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Ltd. bereits gegründet, was benötigt man noch alles?

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jackhowdy
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 26.Mai 2006 9:18    Titel: Ltd. bereits gegründet, was benötigt man noch alles? Antworten mit Zitat

Ich habe bereits eine Ltd. gegründet, in kürze werde ich ein Deutsches Bankkonto einer Deutschen Bank bekommen.

Mein Unternehmen handelt im wirklichem Leben (nicht Internet) mit Gütern in 3.000 bis 10.000 EUR Rahmen. Der Gesamtumsatz wird etwa 150.000 bis 250.000 EUR sein. Zahlungsausfälle weniger als 5% des Gesamtumsatzes.

Eine Eintragung in IHK Register ist wichtig? Sonstige Versicherungen? Was sollte man haben?

Helft einem Jungen Neu-Unternehmer mal ein wenig auf die Sprünge
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Adelante
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26.Mai 2006 21:45    Titel: An was sonst so alles noch gedacht werden sollte....... :-) Antworten mit Zitat

Alle Unterlagen für eine Niederlassung einer UK Ltd. in Deutschland findest Du je nach Gestaltung der Gesellschaft, in einschlägigen Foren des Internets. U.a. auch hier.

Zuallererst solltest Du Dir Gedanken machen um einen Steuerberater der nicht nur auf Deine Buchungssätze scharf ist, sondern Dich auch unaufgefordert (Kundenpflege) auf dem neuesten Stand hält und bezüglich Ltd. & Co. auf dem Laufenden ist bzw. einen souveränen Umgang mit dem heimischen Finanzamt pflegt. Lasse Dir ruhig Reverenzen benennen und scheue Dich nicht diese auch für Rückfragen zu kontaktieren. Wähle unter mehreren Anbietern Deine Favoriten und schaue nicht nur nach den Preisen. Persönliche Kontakte vor Auftragserteilung, geben Dir die Möglichkeit zu prüfen ob die Chemie zwischen euch stimmt.

Was Du Versicherungstechnisch brauchst, entscheidet sich nach Deinen Geschäftsinhalten und den Risiken die du mit Geschäftsaktivitäten eingehst. Dazu solltest Du mal etwas mehr Einblick gewähren oder Dich an eine Existenzgründungsberatung wenden. Gebe dafür nur Geld aus, wenn Du eine konkrete Gegenleistung erhältst (z.B. umfassendes Unternehmenskonzept bzw. Businessplan. (Auch hier gilt Vorauskasse ist unseriös) Auf jeden Fall würde ich mich erstmal um eine Haftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern. Naja und Krankenversichert solltest Du bzw. der GF auch sein. Gehe es am Anfang etwas moderat an. Die Prämien werden Dich sonst erschlagen. Beginne mit einer absoluten Grundversorgung und achte darauf das Du die Vertragslaufzeiten relativ kurzfristig hältst bzw. die Verträge beenden kannst für den Fall das es Dir mal finanziell nicht so gut geht oder „Drum prüfe wehr sich bindet, ob sich nicht was besseres findet“ Du ein günstigeres Angebot annehmen willst. Auch hier gilt wie bei allen anderen kaufmännischen Endscheidungen in der Startphase einer Unternehmung weniger ist manchmal besser/mehr. Auf keinen Fall brauchst Du eine Rechtschutzversicherung egal ob gewerblich oder privat. (Begründung bei Bedarf später)

Mit der IHK hast Du im Regelfall wenig oder gar nichts zu tun. (Ein IHK Register wozu soll das notwendig sein?) Ich möchte hier keinen Hehl daraus machen, dass ich diese Institution (sofern man diese als solches überhaupt bezeichnen kann) für absolut überflüssig und inkompetent halte, die nur zu dem Zweck existiert um sich selbst zu erhalten, mit dem Ziel die Beiträge ihrer Zwangsmitglieder (welche genauso genommen nichts anderes als verdeckte Steuern sind, ähnlich der Handwerkskammern) diese in unsinnige Prestigeobjekte bzw. Vorstandsgehälter zu verprassen.

Deine Ltd. sollte nach deren Gründung und der Niederlassungsverlegung (wenn sie den in Deutschland ist) beim Handelsregister der NL eingetragen werden. Dieses liegt nicht bei der IHK wie vermutet wird, sondern beim Amtsgericht des Niederlassungsortes der Ltd. Eine Vorlage zur Anmeldung der Eintragung, welche Du noch notariell beglaubigen lassen musst (ca. max. 20,- € Notarkosten) sollte Dir Deine Secretary überlassen haben. Diese Anmeldung dient hauptsächlich dazu den Geschäftsführer durch ein öffentliches Register offiziell zu legitimieren. Also wenn jemand wissen will wer GF Deiner Ltd. ist bzw. deren Gesellschafter startet er eine Anfrage beim Registergericht und holt sich einen spez. Handelsregisterauszug.
Mit dieser Eintragung kannst du Dir erstmal etwas Zeit lassen, wichtiger ist Steuernummer, Steueridentifikationsnummer bei grenzüberschreitenden Geschäften und ordentliches Image in Sachen Geschäftskorrespondenz. Auch sollte Dir klar seine wie eine ordentliche Rechnung eines Handelsunternehmens nach neuesten steuerrechtlichen und fiskalischen Vorgaben auszusehen hat.

