ich habe (über Go Ahead) meine Limited gegründet - kann mich bisher auch über den Ablauf und die mitgelieferte "Dokumentation" nicht beschweren, klappte alles ziemlich gut.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist gemacht, ich warte nun auf den Fragebogen des Finanzamts (für die Zuteilung der Steuernummer).
Thema Eintragung beim Handelsregister: Leider kann ich keine Information finden, welche(s) Dokument(e) mein Notar "beglaubigen" muss - angeblich geht es nur um meine Unterschrift. Auf welchem Dokument wird diese geleistet? Und kostet das tatsächlich nur eine "Gebühr von ca. 21 EUR"
ich gehe mal davon aus, daß Sie in Deutschland auch eine Niederlassung betreiben (Gewerbeanmeldung). Die Eintragung zum HR ist die Erklärung des Directors, daß die Gesellschaft eine selbständige Niederlassung in Deutschland (Adresse etc..) unterhält und dies zum HR angemeldet werden soll.
Hierbei handelt es sich normalerweise um eine Unterschriftsbeglaubigung, da der Notar lediglich die persönlichen Daten feststellt und beglaubigt. Die Kosten hierfür liegen etwa um die 65 Euro (21 Euro wäre ein Schnäppchen). Sollten Sie allerdings das Handling (zusenden ans Gericht, Rückfragen etc.) dem Notar überlassen, können weitere Kosten entstehen.
normalerweise müsste Ihnen das Ihre Gründungsagentur gesagt oder mitgeteilt haben.... na ja...
Da ich nicht weiß, welche Unterlagen oder Vorlagen Ihnen vorliegen, würde ich empfehlen, von den ganzen Unterlagen Kopien zu fertigen, diese mit den Originalen mit zum Notar zu nehmen, er wird dann schon wissen, wie er das machen muß. Schließlich ist er Notar.
ich habe (über Go Ahead) meine Limited gegründet - kann mich bisher auch über den Ablauf und die mitgelieferte "Dokumentation" nicht beschweren, klappte alles ziemlich gut.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist gemacht, ich warte nun auf den Fragebogen des Finanzamts (für die Zuteilung der Steuernummer).
Thema Eintragung beim Handelsregister: Leider kann ich keine Information finden, welche(s) Dokument(e) mein Notar "beglaubigen" muss - angeblich geht es nur um meine Unterschrift. Auf welchem Dokument wird diese geleistet? Und kostet das tatsächlich nur eine "Gebühr von ca. 21 EUR"
Vielen Dank für jede Meinung.
Grüße,
Daniel
hallo
die Unterschriftsbeglaubigung bezieht sich unter anderm auf den Gesellschafterbeschluss, a.Geschäftsführer Germany b. Standort c. und hier wirds wichtig, die Geschäftstätigkeit. hier sollten sie sich von einem fachmann beraten lassen. das zuständige amtsgericht wird die original dokumente verlangen und auch nicht mehr zurück senden.
für mehr infos können sie sich an folgende e Mail wenden [E-Mail anzeigen]
Verfasst am: 26.Jan 2006 19:00 Titel: HRB Eintragung WIE genau
Ich habe auch eine LTd in England gegrundet mit einer selbständigen Niederlassung in Deutschland. Jetzt weiss ich nicht genau was ich alles brauch um die Ltd ins deutsche Handelregister einzutragen. Mir liegt die Englische "Memorandium and Articles of Association" vor. Was wird alles benötigt und wie ist der genaue Ablauf? Ich habe bereits einige Agenturen gefragt und alle sagen, dass Si emir nicht helfen können da die Gesellschaft nicht bei denen gegründet worden ist und ich wurde mir gerne einbisschen geld sparen und soviel wie möglich selbermachen.
jetzt mal ein ganz einfacher Tip an alle, die vernünftigerweise ihre ltd. in Deutschland anständig etablieren wollen.
Fragen Sie einfach Ihre IHK!
Schließlich werden Sie dort "gezwungenermaßen" Mitglied. Und dort ist man auch gerne bereit, Ihnen über diese Fragen Auskunft zu geben. Außerdem gibt es bei einigen / vielen IHK's mittlerweile sehr gute Fachleute zum Thema ltd., auch wenn man's nicht glauben will! Ansonsten fragen Sie beim Handelsregister, beim Gewerbeamt oder auch bei einem Notar.
Die Anmeldung zur Niederlassung muss vom Notar beglaubigt werden. Hat bei mir 21 EUR gekostet. Die Unterlagen waren alle von GA geliefert zum ausfüllen. Bei mir lief nur der HR Eintrag nicht problemlos, weil der zuständige Richter was zu meckern hatte. Die Anwältin von Go-Ahead hat dann über 4 Wochen für die Fertigstellung und Abstimmung mit dem Richter gebraucht, hat aber dann geklappt. Keine zusätzlichen Kosten entstanden.
auch für Notare gibt es eine Gebührenordnung und wer 65 Euro für eine Ltd-Eintragung bezahlt, der sollte seinen Notar auf diese hinweisen.
Der Betrag richtet sich nämlich nach der Höhe des "Geschäftswertes". Und da eine 1-Pfund-Limited ja wohl kaum über 1000 Euro Geschäftswert hinauskommt, sollte ein überehlicher Notar gerade mal diesen ansetzen.
Nun kommt aber das Dilemma. Bei 1000 Euro Geschäftswert dürfte unser überehrlicher Notar gerade mal ca. 6 Euro für die Handelsregistereintragung verlangen (so die Gebührenordnung, wer dem nicht Glauben schenkt, möge bitte nachschlagen).
Nun muss aber unser Notar auch von irgendwas den Unterhalt für seine geschiedene Frau zahlen und Frauen sind bekanntlich teuer. Also nutzt unser weniger überehlicher Notar den Passus der Gebührenordnung, daß ein Geschäftswert regelmäßig mit 3000 Euro anzusetzen ist, sofern kein anderer Geschäftswert beziffert werden kann. Und schwupps sind wir bei ca. 26 Euro Gebühren für eine Handelsregistereintragung.
Da m.E. 26 Euro zu verschmerzen sind, kann man seinen Notar auch noch leben lassen. Wer jedoch 65 Euro für eine Handelsregistereintragung bezahlt, macht irgendwas falsch, sollte sich vll doch nicht selbstständig machen oder hat gerade das Rad neu erfunden, patentiert und zündet sich auch sonst Zigaretten mit 50 Euro-Scheinen an...
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