GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Ltd bzw. Ltd & Co KG für 1 Euro verkaufen

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> UK Limited
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 15.Okt 2006 7:39    Titel: Ltd bzw. Ltd & Co KG für 1 Euro verkaufen Antworten mit Zitat

Moin,

folgende Frage:

Wenn ich eine gewinnbringende Ltd bzw. Ltd & Co KG verkaufen möchte, muss ich hierfür einen Mindestpreis nehmen oder kann ich auch für 1 Euro verkaufen?

mein Kollege sagte zu mir:

Wenn Sie eine Ltd bzw. Ltd & Co KG in Deutschland für 1 Euro verkaufen wollen, dann ist dies nur möglich, wenn diese Firmen "Schulden" haben, also eine rote Null.

Machen diese Unternehmen Gewinne und haben zudem auch Vermögen, sagen wir mal 100.000 Euro plus auf dem Geschäftskonto, keine Verbindlichketen...,so darf ich diese/meine Unternehmen NICHT für 1 Euro verkaufen.

Ich halte seine Behauptung für Unsinn, aber man weiss ja nie?! Ich behaupte, dass dies alleine meine persönliche Angelegenheit ist, ob und für wieviel Euro ich mein Eigentum veräußere oder ggfs. auch verschenke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
unmucra
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 119
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 15.Okt 2006 7:58    Titel: Antworten mit Zitat

Es bleibt Ihnen überlassen, für wieviel Sie verkaufen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2006 7:20    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Ich halte seine Behauptung für Unsinn, aber man weiss ja nie?! Ich behaupte, dass dies alleine meine persönliche Angelegenheit ist, ob und für wieviel Euro ich mein Eigentum veräußere oder ggfs. auch verschenke.


Ja, Nein - Jein!!!!

Zunächst einmal haben sie mit der Aussage recht, daß Sie verkaufen oder verschenken können wie Sie wollen. Allerdings sollte man beachten, daß der Kaufpreis nicht im Notarvertrag genannt werden sollte.

Hier hilft die Formulierung: Der Kaufpreis ist neben der Urkunde vereinbart.....

Hintergrund ist folgender: Die Übertragung von Geschäftsanteilen hat zunächst einmal nichts mit dem "Wert" der Gesellschaft zu tun. So weit, so gut. Das bedeutet, Sie können selbstverständlich eine Übertragung auch für 1.- vornehmen. Allerdings würde dies die sofortige Frage (beim Amtsgericht) nach der "Solvenz" des Unternehmens aufwerfen. Parallel dazu interessiert sich hierfür das Finanzamt!!!

Klugerweise überträgt man einfach die Anteile an einen neuen Gesellschafter (Shareholder) ohne Angabe eines "Kaufpreises". Diese Angabe ist nämlich nur für einen interessant - für den Notar (Gebühr)!

Parallel dazu schließt man einen zivilrechtlichen Kaufvertrag, in welchem der "Kaufpreis" vereinbart wurde. Dieser sollte zur Vermeidung blöder Fragen einen "vernünftigen" Preis ausweisen (z.B. 5.000.-). Denn das Finanzamt wird sich bei dem Käufer bzw. Verkäufer melden und nach dem Kaufpreis (Steuern) fragen. Bei einem Kaufpreis von 1.- Euro wird man sofort einen steuerlichen Schachzug vermuten....

Wie man dann den tatsächlichen Kaufpreis erhält, daß ist Sache der beiden Beteiligten.....

grüße
gundel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2006 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

@gundel

erst einmal herzlichen dank. "es" geht also doch nicht so leicht/einfach, wie ich es mir vorstellte... und mein kollege hat auch noch ein bißchen recht

ist dieses neugierige interesse der behörden(steuer) nur in deutschland so oder gilt dies auch für andere länder.

wenn ich mein eigentum (unternehmen) an meinen bruder oder auch an sonstwen für den symbolischen 1 euro verkaufen möchte/will, so hat dies in meiner rosarot gefärbten rechtsansicht niemanden etwas anzugehen.

wenn irgendwelche gierigen behördenpubser meinen, hier müßten sie einen großen anteil am veräußerungsbetrag steuerrechtlich, anteilig belegen, so sollen sie dieses tun; aber von einem verkaufspreis i.h.v. 1 Euro!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
alcatras_2000
Insider


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 504

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2006 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht darum, ob die Behörde Ihnen das überhaupt nachweisen kann.

