Verfasst am: 15.Okt 2006 7:39 Titel: Ltd bzw. Ltd & Co KG für 1 Euro verkaufen
Moin,
folgende Frage:
Wenn ich eine gewinnbringende Ltd bzw. Ltd & Co KG verkaufen möchte, muss ich hierfür einen Mindestpreis nehmen oder kann ich auch für 1 Euro verkaufen?
mein Kollege sagte zu mir:
Wenn Sie eine Ltd bzw. Ltd & Co KG in Deutschland für 1 Euro verkaufen wollen, dann ist dies nur möglich, wenn diese Firmen "Schulden" haben, also eine rote Null.
Machen diese Unternehmen Gewinne und haben zudem auch Vermögen, sagen wir mal 100.000 Euro plus auf dem Geschäftskonto, keine Verbindlichketen...,so darf ich diese/meine Unternehmen NICHT für 1 Euro verkaufen.
Ich halte seine Behauptung für Unsinn, aber man weiss ja nie?! Ich behaupte, dass dies alleine meine persönliche Angelegenheit ist, ob und für wieviel Euro ich mein Eigentum veräußere oder ggfs. auch verschenke.
Ich halte seine Behauptung für Unsinn, aber man weiss ja nie?! Ich behaupte, dass dies alleine meine persönliche Angelegenheit ist, ob und für wieviel Euro ich mein Eigentum veräußere oder ggfs. auch verschenke.
Ja, Nein - Jein!!!!
Zunächst einmal haben sie mit der Aussage recht, daß Sie verkaufen oder verschenken können wie Sie wollen. Allerdings sollte man beachten, daß der Kaufpreis nicht im Notarvertrag genannt werden sollte.
Hier hilft die Formulierung: Der Kaufpreis ist neben der Urkunde vereinbart.....
Hintergrund ist folgender: Die Übertragung von Geschäftsanteilen hat zunächst einmal nichts mit dem "Wert" der Gesellschaft zu tun. So weit, so gut. Das bedeutet, Sie können selbstverständlich eine Übertragung auch für 1.- vornehmen. Allerdings würde dies die sofortige Frage (beim Amtsgericht) nach der "Solvenz" des Unternehmens aufwerfen. Parallel dazu interessiert sich hierfür das Finanzamt!!!
Klugerweise überträgt man einfach die Anteile an einen neuen Gesellschafter (Shareholder) ohne Angabe eines "Kaufpreises". Diese Angabe ist nämlich nur für einen interessant - für den Notar (Gebühr)!
Parallel dazu schließt man einen zivilrechtlichen Kaufvertrag, in welchem der "Kaufpreis" vereinbart wurde. Dieser sollte zur Vermeidung blöder Fragen einen "vernünftigen" Preis ausweisen (z.B. 5.000.-). Denn das Finanzamt wird sich bei dem Käufer bzw. Verkäufer melden und nach dem Kaufpreis (Steuern) fragen. Bei einem Kaufpreis von 1.- Euro wird man sofort einen steuerlichen Schachzug vermuten....
Wie man dann den tatsächlichen Kaufpreis erhält, daß ist Sache der beiden Beteiligten.....
erst einmal herzlichen dank. "es" geht also doch nicht so leicht/einfach, wie ich es mir vorstellte... und mein kollege hat auch noch ein bißchen recht
ist dieses neugierige interesse der behörden(steuer) nur in deutschland so oder gilt dies auch für andere länder.
wenn ich mein eigentum (unternehmen) an meinen bruder oder auch an sonstwen für den symbolischen 1 euro verkaufen möchte/will, so hat dies in meiner rosarot gefärbten rechtsansicht niemanden etwas anzugehen.
wenn irgendwelche gierigen behördenpubser meinen, hier müßten sie einen großen anteil am veräußerungsbetrag steuerrechtlich, anteilig belegen, so sollen sie dieses tun; aber von einem verkaufspreis i.h.v. 1 Euro!
das ist für das Finanzamt kein Problem, wenn Sie für € 1,00 verkaufen.
Wenn Sie dies allerdings an jemand aus der Familie tun, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, Sie hätten den Wert des Unternehmens, der höher ist als € 1,00, verschenkt.
Ergo wird geprüft, ob Schenkungssteuer anfällt.
Was sicherlich auch dann der Fall ist, wenn Sie an Familienfremde verkaufen und der Wert der Firma offensichtlich höher ist als der Verkaufspreis.
Da helfen auch Ihre markigen Aussprüche nichts.
Was bitte ist denn eine "rote Null"? Wenn Sie einen Euro bekommen, ist das doch dann eher eine rote 1, oder???
Wenn Sie dies allerdings an jemand aus der Familie tun, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, Sie hätten den Wert des Unternehmens, der höher ist als € 1,00, verschenkt.
Ergo wird geprüft, ob Schenkungssteuer anfällt.
Was sicherlich auch dann der Fall ist, wenn Sie an Familienfremde verkaufen und der Wert der Firma offensichtlich höher ist als der Verkaufspreis.
So ist es!
Unabhängig davon würde bei Angabe dieses Kaufpreises (1.-) latent der Verdacht der Unterkapitalisierung des Unternehmens im Raume stehen.
