehr elegante lösung für mein führerscheinproblem....
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hardyesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2006 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo boxi, ich versteh langsam ihr problem nicht. wir sitzem mit einem ing. büro in st. vith,, arbeiten für kunden in DE und LUX, schreiben natürlich rechnungen, gleiches machen wohl die saarboys. es fließen täglich millionen über die grenze für leistungen, die in deutschland von unternehmen erbracht werden, die in belgien ihr gewerbe betreiben. da gibt es dazu auch grenzabkommen.

versuchen sie mal, als deutsches amt, rechtanwalt, oder privat bei banken behörden usw. was rauszufinden... die belgier lassen niemand in die karten sehen, EU hin oder her, ist denen scheißegal, die sind nicht so"hörig" wie die deutschen.

da haben schon anwälte versucht, ne simple vollstreckung hinzukriegen...und sind blutend nach hause gerobbt...

wieso müßen sie eigentlich umpacken ? hab ich nicht kapiert.

und es ist wirklich kein problem, sie komplett aus einer fa. namentlich rauszuhalten, die dann safe auch noch im ausland sitz, aber sie können über die grenze spucken.

ihre angaben waren für mich was unkonkret, lassen sie sich doch mal beraten, aber natürlich eben nicht von einer agentuur, die Ltds verkauft, sondern von nem neutralen wirtschaftsberater der dort sitzt, wenn sie interesse haben.

wenn sie unseren in anspruch nehmen wollen, schicken sie mir ne mail zu [E-Mail anzeigen] kostet erst mal nichts, aber dann haben sie ein konzept und die dazugehörigen kosten.

guten tag
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