Die DBA (Fluggesellschaft) wurde auch zu seiner Zeit für den symbolischen Betrag von 1,- € verkauft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2006 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

was sollen die behörden mir nachweisen wollen?

das ich mein unternehmen für 1 euro veräußert habe?

brauchen die gar nicht, denn ich teile es denen freiwillig mit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 6:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, WillyWichtig,

das ist für das Finanzamt kein Problem, wenn Sie für € 1,00 verkaufen.
Wenn Sie dies allerdings an jemand aus der Familie tun, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, Sie hätten den Wert des Unternehmens, der höher ist als € 1,00, verschenkt.
Ergo wird geprüft, ob Schenkungssteuer anfällt.
Was sicherlich auch dann der Fall ist, wenn Sie an Familienfremde verkaufen und der Wert der Firma offensichtlich höher ist als der Verkaufspreis.

Da helfen auch Ihre markigen Aussprüche nichts.

Was bitte ist denn eine "rote Null"? Wenn Sie einen Euro bekommen, ist das doch dann eher eine rote 1, oder???

Gruß

tosch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 7:42    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Wenn Sie dies allerdings an jemand aus der Familie tun, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, Sie hätten den Wert des Unternehmens, der höher ist als € 1,00, verschenkt.
Ergo wird geprüft, ob Schenkungssteuer anfällt.
Was sicherlich auch dann der Fall ist, wenn Sie an Familienfremde verkaufen und der Wert der Firma offensichtlich höher ist als der Verkaufspreis.


So ist es!

Unabhängig davon würde bei Angabe dieses Kaufpreises (1.-) latent der Verdacht der Unterkapitalisierung des Unternehmens im Raume stehen.

Aus diesem Grund werden große Unternehmen symbolisch für 1.- verkauft. Dieser "Betrag" wird einfach nur symbolisch eingesetzt, da die Differenz des tatsächlichen Firmenwert (eigentlich viel höher) und der übernommenen Verpflichtungen (Kredite, LieferantenVB, Mitarbeiter) nicht wertmäßig ermittelt werden kann. Das Unternehmen ist also "eigentlich" sanierungsbedürftig - aber mit positiver Fortführungsprognose bei Übernahme - allerdings mit Arbeitsplatzgarantie, Standortsicherung u.ä. belastet.

Solche Verkäufe müssen aber meist von staatlicher Seite "abgesegnet" sein.

Zitat:
wenn ich mein eigentum (unternehmen) an meinen bruder oder auch an sonstwen für den symbolischen 1 euro verkaufen möchte/will, so hat dies in meiner rosarot gefärbten rechtsansicht niemanden etwas anzugehen.



Sie werden es nicht glauben, aber auch der umgekehrte Fall (verdächtig hoher Kaufpreis) wird mittlerweile, bei Verdacht z.B. auf Schwarzgeld oder Geldwäsche, geprüft!

Und wenn man ehrlich ist, der Verkauf für 1.- riecht schon ein bißchen nach "Vermögensverschiebung" oder "Zahlung unter der Hand".......

grüße
gundel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 9:27    Titel: Antworten mit Zitat

@gundel
...Sie werden es nicht glauben, aber auch der umgekehrte Fall (verdächtig hoher Kaufpreis) wird mittlerweile, bei Verdacht z.B. auf Schwarzgeld oder Geldwäsche, geprüft!