Bei einem reinen Handelsunternehmen, würde ich mich nach einem Partner im Factoring umsehen. Dieses schafft hohe nachhaltige universelle Liquidität, zu einem im Vergleich mit Banken und deren komplizierten Finanzierungsmitteln günstigem Preis. Evt. klärt sich auch mit diesem Partner gleich Dein Steuerberatungsproblem, da diese meistens nicht nur die Forderungen managen sondern gleich Deine gesamte Buchhaltung mit erledigen.

Beachte bitte dass diese Tipps und Hinweise nur allgemeiner Natur sein können. Keinesfalls ersparen sie Dir die Erstellung eines Businessplans bzw. Beratung durch externe Dienstleister in Sachen Ltd.. Die finanzamtstechnischen Angelegenheiten in UK haben relativ kurze Fristen ,und die Behörden sind bei Versäumnissen mit hohen Bußgeldern bzw. Zwangsabmeldungen sehr schnell bei der Hand. Du solltest wenn Du zukünftig die Absicht hast, Dich in England frei zu bewegen deren Vorschriften und Fristen unbedingt einhalten. Ich würde mich auch nicht darauf verlassen, das die Entfernung zum vereinigten Königreich, ein dauerhafter Schutz für das ignorieren britischer Gesetze und Vorschriften in Sachen Steuern und Korrektheit der Anmeldungen /Änderungen einer Ltd. ist. Rechne immer damit, dass auch in diesem Zusammenhang in Zukunft mit einer grenzüberschreitenden Rechtsverfolgung, bei Verstößen gegen nationales Recht zu rechnen ist. Zum Schluss noch ein Hinweis den ich bei vielen Anfragen in diversen Foren vermisse. Die Ltd. wird formaljuristisch betrachtet, analog dem deutschen GmbH Gesetzt behandelt und ist durch Ihre vergleichsweise einfache Gründung kein zu bevorzugendes Missbrauchsobjekt. Denn auch hier gilt bei Fehlverhalten des Geschäftsführers, haftet dieser auch uneingeschränkt mit der Durchgriffshaftung in sein gesamtes privat Vermögen.

Also wenn Du noch Fragen hast immerzu und viel Glück bei Deinem Start.

Aloa


Ich ziehe vor jedem den Hut der es wagt in diesem Land ein Unternehmer zu sein. Er wird nicht nur angefeindet und ist der Buhmann der Nation. Er wird auch noch verantwortlich gemacht für das Versagen von Politik und Sozialstaat. Hat er Erfolg bleibt der Trost mit seiner stetig wachsenden Steuerlast, das Desaster verfehlter Wirtschaftspolitik zu finanzieren. Scheitert er landet er in der Gosse und ist noch schlimmer drann als ein Hartz IV Empfänger.
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jackhowdy
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 27.Mai 2006 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Vorlage zur Anmeldung der Eintragung, welche Du noch notariell beglaubigen lassen musst (ca. max. 20,- € Notarkosten) sollte Dir Deine Secretary überlassen haben.


means Handelsregisterauszug bzw. Apostille Notariell beglaubigt, ne?

Das Thema mit der Factoring hört sich echt klasse an, zufällig erfahrungen mit bestimmten Unternehmen? Die Geschäftsvorfälle bzw. Dokumente können ja auch Bundesweit verschickt werden. Hintergrund ist das ich mir nicht vorstellen kann das meine bisherigen Steuerberater eine Ltd. kennen.
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Adelante
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 28.Mai 2006 2:25    Titel: Apostille und englische Originalunterlagen ........... Antworten mit Zitat

Ja May ….. wo liegt das Problem?  Apostille und englische Originalunterlagen wirst Du ja wohl haben, ein Notar ist auch schnell angerufen. Diese Unterlagen, einschließlich notariell, beglaubigte deutsche Übersetzungen solltest Du bei der Eröffnung eines Bankkontos für die Ltd. sowieso immer besser gleich in Kopie dabei haben, denn es sind Deine einzigen Nachweise darüber, dass diese Unternehmung überhaupt in UK existiert und auf deren Basis die Bank ein Konto anlegen kann oder will.