Aus diesem Grund werden große Unternehmen symbolisch für 1.- verkauft. Dieser "Betrag" wird einfach nur symbolisch eingesetzt, da die Differenz des tatsächlichen Firmenwert (eigentlich viel höher) und der übernommenen Verpflichtungen (Kredite, LieferantenVB, Mitarbeiter) nicht wertmäßig ermittelt werden kann. Das Unternehmen ist also "eigentlich" sanierungsbedürftig - aber mit positiver Fortführungsprognose bei Übernahme - allerdings mit Arbeitsplatzgarantie, Standortsicherung u.ä. belastet.
Solche Verkäufe müssen aber meist von staatlicher Seite "abgesegnet" sein.
Zitat:
wenn ich mein eigentum (unternehmen) an meinen bruder oder auch an sonstwen für den symbolischen 1 euro verkaufen möchte/will, so hat dies in meiner rosarot gefärbten rechtsansicht niemanden etwas anzugehen.
Sie werden es nicht glauben, aber auch der umgekehrte Fall (verdächtig hoher Kaufpreis) wird mittlerweile, bei Verdacht z.B. auf Schwarzgeld oder Geldwäsche, geprüft!
Und wenn man ehrlich ist, der Verkauf für 1.- riecht schon ein bißchen nach "Vermögensverschiebung" oder "Zahlung unter der Hand".......
@gundel
...Sie werden es nicht glauben, aber auch der umgekehrte Fall (verdächtig hoher Kaufpreis) wird mittlerweile, bei Verdacht z.B. auf Schwarzgeld oder Geldwäsche, geprüft!
Und wenn man ehrlich ist, der Verkauf für 1.- riecht schon ein bißchen nach "Vermögensverschiebung" oder "Zahlung unter der Hand".......
es ist mir persönlich gleichgültig, ob irgendein steuerfutzie etwas riecht... und wenn dieser geruch aus ihm selbst gekommen ist...
mir geht es darum ..., kann ich für 1 euro verkaufen oder kann es mir "verboten" werden.
ob diesen leuten etwas verdächtig vorkommt ist auch nicht mein problem.
ich verkaufe für 1 euro und damit ist für mich der fall abgeschlossen..., oder nicht???
ich habe schon verstanden, was sie geschrieben haben.
alles etwas verklausulieren, beim notar eine übertragung mit 1 euro als symbolische wert, privat einen umschlag mit geld überreichen und niemanden etwas davon erzählen...
darum geht es mir aber nicht!
ich will einen ganz normalen verkaufsvertrag in dem steht sinngemäß:
herr willy wichtig veräußert sein unternehmen "ich bin was wert ltd & co kg" an frau gitta gans. der kaufpreis beträgt 1 euro. alle rechte und pflichten des unternehmens gehen mit abschluß des vertrages an die neue eigentümerin über.
dann gehen Sie doch zu Dr. Wendehals und lassen ihn den Vertrag ausfertigen. Er als Notar müsste doch am besten wissen, was rechtlich zulässig und was verboten ist (mit Ausnahme der steuerlichen Seite, um die drücken sich Notare stets).
Unmucra, Gundel und ich haben bereits bestätigt, dass Sie zu € 1,00 verkaufen können. Warum stellen Sie das immer wieder in Frage?
Oder brauchen Sie nur jemand, der Ihnen zu was auch immer Recht gibt? Wäre Ihnen damit wirklich geholfen?
Beachten Sie aber, daß Sie momentan über einen "Kaufvertrag" reden. Dieser hat nichts mit einer notariellen "Anteilsübertragung" (bei deutschen Gesellschaften) zu tun.
Man kann dies "verbinden", muß es aber nicht.
Insbesonders sollten Sie beachten, daß die Anteilsübertragung bei der ltd. nach "englischem Recht" erfolgt. D.h. die ltd. & Co. KG bleibt unverändert! Es ändert sich lediglich der Shareholder der ltd.!
Beachten:
ltd aber auch ltd. & Co KG sind für sich genommen eigene "Rechtspersönlichkeiten".
Sie müssen also die Anteile der ltd. übertragen (wohl kein Problem).
Ferner müssen / können Sie die Kommanditistenstellung verändern.
Theoretisch brauchen Sie sogar nicht einmal einen Kaufvertrag.....
Wenn Sie Ihre Anteile einer britische Limited übertragen möchten würde ich meinen das Sie dies durchaus in den Vertrag den Nennwert und die Anzahl der Aktien angeben können, jedoch nicht unbedingt den Kaufwert wie Gundel bereits erklärt hat. Ob Sie einen schriftlichen Vertrag abschließen müssen Sie mit den neuen Eigentümer ausmachen, eine gesetzliche Erfordernis kann ich nicht erkennen da sich dies nach britisches Recht richtet.
Sofern der Wert des Unternehmen wesentlich höher liegt als der besagte Euro, könnte ich mir vorstellen das dass Finanzamt Sie entsprechend veranlagt möchte und diesen Fall genauer prüft. Die Frage wird sein welche Vermögenswerte ect. die Limited und wie die Firma aus sicht des neuen Eigentümers zu bewerten ist unter Berücksichtigung evt. Risiken.
Bei der Limited & Co KG bleibt erst einmal alles beim alten - legendlich der Shareholder der komplementär Limited würde sich ändern. Dieser könnte somit auch den Ltd-Direktor abberufen und einen neuen benennen und somit Einfluss auf die Geschäftsleitung der Ltd & Co KG nehmen.
Auf der KG-Seite können die Gesellschafter selbstverständlich Ihre Anteile veräußern, dies wäre dann durch einen Notar beim örtlichen Handelsregister anzumelden.
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