Und wenn man ehrlich ist, der Verkauf für 1.- riecht schon ein bißchen nach "Vermögensverschiebung" oder "Zahlung unter der Hand".......

es ist mir persönlich gleichgültig, ob irgendein steuerfutzie etwas riecht... und wenn dieser geruch aus ihm selbst gekommen ist...

mir geht es darum ..., kann ich für 1 euro verkaufen oder kann es mir "verboten" werden.

ob diesen leuten etwas verdächtig vorkommt ist auch nicht mein problem.

ich verkaufe für 1 euro und damit ist für mich der fall abgeschlossen..., oder nicht???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
alcatras_2000
Insider


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 504

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Investieren Sie doch ein paar Euro und rufen Sie die Anwalthotline an!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
mir geht es darum ..., kann ich für 1 euro verkaufen oder kann es mir "verboten" werden.



"Verboten" wird Ihnen gar nix!

Allerdings ist es "unklug". Lesen Sie doch mal meinen ersten Beitrag....

....steht alles drin...

grüße
gundel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

@gundel

ich habe schon verstanden, was sie geschrieben haben.

alles etwas verklausulieren, beim notar eine übertragung mit 1 euro als symbolische wert, privat einen umschlag mit geld überreichen und niemanden etwas davon erzählen...

darum geht es mir aber nicht!

ich will einen ganz normalen verkaufsvertrag in dem steht sinngemäß:

herr willy wichtig veräußert sein unternehmen "ich bin was wert ltd & co kg" an frau gitta gans. der kaufpreis beträgt 1 euro. alle rechte und pflichten des unternehmens gehen mit abschluß des vertrages an die neue eigentümerin über.

notariell beglaubigt:

notar dr. gottfried wendehals
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, WillyWichtig,

dann gehen Sie doch zu Dr. Wendehals und lassen ihn den Vertrag ausfertigen. Er als Notar müsste doch am besten wissen, was rechtlich zulässig und was verboten ist (mit Ausnahme der steuerlichen Seite, um die drücken sich Notare stets).

Unmucra, Gundel und ich haben bereits bestätigt, dass Sie zu € 1,00 verkaufen können. Warum stellen Sie das immer wieder in Frage?

Oder brauchen Sie nur jemand, der Ihnen zu was auch immer Recht gibt? Wäre Ihnen damit wirklich geholfen?

Gruß

Cob
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

können Sie alles machen - wenn Sie wollen!

Beachten Sie aber, daß Sie momentan über einen "Kaufvertrag" reden. Dieser hat nichts mit einer notariellen "Anteilsübertragung" (bei deutschen Gesellschaften) zu tun.

Man kann dies "verbinden", muß es aber nicht.

Insbesonders sollten Sie beachten, daß die Anteilsübertragung bei der ltd. nach "englischem Recht" erfolgt. D.h. die ltd. & Co. KG bleibt unverändert! Es ändert sich lediglich der Shareholder der ltd.!

Beachten:
ltd aber auch ltd. & Co KG sind für sich genommen eigene "Rechtspersönlichkeiten".

Sie müssen also die Anteile der ltd. übertragen (wohl kein Problem).

Ferner müssen / können Sie die Kommanditistenstellung verändern.

Theoretisch brauchen Sie sogar nicht einmal einen Kaufvertrag.....


Na, Verwirrung komplett?

grüße
gundel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2006 5:27    Titel: Antworten mit Zitat

@gundel,

danke erst einmal!

ich fasse zusammen:

1. ich darf alles was mir gehört für 1 euro verkaufen, gleich welchen markwert das unternehmen tatsächlich darstellt.

2. ich muß keinen mindestpreis für mein unternehmen verlangen.

3. was der staat und seine lakaien vermuten oder verdächtigen oder auch erriechen wollen, braucht mich nicht zu interessieren.

4. ich darf auch übertragen ohne zu verkaufen.

fg, willywichtig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2006 7:09    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
ich darf auch übertragen ohne zu verkaufen.



