Verfasst am: 18.Apr 2004 18:57 Titel: Ltd für Geschäftstätigkeit in UK
Sehr geehrte Kollegen,
ich bin Kommanditist ein KG in Österreich, die den Onlinehandel an Endkunden betreibt. Diese KG reicht für die Tätigkeit in Deutschland und Österreich völlig aus. Da wir unsere Tätigkeit auch nach England expandieren wollen, liegt hier die Gründung einer Ltd natürlich auf der Hand. Auch wenn die Frage bei welcher Gründungsgesellschaft, bzw. ob überhaupt Gründungsgesellschaft hier schon sehr ausführlich behandelt wurde, bin ich mir immer noch nicht sicher, was gut für uns ist: billig - oder teuer...
Da wir die Ltd nicht aus steuerlichen Gründen benötigen, denke ich mir, dass eine Gründung bei einem Billiganbieter ausreichen sollte.
Die Ltd. soll Tocher der KG sein (KG ist Director), Secretary soll vom Gründungsunternehmen gestellt werden.
Unsere Ltd soll in UK engl. Kunden Produkte verkaufen, in UK für die engl. Umsätze Körperschaftssteuer bezahlen. Die Gewinne gehen an die KG, die die Gewinne in Österreich versteuert.
So weit so gut.
Die wichtigste Anforderung an die Ltd ist jedoch die Haftungsfrage. Da wir auch Produkte selbst erzeugen, bzw. erzeugen lassen, wollen wir dies in Zukunft lieber über die Ltd. durchführen, damit unser Komplementär nicht mehr mit seinem Privatvermögen für diese Tätigkeiten haften muss.
Meine Frage nun an die Forumsnutzer: Bei welcher Gesellschaft kann ich mir nun sicher sein, dass 1. die Ltd. rechtsmäßig gegründet wurde und auch die Haftung für Geschäfte in UK wirklich nur auf die Stammeinlage bechränkt ist.
Die Emmpfehlungsliste war leider nicht mehr onle. www.malcom.com weist auch nur auf einen Emailadresse hin.
Verfasst am: 18.Apr 2004 19:20 Titel: Limited Gründung
Hallo Bernd!
Also ich bin auch aus Österreich und habe meine Limited bei www.interlimited.com online gegründet. Ich kann nichts negatives sagen, hat alles prima geklappt. Die Firma war binnen 2 Tagen beim Handelsregister gegründet und die Unterlagen habe ich nach einer Woche per Post erhalten. Hatte damit auch beim österreichischen Handelsregister kein Problem.
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