Ach ja hätte ich fast vergessen: Du solltest wenn es noch nicht geschehen ist neben der Vorlage zum Handelsregistereintrag welche der Notar beglaubigen soll auch noch eine Gesellschafterversammlung einberufen, den Geschäftssitz an den Ort Deines geplanten Gewerbebetriebes verlegen und einen Geschäftsführer bestellen und um ganz sicherzugehen läst du das ganze vom Notar wenn Du einmal da bist gleich auch noch absegnen. (Kostet dann evt. höchstens 40,- € da zwei Unterschriften)


Aloa
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Adelante
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 28.Mai 2006 3:27    Titel: C+ Reform, Schwarzschimmel Penny, Prügel & Co. ...... Antworten mit Zitat

28.05.2006 05:23:23

Ach ja daran solltest Du unbedingt denken, als reines Handelsunternehmen solltest Du die einschlägigen Auskunfteien (C+ Reform, Schwarzschimmel Penny, Prügel & Co. o.ä.) mit der Kenntnisnahme der Existenz dieser Unternehmung beglücken und zwar so das die Deppen welche für die gezielte Desinformation dieser Auskunfteien auch noch Geld bezahlen, der Bande richtig auf den Leim gehen. In diesem Zusammenhang sind Informationen über die Ranking oder Score Einschätzung dieser Unternehmungen tatsächlich goldwert. Stellst Du Dich dort geschickt an, sichert das Deiner Unternehmung bei Nachfragen potenzieller Geschäftspartner vom Start her schon mal Bonuspunkte. Naja und wer so Informationsgeil ist muss auch mal die eine oder andere geschminkte Kröte schlucken.

Ich sehe schon die einen oder anderen Zeigefinger der Moralapostel. (Da fällt mir nur ein Philister) Schenk es Euch denn das ist noch harmlos und außerdem macht es Spass.

Sorry wenn ich auf Deine Wünsche Namen oder Unternehmen zu benennen, für die Regelung des einen oder anderen Problems nicht direkt eingehe. Es ist besser und billiger für Deine Entwicklung als Jungunternehmer, wenn Du Dir die eine oder andere Anregung oder Idee wie ein Problem zu Lösen ist hier erfragst, aber die Mühe der konkreten Informationsbeschaffung verbunden mit den Erfahrungen solltest Du schon auf Dich nehmen, denn das sind die Fertigkeiten die Du in Zukunft brauchen wirst, um erfolgreich zu sein. Dir ist nicht geholfen wenn Du alles vorgesetzt bekommst. Einen Großteil dieser Erkenntnisse musst Du Dir schon selbst erarbeiten oder für viel Geld einkaufen.

Aloa

Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurechtfinden, denn Gott würfelt nicht! A.E.
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jackhowdy
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 31.Mai 2006 8:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ach ja daran solltest Du unbedingt denken, als reines Handelsunternehmen solltest Du die einschlägigen Auskunfteien (C+ Reform, Schwarzschimmel Penny, Prügel & Co. o.ä.) mit der Kenntnisnahme der Existenz dieser Unternehmung beglücken und zwar so das die Deppen welche für die gezielte Desinformation dieser Auskunfteien auch noch Geld bezahlen, der Bande richtig auf den Leim gehen.


ich habe im Internet mir die Finger wundt gesucht, leider konnte ich dies bezüglich nichts finden. Kannst du mir mehr Infos dazu geben?!
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 1.Jun 2006 9:12    Titel: Re: Ltd. bereits gegründet, was benötigt man noch alles? Antworten mit Zitat

jackhowdy hat folgendes geschrieben::
Ich habe bereits eine Ltd. gegründet, in kürze werde ich ein Deutsches Bankkonto einer Deutschen Bank bekommen.

Mein Unternehmen handelt im wirklichem Leben (nicht Internet) mit Gütern in 3.000 bis 10.000 EUR Rahmen. Der Gesamtumsatz wird etwa 150.000 bis 250.000 EUR sein. Zahlungsausfälle weniger als 5% des Gesamtumsatzes.

Eine Eintragung in IHK Register ist wichtig? Sonstige Versicherungen? Was sollte man haben?

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Mit den Bankkonto wünsche ich viel Glück dazu brauchst Sie in der Regel neben den übersetzten und beglaubigten Gründungsdokumenten auch einen deutschen Handelsregisterauszug!

Welche Unterlagen haben Sie den eingereicht?
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 1.Jun 2006 9:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vergessen Sie nicht die Gewerbeanmeldung eine Betrieshaftpflicht wäre auch ein wichtiges Thema auch wenn diese nicht gezetzlich vorgeschrieben ist.

Haben Sie bereits die Steuernummer beantragt die gehört zu den Pflichtangaben auf Rechungen.


Sie sollten mal mit einen Steuerberater zusammen setzen und prüfen ob Sie steuerlich mit einer Ltd & Co KG nicht besser fahren - dann wäre Rentenversichungspflicht auch vom Tisch!
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