Das ist die wichtige Kernaussage!


Allerdings kann natürlich nachgefragt werden, ob diese Übertragung einen wirtschaftlichen Hintergrund hatte....

...der kann auch "fingiert" werden....

....siehe vor allem den Beitrag von Cob!

grüße
gundel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2006 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie Ihre Anteile einer britische Limited übertragen möchten würde ich meinen das Sie dies durchaus in den Vertrag den Nennwert und die Anzahl der Aktien angeben können, jedoch nicht unbedingt den Kaufwert wie Gundel bereits erklärt hat. Ob Sie einen schriftlichen Vertrag abschließen müssen Sie mit den neuen Eigentümer ausmachen, eine gesetzliche Erfordernis kann ich nicht erkennen da sich dies nach britisches Recht richtet.

Sofern der Wert des Unternehmen wesentlich höher liegt als der besagte Euro, könnte ich mir vorstellen das dass Finanzamt Sie entsprechend veranlagt möchte und diesen Fall genauer prüft. Die Frage wird sein welche Vermögenswerte ect. die Limited und wie die Firma aus sicht des neuen Eigentümers zu bewerten ist unter Berücksichtigung evt. Risiken.


Bei der Limited & Co KG bleibt erst einmal alles beim alten - legendlich der Shareholder der komplementär Limited würde sich ändern. Dieser könnte somit auch den Ltd-Direktor abberufen und einen neuen benennen und somit Einfluss auf die Geschäftsleitung der Ltd & Co KG nehmen.



Auf der KG-Seite können die Gesellschafter selbstverständlich Ihre Anteile veräußern, dies wäre dann durch einen Notar beim örtlichen Handelsregister anzumelden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> UK Limited Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Stundenlohn von 5 Euro - sittenwidrig GM&P Info Urteile & Recht 1 7.Jul 2008 4:25 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge 2 vermietete ETW 10% netto-Rendite zu... rasiko Immobilie - Deutschland 2 7.Jul 2008 3:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Umstellung TV-Empfang für 377 Euro in... Moderator GM&P Betrug - Sonstiges 0 3.Jul 2008 16:23 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge VAE/Dubai: KFZ Fachreparatur- & T... KLP Group Geschäftsverbindungen 1 10.Jun 2008 20:57 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Carlyle will mit neun Milliarden Euro... Dechet & Ehimare Private-Equity 0 3.Jun 2008 16:55 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge 1 Mio. Euro für 1 Jahr ges. / 100 % a... Sargon Kapitalbeschaffung 8 23.Mai 2008 13:03 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Geldgeber investiert bis 50.000 Euro ... heuteschongelebt Kapital & Kreditangebote 9 18.Mai 2008 12:05 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge First Claas Krankenhaus für 19 Euro/T... tomas_hh Tipps, Adressen und Möglichkeiten 2 14.Mai 2008 14:51 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge haus verkaufen bluebaer Immobilien 0 29.Apr 2008 9:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Rentenhilfe-Initiative - 9.999 Euro a... GM&P Info Betrug - Sonstiges 1 29.Apr 2008 6:51 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge (Die offizielle) UEFA EURO 2008™ (Web... Moderator GM&P Tipps, Adressen und Möglichkeiten 5 18.Apr 2008 9:29 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Schweizer Zeitarbeitsunternehmen zu v... tomtina Geschäftsverbindungen 2 16.Apr 2008 12:56 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge 20.000 Euro Kredit zur Umschuldung Giovanni05 Privat: Kredite & Finanzierungen 16 13.Apr 2008 20:52 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge 10'000 Euro guthaben anlegen?? GOLDPOOL Kapitalanlage 14 31.März 2008 17:51 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Euro 08 - Der wohltätige Uefa-Verein Moderator GM&P Wirtschaft 0 20.März 2008 14:50 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen